[Frage] 250 MBit/s angeboten, obwohl 100 MBit/s nicht erreicht

, aber in der Auftragsbestätigung steht aber auch Min. 175Mbit. als minimale Bandbreite,

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Was Du hier verlinkt hast, scheint mir kein Auszug aus Deiner Auftragsbestätigung zu sein, sondern eher ein Auszug der Produktbeschreibung und der AGB-Tabelle.
Was genau steht in der AB?

Steht dort SVVDSL250 liegt bei Dir eine Störung vor. Ohne wenn und aber.
Steht in Deiner Auftragsbestätigung SVVDSL175 liegt keine Störung vor.

Alternativ schaust Du im Telekom-Kundencenter, was geschalten wurde. Steht da 250 kannst Du melden, Steht da 175 und in der AB steht 250 musst Du reklamieren.
Vor dem Rechtsanwalt würde ich aber mit dem @Telekom hilft Team nach einer Lösung suchen

Leitungsprüfung und ggf. Störungsmeldung

Nach meiner persönlichen, höchst subjektiven Meinung bringt es Dich keinen Schritt weiter, auf Krawall gebürstet zu sein.
 
Hi weißnix_

doch, hier sind noch mal die Ausschnitte aus der Auftragsbestätigung. Der Auftrag sieht für mich einleuchtend und ohne Fallstricke aus.

Telekom Auftrag.jpg

Von SVVDSL250 oder SVVDSL175 steht da aber nichts. Wo sollte denn das genau stehen? Auch kann ich nichts auf der Telekom-Kundencenter Seite finden.

Telekom web page.jpg

PS: Ruhig bin ich schon noch, leider aber etwas enttäuscht und klagen tu ich deshalb nicht. Wenn es halt technisch nicht möglich ist, dann ist es halt so, aber wenn in Verträgen was anderes steht, als dann rauskommt, fang ich an nachzufragen.
 
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Aber 175er fallback ist trotzdem um einiges höher, als die 138.000kbit, die jetzt gerade so durchtröpfeln.

Wenn du nie mehr als 138Mb/s im Downstream erreichen wirst, kannst du jederzeit den aktuellen Vertrag aufgrund nicht vertragskonformer Leistung außerordentlich kündigen (natürlich nachdem man der Telekom noch eine Chance zur Nachbesserung gegeben hat), siehe >hier< (und darin folgende Links).

Auf die laut LB oder dem dazugehörigen Produktinformationsblatt erwähnten mindestens 105Mb/s (beim 175er Fallback, ausgehend davon es wurde laut AB überhaupt VDSL175 betsätigt und nicht VDSL250) kann sich die Telekom jedenfalls nicht beziehen (erwähne ich auch nur noch einmal separat, da hier im Thema auf dieses Minimum laut LB verwiesen wurde, das ist aber nun mal unzureichend). Es muss jedenfalls zeitweise auch die angegebene maximale Geschw. im DS von 175Mb/s erreicht werden können (beim 175er Fallback) und in über 90% der Zeit sogar die angegebene normale Geschw. von 145Mb/s. Wenn das jedoch nicht der Fall ist und das Problem vom jeweiligen Anbieter auch nach entspr. Meldung nicht gelöst wird, kann man auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Zum Nachweis der nicht vertragskonformen Leistung kann die Breitbandmessung der BNetzA (Desktop-App) verwendet werden.

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Ich habe keinen Kundenwunsch geäußert.
Relevant ist nur, was in der Auftragsbestätigung steht (und nicht was bei einer Verfügbarkeitsprüfung angezeigt wird). Und wenn in der AB nur das entsprechende Fallback-Profil "VDSL175" bestätigt wird und der Kunde dieser AB nicht widerspricht, ist es quasi "Kundenwunsch".

... ich selber habe nur etwa 400m. Muss man für volle 250 direkt den Verteilerkasten im Haus haben?
Nein. Neben der Leitungslänge ist vor allem auch der Aderndurchmesser relevant. Bei Adern mit 0,35mm Durchmesser sind 400m bereits zu viel für SVVDSL250 (da ist die Grenze bei knapp über 300m erreicht). Bei Adern mit 0,8mm sind dagegen 400m kein Problem, da wäre SVVDSL250 evtl. sogar noch mit über 700m Leitungslänge möglich. Also ohne Kenntnis der verwendeten Aderndurchmesser ist die Kenntnis der Leitungslänge alleine nicht hilfreich.

... aber in der Auftragsbestätigung steht aber auch Min. 175Mbit. als minimale Bandbreite, die im ungünstigstem Fall garantiert wird!
Wenn du dich tatsächlich auf die Auftragsbestätigung beziehst und dir das Profil VDSL250 bestätigt wurde und nicht VDSL175 als Fallback (der Screenshot aus #22 legt das auch nahe), dann ist der Fall eigentlich noch eindeutiger. Aber letztlich für deinen Fall dennoch eher sekundär denn weder mit VDSL250 noch mit VDSL175 erbringt die Telekom derzeit die vertraglich vereinbarte Leistung.

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...da würde ich mal nachfragen warum oder das der Preis reduziert wird ...
Die Telekom bietet zumindest regulär (im Gegensatz zu 1und1, zumindest noch vor einiger Zeit) keinen Preisnachlass an in solchen Fällen an (aber probieren kann man es ja dennoch). Aber ein Tarifwechsel auf bspw. MagentaZuhause L (VDSL100) ist sicherlich möglich. Ob das attraktiv ist (es fällt dann ja auch die Allnet-Flat weg und der "Ersatztarif" MagentaZuhause M All-Net + VDSL100 Option ist im Vergleich nicht sonderlich attraktiv) muss der Kunde selbst entscheiden.

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Steht in Deiner Auftragsbestätigung SVVDSL175 liegt keine Störung vor.
Wie schon erwähnt, wäre das selbst bei bestätigtem VDSL175 nicht zutreffend!


BTW:
Nach meiner persönlichen, höchst subjektiven Meinung bringt es Dich keinen Schritt weiter, auf Krawall gebürstet zu sein.
Seitens des TO konnte ich bisher nichts erkennen, was diesbezüglich etwas in Richtung "Krawall gebürstet" erkennen lassen würde.
 
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@mankmill
Dir wurde tatsächlich das 250er Profil bestätigt.
Oben hab ich die Leitungsprüfung verlinkt. Diese kannst Du durchführen und gleich im Anschluss eine Störung "Geschwindigkeit" absetzen.
Da liegt eindeutig eine vor. Das @Telekom hilft Team hatte ich ja zur Unterstützung schon angepingt.

Auf die laut LB oder dem dazugehörigen Produktinformationsblatt erwähnten mindestens 105Mb/s [...]kann sich die Telekom jedenfalls nicht beziehen [...]. Es muss jedenfalls zeitweise auch die angegebene maximale Geschw. im DS von 175Mb/s erreicht werden können (beim 175er Fallback) und in über 90% der Zeit sogar die angegebene normale Geschw. von 145Mb/s. Wenn das jedoch nicht der Fall ist und das Problem vom jeweiligen Anbieter auch nach entspr. Meldung nicht gelöst wird, kann man auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Zum Nachweis der nicht vertragskonformen Leistung kann die Breitbandmessung der BNetzA (Desktop-App) verwendet werden.
Hier wäre ich mal auf einen entsprechenden Präzedenzfall gespannt. Immerhin hängt im Zusammenhang mit der Desktop-App einiges von der lokalen Technik und der Heimnetzstruktur ab. Bisher bezieht sich die Telekom immer auf die Syncrate. Da diese unterhalb Deiner 145MBit liegt, wäre jetzt noch die Dauerhaftigkeit zu belegen.
Aber egal:

Seitens des TO konnte ich bisher nichts erkennen, was diesbezüglich etwas in Richtung "Krawall gebürstet" erkennen lassen würde.
Das ist korrekt. Zielte eher auf den Rat mit dem Anwalt. Beweissicherung ist natürlich immer richtig. Ist hier aber einfach.

Da auch beim vorhergehenden Tarif die Rate nicht erreicht wurde (auch wenn innerhalb des AGB-Korridors), hast Du @mankmill da jemals was versucht mit Störungsmeldung und so? Wobei 400m schon ordentlich sind. Ich hab ungefähr 500m bis zum MSAN.
 
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Hier wäre ich mal auf einen entsprechenden Präzedenzfall gespannt.
Die gibt es bereits. Ich selbst habe einen Kunden dabei schon begleitet (der wollte aber aus anderen Gründen den Vertrag kündigen, weshalb er das sozusagen als "Vorwand" nutzten konnte). Aber da der betreffende Anschluss aufgrund des max. möglichen Bruttosync niemals die normale Geschw. erreichen konnte (es handelte sich dabei um einen VDSL50-Anschluss der lediglich 39Mb/s im DS erreichte, bei ca. 42Mb/s Brutto-Sync), war die außerordentliche Kündigung nach einer proforma gestellten 14-Tage Frist zur Problembehebung (schriftlich, nicht telefonisch, aufgrund der Leitungdämpfung/des Beschaltungsgrad konnte die Telekom den "Fehler" sowieso nicht beheben) kein Problem (wobei natürlich in den Schreiben noch einmal auf die "Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz" der BNetzA verwiesen wurde).

Es gibt auch schon Fälle von anderen Kunden bei anderen Providern (bspw. Vodafone Kabelanschluss), die aufgrund der mit der Desktop-App erstellten Messprotokoll (Messungen über mehrere Tage) außerordentlich kündigen konnten (die Anschlüsse hatten nicht die von der BNetzA beschriebenen Anforderungen an die Geschw. im Downstream halten können). Also um Präzedenzfälle braucht man sich eigentlich keine Gedanken mehr zu machen. Bei Komplikationen muss man auch nicht unbedingt gleich einen Anwalt einschalten. Wenn sich der Anbieter "sträubt", kann man sich erst einmal auch an die BNetzA wenden.
 
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Gut. akzeptiert.
Jetzt hat der Kunde eigentlich keine Alternative, weil die leetzte Meile in der Regel verantwortlich ist.
Hier ändert sich (in der Regel) nix durch einen Anbieterwechsel. Würde das Kündigungsrecht also zuerst bedeuten aus der MVLZ des Vertrages herauszukommen, um ein Vertragsdowngrade zu ermöglichen?
Ist das wenigsten an der Stelle konform zu Deinen Gedanken?
 
Jetzt hat der Kunde eigentlich keine Alternative, weil die leetzte Meile in der Regel verantwortlich ist.

Deshalb wird sicherlich in vielen Fällen von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht (und sicherlich auch aufgrund Unwissenheit bzgl. dieser Thematik denn allzu gerne wird ja auf die "minimale Bandbreite" laut LB oder Produktinformationsblatt verwiesen).
Aber es gibt auch Fälle, wo man ggf. Vor-Ort eine Alternative hat (Kabelnetz/HFC, FTTB/FTTH) oder man aus anderen Gründen dann wenigstens den Anbieter (trotz gleichem Technikvorleister) vorzeitig wechseln möchte. Oder eben, wie du ja auch erwähntest, dadurch ggf. ein Tarifdowngrade möglich ist, ohne das Ende der regulären Vertragslaufzeit abwarten zu müssen. Ob das im Falle des TO tatsächlich vor Ablauf der Vertragslaufzeit in betracht gezogen wird (aufgrund eines wohl günstigen Umstiegangebotes) ist natürlich wieder eine andere Frage. Aber das kann er ja für sich entscheiden.

Auch interessant dabei: Für den Upstream fehlt seitens der BNetzA bisher eine vergleichbare belastbare "Bekanntmachung". Wer also zu den "Opfern" gehört, die im US nicht die oft genannten 40Mb/s bei VDSL100-250 erreichen (da sind imho sogar mehr betroffene mit zu wenig Leistung zu finden als im Downstream bei entsprechenden Anschlüssen), kann sich also nicht auf diese Interpretation seitens der BNetzA beziehen und ist somit bisher wohl auf die angegebene minimale Bandbreite im US angewiesen. Wie das im Zweifel vor Gericht bewertet werden würde ist bis jetzt imo unbekannt, hier fehlt also bisher tatsächlich noch ein Präzedenzfall.

BTW:
Wenn die Internetanbieter generell keine Vertragslaufzeiten von bspw. über 3 Monaten hätten (bzw. entsprechende Kündigungsfristen wenn keine (M)VLZ)), wären solche Regelungen wohl sowieso eher weniger interessant oder notwendig.
 
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Doch wären Sie weil so außerordentlich kündigen kannst, und Anbieter keine Schadenersatzansprüche hat, sondern eher der Kunde. Neuer Anbieter will auch ggf. Anschlusspreis, Portierungskosten usw., und da kann man ggf. von Telekom auch zurückfordern bzw. Rückabwickeln.
 
Techniker war eben da und hat alles durchgemessen. Er fand nur eine "Unsymmetrie" im Adernpaar und hat jetzt auf ein neues im DSLAM umverdrahtet. Einen Fehler hatte er auch nicht finden können, was die Geschwindigkeit deutlich verbessern würde und meinte eigentlich nur, dass der Auftrag auf 250Mbit hätte so nicht hätte durchgehen dürfen.

Löblich kann man aber sagen, dass die Telekom sich Mühe gegeben hatte, was zu verbessern.
 

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so nicht hätte durchgehen dürfen
Das war meine Anfangsvermutung. Zumal tendenziel die Telekom die 250 überwiegend nur bei "sicheren Verhältnissen" anbietet und ansonsten erstmal die 175. Nach zwei...drei Wochen kann dann ggf. auf 250 hochgestuft werden.
Bei Dir war es wohl anders. Schon die vermutete Leitungslänge lässt mir den 250er Tarif unwahrscheinlich erscheinen.

Viel spannender ist: wie gehst Du damit jetzt um? Lässt Du es laufen (im 175er BB-Korridor ändert sich nix am Preis) oder strebst Du einen Rückfall auf L an (da war es ja auch grenzwertig)???

Meinungen hast Du ja in allen Spektren bekommen.

Edit: Wenn es ansonsten stabil ist, könnte die Abweichung in der BB natürlich auch als "Joker" in der Hinterhand bleiben, um irgendwann mal aus der MVLZ rauszukommen.
140MBit/s vs 70 MBit/s ist immerhin eine Verdopplung
 
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Wie schon geschrieben, sind über das Upgrade die nächsten 24 Monate kostenlos. Kündigen kann ich also zum Ende der Laufzeit, wenn es mir die 10€ nicht wert sind und aktuell besteht kein Handlungsbedarf.
 
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Welche Größenordnung hat denn die Hausverkabelung ab APL?
 
Kann ich gar nicht so genau sagen, der Techniker hatte einmal an der Dose und dann am Hausanschluss gemessen. Beide Werte waren gleich. Jetzt kann es sein, dass vor 10 Jahren ein schlechteres Kabel zu meinem Haus gelegt wurde, aber wenn ich diese Freiluftverdrahtung so anschaue, kommen mir auch da Zweifel auf. Der Telekommann meinte auch, dass viel Murks in den 90er bei dieser Installationsart gemacht wurde.
 
Vor allem hatten sich in den 90ern sehr dünne kleine Querschnitte etabliert, 0,4 oder gar 0,35mm (allerdings bei Erdkabel, nicht bei Luftkabel). Auch bei der Dokumentation vergessene "Schlaufen" in de Erde sollen durchaus vorgekommen sein (sodass die Leitung lt. Datenbank bspw. kürzer ist). An DSL oder so etwas hatte man da ja noch nicht gedacht (für die damals üblichen POTS, ISDN oder PMX-Anschlüsse war das halt noch nicht ganz so wichtig). Später, als DSL üblich war, ist man bspw. wieder auf 0,5mm Adernquerschnitt hoch bei Neuverlegungen.

Luftkabel ist aber oft besser als sein Ruf. Versteckte "Schlaufen" sind da einerseits nicht so einfach möglich (allerdings natürlich an den Übergangsstellen von Luft- auf Erdkabel natürlich wieder möglich) und andererseits ist auch der Adernquerschnitt üblicherweise >=0,5mm (oft 0,6mm).
 
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@weißnix_
Ich meine schon den Querschnitt. Denn wenn der Aderndurchmesser (siehe Beitrag #23) geringer wird, wird auch der Querschnitt geringer (ich hatte nicht mm² geschrieben). Unglücklich ist jedoch die Beschreibung "dünne Querschnitte" gewesen denn es muss natürlich besser heißen "kleine Querschnitte". Habe ich oben mal korrigiert.

Edit:
Ups, zu langsam. Da haben wohl nach fast 2 Tagen fast zur gleichen Zeit 2 Leute noch den Beitrag gelesen und kommentieren wollen... ;)
 
Querschnitt ist (ohne Nennung irgendwelcher Einheiten) der Durchmesser. ;)

Alter Schwede, man lernt nie aus.
In der Schule und Ausbildung hat man mir den Querschnitt im wesentlichen als Synonym für die (Querschnitts)Fläche beigebracht.
Außerdem ist mein Ausbilder nicht müde geworden, davor zu warnen bei Daten/Telefonieleitungen Querschnitt und Durchmesser zu verwechseln.

Gut, dass ich mich nicht auch noch mit AWG rumschlagen musste, weil da ist ja größer kleiner.
Der Elektriker meint mit 2.5er Querschnitt was anderes.
Ich entschuldige mich in aller Form Ich bitte in allerhöflichster Form um Entschuldigung für meine Unkenntnis.
PS: Hätte mir eigentlich selbst auffallen müssen. Danke NDilPP. Mach ich nicht so oft. Mein Lieblings-Fernsehermittler sagt: "Entschuldigung ist ein Zeichen von Schwäche!" :cool:

Froh bin ich aber dennoch, dass meine Kabellieferanten diesen Unterschied genauso wichtig wie ich nehmen.
 
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Ich entschuldige mich in aller Form für meine Unkenntnis.
Ach na ja, so ganz unrecht hast du ja auch wieder nicht... ;)

Ich bitte somit um Entschuldigung (in der Hoffnung, dass diese gewährt wird), für die gleichzeitige Verwendung des Begriff Querschnitt und der Einheit m (samt Vorsatz milli) anstatt m² samt entsprechend passender Werte.

Aber BTW, wenn wir schon mal beim Korinthen hacken angekommen sind:
Ich entschuldige mich
So richtig höflich ist es auch wieder nicht, sich einfach so selbst zu entschuldigen und zu erwarten, dass das die anderen kommentarlos akzeptieren:

https://www.spiegel.de/kultur/zwieb...sie-mich-sonst-tu-ich-es-selbst-a-433479.html

;)
 
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Querschnitt im wesentlichen als Synonym für die (Querschnitts)Fläche beigebracht.
Das ist eine unzulässige Verkürzung, leider oft so genannt...
Gut, dass ich mich nicht auch noch mit AWG rumschlagen musste, weil da ist ja größer kleiner.
Die Drehung irgendwelcher früheren Definitionen ist normal und sorgt gerne mal für Irritationen:
Früher war eingeschaltet mit grün, aus mit rot gekennzeichnet worden, wie bei der Verkehrsampel. Heutzutage z. B. bei Sicherungsautomaten genau andersrum, da hier die Gefahr symbolisiert wird: Rot bei eingeschalteter Sicherung bedeutet, Achtung, unter Spannung, grün sagt aus, alles sicher und spannungsfrei... mal schauen, wann die Ampelfarben auch gedreht werden :eek:
 

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