[Sammlung] Aktuelle Konditionen für DSL-Vertragsverlängerung

das bla ... bla seitens 1und1 interessiert keinen, da sie sich nur selbst zitieren und auch nicht die Pesudo rechtliche Lage der Kunden.
Vor Gericht dürfte hier keiner der Diskutierenden ziehen ...
Ein konkreter Fahrplan wäre stattdessen wichtig: ich würde ca. 1 Woche vor dem Termin zur Erhöhung schriftlich widersprechen und mit Kündigung drohen, gleichzeitig die Kündigung vormerken im CC und 1 Tag später die VVLs aufnehmen auf allen Kanälen Mail, Chat, Fon mit dann sofortiger Wirkung der VVL oder im Anschluss an die rabattierte Phase, also in der Regel nach 12 Monaten, so dass mehr Luft in Anschluss der neuen VVL von 12 Monaten +
 
Die Klauseln 10.1 + 10.2 in den derzeitigen AGB sind neu! In den AGB zu meiner letzten Verlängerung 3/2026 (VERSION 10.2, STAND 03.2026) gibt es keinen Pkt. "10. Änderung der Preise". Interessant!
Ich habe auf meinen Widerspruch gegen die Erhöhung außer der Aufforderung anzurufen noch nix gehört. Einen Anruf werde ich nicht machen - hab ich 1&1 zurück geschrieben. Das Ticket ist somit noch offen. Bin gespannt...
 
Es gibt immer eine gewisse Prozentzahl die das ganze schlucken und nicht widersprechen. Ich denke, es „lohnt“ sich trotzdem noch für 1&1.
 
Die Behauptung, dass es zu solchen Preiserhöhungen Gerichtsurteile gäbe, ist geradezu grotesk.
Nein das ist überhaupt nicht grotesk, vorallem wenn du im selben Post ja schon Vorraussetzungen angibst die erfüllt werden müssen. Die Gerichte haben sich bei den Urteilen auch immer mit der Frage beschäftigt ob solche Preisänderungen generell überhaupt zulässig sind. Wären sie das nicht müsste man sich nicht über Formulierungen oder Vorraussetzungen streiten. Und da waren die Gerichte halt immer der Meinung das soetwas generell zulässig sein kann. Darum gibt es doch überhaupt nur § 57 TKG, das wäre doch sonst überflüssig wenn das überhaupt nicht möglich wäre. Darum kann man nicht pauschal sagen das eine Preiserhöhung im laufenden Vertrag von 1&1 unzulässig ist. Nur darum ging es in der Aussage. Auch wenn es hier, auch nach meiner Meinung, sehr danach aussieht. Aber das müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden.
 
Wie kommst du da drauf? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die jederzeit widerrufen werden kann.
Ne, kann sie nicht. Sobald du sie einmal erklärt hast, hast du sie erklärt.

Bedingt durch die Tatsache, dass man die Routeroption wohl mindestens 24 Monate laufen lassen muss wäre der Einmalkauf des Routers vielleicht wirtschaftlich besser gewesen.
Zumindest im freien Handel wird die 7630 teurer gehandelt, als die 24x6,99≈168 €.
 
Da hätten sie ja auch 5 oder 10€ erhöhen können. Keiner weiß wo sie ihre höheren Kosten haben und wieviel sie da haben. Nein, sie versuchen es mit 3, da werden bestimmt nicht viele Einspruch erheben, sind ja bloß ein paar Euronen. So geht das auch nicht. Sie wissen ja nicht erst ab heute das alles teurer geworden ist und hätten das in ihrer Preisfindung einkalkulieren müssen. Ich glaube so wurde das schon von einem Gericht festgelegt und das war kein Amtsgericht. 1&1 ist ja keine Hinterhofbude mit 3 Beschäftigen.
 
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da werden bestimmt nicht viele Einspruch erheben


...und haben vielleicht sogar Mitleid mit 1&1, nach dem Motto "Sind ja nicht die einzigen, also müssen sie wohl wirklich erhöhen und können nicht anders... :´-( "
 
Nein das ist überhaupt nicht grotesk, vorallem wenn du im selben Post ja schon Vorraussetzungen angibst die erfüllt werden müssen. Die Gerichte haben sich bei den Urteilen auch immer mit der Frage beschäftigt ob solche Preisänderungen generell überhaupt zulässig sind. Wären sie das nicht müsste man sich nicht über Formulierungen oder Vorraussetzungen streiten. Und da waren die Gerichte halt immer der Meinung das soetwas generell zulässig sein kann. Darum gibt es doch überhaupt nur § 57 TKG, das wäre doch sonst überflüssig wenn das überhaupt nicht möglich wäre. Darum kann man nicht pauschal sagen das eine Preiserhöhung im laufenden Vertrag von 1&1 unzulässig ist. Nur darum ging es in der Aussage. Auch wenn es hier, auch nach meiner Meinung, sehr danach aussieht. Aber das müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden.
Es geht im Endeffekt um einseitige Vertragsanpassungen WÄHREND der Mindestvertragslaufzeit. Begründet mit der simplen Aussage, die Kosten seien gestiegen. Selbstverständlich dürfen Preise erhöht werden, wenn der Anbieter den Vertrag erfüllt hat.
 
Aber da immer nur ein Teil der Kunden widerspricht reagiert 1&1 eher großzügig bei Kündigungsdrohungen... ;)
Wieso Kündigungsdrohung?
Während der Mindestvertragslaufzeit ist es ein leichtes, die beidseitige Einhaltung des Vertrags zu einzufordern. Und bei dem kurzen Zeitraum werden sie es seeeehr schwer haben, darzulegen, warum nach Abschluss die Kosten so vehement gestiegen seien
 
Interessant ist auch, dass die Preiserhöhungswelle eher lang und falch ist und nicht kurz und steil. Damit meine ich, dass viele Leute ja noch gar keine Preiserhöhung erhalten haben und man so das Gefühl hat, die arbeiten pro Tag eine gewisse Anzahl an Kunden ab.
 
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