[Sammlung] Aktuelle Konditionen für DSL-Vertragsverlängerung

Versuch doch wenigstens, der Preiserhöhung selbst zu widersprechen, oder anzurufen... Nichts machen ist halt nicht klug, zumal es sich um eine Erhöhng während eines laufenden Vertrags handelt. Du kannst ja auch nicht einfach mit 1&1 Kontakt aufnehmen und sagen: "Sorry Freunde, meine Kosten sind gestiegen, ab dem nächsten Monat bezahl ich 3 Euro weniger für meinen Internetanschluss."
 
Ich glaube nicht, dass es 1&1 nicht zulässt, eine Sonderkündigung zurückzunehmen... Die wollen Kunden halten, eher mit kleineren Beträgen als gar kein Umsatz...
 
Ja natürlich, in der Praxis wird das genau so sein. Rein rechtlich hat man aber keinen Anspruch mehr darauf.
 
Ich werde 1&1 informieren, dass ich die 3€ mehr nur unter Vorbehalt zahle!
Alle AGBs von 1&1 bisher (und damit auch die für meinen laufenden Vertrag gültigen von 03/2026) bis auf die derzeit gültige sehen keine Preiserhöhungen seitens 1&1 vor. Damit ist die Erhöhung rechtlich nichtig und ich hoffe, dass sich in absehbarer Zeit mal eine Verbraucherzentrale der Sache annimmt!
 
Du hast gerade selbst begründet, warum Du der Preiserhöhung klar widersprechen solltest und schon mal gar nicht irgendwas unter Vorbehalt bezahlen solltest... Wenn die Sonderkündigung nicht dein Weg ist, ist das ja völlig OK, aber klar Stellung beziehen und widersprechen solltest Du alleine deshalb, damit Du dich dann auch später irgend einer Art von Sammelklage anschließen kannst.
 
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...aber klar Stellung beziehen und widersprechen solltest Du alleine deshalb, damit Du dich dann auch später irgend einer Art von Sammelklage anschließen kannst.

Ein Widerspruch seitens des Verbrauchers ist in diesem Fall regelmäßig nicht notwendig. Man kann sich, fristgerecht, in das sogenannte Klageregister eintragen, auch ohne vorher einen Widerspruch erklärt zu haben.
 
Klar, aber die paar Zeilen, die er hier geschrieben hat, hätte er auch an 1&1 schicken können, hätte 2 Minuten gedauert und wer weiß... vielleicht wäre er angerufen wordne und man wäre ihm entgegen gekommen. Vielleicht hätte es auch überhaupt keinen Effekt gehabt, aber zu verlieren gibts Nix...
 
Ein Widerspruch seitens des Verbrauchers ist in diesem Fall regelmäßig nicht notwendig. Man kann sich, fristgerecht, in das sogenannte Klageregister eintragen, auch ohne vorher einen Widerspruch erklärt zu haben.

Aber durch den Widerspruch gibt es zumindest eine Chance, dass die Erhöhung zurückgenommen wird. Man verliert doch nichts durch's Abschicken... Ok, bei mir hat es nichts gebracht, also kurz und schmerzlos sondergekündigt und dann dadurch das Angebot bekommen, mit dem ich leben kann.
 
Ich sehe das auch so. Für mich hab ich wenn man es so sagen kann den Fehler gemacht, dass ich die Sonderkündigung zum 16.11. ausgesprochen habe. Ich hätte ein bisschen weiter in die Zukunft gehen sollen, um mehr zeitlichen Spielraum für den Fall zu haben, dass am Ende doch ein Wechsel stattfindet.

Ansonsten, was kann passieren:

1. 1&1 akzeptiert die Sonderkündigung, macht aber kein sinnvolles Angebot zur Vertragsverlängerung, so dass im schlimmsten Fall die Rücknahme der Kündigung erbeten wird.

2. 1&1 akzeptiert die Sonderkündigung, macht aber kein sinnvolles Angebot zur Vertragsverlängerung, so dass ich den Anbieter wechseln werde. In meinem Fall hab ich mich für o2 entscheiden.

3. 1&1 akzeptiert die Sonderkündigung und macht ein halbwegs gutes Angebot zur Vertragsverlängerung, welches ich annehme.

4. 1&1 akzeptiert die Sonderkündigung, bietet Neukundenkonditionen an, inkl. Fritz!Box DSL/Fiber 7-90 - Jackpot!
 
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