[Sammlung] Aktuelle Konditionen für DSL-Vertragsverlängerung

@Novize: Du liegst da falsch, in der Mail von 1&1 heißt es:

"Falls Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten innerhalb von drei Monaten nach Erhalt dieses Schreibens, frühestens jedoch zum DATUM DER PREISERHÖHUNG, außerordentlich kündigen. Ihr Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Eine Kündigung ist auch telefonisch möglich.

Die Mail kam bei mir einen Monat vor Inkrafttreten der Preiserhöhung.

@Action Andy: Ganz ehrlich, weil das Guthaben zweckgebunden ist, hab ich Dir weiter vorne schon gesagt und weil die Aussage eines "kleinen" Support-Mitarbeiters am Ende keine Bedeutung hat. Du kannst dich zwar darauf berufen, bzw. es versuchen... Viel Spaß bei der rechtlichen Auseinandersetzung... Ich sehe das wie Bonus-Guthaben im Prepaid-Bereich. Das zahlt Dir KEIN Anbieter aus, nur selbst aufgeladenes und eingezahltes Guthaben, was ja auch logisch ist.
 
Neues habe ich dem heise-Artikel nicht entnehmen können:
Doch, eines wurde hier noch nicht besprochen: Bei einer Preiserhöhung ist eine aktive Zustimmung des Kunden erforderlich, stillschweigen ist eben keine aktive Zustimmung. Somit ist ein Widerspruch eigentlich nicht notwendig... (Beschleunigt die Sache aber...)
die Aussage eines "kleinen" Support-Mitarbeiters am Ende keine Bedeutung hat.
Nee, so einfach ist es nicht. Der Mitarbeiter handelt im Namen von 1&1....
 
Ihr bringt hier ständig die juristische Bedeutung einer Kündigung mit der umgangssprachlichen Verwendung durcheinander. Eine Kündigung zu erklären bedeutet eben nicht (zwingend) das der Vertrag sofort beendet ist sondern das er zu irgendwann in der Zukunft beendet werden soll. Es ist eine reine Willenserklärung die entsprechend ausgestaltet sein kann das sie ein Enddatum enthält. Und sowohl das Gesetzt, die AGB von 1&1 und auch jetzt der Artikel von Heise sagen ganz klar man hat 3 Monate nach der Mittelung Zeit die Willenserklärung zur Kündigung abzugeben. Beenden kann man den Vertrag aber frühstens ab Inkraftreten der Änderung. Nach eurer Interpretation hätte man effektiv also nur 2 Monate Zeit zu kündigen. Aber ein spätestes Datum der Beendigung wird nirgendwo festgelegt, nur bis wann man die Kündigung erklären muss. Das ergibt sich höhstens daraus das eine Sonderkündigung eigentlich bedeutet das es einer Vertragspartei nicht zuzumuten sei dass man den Vertrag weiter erfüllt. Da passt es ja nicht noch ewig den Vertrag weiterlaufen zu lassen. Es ist aber nirgends definiert wie lange da zu lange ist. Am Ende ist das aber auch relativ egal weil es nur darauf ankommt welches Datum 1&1 am Ende akzeptiert, weil das sonst vor Gericht ausgetragen werden muss was sich wohl absolut nicht lohnen würde. Man kann also durchaus Versuchen ein späteres Datum zu nennen, wenn 1&1 sich da aber querstellt kann man aber realistisch nicht viel machen.
 
Hat denn jemand schon verlängert und die FritzBox zu Neukundenkondtionen dazu bekommen? Bei mir wollen die 10 Euro im Monat für die nächsten 24 Monate
 
Genau das, was hier seit 20..30 Seiten diskutiert wird.
Was also ist Deine Frage?
Es geht aus wie das Hornberger Schiessen: viel Rauch um nix.

Niemand kennt die Rechtslage genau, niemand wird hier klagen. Stattdessen versucht jeder nach eigenem Ermessen zu seinen Gunsten zu handeln ohne sichere Rechtsgrundlagen für eine vernünftige VVL mit oder ohne vorzeitige Erhöhung.

Ich persönlich will die rabattierte Phasen um 20 Teuro möglichst 12 Monate nutzen, um nicht schon im 11. in die VVLS vorzeitig zu fallen bei meinen Verträgen.

UPDATE: bei meinem alten Herrn jetzt ein Inkasso Büro drauf per Mail wegen des alten Repeaters nach 1 Jahr Gebrauch nach Sonderkündigung, mit + 20€ auf die ursprünglichen 49€ ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, eines wurde hier noch nicht besprochen: Bei einer Preiserhöhung ist eine aktive Zustimmung des Kunden erforderlich, stillschweigen ist eben keine aktive Zustimmung. Somit ist ein Widerspruch eigentlich nicht notwendig... (Beschleunigt die Sache aber...)

Nee, so einfach ist es nicht. Der Mitarbeiter handelt im Namen von 1&1....
... Und die Buchhaltung... oder nennen wir es Fachabteilung verweist dann auf irgend einen Teil der AGB wo drin steht, dass Bonus-Guthaben nicht ausgezahlt werden. ... So, und dann?

@Joachim06: Du wirfst aber auch etwas durcheinander, nämlich die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung. Die außerdentliche Kündigung kann nur unter bestimmten Umständen ausgesprochen werden. Es geht hier darum, einen Vertrag VORZEITIG zu beenden.

Die Mail kommt einen Monat vor der Preiserhöhung. Ab Erhalt der Mail hast Du 3 Monate lang Zeit, den Vertrag zu beenden. Du kannst den Beendigungszeitpunkt frei wählen; frühestens ist die Beendigung ab Inkrafttreten der Preiserhöhung möglich, was ja logisch ist, denn bis dahin bleiben die vereinbarten Konditionen ja so, wie Du sie abgeschlossen hast. Das ist rechtlich auch korrekt. Mit der Preiserhöhung muss ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden udn das tut 1&1 hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich nicht, war mir aber gestern Abend schon klar.
 
Die lügen wie gedruckt, es heißt ja auch HomeServer oder 100€ Startguthaben.
Hast du nicht immer gesagt schriftlich bestätigen lassen?
Und jetzt, Widerruf?
 
Kostenlos!

Statistik des Forums

Themen
248,972
Beiträge
2,307,357
Mitglieder
378,751
Neuestes Mitglied
Genny2506