Ausserordentliches Kündigungsrecht

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Hm
so nebenbei gesagt: mir hat der Support telefonsich gesagt, dass die der Wiederspruch bis zum 14.April da sein muss.
Ansonsten hat man mir das auch geschrieben, vonwegen kein Sonderkuendigungsrecht. In der Email steht genau:
Wenn Sie dennoch gemäß Punkt 3.1 der VoIP-AGB von Ihrem Widerspruchs-
recht bzgl. der leichten Erhöhung der Entgelte Gebrauch machen möchten, sobieten wir Ihnen an, den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufzulösen.
denn eben, ich kann der Tariferhoehung wiedersprechen (mehr auch nicht), das wuerde erstmal heissen alles laeuft so weiter wie bisher was den VoIP-Tarif angeht. Das scheint 1&1 aber irgendwie zu kompliziert zu sein, warum auch immer, technisch ja kein Problem, aber deshalb kuendigt 1&1 dann mir und nicht ich kuendige 1&1. Und 1&1 hat auch waehrend der Mindestvertragslaufzeit nach seinen eigenen AGBs immer das recht den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kuendigen.
Also da waer ich in sofern vorsichtig, dass dir 1&1 dann vielleicht "irgendwann" antwortet es gibt kein Sonderkuendigungsrecht und die Wiederspruchsfrist mag dann schon abgelaufen sein... aber letzten Endes ist das ganze auch von 1&1 sehr stuemperhaft gemacht worden, wer sich den angefuehrten Punkt 3.1 der Internet/VoIP-AGBs ansieht: da steht da ganz klar und super eindeutig, dass 1&1 auf eine Preiserhoehung hinzuweisen hat und wie weit diese tolle Info-Mail dieses Recht fuer sich beanspruchen kann ist schon generel mehr als fraglich. Auf jedenfall findet sich kein Hinweis auf ein Wiederspruchsrecht, dabei wird diese in den AGBs extra noch dick erwaehnt, das 1&1 genau dazu verpflichtet ist.
PS: das mit der Blackliste glaube ich kaum. 1&1 ist ein Unternehmen, noch dazu eine AG, da spielt das persoenliche, "emotionale"weniger eine Rolle. Mag es moralisch auch noch verwerflich sein zu kuendigen, ich habe das Recht und einmal geschehen kann 1&1 nichts dagegen machen (bzw den alten Tarif beibehalten, so schwer duerfte das doch garnicht sein, aber tun sie ja nicht) und da bleibt dann letzten Endes die Frage, ob 1&1 "aus Prinzip" (welchem auch immer) von sich aus kein Geld mehr an mit verdienen will, oder ich eben was anderes, z.B. GMX oder WEBde nutze und damit auch Geld in die Kassen der UI spuele. Also vorallem bei einer AG interessieren nur Zahlen, da waeren sie ganz schoen bloede (naja ich finde die Reaktion auf den Wiederspruch auch nicht gerade klever) und da werden die doch lieber sehen, eben auf andere Art und Weise noch an mir mitzuverdienen, was ja auch fuer alle Beteiligten das sinnvollste ist. Ansonsten sehe ich auch diese datenschutzrechtliche Problem, wobei ich wie wohl die meisten User die AGBs in Bezug auf Datenschutz nicht kenne, vielleicht habe ich ja auch bereits zugestimmt, dass die Daten zumindest innerhalb der UI benutzt werden duerfen, denn die AGBs liest ja keiner wirklich :)
 
also was ich jetzt von bekannten weiß ist folgendes.

wenn du nen tarifwechsel nach dem 26.01.2005 gemacht hast, biste automatisch zu den neuen vertragsbestandteilen gewechselt.
die haben zwar da noch die 100 minuten mitgeführt, aber die sind dann ohne anspurch auf gegenleistungseit april weg!
das angebot mit dem euro ist dann pure kulanz ... müssen müssen sie nicht.
aber da sie es für alle momentan noch machen ... auf die paar euro kommts da net an.

das gespräch bezüglich blacklist find ich fragwürdig ...
wenn sie eine haben, werden sie es nie zugeben ... und wenn schon!
is ja ein eigentor ... wenn die kd jetzt alle zu gmx rennen ist doch gut ... ui ist ui ...die taschen sind die gleichen!

denke nicht, dass das denen was ausmacht.

web.de is so ne sache, da zwar die börsen-pflichtmeldung rausging, aber noch kein richtiger verkauf stattgefunden hat.
man wird sehen, was man zu lesen bekommt.
(nur nicht heise ... *grausam* ... das ist ja nur noch gerüchte-küche pur)
 
JSchling schrieb:
Hm
so nebenbei gesagt: mir hat der Support telefonsich gesagt, dass die der Wiederspruch bis zum 14.April da sein muss.
Wo soll denn das stehen? nach den VoIP Bestimmungen hast Du 4 Wochen Zeit ... würde mal denken, das ist eine Fehlinformation, wäre mal interessant, ob 1und1 versucht sich darauf zu berufen.
[...]Das scheint 1&1 aber irgendwie zu kompliziert zu sein, warum auch immer, technisch ja kein Problem, aber deshalb kuendigt 1&1 dann mir und nicht ich kuendige 1&1. Und 1&1 hat auch waehrend der Mindestvertragslaufzeit nach seinen eigenen AGBs immer das recht den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kuendigen.
Nach welchen AGB? In meinen steht das nicht drin, das war nur in ganz alten AGB so geregelt und auch dort unwirksam.

Was die Sache mit dem Tarifwechsel und Wegfall der 100 Freiminuten betrift: 1.ist das in dieser Frage ziemlich egal, weil dir Betroffenen ja uch der Erhöhung der Mobilfunkverbindungspreise widersprechen können, sowie der AGB Änderung.
 
bei mir ist das Punkt 7.5 in den Internet-Zugangs AGBs:
7.5:Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5.1, 5.3, 5.4, 5.6 oder 8.1 geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 5.4 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
wie gesagt, dass mit der Kuendigungsfrist 14.April kam von der Hotline. Ich hab die erste Ankuendigung zur Tariferhoehung letzten Monat auch nicht bekommen, oder zumindest nicht gelesen (aber irgendwas ist glaube ich schon gekommen mit Infos zu neuen Features die mich nicht interessieren), aber koennte das so mitte Maerz rum gewesen sein ? so dass man 4 Wochen Wiederrufsrecht hat nachdem 1&1 die Kunden ueber die Preiserhoehung informiert hat (oder eben auch nicht wirklich) ?
Viel wichtigeres ist mir aber auch erst gestern aufgefallen und steht direkt darunter:
7.6:Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
ist die Frage was ein wichtiger Grund ist fuer 1&1, hoffentlich keine Tariferhoehung welcher ich wiederspreche :) andererseits erhielt die Kuendigungsinfo keinerlei Hinweis auf "wichtigen Grund", der Wiederspruch wird halt hingenommen und man bekommt eine Kuendigung als solches. Also freiwillig gaebe es von mir dafuer natuerlich nichts, denn es waere fuer 1&1 ja eigentlich kein Problem meinen Vertrag zu den vereinbarten Konditionen weiterlaufen zu lassen und daher kann das ja kein "wichtiger Grund" sein, 1&1 will die Vertraege nur einfach nicht weiterfuehren. Aber ich bin mal gespannt wie die Endabrechnung aussehen wird :)
 
Naja aber 7.5 gilt eben nur bei "wichtigem Grund" (s.h. http://www.dejure.org/gesetze/BGB/314.html ), aber man wird doch wohl nicht behaupten wollen, daß 1und1 unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

=> keine Kündigung durch 1und1 aus wichtigem Grund => kein Schadensersatz ...

Edit:
Nachtrag: solange 1und1 die alten Konditionen gewährt ist es jedenfall nicht zu beanstanden, wenn sie erst zu einem späteren Termin kündigen.
 
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