[Info] AVM darf Modifikation von Router-Firmware nicht verbieten

effmue

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Guude, und rein informativ:
AVM darf Modifikation von Router-Firmware nicht verbieten

AVM muss es dulden, dass andere Unternehmen Software anbieten, mit der Besitzer einer Fritzbox die Linux-basierte Firmware des Routers modifizieren können. Das hat das Landgericht Berlin diese Woche im Rechtsstreit zwischen AVM und der Cybits AG entschieden. Quelle und weiter....
 
Kurz notiert: Quelle AVM
 
Kann man aus dem Urteil nicht entnehmen, dass modifizierte Images (also Freetz oder auch Speed2Fritz) jetzt veröffentlicht werden dürfen, solange sie die AVM-Logos entfernen, bzw. es klar zu erkennen ist, dass es sich um Mods handelt?

Dann könnte man nämlich endlich fertige Images verteilen und nicht jeder müsste sich seine Images selber kompilieren.
 
Irgendwie hat AVM "vergessen" zu erwähnen, dass sie im Verfahren bezüglich der GPL einige seltsame Aussagen gemacht haben, die nicht danach klangen, als würde AVM den Open-Source-Bereich unterstützen. Das passt auch damit zusammen, dass AVM seinen Verpflichtungen bezüglich Open-Source eher zögerlich nachkommt.

Kann man aus dem Urteil nicht entnehmen, dass modifizierte Images jetzt veröffentlicht werden dürfen?
Nein, kann man nicht.

Im Gegenteil, man kann dem Urteil entnehmen, dass wenn ich eine Box, die in meinem Eigentum ist und bei mir zu Hause betrieben wird, so modifiziere, dass sie anzeigt "offline", wenn sie online ist, damit Wettbewerbsrechte von AVM verletzt werden.
 
RalfFriedl schrieb:
... damit Wettbewerbsrechte von AVM verletzt werden.
Aber auch nur, wenn Du diese Deine Modifikation in Verkehr bringst.

G., -#####o:
 
Das passt auch damit zusammen, dass AVM seinen Verpflichtungen bezüglich Open-Source eher zögerlich nachkommt.

wundert mich sowieso, dass das schon ueber so lange Zeit toleriert wird. Hat irgendwas von Schmarotzermentalitaet. Die Community sollte mal alles so streng auslegen, wie AVM das gegenueber Mitbewerbern tut :D

- sparkie
 
sparkie schrieb:
wundert mich sowieso, dass das schon ueber so lange Zeit toleriert wird.
Die GPL ist kein Gesetz, gegen deren Verletzung kann man nicht klagen.

G., -#####o:
 
Die GPL ist kein Gesetz, gegen deren Verletzung kann man nicht klagen.
G., -#####o:

Aber selbstverständlich kann man gegen Verletzungen der GPL klagen, dies wurde ja auch schon mehrfach erfolgreich getan, siehe z.B. die Verwendung von netfilter / iptables in Routern bei gleichzeitiger Weigerung, die Sourcen der Firmware dieser Router offenzulegen.

Die GPL ist eine Lizenz zur Nutzung urheberrechtlich geschützer Software. Wer eine Software, die unter GPL lizensiert ist nutzt, ohne die Vorschriften der GPL einzuhalten, hat keine gültige Lizenz zur Nutzung der entsprechenden Software und begeht somit einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Und letzteres kann sowohl zivilrechtlich ( Unterlassung und Schadensersatz ) als auch strafrechtlich verfolgt werden.
 
Die GPL ist kein Gesetz, gegen deren Verletzung kann man nicht klagen.
Doch, man kann, und es wurden beispielsweise von den Entwicklern der "Busybox" (eine Sammlung von unter GPL stehenden Linux-Tools) mehrere Klagen gegen Firmen geführt, die diese Tools ohne Veröffentlichung des Sourcecodes verwendet haben.

Der strittige Punkt ist jedoch, dass es sich hierbei um das amerikanische Rechtssystem handelt, welches auch einen vollständigen Verzicht auf alle Rechte (einschliesslich der Urheberschaft) gestattet.
Ein solcher Verzicht ist nach deutschem Recht nicht möglich (§ 29 UrhG), eine Urheberschaft kann weder veräussert noch übertragen werden. Im Falle des Todes geht sie auf den/die Erben über.

Im deutschen Urheberrecht gibt es kein entsprechendes Pendant und eine unter GPL stehende Software fügt sich auch nicht nahtlos in das deutsche Urheberrecht ein.
In der deutschen Rechtsprechung wird bei Verwendung von unter GPL stehenden Programmen davon ausgegangen, dass der Urheber den Nutzern ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Satz 1 und 2 UrhG einräumt.

Dem entgegen steht jedoch der § 14 UrhG: Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

Im Rechtsstreit zwischen AVM und der Fa. Cybits ging es m.E. um diesen Punkt: durch die Verwendung des Programms der Fa. Cybits wurden beispielsweise falsche Statusinformationen zur Internetverbindung bzw. Kindersicherung auf der Oberfläche der AVM-Fritzbox angezeigt, ohne dass dieses durch den Benutzer erkennbar war. Weiterhin soll nach Aussage der Fa. AVM (Quelle: hier) die Firmware der Box so modifiziert worden sein, dass vorhandene Funktionen wie Firewall, VPN oder IPTV nicht mehr vorhanden waren bzw. ordnungsgemäss funktionierten. Das führte dann dazu, dass die Software der Fa. Cybits in der jetzigen Form nicht eingesetzt werden darf.

Ungeachtet dessen ist demnach also eine Modifikation einer unter GPL stehenden Software gestattet. Grosses ABER: das gilt auch nur für die Teile, die unter GPL stehen. Die komplette AVM-Firmware als solche kann nicht unter GPL gestellt werden, da bestimmte Teile nicht als quelloffener Sourcecode vorhanden sind, sondern auschliesslich als bereits fertig compiliertes "Programmmodul" existieren.

Die Entscheidung darüber, welche Rechte einem Nutzer bei Verwendung oder Verbreitung einer fertigen Firmware zugestanden werden, ist demnach also nach wie vor AVM vorbehalten.

mfg
 
Aber auch nur, wenn Du diese Deine Modifikation in Verkehr bringst.
Cybits hat keine Modifikationen in Verkehr gebracht, sondern nur Anleitungen/Hilfen, wie jemand ein Image für seine eigene Box verändern kann. Wenn sie fertige modifizierte Images in Verkehr gebracht hätten, wäre es eine klare Sache gewesen, weil diese Images auch AVM-Software enthalten hätten.

Von daher wäre es passender gewesen zu schreiben:
Wenn ich eine Anleitung veröffentliche/vertreibe, wie jemand eine Box, die in seinem Eigentum ist und bei ihm zu Hause betrieben wird, so modifiziert, dass sie anzeigt "offline", wenn sie online ist, damit Wettbewerbsrechte von AVM verletzt werden.
 

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