AVM-Hardware von 1&1 und aktuelle Vorgaben zu Gewährleistung und Herstellergarantie?

Micha0815

IPPF-Promi
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Hallo zusammen!
Mangels sinnvoller Bereichszuordnung "Flohmarkt" "Providerberatung" "AVM-Hardware" ...
Verweise ich mal auf Einzelbeiträge?
http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=240702&p=1765725&viewfull=1#post1765725
dem folgend
http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=240691&p=1765468&viewfull=1#post1765468

Frage: Haben sich die Garantiebedingungen wirklich derart verschlechtert?
IMHO rechtlich fragwürdig?

Bsp.: Ich habe zwar eine Rechnung/Lieferschein des/der Erstbesitzers/In!
Nach einem Umzug/1&1Kündigung -nach24Monaten-/Tod/Auswanderung...
Der/Dieselbe Nichtmehr erreichbar!

-5JAHRE sind eine lange Zeit!-

Sollte ich als Zweit-Besitzer keine direkte Gewährleistung gegenüber AVM mehr haben?

DASS wäre wirklich der Hammer! Und interessiert sicherlich viele Leser+Members?
Zudem, nach eigener und unmassgeblicher Einschätzung, AVM mehr Fritz!Hardware mit 1&1-Coverbranding vertreibt als mit eigenem Red-Color-Branding?
LG Micha0815

P.S.: Ich bitte das Admin-Team ggfs. einen würdigen Foren-Platz hierzu zu finden?
 
Stell die Frage besser an AVM. Die können dir eine rechtsverbindliche Auskunft geben.
 
Hallo,
... die Antwort von AVM könntest Du am besten hier einmal einstellen, ohne Namen natürlich ;). Ich denke, auch andere wären daran interessiert ...
 
Haben sich die Garantiebedingungen wirklich derart verschlechtert?
IMHO rechtlich fragwürdig?
Dem Hersteller ist es freigestellt, unter welchen Bedingungen er welche Garantiezusagen gibt... Natürlich düften einmal gemachte Zusagen nicht für bereits vertriebene Geräte geändert werden, sondern nur für zukünftig zu vertreibende Geräte.

Habe nicht nachgeschaut, wie AVM seine Garantie definiert...

In der Gewährleistungspflicht ist AVM nicht, sondern der Verkäufer des Gerätes, für 2 Jahre nach Lieferung.
 
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Entscheident ist das Kaufdatum, auf wen Beleg ausgestellt ist sollte egal sein.
 
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Ich versuche es mal zu erklären den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, das heißt nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Eine Garantie ist eine freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Unternehmens während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers bzw. des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Daraus folgt ihr habt 2 Jahre Gewährleistung des Produkts gegenüber dem Verkäufer und AVM bietet euch zusätzlich 5 Jahre Garantie für das Produkt.
 
Stell die Frage besser an AVM. Die können dir eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

Momentan habe ich keine Veranlassung nachzufragen ;)

Bei Käufen/Verkäufen hier im Flohmarkt respektive *bay habe ich stets Rechnungen/Lieferscheine (von 1&1) mitgegeben/angefordert!
Auf älteren 1&1-Umverpackungen prangt fett 5 Jahre Garantie? (Falls recht in Erinnerung!) Über die Seriennummer allein lässt sich das Fabrikationsdatum feststellen!
Ich meine die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung zu kennen?

In anderen Bereichen des täglichen Lebens ist es unerheblich, wer Besitzer/Inhaber einer Ware ist, um Gewährleistung/Herstellergarantie ggfs. in Anspruch zu nehmen!

Will AVM jedwedem Besitzer/Inhaber a priori unterstellen, er habe seine Fritz!*.* nicht redlich erworben als 2.-Besitzer?
Kennt jmd. eine AGB innerhalb 1&1, die den Weiterverkauf verbietet ... dabei die Garantie/Gewährleistung erlischt?

LG
LG
 
1&1 kann es nicht verbieten, du bist Eigentümer, du kannst bestimmen was mit passiert. Man sollte auch Besitz und Eigentum unterscheiden! Kannst Fritzbox auch grün anmalen, als Kopfschmuck tragen oder dem Hund zum spielen geben, ist deine sache. Gewährleistung ist nicht Persongebunden.

Würde man Gewährleistung bei Besitzerwechsel ausschliessen wäre Gewährleistung schon beim Paketzusteller erloschen, daher rechtlich nicht zulässig.
 
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Sorry, die Antworten uberschnitten sich weshalb ich das nicht via "edit" nachtrage.
...

Eine Garantie ist eine freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Unternehmens während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers bzw. des Herstellers...

Das mit dem "freiwillig" kann ich so nicht nachhalten! Eine Aussage des Herstellers -hier "Garantie" (verbrieft?) kann nicht nachträglich als REIN freiwillig herabgestuft werden. Nach einfältiger/persönlicher Einschätzung wäre dies unlautere Werbung?

LG
...Hmm... und warum stellst du hier die Frage?
Weil ich sonst einige Lieferscheine/Rechnungen zu Fritz!*.* zum Popoputzen verwenden kann? und nicht weiters aufbewahren muss?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du verstehst es falsch. Die Garantie ist freiwillig im Gegensatz zur Gewährleistung. Also kann AVM eine Garantie geben die nicht irgendwelchen Regelungen per Gesetz unterliegt. Deshalb ist es freiwillig und auch von AVM eine frei gestaltbare Dienstleistung.
 
Weil ich sonst einige Lieferscheine/Rechnungen zu Fritz!*.* zum Popoputzen verwenden kann? und nicht weiters aufbewahren muss?
Zum einen kannst du den Kaufnachweis auch für den Fall des Abhandenkommens für die Hausratversicherung benötigen, zum zweiten solltest du die Garantiebedingungen von AVM lesen, da wird sicherlich alles notwendige drinstehen... siehe auch #4...
 
Du verstehst es falsch. Die Garantie ist freiwillig... Deshalb ist es freiwillig und auch von AVM eine frei gestaltbare Dienstleistung.

Upps? Ich sichere als Hersteller eine Eigenschaft (hier 5 Jahre Garantie) zu, die mit dem Kauf (als Vertrag) zugesichert?
Nach 24Monaten berufe ich mich auf die gesetzlichen Vorgaben ... ziehe mir ein rotes "Freiwilligkeits-Mäntelchen" über? ...
Ich bin kein Anwalt ... werde aber mal ein guten Freund (RA) befragen ;)
LG
Nachtrag im Preview @Hans Juergen
...zweiten solltest du die Garantiebedingungen von AVM lesen ...
das z.B.
http://www.avm.de/de/Service/Servic...ie_5_Jahre.php?portal=FRITZ!Box_Fon_WLAN_7050
http://www.avm.de/de/Service/Servic...ie_5_Jahre.php?portal=FRITZ!Box_Fon_WLAN_7140
und zu einer 7270? maybe blind?
http://www.avm.de/de/Produkte/FRITZBox/FRITZ_Box_Fon_WLAN_7270/index.php
 
Ich versuche es nochmal mit wenigen Worten.

Gewährleistung > regelt der Gesetzgeber.

Garantie > ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers.

So nun für dich AVM gibt 5 Jahre Garantie auf einige seiner Fritzboxen.
 
Ich gehe davon aus, dass die Garantiebedingungen mit dem Gerät ausgeliefert wurden... (auf meinem Karton der 7270 steht jedenfalls: 5 Jahre Garantie auf Hardware gemäß Garantiebedingungen). Habe jetzt aber nicht vor, die rauszusuchen...

Edit: für die 7270 gilt: Wir bieten Ihnen als Hersteller dieses Originalprodukts eine Herstellergarantie. Die Garantiebedingungen finden Sie auf der beiliegenden Produkt-CD in der Datei „Garantie.pdf“ im Ordner „Dokumentation“. (Handbuch Seite 2)
 
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Die Ausgangsfrage war über den Erstkauf und dabei hat man sich in dem verlinkten Thema recht weit von den Fakten entfernt und jede Mange fabuliert. ;-)
Tasache ist, dass AVM einen Kaufbeleg haben will und zwar vom Erstkauf. Der Erstkäufer, wenn er denn überhaupt auf dem Beleg vermerkt ist, musste bisher nie mit dem aktuellen Besitzer übereinstimmen. Sollte das jemand anders erfahren haben, dann bitte belegen.

AVM Handbuch 7390 schrieb:
Herstellergarantie
Wir bieten Ihnen als Hersteller dieses Originalprodukts 5 Jahre Garantie auf die Hardware. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum durch den Erst-Endabnehmer. Sie können die Einhaltung der Garantiezeit durch Vorlage der Originalrechnung oder vergleichbarer Unterlagen nachweisen. Ihre Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
 
Zwischenstand

@Rohrnetzmeister -Kurz!
AVM gewährt auf einige Boxen -btw. auf welche Typen nicht?- 5 Jahre Herstellergarantie! Welche freiwilligen Gründe (z.B. Marketinggründe) sie dazu bewogen haben ist völlig unerheblich! Faktum, durch den Kauf besteht diese!

Jeder Hersteller kann seine Garantiebestimmung für den Garantiefall an Vorgaben knüpfen!
Es soll Hersteller geben die diese auf den Erst-Käufer beschränken?

Vergleichbare Konstellation Aldi<->Medion wie 1&1<->AVM?


Das wäre natürlich BITTER, wenn AVM ähnliche Wege geht ... mittlerweile?

Das Zitat von andilao gibt jedoch Hoffnung, wobei " ... vergleichbarer Unterlagen ..." naturgemäss etwas schwammig?

Eigene Überlegung: Kann AVM einen 1&1-Lieferschein/Rechnung nach 24 Monaten

-Prämisse: Der Erstkäufer ist nicht mehr Kunde bei 1&1 ... verzogen ... ausgewandert ... verstorben ... seine Datensätze gelöscht ... -

überhauptnoch validieren?

IMHO liegt zwischen Herstellungsdatum lt. SN und Lieferdatum nur wenige Tage/Wochen?

Bei Boxen (rot) mit eigenem Branding ... die können schonmal als "Ladenhüter" bei Händlern Monate rumliegen ... macht dies Sinn!

Zudem steht auf vielen 1&1-Rechnungen -je Vertragskonditionen- ein kleiner Preis (bei einer aktuellen 7390 u.U. 29-49¤!)

Ich schätze, so mancher Zweitkäufer wäre not amused, wenn er nur den Kaufpreis der Originalrechnung erstattet bekäme!

LG
 
Die Garantiezeit steht immer im Handbuch. Bei den Modellen 7112 bzw. 7113 sind es z.B. 2 Jahre. Bei 7270 / 7240 sind es 5 Jahre.
 
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