Es geht auch anders...
Die Tele Columbus Gruppe räumt ihren Kunden beim Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet auch in Zukunft ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Verträge ein und behält damit trotz aktueller Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof (BGH) seinen kundenfreundlichen Ansatz bei. Der BGH in Karlsruhe hat am 11. November 2010 entschieden, dass Kunden mit einem Breitband-Anschluss beim Umzug in ein Gebiet ohne Breitband-Versorgung einen bestehenden Vertrag nicht vorzeitig kündigen können (Az.: III ZR 57/10). Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließe, trage grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können, so der BGH in seiner Begründung. Ein Umzug stelle keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Tele Columbus kommt den Kunden bei Umzügen in unversorgte Regionen dennoch weiterhin kulant entgegen – Voraussetzung für die Beendigung des Vertrags ist in diesem Fall lediglich eine Meldebescheinigung des neuen Wohnorts.