BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Hallo,

Es steht jedem frei, einen Vertrag zu unterschreiben oder nicht. Ob man dann allerdings das von ihm gewünschte Produkt bekommt, sieht man dann ja.

Wieso Verbraucherfeindlich? :gruebel:

Lieferanten, für was auch immer, müssen entsprechend kalkulieren. Keine Laufzeitverträge => evtl. wesentlich höhere Kosten. :noidea: Bleibt dann jedem selbst überlassen, was er unterschreibt.
 
Das Urteil schafft zumindest Klarheit über die Rechtslage. Vielleicht wird damit vielen (auch hier im Forum) die Rechtslage und damit die Aussichten auf den Ausgang einer eventuellen Klage so deutlich, dass Geldbeutel- und nervenbelastende Irrwege verhindert werden.
Einen kleinen Seitenhieb kann ich mir nicht verkneifen auf manche Schreiber hier, die aus "gefühltem" Recht heraus posaunen, dass neben der Unverschämtheit der Provider auch beste Aussichten vor Gericht bestehen: das dürfte sich nun erledigt haben.
Trotzdem sollten die Provider schon aus Gründen der Kundenzufriedenheit genügend Vertragsvarianten anbieten, die eine kurze Laufzeit mit entsprechend anders kalkulierten Preisen und Zusatzleistungen vorsehen.
 
Also ich verstehe hier die Aufregung nicht. - In solchen Fällen hat zumindest 1+1 immer angeboten, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dazu gehört die schriftliche Umzugsbestätigung und die Zahlung einer Abschlussgebühr, aber irgendwie muss ich meinen Vertragspartner ja wohl entschädigen, wenn ich das vorzeitige Ende eines Vertrages zu verantworten habe.
 
Hier wird wieder mal nur aus Sicht des Kunden draufgeschaut. In dem Urteil steht auch dass es Alternativen mit kürzerer Laufzeit gegeben hätte. Außerdem redet man ja hier nicht von tausenden von Euro, sondern um maximal wenige Hundert Euro, wovon noch die gesponserte teure Hardware bei Verkauf auch diesen Verlust verringert. Seht dass auch mal aus unternehmerische Sicht. Es wird ein Produkt angeboten und dafür ein Preis kalkuliert, dann dafür noch Hardware eingekauft und zur Verfügung gestellt. Verdienen kann ich erst nach einem Jahr damit. Bis dahin trete ich als Unternehmen in Vorkasse was bei großen Mengen auch noch Finanzierungskosten verursacht. Nun hat meine Kunde den Bedarf warum auch immer umzuziehen. Ist dass mein Problem/Pech? Ich habe auch meine Leute zu bezahlen und Investitionen für die Zukunft zu machen. Keiner zwingt den Kunden einen Vertrag mit MVLZ länger 3 Monate zu schließen. Ich als Kunde mache dass freiwillig weil ich dass vermeintlich günstiger finde als jetzt selbst Geld für Hardware auszugeben. Da finde ich das Risiko überschaubar. Wird schon nichts passieren. Kommt's dann zum Fall der Fälle habe ich halt Pech. Wie viele Leute spielen jede Woche Lotto, jammern aber am Ende des Jahres auch nicht dass wieder mal einige Hunderter im Nirvana verschwunden sind, oder verrauchen 200 Euro im Monat. Das ist alles in Ordnung, aber die bösen Provider bluten uns Kunden ja richtig aus. Also Bitte, schaut Euch solch Einzelfälle (den nicht jeden Tag ziehen tausende Leute um und können ihren Vertrag nicht weiterführen) auch mal von beiden Seiten an. Außerdem ist mit einer vernünftigen Kommunikation meist doch eine kulante Regelung zu finden. Bei jedem Provider. Ich schließe mich den Befürwortern an.

Amen
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann man so unterschreiben.
 
Hmmm, ja, das hier gesagte passt soweit.

Etwas bedenklich finde ich in dem Zusammenhang, dass so mancher Provider nicht ueberall in Deutschland die gleiche Versorgung bereitstellen kann - und jetzt kommts - so wie es nach meinem Verstaendnis in der Werbung eigentlich suggeriert wird, zumindest nicht eingeschraenkt.

Oder hat einer von Euch schon mal in einer TV- oder Print-Werbung was von Einschraenkungen hinsichtlich der Versorgungsabdeckung gehoert?

Wenn ich zum Beispiel (aehnlich wie in dem BGH-Urteil) aus einem Innenstadtbereich mit guter DSL-Versorgung aufs Land ziehe, meinen DSL-Anschluss gerne mitnehmen wuerde und es gibt da keine DSL-Versorgung. Ist schon irgendwie doof.

Vielleicht sollten sich die Provider mal was ausdenken, wie im Falle eines Umzugs beide Seiten korrekt behandelt werden. Z.B. Umzugspauschale oder so was.

Gruesse,

Goggo
 
Wie ich in meinem Vorpost schon erwähnte, haben es die Anbieter selber in der Hand wo welcher ADSL Knotenpunkt gebaut wird. Der Kunde hat darauf den allerwenigsten Einfluss.
 
Oder hat einer von Euch schon mal in einer TV- oder Print-Werbung was von Einschraenkungen hinsichtlich der Versorgungsabdeckung gehoert?
Ja, in jeder Werbung z.B. der Telekom: "DSL ist in vielen Anschlussbereichen verfügbar."
Die Leistungsbeschreibung bei 1&1 beginnt mit "Voraussetzung für die Bereitstellung und Nutzung der 1&1 DSL-Komplett-Pakete ist die Verfügbarkeit eines entbündelten Breitbandzugangs der 1&1 Partner am Anschlussort des Kunden."
Nahezu jeder Provider bietet einen Verfügbarkeitscheck auf seiner Webseite an.
...

Gruß,
Wichard
 
Nach diesem extrem verbraucherfeindlichen Urteil des BGH sind natürlich die bisherigen überwiegenden Urteile der niedrigeren Instanzen pro Kunde wertlos.
Politische Äußerung entsprechend den Forumsregeln entfernt
Meine konkreten Forderungen sind:
- Maximale Vertragslaufzeit von 12 Monaten!
- Danach monatliche oder zumindest quartalsweise Kündigungsmöglichkeit!

Dafür darf dann auch ruhig diese sinnlose Subventionierung von Neukunden wegfallen.
 
Die würde dann auch wegfallen. Aber Fakt ist doch die Menschen wollen doch diese Hardware. Übrigens, deine politische Meinung hat hier nichts verloren.
 
Wenn ich plane, umzuziehen, dann muss ich so viele Dinge beachten, die sich ändern, da ist das DSL nur ein weiteres Bausteinchen. Ich weiß, was auf mich zu kommt und kann es entsprechend einplanen. Ich spreche mit dem Provider und finde dann einen für beide Seiten angemessenen Weg, den Vertrag umzuziehen oder auch ggfl. aufzulösen.
Da das auch finanziell kalkulierbar ist und nebenbei bei einem Umzug auch nur minimal kostet im Vergleich zu den anderen Kosten, die dabei produziert werden, kann ich dieses Urteil akzeptieren. Betrachte ich die andere Seite (den Provider) dann ist es auch verständlich, weil sonst seine Kalkulation den Bach herunter geht. Schließlich ist das eine Firma, die auch Geld verdienen will und nicht die Caritas.

Ungeheuerlich Verbraucherfeindlich! Bitte vom EuGH aufheben lassen.
Hallo Robin Hood der Rechtlosen, keine leeren Sprüche reißen, werde endlich einmal selbst aktiv, statt sich immer wieder hinter anderen zu verstecken. Kündige Deinen Vertrag bei genau einem solchen Provider fristlos, und ziehe das Ding dann bis zum EUGH durch.
Aber bitte ziehe nie wieder vorher über Dinge her, die Du nicht in ihrer Komplettheit verstehen möchtest, bevor Du nicht anderweitige Fakten schaffst.
Dieses haltlose elende Gejammer von Dir ist doch nur noch peinlich! :(

Meine konkreten Forderungen sind:
- Maximale Vertragslaufzeit von 12 Monaten!
- Danach monatliche oder zumindest quartalsweise Kündigungsmöglichkeit!

Dafür darf dann auch ruhig diese sinnlose Subventionierung von Neukunden wegfallen.
Gibt es doch schon (mit 1 bzw 3 Monaten Laufzeit), Du musst diese Verträge nur abschließen, statt einen Laufzeitvertrag mit Hardware... Wo ist Dein Problem?
 
Als positiven Einfluss dieses Urteils erwarte ich, dass kurzfristige Vertragslaufzeiten wieder populärer werden, zu mindestens als Option.

In der Urteilsbegründung ist ja ein wichtiger Punkt, dass der Kunde bei diesem Anbieter auch einen kurzfristigen Vertrag hätte buchen können.

Für Anbieter die keine kurzen Vertragslaufzeiten anbieten ist dieses Urteil sicherlich nicht als Grundsatzurteil zu gebrauchen.
 
Hallo Novize,

leider hast du nicht davon gesprochen, dass es nun einmal Gebiete in Deutschland gibt wo ADSL nicht verfügbar ist bzw. wo die Provider / Anbieter nicht ausbauen wollen / möchten. Ist bei uns im Emsland in manchen Bereichen immer noch ein großes Problem.

Man kann nicht immer da hinziehen wo ADSL verfügbar ist. Das kann verschiedene Gründe haben.

Da muss ich meinen Vorrednern in sofern recht geben, das kann man vorher mit seinem Provider absprechen und evtl. über eine Ablösesumme sprechen und seine evtl. erworbene Hardware zurückgeben.
 
Des halb sprach ich ja auch von " ggfl. auch auflösen" ;)
 
Gibt es doch schon (mit 1 bzw 3 Monaten Laufzeit), Du musst diese Verträge nur abschließen, statt einen Laufzeitvertrag mit Hardware... Wo ist Dein Problem?
Bei mir gab (bzw. gibt) es bei Vertragsabschluss keinen Anbieter ohne 24 Monatsvertrag, der einen echten ISDN-Anschluss plus Telefonflat angeboten hätte.

Alice bietet in meinem Stadtteil auch nur NGN an.
 
Ja und?
Dann zerlege den Vertrag in seine einzelnen Bestandteile und schließe separate Verträge ab. Wer zwingt Dich denn, alles in einem Vertrag aus einer Hand nehmen zu müssen? ;)
Wenn Du möchtest, dann geht das auch. Nur musst Du dann ggfl. höhere laufende Kosten in Kauf nehmen. Wenn Du aber flexibel bleiben möchtest, dann nimmst Du das aber sicher in Kauf. Alles hat halt seine 2 Seiten. Nur die Vorteile sammeln zu wollen ohne die Nachteile in Kauf zu nehmen, ist nämlich nicht wirklichkeitsnah.
 
Gibt es überhaupt noch Anbieter für DSL am Telekomanschluss? Und dann auch noch ohne Laufzeit?
Und selbst wenn, bei der Telekom gibt es nur den Call-Plus Anschluss ohne Laufzeit, und der hat keine Telefonflat.
 
Ohne Laufzeit ist nicht das Thema, kurze Laufzeit ist aber möglich.
Telefonflat: Nimm z. B. eine reine VoIP-Flat eines beliebigen Telefonanbieters.
Im Bereich Providerberatung ist solch ein Ansinnen ausreichend oft erläutert worden. ;)
Z. B. sipgate, da kannst Du auch deine echte Call-Plus-Festnetznummer bei ausgehenden Telefonaten übermitteln lassen...
Schau mal über den Tellerrand hinaus, es ist vieles machbar, wenn man möchte. ;)
 
Telefonflat: Nimm z. B. Eine reine VoIP-Flat eines beliebigen Telefonanbieters
Es ging aber um einen echten ISDN-Anschluss, wer nur DSL braucht und wem VoIP-Telefonie ausreicht, hat natürlich eine gewisse Auswahl an Angeboten ohne Mindestlaufzeit.
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.