BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

  • Ersteller Ersteller colonia27
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Eigentlich geht oder besser: ging es hier um die Rechtmässigkeit des Fortbestehens von Verträgen bei Umzug im Urteil des BGH.
Wir müssen doch nicht ernsthaft hier erörtern, welche Alternativen der Threadersteller oder andere hätten. Erörtert dies doch an anderer Stelle!
Insgesamt werte ich diese Diskussion aber als Rückzugsgefecht von Dir George99. Lass es gut sein, das Rechtssystem hat höchstrichterlich entschieden und zwar anders, als Du und auch andere es wünschen.
 
@sz54: Du hast recht, wir müssen jetzt erst mal mit dieser Mist-Entscheidung leben, denn einen Gang vor das BVerfG wird es nicht geben.
Ein weiterer Gerichtsgang eines anderen Klägers würde bei diesem Hintergrund sehr viel Mut erfordern, obwohl bei einem anderen Senat des BGH durchaus auch ein anderer Spruch bei rauskommen könnte.
Persönlich bin ich nur froh, in nächster Zeit nicht umziehen zu müssen...
 
Hallo,
Davon abgesehen, dass ich mit dem Urteil prima leben kann, da ja schon auf die Klauseln beim Vertragsabschluß hingewiesen wird:
Bitte vom EuGH aufheben lassen.
Was kommt nach einer Bestätigung durch den EuGH? Eine Klage vor der UNO, dem Weltsicherheitsrat und dann zu den Asgard?

Nehmen wir das Urteil einfach als gegeben und nun rechtens an :meinemei:
 
Es ging aber um einen echten ISDN-Anschluss,
Auch ich habe einen echten ISDN-Anschluss und mir steht es frei, eine beliebige VoIP-Flat abzuschließen. Insofern kann ich Deinen Einwand nicht nachvollziehen.
Das ist aber eine individuelle Problematik von Dir, die wir hier erläutert haben.
Da bin ich auch dafür, das hier sein zu lassen und uns dem allgemeinen Urteil zuzuwenden.
 
@George99 Nee, das glaube ich eher nicht, denn das Urteil ist soweit schlüssig, ob es nun verbraucherfreundlich ist oder nicht, es ist schlüssig, in sich schlüssig.

Kein Mensch zwingt dich einen 24 Monate Vertrag abzuschließen, und, der wichtigste Punkt:

So wie man in den Wald rein ruft so schallt es zurück. Eine freundliche Anfrage und es ist auch sicher eine kulante Regelung möglich, aber wenn ich gleich mit der Brechstange komme darf ich mich nicht wundern wenn die Gegenseite, die ja im Recht ist, immerhin haben sie einen von dir Unterschriebenen Vertrag mit MLZ, klagt.
 
Hallo Robin Hood der Rechtlosen, keine leeren Sprüche reißen, werde endlich einmal selbst aktiv, statt sich immer wieder hinter anderen zu verstecken. Kündige Deinen Vertrag bei genau einem solchen Provider fristlos, und ziehe das Ding dann bis zum EUGH durch.

Du bringst mich da auf eine Idee:
Man kann bestimmt noch andere wichtige Gründe (BGB) für eine fristlose Kündigung zum Umzugstermin finden... ;)
 
Hallo,
Ist doch irgendwie immer gleich:

Alle wollen Verträge mit einem Top-Service, besten Leistungen, neuester Hardware, diese dann kostenlos und bei der ersten Gelegenheit dann den Anbieter wechseln.

Wenn die Gerichte allen Forderungen der Kunden nachgeben, wird es bald keine Anbieter mehr geben, oder, damit es sich rechnet, zu astronomischen Preisen.

Ist doch immer das gleiche Lied ... :weg:
 
Nun Zwerch, damit triffst du quasi den Nagel auf den Kopf.
Das ist leider Gottes das Ergebnis unsere Geiz-ist-geil-Mentalität.
 
Nee, soo einfach ist das nicht... Bei den Handys sieht man, dass inzwischen ein sehr großer Kundenkreis zu Discountern ohne subventionerten Geräten geht... Das ist durch die Kabelverbindung nicht ganz so einfach, aber es geht auch beim Telefon in diese Richtung. Und das ist gut so... Jeder soll das selbst entscheiden...
Und oft genug haben ja Gerichte die Klauseln von Anbietern untersagt. Es ist gut, wenn man in Kenntnis der Rechtslage verhandeln kann, das ist jetzt eindeutig gegeben...
 
Für mich ist jetzt eine klare Rechtsgrundlage geschaffen wurden, die eigentlich keiner weiteren Diskussion braucht.

Nicht jedes Ergebnis endet nicht der Zufriedenheit aller Beteiligten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, die Klarheit ist auch das einzig positive daran...
 
nachdem die Kunden die Provider auf alle erdenkliche Weise im Preis druecken (neue Kondititionen bei angedrohter Kündigung, subventionierte Hardware etc.) ist ja klar, dass die Provider sich das irgendwo wiederholen...

von Nichts kommt eben Nichts

- sparkie
 
Es würde schon viel helfen,das die automatische Mindestvertragsverlängerung nach der Mindestlaufzeit vom Gesetzgeber auf 1 Monat beschränkt wird.
 
Das wäre allerdings eine gute Idee.
 
Man kann bestimmt noch andere wichtige Gründe (BGB) für eine fristlose Kündigung zum Umzugstermin finden... ;)
Bei einem Umzug must du auch nicht weiter zahlen. Bei dem auf den Friedhof.
 
ich verstehe die Aufregung um solche Urteile nicht. Letztlich muss jeder Kunde bei Neuabschluss eben die AGB genau lesen.

Und wenn's einem nicht passt, dann muss man eben einfach einen anderen Anbieter waehlen.

Aber es scheint so, als waeren viele einfach zu faul, sich ueber die Konditionen des Wunschanbieters genau zu informieren.

Stattdessen lassen sie sich von den grossmaechtig angepriesenen 0EUR Gebuehren und kostenlosen Geraete-Dreingaben blenden.

- sparkie
 
Man kann einen Umzug nicht immer im Voraus planen. Das kann verschiedenste Gründe haben, z. B. Trennung mit Partner, Arbeitsplatzwechsel, etc.

Und bei einem schnellem Wohnortwechsel darauf zu achten, dass dort anbieterbezogenes ADSL verfügbar ist, ist etwas zuviel erwartet. Man ist dann froh, dass man eine halbwegs vernünftige Behausung (in einem fremden Ort) gefunden hat.

Das Leben ist nicht immer so einfach wie man es gerne hätte.

Wie sagt man so schön: Unverhofft kommt oft ;)
 
Klar steckt man da nicht drin, der Provider aber auch nicht. Ihm deshalb die gesamten Risiken aufzubürden, nur weil man selbst im Vorfeld den günstigsten Preis mitgenommen hatte, ist aber auch sehr einseitig gedacht.
Letztendlich ist das Problem des Klägers und wohl auch ein hausgemachtes:
Redet im Vorfeld mit dem Provider und er läßt einen meist mit einer Abschlagszahlung und Rückgabe der Hardware aus dem Vertrag. Das kostet dann nur einen Bruchteil dessen, was der Vertrag bis zum regulären Ende kostet. Hier im Forum ist das mehrfach nachlesbar, auch dass sprechenden Menschen geholfen werden kann...
Die Argumente hier gegen das Urteil sind in meinen Augen vorgeschoben oder konstruiert.
 
Oben habe ich über das BGH Urteil noch gemeckert...

... vor allem wegen der asymmetrischen Kündigungsrechte durch den Anbieter .. und weil dem Kunden solche "unerwarteten" Klauseln in den AGB untergeschoben werden.

Mit diesem OLG Urteil zusammen allerdings: http://www.heise.de/newsticker/meld...Webhosting-AGB-fuer-rechtswidrig-1107185.html

.. das diese Spielchen (hier auch 1&1, aber die sind bestimmt nicht die Einzigen) unterbindet finde ich die Rechtssprechung wieder ausgeglichen. Mit dem BGH und dem OLG Urteil haben wir wieder "gleiches Recht für alle", d.h. der Kunde trägt sein Umzugsrisiko wenn er lange Laufzeiten abgeschlossen hat,
dafür wird es in Zukunft schwieriger dem Kunden in den (seitenlangen kleingedruckten ) AGB "unerwartete" Klauseln unterzujubeln.

Man beachte die Begründungen zu den "unerwarteten" Klauseln (OLG), den Subventionen bei langer Laufzeit und der Tatsache dass der gleiche Anbieter auch kürzere Laufzeiten anbot... (BGH).

Ich ziehe meine Meckerei über das BGH Urteil somit zufrieden zurück ;)
 
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