Das Recht auf eine Telekommunikationsüberwachung unter einer richterlichen Anordnung dieser Maßnahme hat der Staat nach aktueller Gesetzeslage. Warum nicht auch VoIP?
Klar auch für VoIP, in welcher Form auch immer.
Nur der Haken ist daran, die rechtliche Möglichkeit gibt es ja schon längst in Form richterlicher Ausspäh- und Abhör-Maßnahmen auf vorhandener gesetzlicher Basis. Nur sollten diese einfach ausgeschöpft werden, anstatt öffentlichkeitswirksam ein Mehr an Abhörrechten zu fordern.
Das ist doch bei den Strafmaßnahmen ebenso: Strafen für viele Taten sind imo ausreichend definiert, nur muss man diese auch mal nutzen, anstatt den Strafrahmen gesetzlich immer weiter zu erhöhen, obwohl der bisher gesteckte Rahmen bei weitem nicht genutzt ist.
Das Strafmaß aber bestimmen Richter innerhalb der ihnen gesteckten Bandbreite und ist in den Urteilen scheinbar aus gutem Grund nicht immer maximal festgelegt. Also geht die Politik hin und verschiebt den möglichen Rahmen ins Unermessliche, was das Strafmaß angeht. Somit sind die Richter gezwungen, in ihren Urteilen auch immer höhere Strafen zu verhängen.
Das ist genau das Problem: Die Legislative mischt sich zu sehr in die Exekutive ein, indem der mögliche Handlungsrahmen dieser Exekutive immer weiter zugunsten eines Überwachungsstaates verschoben wird, obwohl das sachlich betrachtet überhaupt nicht notwendig ist. Wie gesagt, es gibt immer noch genug Handlungsspielraum nach oben, was richterliche Anordnungen angeht, warum also die Gesetze jetzt schon in Bereiche erweitern, die nicht notwendig sind.
Der Einzelfall der Telefon-Überwachung kann auch schon jetzt richterlich angeordnet werden. Somit besteht dafür kein Handlungsbedarf, dies zu erweitern. Wenn man aber die gesetzlichen Tendenzen beobachtet, ergibt sich aus meiner Perspektive das Bild, dass immer mehr versucht wird, diese richterliche Hürde abzuschaffen und auf dem kurzen Dienstweg diese Überwachungen umzusetzen. Da sind wir dann aber in einer totalitären Staatsform angelangt.