BKA-Chef fordert VoIP-Überwachung

Wenn man sonst nichts zu treiben hat und die Materie nicht versteht erfindet man neue Wortschöpfungen und Redewendungen, welche sich selbst wiedersprechen.
 
Nunja.., IP-Verbindungsdaten zu speichern ist schon was anderes, als VoIP-Verbindungen zu "belauschen". Das dürfte auch nicht so einfach sein. Der "Terrorist" findet sicher Lösungen, SRTP via VPN in den Afghanischen Höhlen zu verwenden..
 
Stellen wir doch einfach überall Stop-Schilder auf :lach:
 
... oder Fratzenfallen ...
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Mhhm, ich frage mich sowieso, ob der begriffen hat, daß man VoIP auch ohne Provider machen kann und da keinerlei Daten gespeichert werden.
 
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Reaktionen: FunkReich
Ja.. ziemlicher Stuss, was unser Herr Ziercke da wieder faselt. Läuft die (VoIP)Telefonie über einen "Anbieter", greifen die ohnehin schon gültigen, gesetzlichen Maßnahmen. Alles Andere wäre so, als verlange das BKA die Überwachung lokaler Nebenstellentelefonie. :crazy:
 
Alles Andere wäre so, als verlange das BKA die Überwachung lokaler Nebenstellentelefonie. :crazy:
Gibt es doch schon längst. Das aber nennt sich dann "Großer Lauschangriff" mit Überwachung einer einzelnen Person und sämtlicher Kummunikationsmittel. Die Wanze in seinem Fon gehört dann auch dazu.
Ich glaube nur, so konkret hat der große Vordenker Zierke sich das nicht vorgestellt, sondern er wollte nur populistisches Gesülze von sich geben.
 
Eigentlich fallen mir dazu nur noch knappe Kommentare ein:

Bäume, Wald, Holz, Bretter, Köpfe, Horizont.

Schäuble:spocht:Ziercke:spocht:de Maizière...lalalala
 
..sondern er wollte nur populistisches Gesülze von sich geben.
Dabei frage ich mich immer, wie solche "Redner" ihre eigene Popularität nach so einem Gefasel einschätzen. Mittlerweile dürfe doch auch jedem noch so vergreistem Ordenträger bekannt sein, dass solche Sprüche mit anständigem Vogelzeigen aus den Reihen der Netzwelt kommentiert und als Phrasendrescherei entlarvt werden. Wieder nix gelernt aus der "Stoppschildaffäre"?
 
Richtig!

Es funktioniert aber immer wieder :-( Leider!

Anfang 2007 geriet Ziercke wegen seines Eintretens für umstrittene geheime Online-Durchsuchungen in die Kritik. So verlieh ihm eine deutsche Computerzeitschrift dafür die Negativauszeichnung „Bremse des Jahres 2007“.[2] Zierckes Ausführungen zu diesem Thema in der Presse[3] wurden von einigen Kritikern als in technischer Hinsicht nicht haltbar zurückgewiesen.[4]
Laut einem Bericht des Spiegel führte er im Rahmen einer Veranstaltung für Parlamentarier unter anderem Inhalte von sogenannten „Schockerseiten“ vor[5] (Videoausschnitte von Exekutionen in Form von Enthauptungen, brutale Kindesmisshandlung, harten SM-Sex), um bei den eingeladenen Abgeordneten für das geplante Gesetz über geheime Online-Durchsuchungen zu werben.


Quelle: Wikipedia


Hängt auch mit dem Ablauf der Karriere zusammen
 
Ist doch nicht ungewöhnlich. Es sind im Bereich des Inneren doch immer die Hardliner, die das Sagen haben.
Schily, Schäuble usw auf der Seite der Minister, Zierke und Co auf der Seite der obersten Polizeivertreter. Letztendlich ist auch er "nur" ein politischer Antreiber, der versucht, alle Macht der Polizei zu verleihen, um darüber das Volk zu kontrollieren. Das Ziel der möglichst weitreichenden Kontrolle verfolgen unsere Minister des Inneren ja ebenso. Als oberste Dienstherren des gesamten Polizeiapparates ziehen sie da ja am selben Strang.
Und unter dem Gesichtspunkt sind die radikalen verqueren Ansichten eines stock-konservativen Herrn Ziercke und seinen gleichgesinnten Kumpanen nachvollziehbar. Da nehmen sich links- und rechtesradikale Gesellen nichts. Die Gesinnung ist da erstaunlich kongruent.
 
Generell würde ich - unabhängig von der Einstellung und Position gewisser Leute, die die Abhörfähigkeit von VoIP nun fordern - dem zustimmen. Es darf nicht einen rechtsfreien Raum geben, in dem Strafverfolgungsbehörden und Ermittler per definition aufgrund mangelnder Mittel ausgeschlossen sind. Natürlich darf das keine anlaßunabhängige und nur auf vagen Ideen beruhende Maßnahme sein, sondern muss den gleichen Randbedingungen für eine richterliche Anordnung folgen wie dies auch im Festnetz oder Mobilnetz gilt. Warum sollte VoIP denn hier ausgenommen werden?

Es ist eine Frage des Vertrauens in den Staat und das Rechtssystem, inwiefern diese Maßnahmen wirklich genutzt werden und mit welchen Konsequenzen. Es darf meiner Meinung nach jedoch nicht so sein, daß nur bestimmte Telekommunikationsformen unter Gesetze fallen, andere davon unberührt in Wildform existieren. Die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dürfte natürlich (v.a. wenn man an Skype und SRTP denkt) hinreichend komplex werden, aber das ist ein anderes Thema.

Das Recht auf eine Telekommunikationsüberwachung unter einer richterlichen Anordnung dieser Maßnahme hat der Staat nach aktueller Gesetzeslage. Warum nicht auch VoIP?

--gandalf.
 
Es sind bereits alle Rahmenbedingungen geschaffen! Es braucht keine weiteren Regelungen!

Das einzige was bei den Heinis fehlt, ist HIRN!

Hirn kann man allerdings nicht durch Gesetze zur Verfügung stellen.

Schaut euch mal die Gesetze und Regelungen an, die in den letzten 8 Jahren das Licht der Welt erblickt haben. Helau.

Bin Laden sagt dazu: I'm still free! What about you?
 
Das Recht auf eine Telekommunikationsüberwachung unter einer richterlichen Anordnung dieser Maßnahme hat der Staat nach aktueller Gesetzeslage. Warum nicht auch VoIP?
Klar auch für VoIP, in welcher Form auch immer.
Nur der Haken ist daran, die rechtliche Möglichkeit gibt es ja schon längst in Form richterlicher Ausspäh- und Abhör-Maßnahmen auf vorhandener gesetzlicher Basis. Nur sollten diese einfach ausgeschöpft werden, anstatt öffentlichkeitswirksam ein Mehr an Abhörrechten zu fordern.
Das ist doch bei den Strafmaßnahmen ebenso: Strafen für viele Taten sind imo ausreichend definiert, nur muss man diese auch mal nutzen, anstatt den Strafrahmen gesetzlich immer weiter zu erhöhen, obwohl der bisher gesteckte Rahmen bei weitem nicht genutzt ist.
Das Strafmaß aber bestimmen Richter innerhalb der ihnen gesteckten Bandbreite und ist in den Urteilen scheinbar aus gutem Grund nicht immer maximal festgelegt. Also geht die Politik hin und verschiebt den möglichen Rahmen ins Unermessliche, was das Strafmaß angeht. Somit sind die Richter gezwungen, in ihren Urteilen auch immer höhere Strafen zu verhängen.
Das ist genau das Problem: Die Legislative mischt sich zu sehr in die Exekutive ein, indem der mögliche Handlungsrahmen dieser Exekutive immer weiter zugunsten eines Überwachungsstaates verschoben wird, obwohl das sachlich betrachtet überhaupt nicht notwendig ist. Wie gesagt, es gibt immer noch genug Handlungsspielraum nach oben, was richterliche Anordnungen angeht, warum also die Gesetze jetzt schon in Bereiche erweitern, die nicht notwendig sind.
Der Einzelfall der Telefon-Überwachung kann auch schon jetzt richterlich angeordnet werden. Somit besteht dafür kein Handlungsbedarf, dies zu erweitern. Wenn man aber die gesetzlichen Tendenzen beobachtet, ergibt sich aus meiner Perspektive das Bild, dass immer mehr versucht wird, diese richterliche Hürde abzuschaffen und auf dem kurzen Dienstweg diese Überwachungen umzusetzen. Da sind wir dann aber in einer totalitären Staatsform angelangt.
 
:gruebel: ...und was hat das mit dem Thread-Titel "BKA-Chef fordert VoIP-Überwachung" zu tun? :noidea:
 
Soll nicht jetzt im Dezember die mündliche Verhandlung vor dem BVG laufen?
Na, da bin ich mal gespannt...
 
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