Callthrough in VOIP bei E-Plus verboten?

Mr-Bison

Neuer User
Mitglied seit
13 Apr 2005
Beiträge
12
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Zuerst ein Zitat von "E-Plus Service GmbH & Co. KG: Allgemeine Geschaftsbedingungen fur
Mobilfunklaufzeitvertrage fur Kunden im BASE Tarif, gultig ab dem 14.11.2005"
8.14 Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die E-Plus Mobilfunkkarte(n) fur folgende Zwecke zu
nutzen:
8.14.1 Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem E-Plus
Mobilfunknetz und anderen offentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen und/ oder
8.14.2 Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-
Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das E-Plus Mobilfunknetz.
8.14.3 Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere
Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.

Kann man es so verstehen, wenn ich zum Beispiel FRITZ!Box für eine Weiterleitung per Callthrough nutze ,dann ist es gegen das Gesetz?
Und könnten die mich überhaupt erwischen, wenn ich so was mache?
 
1.
Und könnten die mich überhaupt erwischen, wenn ich so was mache?
So eine Frage sollte man grundsätzlich nicht stellen!

2.
Lies mal alles nochmal Wort für Wort!
Dann wirst du feststellen, dass dich das alles gar nicht betrifft.
(Es sei denn, du nutzt es tatsächlich professionell!?)
 
8.14.3 Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere
Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.
Ey klasse, wenn ich jemanden per Telefon meine Bankverbindung mitteile, damit er mir Geld, was er mir schuldet, überweist, wäre das dem Wortlaut nach ein Verstoß gegen die Bedingungen...

Was sie letzlich mit den anderen Punkten (Netze koppeln) ausschließen wollen ist, daß jemand gewerblich eine e+Karte stationär betreibt (z.B. Siemens Handy in einer Homestation) um so für andere ePluskunden (z.B. Mitarbeiter) mit einer ePlusnummer netzintern günstig erreichbar zu sein bzw. (viel wichtiger) diese günstig zum netzinternen Tarif erreichen zu können.
Ob dieses Verbot wirksam ist, ist mehr als fraglich. Letztlich musste schon die damalige Bundespost aufgeben vorzuschreiben, welche Geräte (damals Akkustikkopler) berechtigt sind, ihr Telefonnetz zu nutzen. M.E. ist das Verbot, beliebige Geräte über das jeweilige Telefonnetz nutzen zu können, ein Verstoß gegen EU-Recht. Verstößt eine Regelung aber gegen geltendes Recht, ist sie automatisch unwirksam.
 
Dann darfst du auch nicht den ADAC anrufen bei einer Panne (=andere Gegenleistung) oder eine Pizza bestellen oder Telefonsex haben! :iih:

Wenn das so sein sollte würde ich sagen, dass diese AGB-Bestimmung unwirksam ist!
 
"8.14.1 Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem E-Plus Mobilfunknetz und anderen offentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen "
Das ist das schlechteste!
 
Wenn das so sein sollte würde ich sagen, dass diese AGB-Bestimmung unwirksam ist!

Nicht ganz, für die Unwirksamkeit reicht nämlich schon, daß die Formulierung zuläßt, daß es so sein *könnte* -> Wenn sies so schreiben, wie sie es getan haben, aber "gar nicht so meinen", ist es eine unklare Vertragsklausel -> Unwirksam.
Wenn sie es so meinen, wie sie es geschrieben hatten, ist es überraschend (wie, mein Handy darf nur für Gespräche übers Wetter verwendet werden?) -> damit auch unwirksam...

Für ePlus eine lost-lost Situation, vor allem weil die Gerichte dazu übergegangen sind, inhaltlich miteinander in Zusammenhang stehende Klauseln als ganzes für unwirksam zu erklären, wenn ein Aspekt davon unwirksam ist (z.B. wenn Haftungsausschlüsse für leichte und schwere Fahrlässigkeit vorhanden sind, sind beide unwirksam, obwohl einer für leichte Fahrlässigkeit alleine wirksam wäre).
Nicht daß ich glauben würde, die anderen Bedingungen wären selbst allein betrachtet wirksam...

"8.14.1 Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem E-Plus Mobilfunknetz und anderen offentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen "
Das ist das schlechteste!

Jipp. Wie beschrieben aber wahrscheinlich gar nicht zulässig, weil die Frage, wie die Information bis zum Sendegerät kommt, sie nicht zu interessieren hat und ein Eingriff in dem Bereich eine unzulässig wettbewerbshemmende Knebelung sein dürfte.
 
Kostenlos!

Statistik des Forums

Themen
248,918
Beiträge
2,305,049
Mitglieder
378,640
Neuestes Mitglied
vapep43913