Moin,
vielleicht kennen einige von Euch dieses Urteil:
http://www.4phones.de/Ticker_Verbraucherschutz_Prepaid_Guthaben_duerfen_nicht_verfallen_3898.html
Ich weiss leider nicht, ob es schon rechtskräftig wurde oder ob O2 Berufung eingelegt hat. ich denke aber, wenn es Rechtsgültigkeit erlangt, können wir zumindest bei SPARVOIP und BETAMAX einfordern. dass die eingezahlten Guthaben nicht mehr nach 120 Tagen verfallen dürfen, sondern unbegrenzt gültig bleiben und auf Anforderung sogar *zurückgezahlt* werden müssen.
Kann mal jemand versuchen, der dichter am entsprechenden Gericht sitzt, die Rechtskräftigkeit zu erfragen? Vielleicht haben wir hier auch einen Anwalt im Forum, der schonmal ein Musterschreiben aufsetzen kann ;-) ...
--Jürgen
vielleicht kennen einige von Euch dieses Urteil:
http://www.4phones.de/Ticker_Verbraucherschutz_Prepaid_Guthaben_duerfen_nicht_verfallen_3898.html
Ich weiss leider nicht, ob es schon rechtskräftig wurde oder ob O2 Berufung eingelegt hat. ich denke aber, wenn es Rechtsgültigkeit erlangt, können wir zumindest bei SPARVOIP und BETAMAX einfordern. dass die eingezahlten Guthaben nicht mehr nach 120 Tagen verfallen dürfen, sondern unbegrenzt gültig bleiben und auf Anforderung sogar *zurückgezahlt* werden müssen.
Kann mal jemand versuchen, der dichter am entsprechenden Gericht sitzt, die Rechtskräftigkeit zu erfragen? Vielleicht haben wir hier auch einen Anwalt im Forum, der schonmal ein Musterschreiben aufsetzen kann ;-) ...
--Jürgen
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