Hallo zusammen,
wenn man die Threads hier verfolgt, bekommt man den Eindruck, daß 1&1 gerne einfach mal die Datenrate verringert.
Bei meinem Komplettanschluss 16000 lief es 3 Monate stabil und mit ca. 13000 kBits.
Dann produziert 1&1 unerwartet einen 11 tägigen Komplettausfall und liefert mit anschließend nur noch 4500 kBits.
Hier mal die Daten aus der Fritzbox:
max. DSLAM 4544 448
min. DSLAM 32 32
Leitungskapazität 15372 1196
aktuelle Datenrate 4540 447
Latenz 6ms 5ms
Bitswap an aus
Signal/Rauschabstand 25 27
Leitungsdämpfung 21 20
Sollte es da nicht problemlos möglich sein, mir mindestens 10000 bis 12000 kBits zu liefern?
Ich zahle ja nun eine 16000er Bandbreite. Gibt es eigentlich irgendwelche Richtlinien und Regelungen, wie weit die tatsächlich gelieferte Datenrate von der beworbenen und vertraglich angestrebten Datenrate abweichen darf?
Mir ist klar, daß die sich durch eine "bis zu" Klausel das Recht offen halten, weniger als 16000 zu liefern, aber ist es dem Kunden zumutbar?
Immerhin sind die 4500 weniger, als der nächst niedrigere Tarif beinhalten würde.
Ich habe gesehen, daß es bereits einige Threads gibt, die sich mit dem Thema in ähnlicher Form beschäftigen. Aber wie oben erwähnt wollte hier erstmal klären, ob es bereits bindende Regelungen zu diesem Thema gibt - z.B. seitens der Bundesnetzagentur o.ä.
Gruß
Dirk
wenn man die Threads hier verfolgt, bekommt man den Eindruck, daß 1&1 gerne einfach mal die Datenrate verringert.
Bei meinem Komplettanschluss 16000 lief es 3 Monate stabil und mit ca. 13000 kBits.
Dann produziert 1&1 unerwartet einen 11 tägigen Komplettausfall und liefert mit anschließend nur noch 4500 kBits.
Hier mal die Daten aus der Fritzbox:
max. DSLAM 4544 448
min. DSLAM 32 32
Leitungskapazität 15372 1196
aktuelle Datenrate 4540 447
Latenz 6ms 5ms
Bitswap an aus
Signal/Rauschabstand 25 27
Leitungsdämpfung 21 20
Sollte es da nicht problemlos möglich sein, mir mindestens 10000 bis 12000 kBits zu liefern?
Ich zahle ja nun eine 16000er Bandbreite. Gibt es eigentlich irgendwelche Richtlinien und Regelungen, wie weit die tatsächlich gelieferte Datenrate von der beworbenen und vertraglich angestrebten Datenrate abweichen darf?
Mir ist klar, daß die sich durch eine "bis zu" Klausel das Recht offen halten, weniger als 16000 zu liefern, aber ist es dem Kunden zumutbar?
Immerhin sind die 4500 weniger, als der nächst niedrigere Tarif beinhalten würde.
Ich habe gesehen, daß es bereits einige Threads gibt, die sich mit dem Thema in ähnlicher Form beschäftigen. Aber wie oben erwähnt wollte hier erstmal klären, ob es bereits bindende Regelungen zu diesem Thema gibt - z.B. seitens der Bundesnetzagentur o.ä.
Gruß
Dirk