Einzelne Rufnummer aus dus.net rausportieren und den Rest behalten - geht das?

Auf die Antwort bin ich auch gespannt.

Meiner Meinung nach könnte die so oder so ähnlich aussehen: "Die Portierung einer Rufnummer ist an eine Beendigung des Vertrages gekoppelt. Die Portierung einer Nummer aus einem laufenden Vertrag heraus ist nicht vorgesehen."

Damit wäre eine solche Portierung aber nicht unmöglich, sondern es käme auf den guten Willen des Providers oder den jeweiligen Vertrag an, ob dieser die Kündigung einer einzelne Rufnummer vorsieht. Bei Verträgen die einen physikalischen Zugang beinhalten (Kabel, Festnetz, ...), mag das wenig sinnvoll sein, bei VoIP-Anbietern, die mehrere Nummern unterstützen und die Portierung weiterer Rufnummern in den Vertrag erlauben, sieht das anders aus. Und selbst wenn die BNetzA dagegen stehen würde, was die Telekom mit einem Analoganschluss machen kann, können VoIP-Provider mit Vertragsplitting sehr viel einfacher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich kann von Fällen berichten, wo es eine Einigung gab, aber das waren ausschließlich Telekom-Kunden, alle Anderen Provider waren da nicht zugänglich.
Bei der Telekom kam es dann auch auf Gutdünken des jeweiligen Sachbearbeiters an, wie der gerade gelaunt war.
Manchmal muß man gewaltig tricksen, um eine einvernehmliche Lösung für den Kunden hinbekommen zu können.
Euer Ebi ;)
 
Damit widersprichst Du Dir gerade selbst. Entweder es gibt eine Anordnung/Regelung der Bundesnetzagentur - wie Du oben behauptest hast - oder es hängt vom Gutdünken des Sachbearbeiters ab. Beides zusammen geht nicht.
 
Damit widersprichst Du Dir gerade selbst. ...
Nein. Wenn ein Sachbearbeiter mehr als das minimal von der BNetzA vorgeschriebene machen kann (man ihn also dazu nicht zwingen kann), ist dies keineswegs ein logischer Widerspruch.
 
Nur dass von "minimal vorgeschrieben" nie die Rede war, sondern davon, dass es gemäß irgendeiner Regelung der BNetzA nicht geht! Und Dinge zu diskutieren, die nie gesagt wurden, habe ich eigentlich keine Lust zu.

Da es sich um einen vorherigen ISDN-Anschluß handelt, muß er dann auch komplett wieder portiert werden.

Nein, da wäre auch Dus.net der falsche Ansprechpartner.
Da müßtest Du mit der Bundesnetzagentur sprechen, denn diese Regelung wurde dort besprochen.

Leider falsch, es bleibt defacto ein ISDN-Anschluß, zumindestens der Anordnung der Bundesnetzagentur nach.
 
Doch, beides geht, aber nur bei der Telekom!
Die Realität sieht nun mal so aus, dass der rosa Riese sich immer noch ein wenig mehr erlauben kann als kleine VOIP-Provider.
Und sagt jetzt nicht, das stimmt nicht, ich erlebe das Tag für Tag!
Euer Ebi :)
 
Nein, deshalb meine Antwort, der Anschluß muß leider komplett portiert werden.

Die Telekom hat nur den Vorteil, Analoganschlüsse anbieten zu können, um dann auf diesem Umwege solch einem Wunsch entsprechen zu können!

Das wäre für dus noch viel viel einfacher als für die Telekom. Einfach einen neuen Account anlegen, die eine Rufnummer intern diesem zuordnen und schon kann dieser gesamte Anschluss umgezogen werden. Etwas anderes hat die Telekom ja auch nicht gemacht, nur dass es dort prinzipbedingt über den Analoganschluss wesentlich komplizierter ist.

Das bedeutet auch drei verschiedene Anschlüsse, die da portiert wurden, welche Du so auch wieder wegportieren kannst.
Immer so, wie sie hinportiert wurden, können sie auch wieder wegportiert werden.

Es handelt sich dabei aber jetzt um einen dus.net-Anschluss. Also muss dieser komplett portiert werden.

... aber Dus.net hat den Wegfall der einen Rufnummer in meinem Kundenbereich nicht aktualisiert. ... Das spricht schon Bände, wie es mit dem Service bei Dus.net bergab geht.

Ganz meine Meinung

Dauert wohl nicht mehr lange, bis Dus.net weg vom Fenster ist. Schade, hat alles so gut angefangen vor 4 Jahren.

Genau das befürchte ich leider auch.

Die verbliebene Rufnummer im Kundenbereich ... und das ist ja wohl die Hauptsache daran.
??? Naja, also auf mich macht das den Eindruck, als ob es dort nur noch drunter und drüber geht .... Die Weihnachtsaktion und die Tatsache, dass der online-Support ständig offline ist bestätigen diesen Eindruck.

Dass man es zweimal probieren muß, die Clip über den Verifikationsroboter zu registrieren, ist ein völlig normaler Vorgang.
:lol: genau, das ist immer so, "it's not a bug, it's a feature" :)
ein Feature, das nur dus.net bietet .... zum Glück! ;)[/QUOTE]
 
So nun muß ich Dich mal fragen, wenn Du die Dus.net-Seite besuchst?
Nach 16.00 ?
Ich bin am Tag mindestens 4 - 5 mal drauf und der Live-Chat ist immer online!
Erkläre mir das?
Zweitens habe ich schon erklärt, dass VOIP-Anbieter eben nicht die Freiheit der Telekom haben, da kannst Du bei allen nachfragen.
Somit können diese auch nicht einfach mal schnell einen anderen Account erstellen, um irgendwelche dubiosen Teilportierungen durchführen zu können.
Da Du scheinbar keinen Einblick in Support-Arbeit hast, ist die Behauptung, dass es bei Dus.net drauf und drunter geht, etwas sehr weit hergeholt, auch da spreche ich aus Erfahrung.
Bei einer kleinen Firma kann soviel zutun sein, dass hier und da wirklich etwas übersehen werden kann, wir sind nämlich alle nicht unfehlbar!
Und noch eines ist mir aufgefallen, Deine Ironie gegenüber dieser Firma zeugt nicht gerade von Objektivität in Deinen Beiträgen, soviel zu Deiner letzten Bemerkung.
Ich denke, Du hast etwas gegen Dus.net, ich lese das aus Deinen Beiträgen heraus.
Lass doch hier mal "Deine Luft" ab und berichte warum?
Deine eigene Erfahrungsgeschichte wäre hier mal interessant.
Wenn ich mir überlege, wieviele Beschwerden über die grossen Anbieter tagtäglich eingehen, dann ist das hier alles noch zu bewältigen.
Euer Ebi ;)

PS: Das ist kein Angriff, möchte nur mehr Objektivität dabei haben.
Danke
 
PS: Das ist kein Angriff, möchte nur mehr Objektivität dabei haben.

Gerne. Du schreibst, du seist im Support tätig. Dann wirst du doch die entsprechende Regelung der BNetzA bzgl. Nummernportierung benennen können. Oder handelt ihr nach Regeln, die euch irgendwie vom Hörensagen bekannt sind aber doch nicht richtig? Wenn du es nicht weißt, frag doch bitte deinen Chef. Das ist kein Angriff. Aber es wäre schön, wenn du deine Aussage belegen könntest. Einfach aus dem Grund, etwas schwarzweiß vor sich zu haben und damit eine belastbare Aussage. Denn deine Aussage, du hättest das schonmal irgendwo gelesen, weißt aber nicht mehr wo, ist nicht belastbar. Das kannst du auch durch "ich arbeite im Support" nicht bekräftigen. Denn jeder Kunde erlebt tagtäglich, dass der Support viel redet wenn der Tag lang ist. Tut mir leid. Aber da haben deine Kollegen ganze Arbeit geleistet.

Von dus.net habe ich die Aussage, dass man durchaus nur ein paar Nummern eines Anschluss portieren kann, wenn der abgebende TNB mitspielt. o2 hat bei mir damals übrigens nicht mitgespielt.
 
Weißt Du, man bekommt im Support eine Menge zum Lesen vorgelegt, was man verinnerlichen soll und macht sich Notizen - aber das wars.
Man merkt sich nicht, wo es stand, oder von wem es kam, man erhält die Anordnung, danach zu handeln, mehr nicht!
Deshalb sage ich ja, wer mal im Support war, weiß, wie das läuft.
Meinst Du nicht, ich hätte sonst schon längst den Link genannt, wo das zu finden wäre?
Ich sehe jeden Tag ca. 20 abgelehnte Portierungsanträge nur wegen diesem "Scheiss".
Und ja, früher haben manche TNBs noch mitgespielt und Teilportierungen genehmigt, jetzt bekommen wir und damit die Kunden diese um die Ohren gehauen - und das passiert bei allen Providern.
Euer Ebi :)
 
Man merkt sich nicht, wo es stand, oder von wem es kam, man erhält die Anordnung, danach zu handeln, mehr nicht!
Dann behaupte auch nicht dauernd, es sei eine Anordnung der BNetzA und das dus.net irgendwas nicht darf. Entweder Du bringst eine nachvollziehbare Quelle oder wartest bis eine Antwort von der BNetzA kommt.
 
Ich habe schon geahnt, dass so ein Spruch kommt, also lassen wir das, müsst Ihr eben wieder weiter rumrätzeln.
Euer Ebi :-Ö
 
Dann behaupte auch nicht dauernd, es sei eine Anordnung der BNetzA und das dus.net irgendwas nicht darf. Entweder Du bringst eine nachvollziehbare Quelle oder wartest bis eine Antwort von der BNetzA kommt.

Bitte nicht so harte Worte! Nicht Fordern, sondern selbst Arbeiten und zum Thema beitragen ist die Devise.

FrankIT verweist in seinem Beitrag auf dieses AKNN Dokument.

2.1.3.2 Rufnummern eines Teilnehmers mit MSN
Eine einzelne Rufnummer eines Teilnehmers mit MSN (Multiple Subscriber Number) kann portiert werden.

Das heißt dass es nicht verboten ist. Im gesamten Dokument steht aber nichts von Verpflichtung der Netzbetreiber dies auch zu ermöglichen.

3.4.2 Mehrfacher Wechsel zu einem weiteren Netzbetreiber
Bei einem erneuten Wechsel eines Teilnehmers bzw. Mehrwertdiensteanbieters zu einem weiteren Netzbetreiber, muß der ursprüngliche (erste) abgebende Netzbetreiber, dem der Rufnummernblock zugeordnet ist, die Daten über den aufnehmenden Netzbetreiber in seinem Netz so aktualisieren, daß er die Verbindung direkt zum (letzten) aufnehmenden Netzbetreiber umsteuern kann.

D.h. dass der (erste) abgebende Netzbetreiber (also meistens die Telekom) in ihrem Datenbestand den jeweils aktuellen aufnehmenden Netzbetreiber dem Rufnummernblock zuordnen muss.

Wird nun nur eine MSN aus einem Rufnummernblockportiert muss die Telekom aus einem Block zwei Blöcke machen und muss dem neu eingerichteten Rufnummernblock (der nur die einzelne zu portierenden Rufnummer enthält)
einen neuen aufnehmenden Netzbetreiber zuweisen.
Diese Bearbeitung macht natürlich Aufwand und muss bezahlt werden. So lange dafür keine EDV gestützter Prozess diesen Vorgang unterstützt wird es wohl nur selten möglich sein und bedarf wie mettwurscht schon im Beitrag 29 schrieb dem Guten wollen des abgebenden Netzbetreibers (meist Telekom).
Es liegt aber auch am guten willen des (zweiten) abgebenden Netzbetreibers (in diesem Beispiel DUS.net).
Denn Dus.net ((zweiter) abgebender Netzbetreiber) muss die Telekom ((erster) abgebender Netzbetreiber) bitten diese Rufnummernblockänderung vorzunehmen.
Weder Dus.net noch Telekom haben daran ein Interesse, weil der Kunde (die Rufnummer) den eigenen Einflussbereich verläßt.
Weil DUS.net die Telekom beauftragen müsste, müsste Dus.net die Kosten dafür tragen.
Warum soll Dus.net nun die Portierung einer einzelnen Nummer aus einem Rufnummernblock unterstützen, wenn Dus.net selbst kein Interesse daran hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für diese klärenden Worte, nun wissen wir es genau.
Sowohl die Portierungsabteilungen aller Provider, als auch der Support sind angewiesen, die Angelegenheit so zuhandhaben.
Euer Ebi :)
 
D.h. dass der (erste) abgebende Netzbetreiber (also meistens die Telekom) in ihrem Datenbestand den jeweils aktuellen aufnehmenden Netzbetreiber dem Rufnummernblock zuordnen muss.

Ein Rufnummernblock umfasst in der Regel 1.000 Teilnehmerrufnummern, in den meisten Fällen sind das Rufnummern von vielen verschiedenen Endkunden. Portiert wird typischerweise kein kompletter Rufnummernblock, sondern nur (eine oder mehrere) einzelne Rufnummern daraus.

Wird nun nur eine MSN aus einem Rufnummernblock portiert muss die Telekom aus einem Block zwei Blöcke machen und muss dem neu eingerichteten Rufnummernblock (der nur die einzelne zu portierenden Rufnummer enthält) einen neuen aufnehmenden Netzbetreiber zuweisen.

Es werden ständig einzelne Rufnummern portiert, ohne dass dazu der jeweilige Rufnummernblock aufgesplittet würde.

[...] Dus.net ((zweiter) abgebender Netzbetreiber) muss die Telekom ((erster) abgebender Netzbetreiber) bitten diese Rufnummernblockänderung vorzunehmen.

Die Rufnummernblöcke sind davon nicht betroffen.

Warum soll Dus.net nun die Portierung einer einzelnen Nummer [...] unterstützen, wenn Dus.net selbst kein Interesse daran hat?

Das Interesse für dus.net könnte darin bestehen, dass man den Kunden zumindest teilweise behält. Schließlich hat der Kunde ja die Alternative, alle Rufnummern zu portieren und dus.net komplett zu kündigen. Andererseits ist der organisatorische Aufwand für dus.net natürlich größer als beim Standardablauf. Eine zusätzliche Rolle kann dabei spielen, dass dus.net selbst nicht der "echte" Netzbetreiber ist, sondern dass die Portierung letzten Endes z.B. von Versatel oder BT durchgeführt wird.


Der gesamte Ablauf einer Portierung besteht aus zwei Teilen:

1. Der Portierungsauftrag ("Beauftragung des TNB-Wechsels")

Es gibt einen standardisierten Prozess, mit dem der aufnehmende Netzbetreiber die Portierung beim abgebenden Netzbetreiber beauftragt und den Portierungstermin abstimmt. Dabei wird das (vom Kunden ausgefüllte) Portierungsformular zwischen den Netzbetreibern per Fax übermittelt. Eine elektronische Schnittstelle, die die Faxlösung ersetzen soll, ist bereits spezifiziert; allerdings weiß ich nicht, inwieweit sie schon verwendet wird.

Eine "Teilportierung" ist in diesem Standardverfahren nur vorgesehen, wenn die restlichen Rufnummern gleichzeitig gekündigt werden. Der abgebende Netzbetreiber kann den Portierungsauftrag ablehnen, wenn nicht alle Rufnummern eines Anschlusses angegeben sind. Im Prinzip hindert ihn aber auch niemand daran, auf Wunsch des Kunden nur die angegebenen Rufnummern wegzuportieren und den Anschluss mit den restlichen Nummern beizubehalten.

Der ursprüngliche Netzbetreiber (dem die Bundesnetzagentur den Rufnummernblock originär zugeteilt hatte) ist an diesem Prozess zunächst nicht beteiligt.


2. Die eigentliche (technische) Portierung

Am Portierungstag ändern abgebender und aufnehmender Netzbetreiber das Routing in ihren Netzen. Am Folgetag stellen sie die Portierungsdaten in elektronischer Form zum Datenaustausch bereit. Alle anderen Netzbetreiber können diese Daten abrufen und das Routing in ihren Netzen entsprechend anpassen.

Bei diesem Datenaustausch wird jede Rufnummer einzeln behandelt und kann deshalb auch unabhängig von anderen Rufnummern portiert werden. Etwas anderes gilt nur für Rufnummernbereiche für Nebenstellenanlagen (Netzzugänge mit zusammenhängenden Rufnummern).

Verfügt ein Netzzugang mit Einzelrufnummern über mehr als eine Rufnummer (z.B. MSN), so muss für jede dieser Nummern je ein Portierungsdatensatz erzeugt werden, auch wenn die Rufnummern zufällig aufeinanderfolgend nummeriert sind.

Quelle: AKNN-Spezifikation "Austausch der Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern"

Auch der ursprüngliche Netzbetreiber erfährt auf diesem Weg von der Portierung. Er ist verpflichtet, die Rufumsteuerung vom abgebenden auf den aufnehmenden Netzbetreiber zu ändern.
 
Jetzt wissen wir es ganz genau.

Ein Rufnummernblock umfasst in der Regel 1.000 Teilnehmerrufnummern, in den meisten Fällen sind das Rufnummern von vielen verschiedenen Endkunden. Portiert wird typischerweise kein kompletter Rufnummernblock, sondern nur (eine oder mehrere) einzelne Rufnummern daraus.

Ich habe fälschlicherweise angenommen, dass mit Rufnummernblock die MSN's
eines ISDN Anschlusses gemeint sind.

... Im Prinzip hindert ihn aber auch niemand daran, auf Wunsch des Kunden nur die angegebenen Rufnummern wegzuportieren und den Anschluss mit den restlichen Nummern beizubehalten.

Dann müsste die Weiterportierung einer Rufnummer doch möglich sein?
Hast Du eine Idee warum die Telekommunikationefirmen dies nie zulassen?
Gibt es da ein Verbot?
 
Dann müsste die Weiterportierung einer Rufnummer doch möglich sein? Hast Du eine Idee warum die Telekommunikationefirmen dies nie zulassen? Gibt es da ein Verbot?

Es wurde ja schon behauptet, es gäbe ein solches Verbot. Wir drehen uns nun also im Kreis. Da Ebi nicht Willens ist, uns mit konkreten Infos zu versorgen, müssen wir halt die Antwort der BNetzA abwarten.

Bitte nicht so harte Worte! Nicht Fordern, sondern selbst Arbeiten und zum Thema beitragen ist die Devise.

Bitte? Wenn Ebi behauptet, es gäbe eine Verordnung, dann soll er diese Behauptung einfach belegen und nicht irgendwas in den Raum werfen nach dem Motto friss oder stirb.

Übrigens: Ich habe vor einiger Zeit mal eine Verodnung der BNetzA gefunden, nach der bis Ende 2009 alle VoIP-Dienste den Dienst einstellen müssen. Leider weiß ich aber nicht mehr, wo das stand. Wers nicht glaubt, soll halt selber suchen.
 
Bitte nicht so harte Worte! Nicht Fordern, sondern selbst Arbeiten und zum Thema beitragen ist die Devise.
Wie bitte soll das denn gehen? Eine Verordnung der BNetzA, in der steht "Wir verbieten die Portierung einzelner Rufnummern nicht" gibt es wohl kaum.

FrankIT hat schon vor meinem ersten Beitrag die AKNN Regelungen zitiert. Was also mehr? In dem ganzen Dokument steht nicht ein Satz, der irgendwas von dem belegt, was Ebi gesagt hat. Es bleibt weiterhin so, dass die Aussage, es gäbe eine Anordnung der BNetzA, die es untersagt, einzelne Rufnummern aus einem Vertrag zu portieren, einfach so im Raum steht und durch nichts belegt ist. Die AKNN Regelungen machen es lediglich vom guten Willen des Anbieters abhängig (irgendwie kommt es mir vor, als hätte ich das genau so am Anfang interpretiert). Wenn der nicht da, ist das nicht zu ändern, aber dann hätte man das auch so schreiben sollen und nicht immer alles auf die BNetzA schieben. Nicht wollen hat eben nichts mit nicht dürfen zu tun. Und kollektives Gebaren der Provider ist noch lange keine BNetzA Anordnung.
 
Die eigentliche Portierung wird von den Carriern durchgeführt, erkundige Dich doch dort!
Euer Ebi ;)
 
Hallo!

Wer heute bei der DTAG verschiedene Rufnummern unterschiedlicher Anschlussinhaber zusammenführen will, muss dazu ein Formular ausfüllen (Übernahme von Rufnummern in einen Univeralanschluss). Hier wird nach dem Grund und der künftigen Nutzung gefragt. Muss von beiden Anschlussinhabern unterschrieben werden.

Und so ein Verbund lässt sich auch wieder aufheben. In diesem Falle durch Einzelportierung. Eine Rufnummer ist an ihren Inhaber gebunden, nicht an einen Anschluss. Auf dem Telekomformular ist ausdrücklich die Rede von der "künftigen gemeinsamen Nutzung", nicht von der Übereignung der Rufnummer.

Sinngemäß lässt sich das auch auf SIP-Anschlüsse übertragen. Voraussetzung ist natürlich, dass irgendwann vorher zwei unterschiedliche Anschlussinhaber ihre Rufnummern zusammengeführt hatten.

Wird nun eine Einzelportierung abgelehnt, kann der zweite Rufnummerninhaber seinen Anspruch auf seine Rufnummer/Rufnummern geltend machen. Mit entsprechenden Nachweisen (z.B. eine Telefonrechnung aus der Zeit, wo der Anschluss noch eigenständig war) kann er die Herauslösung seiner Rufnummer verlangen. Als Begründung kann die Aufhebung des Verbundes und eine künftig separate Nutzung angegeben werden. Ggf. ist die BNetzA unterstützend zu kontaktieren.

Das geht natürlich nur, wenn es vorher unterschiedliche Anschlussinhaber gab.

Typische Anwendungsfälle:
Scheidung von Ehepaaren, Sozietäten bei den beratenden Berufen, Arbeitsgemeinschaften von Firmen.

Juristisch lässt sich da die Herauslösung von Rufnummern bewerkstelligen. Allerdings ist Durchhaltevermögen, Nachweiserbringung und schriftliche Kommunikation angesagt.

Einfach nur so eine Rufnummern aus einem Mehrgeräte- oder SIP-Anschluss herauslösen, ist wier schon mehrfach geschrieben wurde, eine Angelegenheit auf Kulanz der beteiligten Carrier.

Grüße,
Sascha
 

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