FB 7390 nur für VoIP neu konfigurieren

Das wäre nur bei einem am 04.07. abgeschlossen Haustürgeschäft so. Bei Fernabsatzverträgen (Telefon, Internet) beginnt die Frist mit Bereitstellung.

Falls die Umstellung nicht einen technischen Hintergrund hat (Umstellung von Annex B auf Annex J), gibt's VoIP nur auf Kundenwunsch, was die komplikationslose Stornierung erklären würde.

Das hätte ich auch gedacht, aber im TelekomLaden (und auch in den AGB) behaupten die, dass die Widerrufsfrist mit der Auftragsbestätigung beginnt. Wenn zwischen AB und dem Schalttermin mehrere Wochen vergehen, z.B. bei Anbieterwechsel, gäbe es de facto keine Widerrufsmöglichkeit. Kannst Du mir bitte die Stelle verlinken, die deine Version belegt?
 
Oha... früher gab es mal in den Auftragsbestätigungen den Zusatz, dass Vertragsbeginn mit Bereitstellung ist, den scheint es nicht mehr zu geben und dann ist gem. § 355 Abs. 2 BGB tatsächlich die Regelung gem. Pkt. 3 der AGBs relevant. Das ist aber insoweit inkonsistent weil die Telekom nach wie vor die Vertragslaufzeit ab Schaltung berechnet und im Kundencenter als Vertragsbeginn den Schalttag aufführt.
 
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