Frage: 1und1 VoIP Rufnummer an anderem Anschluss möglich

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JohnnyT: Bevor Du Dich so weit aus dem Fenster lehnst, lies doch bitte erst einmal die AGBs:
2.1.6.
Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 -Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben. Bei einem Tarif, der zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf ausschließlich der Geschäftskunde 1&1 Telefonie, sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern nutzen.
Deutlicher kann man es doch kaum formulieren. Solange der Sohnemann weiterhin in dem Haushalt lebt und gemeldet ist (und dort auch sein eigenes Bettchen, Zahnbürste usw hat), steht dem nichts im Wege. "Nur ab und zu mal zu Besuch kommen" zählt hier nicht dazu! Alles weitere ist eine unrechtmäßige Nutzung, die in der Tat teuer werden kann. Also gib bitte keine rechtlich fragwürdigen Tipps, wenn Du nicht gewillt bist, für den von Dir angerichteten Schaden gerade zu stehn!
 
es wurde ja geschrieben, dass der Sohn in eine WG zieht. Also WG deutet für mich immer auf studieren hin. Aber selbst wenn nicht, solange der Sohn sich nicht ummeldet - also sich bei der bisherigen Adresse abmeldet, sondern z.B. die WG-Adresse als Zweitwohnsitz anmeldet, ist rechtlich denke ich alles in Ordnung.

Was nicht in den AGBs steht, ist dass ein VoIP-Zugang nur über den eigenen DSL-Zugang von 1und1 genutzt werden darf. Denn sonst dürfte man auch nicht von unterwegs per WLAN-Handy, Laptop, usw. über 1und1 Voipen.

Technisch gesehen, ist das geschilderte Vorhaben überhaupt kein Problem.
Ich habe auch noch nie von einem Fall gehört, bei dem 1und1 tatsächlich wegen sowas Probleme gemacht hat.

Ich denke der Paragraph ist nur deshalb in den AGBs, um eine Vermietung/Weitervergabe von Rufnummern auszuschließen. Das ist so wie mit dem Verbot von GSM-Gateways in fast allen AGBs von SIM-Karten. Hier will man von vorne herein eine gewerbliche Nutzung ausschließen.
Solange aber keine gewerbliche Nutzung im Spiel ist, sondern das ganze im Verwandten und Bekanntenkreis erfolgt und sich die Nutzung im Rahmen hält, wird niemand was wollen.

Aber wie schon gesagt 100% Sicher kann man nur sein, solange der Sohn gemeldet bleibt.
 
Hi,
(...) also sich bei der bisherigen Adresse abmeldet, sondern z.B. die WG-Adresse als Zweitwohnsitz anmeldet, ist rechtlich denke ich alles in Ordnung.
(...)

sicherlich hat niemand was dagegen, dass er dann den Anschluss benutzt wenn er mal zuhause ist. So wie jeder Besuch, der gerade da ist.

Der (bei Muttern) von 1&1 zur Verfügung gestellte Anschluss ist sozusagen nicht personen- oder familienbezogen, sondern haushaltsbezogen. Und die WG ist und bleibt nunmal ein anderer Haushalt. Und von dort aus dürfen diese Zugangsdaten nicht benutzt werden (zumindest nicht gleichzeitig). Im übrigen würde dann die ganze WG mit dem Anschluss telefonieren.


Spricht etwas dagegen, auf 1&1 Komplett zu wechseln und dem Sohnemann das Handy in die Tasche zu drücken?

Und Sohnemann kann sich doch mal kundig machen, wie das Telefon/Internet in der WG gehandhabt wird und welcher Anschluss bereits zur Ferfügung steht und wie bisher abgerechnet wird.
 
Der (bei Muttern) von 1&1 zur Verfügung gestellte Anschluss ist sozusagen nicht personen- oder familienbezogen, sondern haushaltsbezogen. Und die WG ist und bleibt nunmal ein anderer Haushalt. Und von dort aus dürfen diese Zugangsdaten nicht benutzt werden (zumindest nicht gleichzeitig). Im übrigen würde dann die ganze WG mit dem Anschluss telefonieren.
Das ist ganz und gar nicht so klar, wie Du das hier darstellst!
1. Der 1und1 Vertrag ist mit einer Person abgeschlossen. Diese darf laut AGB anderen Personen, die mit ihr in einem Haushalt leben, Rufnummern zur Nutzung überlassen. Dort steht nichts, dass diese Personen ausschließlich nur in diesem einen Haushalt leben dürfen.
2. Eine 1und1 Rufnummer darf auch an anderen Standorten verwendet werden. Dazu gibt es sogar eine Klausel in den AGB, die das Übermitteln der Rufnummer in diesem Fall untersagt.
Ansonsten steht in den AGB dazu nichts!

Natürlich wird 1und1 sich wehren, wenn die Nummer permanent an einem anderen Standort angemeldet ist. Und 1und1 als Provider sitzt nun mal am längeren Hebel, was eine mögliche Sperrung angeht. Von daher sollte man vorsichtig sein. Aber die AGB sind alles andere als eindeutig!

Wieso übrigens die ganze WG mit der Nummer telefonieren würde, ist mir auch schleierhaft. Wo steht, dass er das WG Telefon darüber betreiben will? Ein Rechner mit Softphone reicht doch.
 
Hallo nochmal.

Also die Wohnung werde ja sowieso ich selbst mieten.
Er ist ja noch nicht Volljährig und wird lediglich dort Wohnen. Der Mietvertrag läuft dann über mich.
(Hatte ich wohl vergessen zu erwähnen, sorry. Er ist 16 und wird auf ein Berufliches Gymnasium gehen)

DWW: Er würde wenn dann Softphone in seinem Zimmer nehmen, oder sich ein IP-Telefon ins Zimmer stellen. Somit telefoniert wenn dann nur er damit.
 
(...)1. Der 1und1 Vertrag ist mit einer Person abgeschlossen. Diese darf laut AGB anderen Personen, die mit ihr in einem Haushalt leben, Rufnummern zur Nutzung überlassen. Dort steht nichts, dass diese Personen ausschließlich nur in diesem einen Haushalt leben dürfen.
2. Eine 1und1 Rufnummer darf auch an anderen Standorten verwendet werden. Dazu gibt es sogar eine Klausel in den AGB, die das Übermitteln der Rufnummer in diesem Fall untersagt.
Ansonsten steht in den AGB dazu nichts!
janatürlich darf jemand hier am Wochenende telefonieren und unter der Woche wo anders schlafen.
Aber: ich lass mich gerne belehren:
wo ist aus den AGB's ersichtlich, dass die Zugangsdaten gleichzeitig an zwei verschiedenen Anschlüssen in zwei verschiedenen Haushalten angewendet werden dürfen?


2. Eine 1und1 Rufnummer darf auch an anderen Standorten verwendet werden. Dazu gibt es sogar eine Klausel in den AGB, die das Übermitteln der Rufnummer in diesem Fall untersagt.
Ansonsten steht in den AGB dazu nichts!
zwei verschiedene Standorte, ja - aber nicht gleichzeitig. Zwei verschiedene Haushalte, nein.
Ich gehe nicht davon aus, dass die WG ein Stockwerk höher ist als Muttern, also sind die zwei verschiedene Ansschlüsse hier auch zwei verschiedene Adressen und zwei verschiedene Haushalte.

Wieso übrigens die ganze WG mit der Nummer telefonieren würde, ist mir auch schleierhaft. Wo steht, dass er das WG Telefon darüber betreiben will?
wieso was ist an der Konstellation schleierhaft, wenn man in einer WG eine Flatratenummer zum anrufen hat und verschiedene Sipgatenummern zum angerufen werden?

*********


fred300 schrieb:
Der Mietvertrag läuft dann über mich.
oh, jetzt siehts wieder etwas anders aus. Jetzt darf man etwas mehr in die Überlegungen einbeziehen;
wie lange soll das Mietverhältnis bestehen; wird die WG aufgelöst, wenn Sohnemann fertig ist oder soll dann evtl weiter untervermietet werden; ist dort schon ein DSL-Anschluss vorhanden, evtl überhaupt möglich; sind Leitungen vorhanden für evtl. Kabel-Internet;
Wenn ein neuer DSL-Anschluss beauftrag werden muss und dabei irgend ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, kann sich die Ausgangsfrage evtl sogar erübrigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also DSL ist bereits vorhanden (mit Flatrate).
Telefon nicht. Ist auch nicht gewünscht von den anderen.
Mein Sohn zieht in eine bestehende WG ein.
Auflösung in 3 1/2 Jahren: Keine Ahnung. Geplant ist bisher nichts.

DWW: Wegen den Zugangsdaten gleichzeitig nutzen:
Wäre es ja nichtmal. Ich würde ja eine extra Rufnummer anlegen und die würde er ja nur dort nutzen. Also würde die nur einmal benutzt werden.
Jedoch denke ich mal, dass es trotzdem nicht erlaubt ist.

Mal noch eine andere Frage:
Wenn man vom 1und1 VoIP auf so eine 1und1 Handy Nummer (von der Handy Flat) anruft, kostet das dann wie beim normalen Mobilfunk, oder ist das kostenfrei, da ja eig. 1und1 "Netzintern"?
 
Zuletzt bearbeitet:
@DWW:
Du scheinst gerne Dinge in irgendwas reinzuinterpretieren, die gar nicht gesagt wurden. Das "gleichzeitig" stammt einzig und alleine von Dir, niemand hat gesagt, dass die entsprechende Telefonnummer auch am Originalstandort registriert bleibt (im Gegenteil - siehe "weitere Nummer" im Ausgangsbeitrag). Ebenso die Unterstellung, dass die Nummer dem Rest der WG zur Verfügung gestellt wird: auch hier wurde explizit ein Softphone bzw. ein VoIP-Telefon angesprochen und nicht die Telefonanlage der WG. Und ob ein anderer Standort in einem anderen Haushalt liegt oder in einem Internetcafe ist so relevant wie in den AGB angesprochen: gar nicht.

Fakt ist, dass ich als Haushaltsmitglied eines 1und1 Anschlussinhabers von diesem einen 1und1 Nummer zur Nutzung überlassen bekommen kann und diese dann auch unterwegs nutzen kann. Wo dieses "unterwegs" ist, oder wo es nicht sein darf, steht nirgendwo. Alles andere ist nicht geregelt.
 
Das "gleichzeitig" stammt einzig und alleine von Dir, niemand hat gesagt, dass die entsprechende Telefonnummer auch am Originalstandort registriert bleibt
Es geht doch nicht um gleichzeitige Nutzung von Telefonnummern, sondern gleichzeitige Nutzung der Zugangsdaten eines Kunden in verschiedenen Haushalten...
 
Da jede Telefonnummer individuelle Zugangsdaten hat, ist das ein und dasselbe!
 
:confused: Wir reden hier von 1&1..., Ich habe nur einmal Zugangsdaten... :confused:
Und wie du hier siehst, ist 1&1 sehr empfindlich...
 
Dann darf ich mal die Thread-Überschrift zitieren:
"1und1 VoIP Rufnummer an anderem Anschluss möglich"
Es geht laut der Überschrift und auch laut den Inhalten um Telefonie, nicht um die Internet-Zugangsdaten!
Um es kurz zu machen:
Ich habe einen Anschluss mit VoIP-Flaat. Wenn ich nun (z.B. im Urlaub) in einem anderen Haushalt (meinetwegen bei einem Bruder/Schwager oder was wem auch immer) bin, dann darf ich trotzdem meine Nummer anmelden und auch nutzen. Nebenbei ist auch ein Hotel quasi ein anderer Haushalt, und auch dort darf ich mein VoIP nutzen (solange das Hotel nichts dagegen unternimmt :hehe:) Darum geht es aber auch nicht. Es geht einzig darum, ob der Sohnemann von fred300 (und kein anderer!) in der WG diese VoIP-Nummer nutzen darf oder nicht. Und solange dieser bei seinen Eltern im Haushalt wohnt - z.B. in den Ferien, Wochenende o.ä. und nur zusätzlich in der WG wohnt, gehört er dem Haushalt von fred weiterhin an.
Dazu gehören natürlich solche Formalitäten, wie das ordnungsgemäße behördliche "Gemeldet sein", eigene Private Dinge dort zu haben (eigenes Bett, Klamotten, Waschsachen etc.) im "alten" Haushalt.
Warum jedoch die neue VoIP-Nummer nicht auch in dem alten Haushalt nicht genutzt werden soll, sondern nur in der neuen WG, entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Denn dann hätte Sohnemann doch endlich komplett seine eigene Nummer - egal, wo er sich gerade aufhält. (das macht doch die Mobilität von VoIP gerade aus ;))
 
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Warum jedoch die neue VoIP-Nummer nicht auch in dem alten Haushalt nicht genutzt werden soll, sondern nur in der neuen WG, entzieht sich meiner Vorstellungskraft. [...]

Naja...ich dachte es ist vlt. nicht erlaubt oder sonstwas. :eek:

Jedenfalls hätte er in der WG wohl seinen Hauptwohnsitz und bei uns seine "Zusatzwohnung" (=sein "altes" Zimmer mit Bett, Sachen, ...)
Er wird außerdem jedes Wochenende nachhause kommen.

Also so wie ich es nun sehe...ist es doch schon erlaubt? :idea: :)
 
Hi,

@KuniGunther stimmt, kann sein, dass wir aneinander vorbei reden :keks:


(...)Warum jedoch die neue VoIP-Nummer nicht auch in dem alten Haushalt nicht genutzt werden soll, sondern nur in der neuen WG, entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Denn dann hätte Sohnemann doch endlich komplett seine eigene Nummer - egal, wo er sich gerade aufhält. (das macht doch die Mobilität von VoIP gerade aus ;))

ja, ich glaub, gerade das ist eine Kernfrage. Meckert da 1&1 nicht wegen Mehrfachanmeldung, wenn eine Nummer gleichzeitig an verschiedenen Anschlüssen präsent ist (zB in einer FBox registriert (logischerweise mit den selben "Anmeldedaten" für diese eine Nummer))?
Oder nur dann, wenn über diese eine Nummer gleichtzeitig an verschiedenen Anschlüssen ausgehend telefoniert wird?
 
Ich habe auch eine VoIP-Nummer immer im Läppi eingetragen, parallel auch in einer meiner Fritzchen - ist kein Problem. Technisch: Wer zuerst kommt, bekommt den Anruf, der andere bekommt ein "zu spät" :mrgreen: (eine vernünftige Lösung für's iphone habe ich noch nicht, sonst hätte ich es wohl permanent über 2 IP-Nummern laufen ;))
Zur "genehmigten Anzahl der parallelen Registrierungen: Es steht nirgends, dass jede Nummer (in einem Zeitraum) nur einmal registriert sein darf. Eine Mehrfachanmeldung ist weder technisch blockiert, noch wird diese von 1&1 angemahnt.
Auch die aktive Nutzung des VoIP-Accounts von mehreren IPs aus parallel dürfte nicht das Problem sein: Warum darf nicht ich (von unterwegs aus) und meine Frau (von zuhause aus) die selbe VoIP-Nummer parallel nutzen dürfen? :noidea:
Nur den Internetzugang darfst Du nicht mehrfach parallel aktiv haben, das meckern sie zurecht an.

@Fred: Zieht Sohnemann bei Dir aus, dann darf er es nicht, zieht er nur "zusätzlich" in der WG ein, dann sollte in meinen Augen nichts dagegen sprechen, dass er diese Flat auch von der WG aus nutzt.
 
[...]
@Fred: Zieht Sohnemann bei Dir aus, dann darf er es nicht, zieht er nur "zusätzlich" in der WG ein, dann sollte in meinen Augen nichts dagegen sprechen, dass er diese Flat auch von der WG aus nutzt.

Hm ja das hab ich verstanden.
Also wie geschrieben..die WG soll Hauptwohnsitz und wir sollen Nebenwohnung werden.
Das müsste dann wohl so sein wegen BAfÖG.
Aber müsste ja trotzdem gehen denke ich mal.
Er wohnt dann zwar nicht mit Hauptwohnsitz bei uns, dennoch wohnt er bei uns (wenn auch nur am Wochenende).
 
Ich habe in den (in Beitrag #21 verlinkten) AGBs nichts zu der Priorität bzw. Einschränkung zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz lesen können ;). Dort steht nur, dass er diesem Haushalt weiterhin angehören muss (mit unbestimmter Gewichtung) ...
Somit darf es aufgrund ihrere eigenen AGBs auch diese Einschränkung nicht geben
 
Großartig :D :)
 
Tja also ich denke es wäre nun geklärt...
Ich danke nochmal allen, die mir geholfen haben und Tipps gegeben haben.
 
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