Frage: Widerrufsrecht bei GMX-DSL

ricknicker

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Hallo,

vor genau 14 Tagen habe ich fuer meine Eltern GMX-DSL bestellt, 2000er As + Flatrate fuer 26,98 Euro zusammen.

Der Anschluss wurde heute geschaltet.
Seit gestern gibt es aber nun die GMX Flat fuer alle im Land, also auch fuer meine Eltern.

Was nun?
Widerrufen und verhandeln, dass die Flat nun auch kostenfrei wird?
Es wuerden dann nur Einrichtungsgebuehren faellig, diese sind bei der Aktion, die ich genutzt habe, entfallen.

Was meint Ihr?

Wuerde mich ueber konstruktive Antworten und Kommentare freuen.

Gruss

Nicky
 
also vielleicht geht ja verhandeln, was ich aber nicht glaube
widerrufen wird nicht so einfach möglich sein, bzw wirst du dann garantiert die Anschluss-Einrichtung zahlen dürfen, dabei hast du auch generel beste Chancen auf Probleme bei der Freigabe des DSL-Ports und genau das muss ja vor einer Neuanmeldung zum neuen Tarif der fall sein. Daher würde ich sagen: vergiss das einfach :)
 
Nun ja, die Auftragsbestätigung ist vom 19.4., also morgen vor 14 Tagen.
Ich werde mein Glück telefonisch versuchen.
Und Widerruf von 14 Tagen ist gesetzlich, also koennte ich GMX an die Karre sch...

Mal schauen.
 
ricknicker schrieb:
Und Widerruf von 14 Tagen ist gesetzlich, also koennte ich GMX an die Karre sch...

Kannst Du nicht :wink: Weil der Widerruf nicht gilt, wenn DSL schon Schritte zur Erfüllung Deines Auftrages eingeleitet hat (sehr vereinfacht gesagt). Und da der Anschluß nun schon geschaltet ist, hast Du gaaaaaaaaaaaaaaaanz schlechte Karten.
 
ricknicker schrieb:
Hallo,
Der Anschluss wurde heute geschaltet.
Seit gestern gibt es aber nun die GMX Flat fuer alle im Land, also auch fuer meine Eltern.

Hast Du den Anschluß schon benutzt oder weitere Erklärungen (außer der Bestellung) abgegeben, dass der Anschluß nun sofort freigeschaltet werden soll?

Der Wiederruf ist ein Gesetz, das nicht so einfach durch "Tricks" augehebelt werden kann.
Was steht denn bei GMX in der Belehrung zum Wiederruf?
 
Laut teltarif kann man in die neuen Tarife als Bestandskunde wechseln, ruf an und frag was geht.
 
ricknicker schrieb:
Nun ja, die Auftragsbestätigung ist vom 19.4., also morgen vor 14 Tagen.
Ich werde mein Glück telefonisch versuchen.
Auf jeden Fall irgendwas schriftliches hinschicken! Für den Widerruf ist Textform vorgeschrieben.

Und wie hier schon gesagt wurde: Anschluss nicht in Benutzung nehmen und nachschauen, ob ihr nicht irgendwo einem Termin oder generell einer Durchführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt habt.
 
Termin ist 4.5. laut Schreiben von GMX. In den GMX Daten steht allerdings drin, dass der Tarif aktiv waere. Ich selbst kann das nicht testen, da zwischen dem Standort meiner Eltern und meinem Wohnort eine Distanz von nicht weniger als 500 km ist.

Werde mein Glueck versuchen.
 
Da wir noch vor dem Schaltungstermin liegen, geht der Widerruf noch.
Hab ich grad per Fax an GMX geschickt.
Muss dann halt auf die Bestätigung warten und dann bestelle ich neu.
 
ricknicker schrieb:
Da wir noch vor dem Schaltungstermin liegen, geht der Widerruf noch.
Hab ich grad per Fax an GMX geschickt.
Muss dann halt auf die Bestätigung warten und dann bestelle ich neu.


Nun kann man ja mal versuchen, allerdings wenn deine Eltern oder Du dann wieder auf den gleichen Namen bestellen so könnte das bei GMX auffallen.

Alternativ mal hier nachlesen
 
Bonez schrieb:
Nun kann man ja mal versuchen, allerdings wenn deine Eltern oder Du dann wieder auf den gleichen Namen bestellen so könnte das bei GMX auffallen.

Sollte kein Problem sein, habe denen ja den Sachverhalt schon am Telefon erzaehlt. Besser waere natuerlich:
29,95 Euro Einrichtungsentgelt nachfakturieren
6,99 Euro aus dem Vertrag entfernen.

ABER NEIN!!! GMX ist genauso flexibel wie ein Stahltraeger!
 
Die Ursache für das Verhalten liegt einfach im Grundsatz "pacta sunt servanda". Für GMX wird sich ein Abgehen nicht lohnen, also machen sie es nicht. Für den Kunden ist das natürlich immer schade/ärgerlich; für das Unternehmen aber natürlich nachvollziehbar. Zum Widerruf ist insbes. § 312d Abs. 3 BGB zu beachten.
 
Ich hatte hier bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß der Ausschluß des Widerrufsrechtes nach §312d III Nr. 2 BGB nur gilt, wenn der Anbieter den Kunden ausdrücklich über das Erlöschen des Widerrufsrechtes informiert was gmx meines Wissens nach nicht macht.

Was ich machen würde: 1. Den Anschluß selber nicht benutzen, 2. Mit allen Unterlagen zum Anwalt rennen und den prüfen lassen, ob gmx hinreichend über Widerrufsrecht informiert hat und ob dieses noch besteht.
3. man sollte direkt, vorsorglich schon einmal einen Widerruf an gmx schicken, mehr als ablehen können sie nicht, dann sollte man aber Rechnungen auch nur unter Vorbehalt begeleichen.

Alternativ zum Anwalt kann man natürlich auch beim Verbraucherschutz prüfen lassen, die können unter Umständenn auch schneller eine Antwort geben, da sie den Bestellvorgang bei gmx vermutlich schon kennen.

Viel Erfolg!
 
florianr schrieb:
Ich hatte hier bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß der Ausschluß des Widerrufsrechtes nach §312d III Nr. 2 BGB nur gilt, wenn der Anbieter den Kunden ausdrücklich über das Erlöschen des Widerrufsrechtes informiert was gmx meines Wissens nach nicht macht.

Steht im Gesetz nicht was von "ausdrücklicher Zustimmung" des Kunden? Das ist noch einen Zacken schärfen.

So einfach kann der Verkäufer das Wiederrufsrecht nicht ausschließen.
Eine bloße Info bei der Bestellung oder auch später reicht nicht.
 
312d BGB lautet:

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

1.
bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,

2.
bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Wo finde ich bitte etwas darüber, dass § 312 d Abs. 3 Nr. 2 nur dann gilt, wenn der Anbieter den Verbraucher ausdrücklich über das Erlöschen des Widerrufsrechts informiert?
 
Nirgends. Das "ausdrücklich" bezieht sich auf den Beginn der Dienstleistung (hier: Bereitstellung des DSL-Anschlusses). Der ist erfolgt, damit ist das Widerrufsrecht IMHO erloschen. Aber ich bin weder Anwalt noch Richter.
 
Ghostwalker schrieb:
Nirgends. Das "ausdrücklich" bezieht sich auf den Beginn der Dienstleistung (hier: Bereitstellung des DSL-Anschlusses). Der ist erfolgt, damit ist das Widerrufsrecht IMHO erloschen.

Da steht ausdrückliche Zustimmung. Wenn keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt kann der Wiederruf nicht erloschen sein. Egal ob der Verkäufer nun mit der Dienstleistung begonnen hat oder die Dienstleistung bereit gestellt hat.
 
Bei Bestellung von GMX-DSL wird grundsätzlich der nächstmögliche Termin als Bereitstellungstermin vereinbart. Der Kunde akzeptiert das, was meines Erachtens die ausdrückliche Zustimmung darstellt. Denn es gibt ja auch die Möglichkeit, den Liefertermin auf nach der Widerrufsfrist zu verlegen.
Da ich aber noch kein GMX-DSL bestellt habe und es auch nie tun werde (da Resale), kann ich Dir nicht sagen, in wie weit GMX den gesetzlichen Informationspflichten nachkommt.
 
Hallo Jungs und Maedels,

der mit GMX vereinbarte fruehstmoegliche Termin fuer die Schaltung des DSL-As ist der 4.5., genau einen Tag nach Ablauf der Widerrufsfrist, die meines Erachtens mit dem Zustellen der Informationen ueber den Widerruf beginnt, also praktisch mit der Bestellbestaetigung.

Werde mich heute noch mal ans Tel haengen und bei GMX anklingeln.

btw: Resale DSL fuer mich? NEVER! :)
 
Okay, grad ca. 20 Minuten mit der GMX Hotline geschnakt, 01803er Rufnummer geht ja von den Kosten noch.

Der Widerruf kann, selbst wenn er in der gesetzl. festgelegten Frist von 14 Tagen eingegegangen ist, nicht mehr bearbeitet werden! Das liegt daran, dass der Schaltungstermin halt schon heute ist.

ABER: Der Vertrag (mit den 24 Monaten MVLZ) kommt erst zustande, wenn ich den DSL As in Betrieb nehme und ich mich das erste mal einwaehle. Wenn ich das nicht tue, kann ich die komplette Bestellung rueckgaengig machen, also den noch nicht wirksamen Vertrag stornieren.

Hin wie her sag ich nur. Bei T-Online kostet die Flat wenigstens konstant viel :) Dafuer hab ich bisher immer guten Service gehabt, allerdings bin ich selbst auch kein Kunde, der dauernd an der Hotline haengt.
 
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