Guthabenverfall unzulässig

KeinNamemehrfre

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Moin, moin,

Prepaid-Guthabenverfall ist unzulässig. Das Urteil gilt zwar eigentlich zur Zeit nur gegen o2, aber alle anderen müssen sich wohl auch dran halten. Da sie vor Gericht ebenso verlieren würden. Damit war Guthabenverfall einmal.
Daran muß sich wohl auch finarea halten.

Wen's interessiert:
http://www.123recht.net/article.asp?a=17133
 
Hi!

Finarea mit Sitz in der Schweiz muss ein Urteil in Deutschland respektieren?! Das meinst du jetzt nicht ernst oder?

Abgesehen davon - es waere schoen wenn bevor du ein Thema lostritts dich mal informieren wuerdest ob dieses Thema nicht bis zum abwinken bereits diskutiert wurde.

Gruss
 
da einer der altesten Finarea-Ableger hab ich mal bei voipbuster > "about us" geguckt:
VoipBuster is a service from
Betamax GmbH & Co KG
Im Mediapark 8
50670 Köln

und meines wissens ist es bei den anderen wie Sipdiscount genauso

dieser Passus mit dem "möglichen Verfall von über 100 Euro = grosse Benachteiligung für den Kunden" >>> vielleicht ist das der ansich unverständliche Grund dafür, dass Einzahlungen erst weder möglich sind, wenn das Guthaben unter 10 Euro liegt !!!

dieses Gerichtsurteil ändert aber auch rein gar nichts an der Praxis: an der Art des Verfalls, am Guthabensystem als solches gibt es gar nichts auszusetzen - die Einzahlung muss lediglich auf Verlangen des Kunden wieder ausgezahlt werden - nicht mehr und nicht weniger. Aber die Art des Guthabenverfalls ist völlig in Ordnung.
Dumm ist es jetzt, wenn VoipBuster, Sipdiscount, etc auf Emails bezüglich dieses Restguthabens nicht zurückmelden. Ich kenne persönlich aber auch Keinen, der wegen < 10 Euro Guthabenverfalls ein Einschreben an Betamax geschickt hat. Beim Versuch es einzuklagen, würde das ganze wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit fallen gelassen
 
gerdshi schrieb:
Finarea mit Sitz in der Schweiz muss ein Urteil in Deutschland respektieren?! Das meinst du jetzt nicht ernst oder?
Da mittlerweile alle Dienste von Betamax, mit Sitz in Deutschland, betrieben werden, müssten sie ein Urteil in Deutschland akzeptieren.

Trotzdem ist IMO das angesprochene Urteil erstens noch nicht das letzte Wort und zweitens nicht 1 zu 1 auf die Betamax-Ableger übertragbar. Die Guthaben-Dauer ist hier Hauptvertragsbestandteil (nicht Teil der AGB), da man selbst über den Einzahlungsbetrag Einfluss auf die Guthaben-Gültigkeit hat und sich somit ausdrücklich für eine bestimmte Dauer entscheidet.

Zum anderen erhält man in dieser Zeit kostenlose Gespräche zu verschiedenen Zielen. Der Verfall des Guthabens macht hier also durchaus Sinn, um die Nutzung der kostenlosen Gespräche zu beschränken. Natürlich gibt es auch andere Methoden der Beschränkung, z.B. über Minutenkontingente zu den kostenlosen Zielen usw.
Kann also sein, dass Betamax irgendwann mal gezwungen ist, die Regelung zu modifizieren (falls sich die Verbraucherverbände oder die Wettbewerber dafür interessieren).
 
DM41 schrieb:
Trotzdem ist IMO das angesprochene Urteil erstens noch nicht das letzte Wort und zweitens nicht 1 zu 1 auf die Betamax-Ableger übertragbar. Die Guthaben-Dauer ist hier Hauptvertragsbestandteil (nicht Teil der AGB), da man selbst über den Einzahlungsbetrag Einfluss auf die Guthaben-Gültigkeit hat und sich somit ausdrücklich für eine bestimmte Dauer entscheidet.

Moment: Wo ist das Vertragsbestandteil? Bei irgendeinem Finarea Ableger? Wo steht das?
Ich habe seinerzeit (vorm einzahlen) die AGBs ausgedruckt: Da steht KEIN einziges Word über Guthabengültigkeit resp. Guthabenverfall. Und ein Nebensatz in einer FAQ ist in D kein gültiger Vertragsbestandteil. Oder haben die ihre Konditionen jetzt soweit angepasst, das der "Verfall" irgendwo richtig auftaucht? Und wo ist dann diese AGB-Änderung mir als Kundem wirksam zugestellt worden?
Klar, wegen der paar Euro, die die von mir einbehalten wollen werde ich wohl nicht verhungern müssen. Tatsache ist aber, das zum Zeitpunkt "meines" Vertragsabschlusses bei denen _keine_ wirksame Regelung zur Laufzeitbegrenzung des Guthaben existierte.

DM41 schrieb:
Zum anderen erhält man in dieser Zeit kostenlose Gespräche zu verschiedenen Zielen. Der Verfall des Guthabens macht hier also durchaus Sinn, um die Nutzung der kostenlosen Gespräche zu beschränken. Natürlich gibt es auch andere Methoden der Beschränkung, z.B. über Minutenkontingente zu den kostenlosen Zielen usw.

Entweder habe ich kostenlose Gespräche oder ich habe so etwas wie einen Mindestumsatz pro Zeitraum (den ich aktiv oder passiv verbrauchen kann). Dann ist es aber nicht mehr kostenlos; die Art der Abrechnung ist evtl. nicht mehr nach Gespräch geführt sondern nach so etwas wie "Anschlussbereitstellung" o.ä.

Aber bis sich da irgendetwas ändert bei denen, wird man wohl erst einen Prozess durchziehen müssen.

Andreas
(der nun fast nicht mehr via finareaXX telefoniert)
 
wudelbrumpf schrieb:
Tatsache ist aber, das zum Zeitpunkt "meines" Vertragsabschlusses bei denen _keine_ wirksame Regelung zur Laufzeitbegrenzung des Guthaben existierte.
Zu Anfang gab es wirklich keine Hinweise auf die Guthabendauer.

Mittlerweile gibt es diese in den AGB und den FAQ. Diese widersprechen sich sogar in der Dauer der Gültigkeit (90 bzw. 120 Tage und 180 Tage).
Wo ist das Vertragsbestandteil? Bei irgendeinem Finarea Ableger? Wo steht das?
Du hast Recht. Ich bezog mich auf Pay-by-Phone, wo die Guthabendauer ausdrücklich angezeigt wird. Bei allen anderen Zahlungsarten wird es nicht angezeigt. Ich dachte, dass sie dies mittlerweile angepasst hätten.

Ich behaupte also das Gegenteil: Außer bei Pay-by-Phone sind alle Beschränkungen der Guthabendauer fragwürdig, weil Unklarheiten zu Lasten des Verwenders gehen. Schließlich kann sich nicht jeder vorher hier im Forum informieren, wie lange das Guthaben denn nun wirklich gültig ist. :mrgreen:
 
DM41 schrieb:
Schließlich kann sich nicht jeder vorher hier im Forum informieren
Wie, die Lektüre dieses Forums ist kein Vertragsbestandteil? ;)


Gruß,
Wichard
 
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