natürlich wäre das dann für die Vermieter schädlich, genauso wie FOn-Hotspots, bzw. deren Datentraffic, für 1&1 schädlich sind - das hab ich auch in keinem Posting anders dargestellt und ist mir bewusst und auch verständlich.
Um bei deinemBordell zu bleiben: so ich als Mieter einen Untermietvertrag mit dem Bordell mache, der mir persönlich laut meinem mit dem Besitzer geschlossenen Mietvertrag nicht erlaubt ist, dann ist das erstmal mein Problem als eigentlicher Mieter/Untervermieter.
Dabei spielt das anrüchige Bordell überhaupt keine Rolle, auch an ein Heim für Waisenkinder darf ich nicht einfach so untervermieten.
Selbstverständlich gehört sowohl das Bordell, wie auch das Waisenheim aufgelöst/entfernt/geschlossen, wenn der eigentliche Eigentümer/Haupt-Vermieter das so wünscht - deswegen sind aber nicht deutschlandweit alle Bordelle und Waisenheime zu schliessen, die ihre Lokalitäten über Untermietverträge erworben haben. Aber weder das Bordell noch das Waisenheim können vom Eigentümer direkt belangt werden, sondern nur der ursprüngliche Mieter der unerlaubt untervermietet.
Demzufolge hat natürlich auch 1&1 das Recht den Datentraffic zu unterbinden, hab ich nirgends was anderes gesagt, aber FON als solches hat hier nicht belangt zu werden.
Aufgrund diesem Urteil gegen FON ist aber eher so, dass ich genauso gut die Spedition verklagen kann, welches den Stromanbieter von FON die benötigte Energie in Form von Kohle/Öl/Gas liefert, mit welcher die Server von FON Betrieben werden. Aber genau so, wie sich die Spedition nicht dafür interessiert, an wen das Elektrizitätswerk seinen Strom verkauft, genauso wenig interessiert es den Stromanbieter, was FON mit dem Strom macht - nach diesem Urteil ist das eigentlich falsch und je nach Lage hätte schon die Spedition, oder vielleicht schon das eigentliche Energiegewinnungsunternehmen von dem die Spedition die Ware bezieht, zu kontrollieren, was mit der gelieferten Energie letzten Endes gemacht wird.
FON macht ja nichts grundsätzlich und generell illegales. Wenn FON nun Sklavenhandel betreiben würde, also eine grundsätzlich illegale Leistung, wäre sicherlich schon der Stromanbieter dran, so man ihm nachweisen könnte, dass er von dem illegalen Geschäftmodell gewusst hat und stillschweigend seinerseits profitiert hat von dem Geschäft, da mit den Einnahmen der Strom bezahlt wird. FON bietet aber einen Dienst an, welcher auch in Deutschland über andere Internetzugangsverträge als sie von 1&1 vertrieben werden, völlig legal sind - hab ich z.B. in einem Hotel einen kommerziellen Internetzugang und stelle WLan via FON-Hotspots meinen Gästen zur Verfügung, steht der Nutzung von FON Hotspots nichts im Wege und es wird den eigentlichen Internetprovider herzlich wenig stören.