OLG Köln: Kommerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen Wettbewerbsrecht (FON)

effmue

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Heise online 08.07.09 13:58:
Statt mit eigenen technischen oder organisatorischen Leistungen nutze fon eine von der Klägerin unter anderen Voraussetzungen geschaffene Infrastruktur "schmarotzend" aus, um sich mit einem eigenen kommerziellen Angebot am Markt zu etablieren.
anbei der Link zum weiterlesen.
 
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ein klasse Urteil, was der Normal-Bürger mal wieder nicht verstehen kann.

1. ist doch auf jedenfall festzuhalten, dass FON mich zu nichts anstiftet. Die Umsetzung des Sharings wird dem FON-Kunden hinreichend erklärt, ob dieser nun einen Internetzugang (ob DSL oder "was anderes" z.B. Kabel ist FON dabei ja auch egal) für die reine Privatnutzung ist, oder es sich um einen geschäftlicher Zugang wie er z.B. ist Gaststätten und Hotels die WLan anbieten besteht (oder zumindest bestehen sollte *g*), liegt nicht im Einflussbereich von FON.

2. mindestens genauso interessant: wie hat 1&1 die Nutzung des FON-Systems über ihre Internetzugänge erkannt ? so es kein ordentliches Ermittlungsverfahren gegen einen 1&1-Kunden gibt (und dem ist ja wohl so, wenn FON direkt verklagt wird), sehe ich hier doch eine Verletzung des Datenschutzes. Nur weil die technische Möglichkeit gegeben ist, hat noch lange nicht jeder 2te Hilfsarbeiter bei 1&1 meinen Datentransfer zu überprüfen. Selbst auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung haben allerhöchstens Ermittlungsbehörden zuzugreifen, auch wenn diese beim Provider abgespeichert vorliegen.

3. bestenfalls dürfte 1&1 die richterliche Erlaubniss erhalten, die Verbindung von 1&1 zu FON und deren WLan-System zu unterbinden. Ob 1&1 damit besser fahren würde und die Kunden es 1&1 (und welchem anderen Anbieter auch immer) danken werden, muss 1&1 für sich entscheiden *g*

4. stellt sich die Frage, wie weit man das noch ausreitzen möchte seitens 1&1 ?
Z.B. die Nutzung von IPTV, zumindest die am 1&1-Vertragspartner Maxdome vorbeigehende, ist auch ein oftmals kostenpflichtiges Angebot für den Endkunden, an welchem sich der Anbieter bereichert auf Kosten des Unternehmens 1&1.
Auch Homebanking müsste damit verboten sein, habe ich als Endkunde doch einen geltwerten Vorteil (günstigere Überweisungsgebühren) bei der Nutzung von Homebanking, was natürlich auch zu Lasten von 1&1 geht (Datentraffic, genauso wie bei FON).

Fazit: da haben wieder mal teuer bezahlte und völlig unbedarfte Richter was entschieden :-((
 
ein klasse Urteil, was der Normal-Bürger mal wieder nicht verstehen kann.
Mit etwas Nachdenken kann man es eigentlich schon verstehen.

1. ist doch auf jedenfall festzuhalten, dass FON mich zu nichts anstiftet. Die Umsetzung des Sharings wird dem FON-Kunden hinreichend erklärt,
Nenn es "Beihilfe". Dem "normalen" Privatkunden ist die private Nutzung seines eigenen Zugangs gestattet, per AGB aber in aller Regel die darüberhinausgehende Nutzung (insbesondere Überlassung an andere) nicht. Am naheliegenden Beispiel 1&1: Hier wird dieser Punkt in den AGB Punkt B 5.1 geregelt:
5.1.

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Internet-Zugang ganz oder teilweise weiterzuvermieten. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) zugehören. Der Kunde darf den 1&1 DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von 1&1 weitervermieten oder Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen.

Einen DAU-sicheren Weg, diese Klausel zu ignorieren, bietet FON.
[Übertreibung] Wenn jemand eine Bombenbauanleitung ins Netz stellt, stiftet er mich auch zu nichts an, erklärt mir aber hinreichend, wie es geht und daß ich das NIEMALS nachmachen soll. Ist ja schließlich verboten. [/Übertreibung]

2. mindestens genauso interessant: wie hat 1&1 die Nutzung des FON-Systems über ihre Internetzugänge erkannt ?
Haben sie das? Sie haben ja keinen Nutzer verklagt, sondern wollen FON ihr Geschäfts- und Vertriebsmodell verbieten lassen, das in vermutlich 95% aller Fälle eine Umgehung der AGB der ISP voraussetzt.

Z.B. die Nutzung von IPTV,
ist im Rahmen der Eigennutzung nicht zu beanstanden.

Auch Homebanking müsste damit verboten sein,
Für deine eigenen Bankgeschäfte: Nein. Wenn Du aber ein Terminal aufstellst und dort gegen Bezahlung andere ihre Bankgeschäfte erledigen lässt, im Rahmen einen Privatkundentarifs schon.

Fazit: da haben wieder mal teuer bezahlte und völlig unbedarfte Richter was entschieden :-((
...oder ein unterbezahlter, bedarfter Blaria zu schnell geschossen?
 
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Guude, @dummuser und @Blaria,
also mich freut eure Diskussion soFar...;)

Aber bei alledem sollte man doch beachten, dass es sich hier um ein OLG Urteil handelt, für welches bereits ein Revisionsverfahren angekündigt worden ist.

Ich denke, wir sollten uns aufgrund eines sicherlich lesenswerten heise-Kommentars zu diesem OLG-Urteil nicht allzustark am juristischen Thema aufheizen. :cool:
 
grundsätzlich ist mir der Grund seitens 1&1 natürlich schon klar - schon fast ne Beleidigung anzunehmen, dass man den Grund nicht versteht:)

Trotzdem ist es halt so, dass FON etwas anbietet, was ja nicht zwingend über einen "Internetzugang für die private Nutzung" gemacht werden sollte. Wie schon erwähnt werden FON Hotspots ja auch gerne in Hotels und Gaststätten angeboten - diese sollten natürlich über einen Zugang zur gewerblichen Nutzung verfügen, auch wenn das de Facto nicht immer der Fall ist - wollen wir jetzt den Gastronomieverband verklagen ?
Ich sehe hier auch nicht die Notwendigkeit, dass seitens FON überprüft werden muss, oder sollte, ob ich berechtigt bin, FON Hotspots über den von mir genutzen Internetzugang anzubieten.

FON mag "einen DAU-sichern Weg" bieten - nun 1&1 bietet mir auch einen DAU-sicheren Weg, z.B. über die zur Verfügungstellung internationaler Webseiten Musik zu laden, welche hierzulande als volksverhetzend verboten ist (von illegalen Angeboten will ich nicht mal sprechen), oder auf Seiten mit aktuellen Kinofilmen zuzugreifen, weil in dem Land "der Seite" das Urheberrecht halt lockerer ist. Da hat es die GEMA ja zumindest schon mal versucht, die Provider dran zu bekommen, ist aber dabei gescheitert (Gott sei Dank *g*).
Aber nach der Logik müssten auch Autos die mehr als 6km/h fahren verboten werden - bieten sie mir doch eine DAU-sichere Möglichkeit in einer Spielstrasse mit 80 langzumetern (und aufgrund von ESP usw. vielleicht sogar aktiv zu >90km/h verhelfen *g*)

Warum dummuser mich als unterbezahlt und (un)bedarf (nehm ich mal an, weils sonst keinen sinn macht) User einstuft aufgrund meines Postings lassen wir mal dahingestellt - wie sagt man so schön: bei manchen ist halt der Name das Programm :)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Blaria, warum dummuser die Aussage zu dir macht, ist doch klar, oder! :gruebel:
Du versuchst dich an rechtlichen Belangen, lehnst dich weit aus dem Fenster und wunderst dich, wenn dich jemand aus dem Fenster zieht! :rolleyes:
Da du dich öfters in rechtlichen Dingen versuchst, wie auch hier,
Blaria schrieb:
Fazit: da haben wieder mal teuer bezahlte und völlig unbedarfte Richter was entschieden
liegt der Schluß nahe, das dein Prof dich nicht ausreichend aufgeklärt hat!
 
ein klasse Urteil, was der Normal-Bürger mal wieder nicht verstehen kann.
schon fast ne Beleidigung anzunehmen, dass man den Grund nicht versteht:)
Du willst doch nicht den Normal-Bürger beleidigen?

Aber nach der Logik müssten auch Autos die mehr als 6km/h fahren verboten werden - bieten sie mir doch eine DAU-sichere Möglichkeit in einer Spielstrasse mit 80 langzumetern (und aufgrund von ESP usw. vielleicht sogar aktiv zu >90km/h verhelfen *g*)
Steht denn in der Autowerbung als großer Aufmacher "Brettern sie mit 100 Sachen durch das Dorf!!!11eins!!elf!", oder steht bei FON auf der Startseite "Verdiene Geld mit Deinem FON Spot"? Gibt es das Kapitel "Ignorieren sie die StVO" in der Bedienungsanleitung des Autos, oder gibt es auf der Homepage von FON die Seite "Geld verdienen mit Deinem FON Spot"?

Warum dummuser mich als unterbezahlt und (un)bedarf (nehm ich mal an, weils sonst keinen sinn macht)
Du sollst nicht annehmen, sondern nachdenken. ;)
Fazit: da haben wieder mal teuer bezahlte und völlig unbedarfte Richter was entschieden :-((
...oder ein unterbezahlter, bedarfter Blaria zu schnell geschossen?
teuer bezahlt <-> unterbezahlt
völlig unbedarft <-> bedarft
Alles klar?

sagt man so schön: bei manchen ist halt der Name das Programm :)
Da stehe ich auch immer noch zu. Aber Danke der Bestätigung.
 
Guude,

als Threadersteller nehme ich mir ein kleines persönliches (Mod.-)Recht heraus:

Damit sollte wohl alles gesagt worden sein. Und das weitere geht unter Euch auch per PN, oder..?

Alternativ stehen auch zum Thema andere Foren zur Verfügung !
 
Hallo,

ich darf doch sehr bitten. Diskutiert, aber bleibt bitte sachlich dabei. Erfahrungsgemäß helfen Beleidigungen am wenigsten, den anderen zu überzeugen.
 
Aber bei alledem sollte man doch beachten, dass es sich hier um ein OLG Urteil handelt, für welches bereits ein Revisionsverfahren angekündigt worden ist.
Ein OLG-Urteil ist schon mal 'ne anständige Wuchtbrumme und wird nicht so einfach in der Revision kassiert. Aber warten wir's ab.

Grundsätzlich gehe ich mit dem Urteil zusammen. FON macht sich selbst und mittelbar auch einen Teil seiner Benutzer im Einzelfall zum Profiteur von Leistungen Dritter, ohne sich um Vertragsverhältnisse oder/und Klauseln der Streckenanbieter zu scheren.
 
na da kann man sich über das Rechtsempfinden der User hier nur sehr wundern. Ihr seit dann wahrscheinlich auch völlig konform mit der gesetzlich geregelten Sperrung von kinderpornografischen Internetinhalten (und was weiss ich nicht alles, was man in Zukunft noch für Sperrungswürdig halten wird, aktuell gibts da ja schon Diskussionen um Rassismuss und wie man den gemeinen Internetuser davor wirksam schützen kann).

Klar ist es seitens 1&1 verständlich, was den Provider daran stört und das ist auch völlig OK, hab ich auch nie bemängelt. Von daher würde ich es auch für akzeptabel halten, wenn 1&1 die Zugriffe auf FON via dem Router unterbindet (läuft ja meines wissens als VPN-Verbindung zum FON-Server, von daher simpel zu blocken) und trotzdem sein Angabot weiter als Internetzugang bewerben und vermarkten darf (was es de facto dann ja nicht mehr wäre, sondern nur noch ein Intranet mit Zugriff auf seitens des Providers erlaubte Internetinhalte).

Natürlich sehe ich auch "das Vergehen" aber eben in keinster Weise von FON, sondern vom 1&1-Kunden und nichts anderes. Deswegen zu verlangen das ein Dienst eingestellt wird, welcher mit vielen anderen Internetzugängen (deren AGBs) völlig konform ist und im Rahmen der erlaubten Nutzung liegt, kann nicht wirklich rechtens sein. Hier muss 1&1 sehen, die betroffenen User auf die AGBs zu verweisen oder wie auch immer zu tadeln, oder eben die Verbindung zum FON Hotspot-Netz technisch zu unterbinden, was auch für mich verständlich und akzeptabel wäre (wenn auch trotzdem schade).
Ein Oberlandesgericht ist mal gerade die 2te Ebene und ich erwarte auch, dass ein ordentliches Gericht in der bereits zugelassenen Revision das Urteil aufheben wird.
 
na da kann man sich über das Rechtsempfinden der User hier nur sehr wundern. Ihr seit dann wahrscheinlich auch völlig konform mit der gesetzlich geregelten Sperrung von kinderpornografischen Internetinhalten..
Was hat das jetzt mit Wettbewerbsrecht zu tun?

Metapher: Wenn lt. Deinem Mietvertrag eine gewerbliche Untervermietung unzulässig ist und du deine Bude dennoch als z.B. Bordell untervermietest und das Bordell solche Untermietverträge im großen Stil landesweit abzieht um damit Reibach zu machen, dann ist diese Praxis gegenüber allen Vermietern durchaus schädlich.

Das ein Gericht so etwas als generellen Wettbewerbsverstoß klassifiziert, leuchtet mir zumindest ein.
 
natürlich wäre das dann für die Vermieter schädlich, genauso wie FOn-Hotspots, bzw. deren Datentraffic, für 1&1 schädlich sind - das hab ich auch in keinem Posting anders dargestellt und ist mir bewusst und auch verständlich.

Um bei deinemBordell zu bleiben: so ich als Mieter einen Untermietvertrag mit dem Bordell mache, der mir persönlich laut meinem mit dem Besitzer geschlossenen Mietvertrag nicht erlaubt ist, dann ist das erstmal mein Problem als eigentlicher Mieter/Untervermieter.
Dabei spielt das anrüchige Bordell überhaupt keine Rolle, auch an ein Heim für Waisenkinder darf ich nicht einfach so untervermieten.
Selbstverständlich gehört sowohl das Bordell, wie auch das Waisenheim aufgelöst/entfernt/geschlossen, wenn der eigentliche Eigentümer/Haupt-Vermieter das so wünscht - deswegen sind aber nicht deutschlandweit alle Bordelle und Waisenheime zu schliessen, die ihre Lokalitäten über Untermietverträge erworben haben. Aber weder das Bordell noch das Waisenheim können vom Eigentümer direkt belangt werden, sondern nur der ursprüngliche Mieter der unerlaubt untervermietet.
Demzufolge hat natürlich auch 1&1 das Recht den Datentraffic zu unterbinden, hab ich nirgends was anderes gesagt, aber FON als solches hat hier nicht belangt zu werden.

Aufgrund diesem Urteil gegen FON ist aber eher so, dass ich genauso gut die Spedition verklagen kann, welches den Stromanbieter von FON die benötigte Energie in Form von Kohle/Öl/Gas liefert, mit welcher die Server von FON Betrieben werden. Aber genau so, wie sich die Spedition nicht dafür interessiert, an wen das Elektrizitätswerk seinen Strom verkauft, genauso wenig interessiert es den Stromanbieter, was FON mit dem Strom macht - nach diesem Urteil ist das eigentlich falsch und je nach Lage hätte schon die Spedition, oder vielleicht schon das eigentliche Energiegewinnungsunternehmen von dem die Spedition die Ware bezieht, zu kontrollieren, was mit der gelieferten Energie letzten Endes gemacht wird.
FON macht ja nichts grundsätzlich und generell illegales. Wenn FON nun Sklavenhandel betreiben würde, also eine grundsätzlich illegale Leistung, wäre sicherlich schon der Stromanbieter dran, so man ihm nachweisen könnte, dass er von dem illegalen Geschäftmodell gewusst hat und stillschweigend seinerseits profitiert hat von dem Geschäft, da mit den Einnahmen der Strom bezahlt wird. FON bietet aber einen Dienst an, welcher auch in Deutschland über andere Internetzugangsverträge als sie von 1&1 vertrieben werden, völlig legal sind - hab ich z.B. in einem Hotel einen kommerziellen Internetzugang und stelle WLan via FON-Hotspots meinen Gästen zur Verfügung, steht der Nutzung von FON Hotspots nichts im Wege und es wird den eigentlichen Internetprovider herzlich wenig stören.
 
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Hallo,

tut mir leid, Blaria, aber ich kann deine Argumentation nicht im entferntesten nachvollziehen. Das Konzept von fon ist schmarotzend, keine Frage. Andere machen sich die Arbeit und tragen die Kosten für die Infrastruktur und die übertragenen Datenmengen, und FON kommt daher und klemmt sich einfach darein und zieht Kohle ab dafür. Das kann nicht sein. Das wäre ja so, als ob sich dein Nachbar dein Auto krallt und damit als Taxi Geld verdient, und du bleibst noch auf den Spritkosten hängen. Das Verhalten einen Kuckucks - andere bauen das Nest, und er legt seine Eier rein und lässt seine Jungen auch noch von den anderen großziehen.

Wenn ich deine Äußerungen so lese, scheint es dich eher zu wurmen, dass 1&1 ein Verfahren gewonnen hat. Wer das am Ende nach eigener Einschätzung akzeptiert, fällt bei dir in die Kategorie "es muss auch Leute geben, die alles hinnehmen" und "da kann man sich über das Rechtsempfinden der User hier nur sehr wundern". Alles nehmen wir mit Sicherheit nicht hin, aber das schon, denn das ist nur richtig so.
 
wie hat 1&1 die Nutzung des FON-Systems über ihre Internetzugänge erkannt ?

Gar nicht. Sonst hätte es Abschaltungen und fristlose Kündigungen gegen die FON-User gehagelt (wir alle kennen 1&1 als ziemlich rabiat) und dann hättet Ihr erlebt wie FON Euch damit im Stich gelassen hätte (AGB).

Die Begründung des Urteils ist zwar Käse aber vor den Rechtsrisikogründen mit denen ich meine Empfehlungen gegen FON begründet habe schützt das Urteil nun im Sinne des Verbraucherschutzes.

Organisiert das eben dann nichtkommerziell.
 
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Prinzipiell ist die FON Idee ja klasse, aber nach der deutschen Rechtslage würde ich da eh nicht teilnehmen (wenn ein anderer Fon Nutzer über meinen Anschluss illegale Musikdateien "saugen" würde hätte ich erstmal die Polizei im Haus.. nein Danke...)

Nur: rein ethisch hätte FON sich da halt mit den ISPs absprechen müssen da es sich eben um eine kommerzielle Nutzung handelt.


Trotzdem hat das Urteil für mich einen schalen Beigeschmack, vor allem wegen der Begründung: es ist also legal dass man (soweit ich weiß _alle_ ISPs) Kunden einen Breitbandanschluss von "bis zu XXX Mbit/s" verspricht und berechnet, selbst wenn man (als Anbieter ) weiß dass die Leitungen nur einen Bruchteil der Datenrate "hergeben" (und man somit beim "Traffic" mit diesen Kunden eine Menge an Geld spart) ... aber unbenutzte und bezahlte Bandbreite "weiterzugeben" ist illegal weil es den ISP schädigt....

Nach meiner Ansicht ist hier in Deutschland das Rechteverhältnis zwischen Anbietern und Kunden stark zuungunsten der Kunden verrutscht.. die meisten Urteile die ich so mitbekommen habe haben versucht das einigermaßen geradezurücken ... das hier aber verstärkt die Schieflage eher noch....

Trotzdem: wenn ich das Urteil richtig verstanden habe müsste es möglich sein eine Art FON auf Basis eines eingetragenen Vereins (ohne Gewinnerzielungsabsicht) aufzuziehen .... ;)



Edit:

Jeder weiß dass ich als Ex-Kunde alles Andere als ein 1&1 Fan bin, aber die FON Nutzung müssten sie auch ohne "Packet deep Inspection" feststellen können: indem die Kunden DSL Modems sich ungewöhnlich oft mit FON Servern verbinden ....
 
Jeder weiß dass ich als Ex-Kunde alles Andere als ein 1&1 Fan bin, aber die FON Nutzung müssten sie auch ohne "Packet deep Inspection" feststellen können

Verboten. Fernmeldegeheimnis. Nicht mit Stasi 2.0 verwechseln.
 
Bist du sicher dass das vom (arg aufgeweichten ) Fernmeldegeheimnis abgedeckt ist ? Mein Nachbar erhielt von der Telekom einen Schrieb dass von seinem Anschluss Spam versendet wird und dass er doch bitte seine Rechner auf Trojaner / Viren überprüfen soll.

Unabhängig davon dass es gut ist wenn die Provider darauf hinweisen: wie will man ohne Packet Deep Inspection erkennen von welchem Anschluss der Spam kommt ? (Wobei ich gegen eine reine Anti Spam Packet deep Inspection gar nicht groß was sagen würde.. solange sicher gestellt bleibt dass nichts anderes damit gemacht wird...)
 
Bist du sicher dass das vom (arg aufgeweichten ) Fernmeldegeheimnis abgedeckt ist ? Mein Nachbar erhielt von der Telekom einen Schrieb dass von seinem Anschluss Spam versendet wird und dass er doch bitte seine Rechner auf Trojaner / Viren überprüfen soll.

Unabhängig davon dass es gut ist wenn die Provider darauf hinweisen: wie will man ohne Packet Deep Inspection erkennen von welchem Anschluss der Spam kommt ? (Wobei ich gegen eine reine Anti Spam Packet deep Inspection gar nicht groß was sagen würde.. solange sicher gestellt bleibt dass nichts anderes damit gemacht wird...)

Hallo,

ich vermute einmal ganz stark, dass sich entweder jemand beim Provider beschwert hat, dass von einer bestimmten ip Spam versendet wurde und der Provider hat dann eben geschaut, wer zu dem Zeitpunkt die ip-Adresse hatte.
Oder aber ein Provider hat irgendwelche Spam-Listen überprüft und festgestellt, dass eine ip aus seinem Adresspool auf der Blacklist gelandet ist und ist dann eben auf den Kunden zugegangen.

Gegen Packet Deep Inspection bin ich sehr wohl, und zwar mit der gleichen Begründung wie beim Zugangserschwerungsgesetz. Sind die technischen Möglichkeiten erst einmal geschaffen, weckt das weitere Begehrlichkeiten.
Ich sag nur Portpriorisierung oder Drosselung bzw. Sperrung.
Packet Deep Inspection ist nämlich eine super Möglichkeit, um das von Providern ungeliebte Filesharing zu entdecken, so dass man dieses Bremsen oder sogar sperren kann.
Einige Ami-Provider (ich meine es wäre z.B. comcast) machen das wohl schon.

Oder noch viel schlimmer lesen so mit und blenden z.B. passende Werbung ein. Du unterhälst Dich über Instantmessaging z.B. über eine Krankheit und der Provider verkauft über eine Schnittstelle an Werbekunden Stichworte, auf die dieser dann Werbung einblenden kann. Dann wunderst Du Dich, warum dann beim Aufruf von ippf.de bei den Werbebannern plötzlich Medikamente angeboten werden.
In Ami-Land soll das wohl schon Realität sein (google mal nach Packet Deep Inspection und comcast)
 
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