Andre schrieb:
Es ist egal, ob andere OLG folgen - hat ein OLG entschieden und andere folgen dem nicht, liegt ein Revisionsgrund für die abweichende Entscheidung vor - nach dem Urteil des OLG Koblenz kann kein anderes OLG anders entscheiden, ohne dass der BGH angerufen werden könnte.
Das wäre mir aus zwei Gründen neu:
1. Wäre das überhaupt nur bindend für die untergeordneten Gerichte, also die dem OLG KO untergeordneten LG und AG.
2. Ist dabei grundsätzlich das Problem, dass dies natürlich immer einzelfall Entscheidungen sind, man muss also die Urteilsgründe sehr genau lesen um herauszufinden, wieviel Spielraum das lässt, auf welche Tatsachen das Urteil argumentativ gestützt ist.
(Edit: Grundsätzlich entfaltet eine Entscheidung der ordentlichen Gerichtsbarkeit nur Wirkung zwischen den Parteien. Und keine rechtliche Bindung der untergeordneten (oder gar "nebengeordneten") Instanzen! Richtig ist aber, dass eine Entscheidung in rechtlichen Fragen (Also z.B. zur Auslegung einer Vorschrift) letzlich eine faktische Bindung für die UNTERGEORDNETEN Gerichte entwickelt, denn im Falle einer Revision würde das übergeordnete Gericht im normal Fall vermutlich wieder genauso entscheiden (auch wenn es natürlich letzlich von der eigenen Rechtsprechung abweichen kann ...
Eine Bindung für andere OLG oder Gerichte, die anderen OLG untergeordnet sind gibt es nicht.
Es ist auch nicht ausgeschlossen (wenn auch vielleicht dumm, da es zu einer erfolgreichen BErufung führen könnte), dass sich ein dem OLG KO untergeordnetes Gericht der Rechtsauffassung eines anderen OLG anschließt. Sowas kommt immer mal wieder vor.
Bitte ein Urteil nicht mit einem [FONT=Arial,Helvetica][SIZE=-1]Rechtsentscheid[/SIZE][/FONT] in [FONT=Arial,Helvetica][SIZE=-1]Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung z.B. im Mietrecht verwechseln.)
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Es ist also nicht egal welches OLG entscheidet, insbesondere da es eben OLG gibt, denen mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird als anderen.