outbox AG mit NotrufTerminierung für VoIP-Anbieter

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outbox AG mit NotrufTerminierung für VoIP-Anbieter

Hürth bei Köln, 07. Dezember 2005 – Die meisten Menschen benötigen den telefonischen Notruf glücklicherweise nur selten. Doch wehe dem, der im Falle einer Katastrophe keinen Zugriff auf ihn hat.

Wer seine Telefondienste bereits komplett auf VoiceoverInternetProtocol (VoIP) umgestellt hat oder dies in naher Zukunft vorhat, bekommt in dieser Hinsicht bei den meisten Anbietern von Internet-Telefonielösungen ernsthafte Schwierigkeiten, da die Nummern 110 und 112 nicht angewählt werden können. Sie berufen sich darauf, dass der Kunde bei TDSL ohnehin einen Telekom-Telefonanschluss benötige und dann diesen oder eben sein Handy für Notrufe nutzen könne. Die Hürther outbox AG verschafft Abhilfe: Als einer der ersten Anbieter in Deutschland überhaupt stellt sie mit „SOSConnect“ ihren Reseller-Kunden ein neues Vorleistungsprodukt zur Verfügung, das die Terminierung von Notrufen zu allen NotrufLeitstellen bundesweit ermöglicht. Verbraucher und Unternehmen erhalten auf diese Weise eine VoIP-Lösung, mit der endgültig die Mehrfachbelastung durch einen zusätzlichen Telefonanschluss entfällt.

Mittels einer ausgeklügelten APISchnittstelle legt der VoIP-Anbieter seine Kundendaten im System der outbox AG an. Diese ermittelt anschließend innerhalb von wenigen Minuten die notwendigen Informationen für die zukünftige Notruf-Terminierung und sendet an den Reseller eine so genannte SubscriberID. Mit Hilfe dieses Codes kann er dann Notrufe an das redundante System der outbox AG leiten, die den Notruf bei der für den Endkunden zuständigen Leitstelle der Polizei oder Feuerwache sofort terminiert.

„Mit unserem Produkt ist es allen VoIPAnbietern möglich, die gesetzlichen Vorschriften für die Terminierung von Notrufen zu erfüllen“, erläutert outboxVorstand Mike Behrendt. „Ab sofort haben Anbieter keine Ausrede mehr, wenn sie die Notrufnummern nicht unterstützen.“ Gemäß § 108 des Telekommunikationsgesetzes sind VoIP-Anbieter verpflichtet, für jeden Nutzer unentgeltlich Notrufmöglichkeiten unter der in ganz Europa geltenden Notrufnummer 112 und den nationalen Notrufnummern bereit zu stellen. Ähnliche Auswirkungen wie beispielsweise in den USA sind in Deutschland bei einem Verstoß indes nicht zu erwarten. Dort hatte die Federal Communications Commission (FCC) von den Anbietern verlangt, sämtliche Kunden auf das Problem hinzuweisen. Verbraucher und Unternehmen, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist ihr Einverständnis mit der Einschränkung erklären, müssen mit einer Sperrung ihres Accounts rechnen. Der Präsident der Bundesnetzagentur vertritt demgegenüber stellvertretend für andere die Ansicht, dass die Notrufanforderungen an VoIP nicht dessen Erfolg in Frage stellen dürften.

Quelle: Pressemitteilung

outbox AG (www.outbox.de) mit Sitz in Hürth hat sich als hochqualifizierter Dienstleister für Reseller und Solution Partner im VoiceoverIP
Markt positioniert. Das Unternehmen realisiert elegante Lösungen für die komplexen Anforderungen der neuen Technologie und sorgt
damit bei seinen Kunden für Innovation und langfristigen Erfolg. Gegründet wurde outbox im Dezember des Jahres 2004.
 
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