Personal-Voip kündigt Kunden - Recht auf Auszahlung eines bestehenden Gespraechsguthabens (Prepaid)

sparkie

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ein Paralleltherad zu Personal-Voip kündigt Kunden - Rechte an Rufnummer | IP Phone Forum

folgende Antwort kam auf die Bitte, ein bestehendes Gespraechsguthaben auf die bekannte Bankverbindung zurueckzuerstatten:

Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben seit dem x keine Einzahlung mehr von Ihnen erhalten. Wir berufen uns
darauf, dass der Leistungsanspruch und damit auch der Auszahlunganspruch aus vorherigen Einzahlungen bereits verjährt ist.
Da der Aufwand für die Rückzahlung und die damit entstehenden Kosten regelmäßig das zu erstattende Restguthaben
überschreiten, bitten wir um Verständnis für diesen Schritt.
Wir bedauern Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PERSONAL-VOIP Team

ok oder nicht ok?
 
Heikles Thema.

Erstmal grundsätzlich. Wenn Du ein Guthaben eingezahlt hast, dann ist von Deiner Seite eine Vertragserfüllung schon mal erfolgt. Dafür muss der Vertragspartner - wie vereinbart - eine Gegenleistung erbringen. Ist die zu erwartende Gegenleistung unbefristet, d.h. es besteht keine Vereinbarung, bis zu welchem Zeitpunkt der Vertragspartner die Gegenleistung erbracht haben muss, dann ist auch die Vorauszahlung unbefristet gültig. Steht jedoch irgendwo in der Vetragsvereinbarung, dass ein Guthaben innerhalb von x Wochen/Monaten/Jahren aufgebraucht worden sein muss, wird die Rechtslage wesentlich komplizierter. Er könnte sich u.U. wirklich auf Verjährung berufen, aber dazu müßte man detailliertere Kenntnisse über die Angelegenheit haben (AGB, Vertragsvereinbarungen, wann ist das letzte Mal eingezahlt worden etc.) Interessant finde ich den Passus mit den für die Rückzahlung entstehenden Kosten. Das widerspricht irgendwie dem Hinweis auf die Verjährung.

Noch interessanter ist jedoch, in welcher Höhe Du noch Guthaben bei PVoIP hast und ob sich es überhaupt wirtschaftlich rechnet, auf einer Rückzahlung zu bestehen. Mal angenommen, es stehen noch zehn Euro auf dem Konto und Du bringst zwei Stunden Zeit auf, einen Rückzahlungsanspruch geltend zu machen, dann "arbeitest" Du für deutlich weniger als dem gesetzlichen Mindestlohn.
 
ok, danke fuer die Hinweise. Es geht mir eher um das prinzipielle Recht weniger um eine Pfennigfuchserei (ach nein heisst ja jetzt wahrscheinlich Centfuchserei) :)

Die Frage ging jetzt an die BNA. War schnell erledigt. Die Loesung werde ich hier posten.
 
Puh... das dürfte eher ein zivilrechtliches Problem als eines der Netzbehörde sein. Aber auf deren Antwort bin ich schon gespannt.

Mal abgesehen davon: PVoIP scheint ja nun massenweise ineffektive Kunden loswerden zu wollen. Alte Paretoregel: zwanzig Prozent der Kunden erbringen achtzig Prozent des Umsatzes/Gewinns. Vielleicht hat sich das bei denen in Richtung 10 zu 90 verschoben, und jetzt machen sie Kehraus. Dass die sich allerdings gegen die Rückzahlung von Guthaben sträuben, könnte eher eine Frage deren Liquidität sein. Rein spekulative Annahme, aber "'s hat halt G'schmackle".
 
Bei mir ist gerade das gleiche passiert. Ich habe vor einigen Jahren eingezahlt, in der Erwartung das Guthaben über mehrere Jahre zu verbrauchen. Eine gegenteilige Angabe gibt es ihn den personal-voip AGB nicht.
Mit der Schaffung einer Grundgebühr wurde ich als Kunde einseitig benachteiligt und habe diese daher abgelehnt. Daraufhin wurde mein Vertrag beendet. Eine Erstattung der Guthabens von noch über 100 Euro wird mir verweigert.

Die Formulierung stimmt ebenfalls mit der Ihren überein. Es wird auch angeführt: "Da der Aufwand für die Rückzahlung und die damit entstehenden Kosten regelmäßig das zu erstattende Restguthaben überschreiten, bitten wir um Verständnis für diesen Schritt."

Ich wäre bei einer entsprechenden Musterklage dabei.
 
Musterklage? War mir zuviel Aufwand. Ich hab den Fall deswegen der Bundesnetzagentur uebergeben. Da mir ein 1-stelliger Eurobetrag nicht erstattet wurde habe ich den dann eben verbraucht.

Einfach mit der Personal VoIP Nummer ein Mobiltelefon anrufen, Hoerer zur Seite legen und die Verbindung jede Stunde erneuern. Da das Gespraech automatisch nach dieser Zeit beendet wird.

Und schon ist das Guthaben weg. Geht bei *den* Preisen von Personal VoIP ja recht schnell :)
 
Ich habe die Mitteilung leider erst nach Vertragsende bekommen. Daher habe ich aktuell keine Möglichkeit mehr das Guthaben zu nutzen. Weiter kann ich meine Daten nun auch nicht mehr einsehen. Ich werde mal ein Auskunftsersuchen nach §15 DSGVO absenden, um meine Daten nun zu erhalten.
 
Eine Erstattung der Guthabens von noch über 100 Euro wird mir verweigert.

Das ist noch nie zulässig gewesen, daher würde ich zuerst einen Mahnbescheid für 15 € beantragen und dann klagen falls diese widersprechen ... den Prozess würdest du 100 % gewinnen.
Nur die Kosten für die Gegenseite wären sehr hoch ...daher danke ich das die zahlen ... vergiss im Mahnbescheid nicht deine Unkosten wie Mahnbescheid, Beratung etc.

Hier noch eine Anleitung, damit man sein Guthaben zurück bekommt ..

 
Zuletzt bearbeitet:
Heute habe ich ein Gutschrifts-PDF erhalten. Ich werte dies als Ankündigung einer Auszahlung.

Für einen Mahnbescheid ist aus meiner Sicht die Fälligkeit noch nicht fortgeschritten genug. Ich werde entsprechend Mahnstufen vorbereiten.

Der Gutschrifts-PDF war folgendes Schreiben von meiner Seite vorausgegangen, mit dem ich neben der Darstellung meiner Rechtsauffassung, wie im letzten Post angekündigt um eine Auskunft nach §15 DSGVO ersuche, da ich nicht mehr auf mein Kundenkonto zugreifen kann.

>>

Sehr geehrte Damen und Herren,


mit der Einzahlung meines Guthabens habe ich meinen Teil (Zahlung von erwarteter Leistung) erfüllt. Dafür müssen Sie (als Vertragspartner) eine Gegenleistung erbringen.
Die zu erwartende Gegenleistung (VoIP-Telefonie) wurde von Ihrer Seite her nicht befristet. In diesem Jahr wurden mit diesem Guthaben auch Leistungen eingefordert (Telefonie).

Diese wurden auch aus meinem Guthaben beglichen. Ein Vertragsvereinbarung, dass das Guthaben in einem bestimmten Zeitfenster aufzubrauchen sei besteht nicht.

Die Leistungen wurde also noch erbracht. Eine Einforderung nach §194 war daher nicht notwendig. Die Unterlassung der zustehenden Leistung bzw. der Auszahlungsverweigerung setzt erst jetzt ein.

Hiermit teile ich Ihnen mir, dass der Betrag spätestens 7 Tage nach Vertragsende (01.07.2020) fällig wird und nach diesem Zeitpunkt mit einem Zinssatz 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist (§288(1)BGB).

Da mir aktuell der Zugang zu Ihrem Portal fehlt und ich meine Daten nicht weiter abrufen kann, erbitte ich um Auskunft nach Art. 15 DSGVO.

Ich bitte unverzüglich um eine vollständige Kopie aller meiner personenbezogenen Daten einschließlich Metadaten sowie deren Verwendung und der geplanten Dauer der Speicherung, sowie um die Kriterien, nach denen die Dauer der Speicherung festgelegt ist.

Weiter bitte ich um die Verarbeitungszwecke, für die meine Daten gespeichert wurden. Weiter bitte ich um die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden.

Weiter bitte ich um Mitteilung über die Herkunft alle verfügbaren mit meiner Personen verbundenen Informationen. Zuletzt bitte um Auskunft darüber, wie mein Daten verarbeitet und ausgewertet werden und wurden, sowie die Ergebnisse der Auswertungen.


Schöne Grüße

J
<<

Die war eine Antwort auf folgendes Schreiben von p-voip:

>>
Sehr geehrter Herr Hanen,

Wir berufen uns auf gesetzliche Bestimmungen. Diese müssen deshalb nicht individuell in den AGB bestimmt worden sein.
Für Leistungen vor Wirksamwerden der Kündigung berufen wir uns auf die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach §195 BGB in Verbindung mit §194 Abs. 1 BGB. Ihre letzte Leistung an uns, Ihre Zahlung, ist mehr als drei Jahre her. Ihr Anspruch daraus gegenüber uns ist somit unter die Verjährung gefallen.
Die Berufung auf die Verjährung ist eine Einrede, die wir anführen müssen, wollten wir sie geltend machen. Dies haben wir aus Kulanz bislang nicht getan und Kunden konnten weiterhin ihr Guthaben abtelefonieren. Leider müssen wir nun in Ausnahmefällen darauf bestehen und die Einrede der Verjährung erheben.

Da der Aufwand für die Rückzahlung und die damit entstehenden Kosten regelmäßig das zu erstattende Restguthaben überschreiten, bitten wir um Verständnis für diesen Schritt.

Wir bedauern Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PERSONAL-VOIP Team

<<
 
Dieses Unternehmen setz darauf das sich die Kunden nicht wehren, daher ist das schon eine Betrugsabsicht.
Mit dem Schreiben dass das Guthaben nicht ausgezahlt werden soll ...ist für mich scnon die Tat des Betruges vollendet.
Der Geschäftsleiter sollte anzeigt werden ...
 
Zuletzt bearbeitet:
§263 StGB [(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.] kommt aus meiner Sicht erst dann in Betracht, wenn personal-voip sein Vorgehen ab jetzt, wieder besseren Wissens fortsetzt.
Da ich nun aber eine Gutschrift mit dem Hinweis auf einen Zahlungszeitraum von 30 Tagen erhalten habe, gehe ich einfach von einem Rechtsirrtum auf Seiten von personal-voip aus.

Bei Internetrecherchen sind Urteile zu finden (Artikel dazu https://www.teltarif.de/prepaid/guthaben/gueltigkeit.html) bei dem die Gerichte ungenutzten Verträgen eine Ablauffrist in Länge der allgemeinen Verjährung geben. Wer also eine Guthabenkarte kauft, die auf sein Prepaid-Handy lädt und dann bis zum Ende des 3., ganzen Jahres keine Leistung oder Gutschrift einfordert, kann wohl wirklich davon ausgehen, das ein wenig kulanter Anbieter, das Guthaben verfallen lässt. Wer aber den Vertrag aktiv nutzt, fordert ja stetig eine Leistung ein - was aus meiner Sicht jedes Mal die allgemeine Verjährung von neuem beginnen lässt. Meine Nutzung wurde hier wohl einfach übersehen.
 
kommt aus meiner Sicht erst dann in Betracht, wenn personal-voip sein Vorgehen ab jetzt, wieder besseren Wissens fortsetzt.

Das sehe ich anders, denn bei einem Unternehmen welches schon länger Leistungen in diesem Bereich anbietet, muss die entsprechende Gesetzeslage kennen. Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe.
Hier wird darauf gesetzt, dass einigen Kunden sich nicht gegen die Weigerung das Auszahlung wehren. In deinem Fall hat das Unternehmen deinen "Vertrag" gekündigt und muss daher auch auszahlen, ansonsten ist das "Betrug" denn die kassieren und liefern keine Leistung. Wegen eine nit Nutzung könnte das Unternehmen auch eine Grundgebühr erheben, dass jedoch wurde nicht gemacht ...daher besteht das Auszahlungsanspruch.
 
Um auch mal eine positive Rückmeldung zu geben: Ich hab die Mail mit der Umstellung auch bekommen und hab per Nachricht im Portal gekündigt. Daraufhin hab auch ich das Schreiben mit der Kopie des Perso usw. bekommen, in der die Kündigungsbestätigung zum 1.7.20 genannt wurde. Hab das denen zugeschickt und innerhalb weniger Tage war das Geld auf meinem Konto. Der Betrag lag knapp über 20 Euro. Warum man sich jetzt weigert, Beträge, die viel höher sind, zurückzuzahlen, ist mir unverständlich.
 
Zur allgemeinen Information: Die zurückliegenden Schreiben haben Wirkung gezeigt. Ich habe meine Erstattung in voller Höhe erhalten, sowie eine Anschreiben Betreff DSGVO Datenauskunft, per eigenhändigem Einschreiben, an meine Adresse, mit der Anrede "Sehr geehrter Herr Schönfeld" erhalten.

Ich bin zwar nicht "Herr Schönfeld", jedoch erhält das restliche Schreiben einen Teilauszug meiner Daten. Die Auskunft über meine Daten ist dabei sichtlich unvollständig. Zum Beispiel fehlen die gespeicherten Abrechnungs- und Verbindungsdaten, die für mich eigentlich interessant gewesen wären, um meine Vertragsnutzung innerhalb der letzten drei Jahre vor Gericht nachzuweisen.

Aufgrund der durchgeführten Erstattung haben diese Daten aber, vom jetztigen Zeitpunkt an, keine weitere Relevanz für mich. Der Streitfall ist für mich damit abgeschlossen.
 
Hi,

ich hatte auf Grund der neuen Konditionen auch gekündigt und die Rückzahlung meines Restguthabens (das waren nur knapp über 10 Euro, aber ich hatte im Mai gerade nochmal 10 Euro aufgeladen) verlangt.
Das Geld war Anfang Juli ohne jegliche Diskussion auf meinem Konto.

Grüße
Snyder
 

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