Die Frage darf durchaus gestellt werden denn in vielen Neubauten sind von Anfang keine originalen TAE-Dosen der Telekom vorzufinden. Wenn bei (erster) Anschlusschaltung der beauftragte Elektriker bereits vorher eine (eigene) TAE-Dose samt Kabel zum APL installiert hat (was nicht unüblich ist), so wie ggf. auch im jeweiligen LV für den Elektriker eingeplant, dann schließt der von der Telekom beauftragte Techniker nur noch das Installationskabel an den APL an. Die "fremde" TAE-Dose samt Hausverkabelung lässt er dabei unangetastet.
Nicht umsonst ist in vielen Gebäuden bei der Inhausverkabelung bspw. das häufig von den Elektrikern verwendete J-Y(St)Y vorzufinden (und leider auch in den LVs), anstatt das eigentlich besser geeignete J-YY oder J-2Y(St)Y, welches auch die Telekom verwenden würde, wenn sie die Hausverkabelung (samt TAE-Dose) übernehmen würde (was aber heutzutage nicht mehr der Fall sein muss). Damit wandert dann auch die Verantwortung ab den APL an den Eigentümer der Immobilie (und die Telekom ist ab da raus).