Problem bei 1und1 Rufnummernportierung

Für mich ist dann der "kurze Zeitraum", der in den AGB's beschrieben wird abgelaufen und das wird doch wohl ein Kündigungsgrund sein.

8.2.

Sofern der Kunde von einem gesetzlichen Anspruch zur ýbertragung einer ihm zugeteilten Festnetz-Rufnummer zu einem anderen Anbieter (Portierung) Gebrauch macht, weist 1&1 den Kunden darauf hin, dass es in dem Schaltungsfenster für einen kurzen Zeitraum zu einer Nichterreichbarkeit der Rufnummer kommen kann.
 
Das reicht wohl eher nicht.

AGB

2.3.

Gerät 1&1 mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn 1&1 eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
 
Nun ist es wohl endlich vollbracht.
Mein Vertrag ist aus der Umstellungsphase und nach 4 Wochen bin ich nun endlich wieder unter meiner alten Rufnummer erreichbar.
 
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