Probleme mit Mindestvertragslaufzeit - Wechsel zu 1und1 komplett

mistrik

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Hallo Zusammen,

habe aktuelle Erfahrungen mit einem Wechsel zu einem alternativen Anbieter (1und1) anstatt der Annahme des T-Home Angebots gemacht.

Seit 03.04.2009 besteht mein Komplettanschluss bei 1und1. Dieser wurde ohne Probleme geschaltet.

Heute erhalte ich von Carpo eine Rechnung für den Monat April 2009. Daraufhin rief ich die Hotline an um mich zu erkundigen, warum die Rechnung weiterhin gestellt wird, obwohl die Leitung abgeschaltet ist und somit keine Leistung seitens Carpo mehr erbracht wird.
Die Dame teilte mir mit, ob es Probleme mit der Leitung gegeben habe oder warum der Wechsel von mir veranlasst würde. Sie deutete an, dass Carpo auf die Mindestvertragslaufzeit und die Vertragserfüllung besteht.
Auf meinen Hinweis, dass Carpo die Kunden doch loswerden wolle und die Leistung nicht mehr erbracht werden könne, wollte die Dame die Angelegenheit an die Buchhaltung geben und über eine Stornogebühr nachdenken.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

Falls ein Jurist unter euch sein sollte, wie geht man in so einem Fall vor?

Ich weiß, dass der Vertrag einseitig von mir aufgehoben worden ist. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum hat die Telekom den Port freigegeben obwohl Carpo den Anschluss noch "blockiert" hat. Kann man eventuell darauf abzielen und sich darauf berufen, dass bei korrekter Überprüfung der Kündigungsfristen bei beiden Anbietern (Carpo und 1und1) eine vorzeitige Schaltung gar nicht durchgeführt werden dürfen.

Wie gesagt, wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat und wie das Vorgehen seitens Carpo und euch abgelaufen ist, wäre ich sehr interessiert.

Gruß

mistrik
 
Gibt es denn von Carpo eine Bestätigung, das der Anschluss nicht mehr besteht, bzw. wie ist der Wewchsel durchgeführt worden ?
 
Seitens Carpo habe ich nichts erhalten. Die Bestellung des 1und1-Komplettanschlusses wurde per Bestellworkflow im Internet durchgeführt und nach ca. 1 Woche erhielt ich von 1und1 den Schalttermin: 03.03.2009. Zum 02.03. wurde auch bereits der Telefonanschluss der T-Com abgeschaltet.

Seitens Carpo habe ich wie gesagt noch nichts erfahren. Die stellen munter Ihre Rechnungen weiter!
 
da wirst du wohl in den saueren Apfel beisen müssen und carpo bis zum Ende der Laufzeit ebenfalls bezahlen.

Bei Carpo war meines Wissens immer nur die Rede, dass die Vermarktung eingestellt wurde nicht aber die Vertragsleistung gegenüber den Bestandskunden.
Somit hatte dieses auch keine Auswirkung auf deinen Anschluss.

Sollte dich Carpo frühzeitig aus dem Vertrag lassen, ist das lediglich ein "Gut-Will"-Angebot von Seiten Carpo.
Verpflichtet sind Sie nicht dich früher gehen zu lassen.

Ich telefoniere nach wie vor noch über Carpo ins Mobilfunknetz und werde dieses auch weiterhin tun, so lange sie mich lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe ich das richtig, dass Du einen T-Com Anschluss hattest und Carpo "nur" als DSL-Anbieter?

Weil Du schreibst dass der Telefonanschluss (T-Com) abgeschaltet wurde. Ich hatte sowas zwar noch nie persönlich (Telefonanschluss von einem und DSL-Zugang von einem anderen Anbieter) doch ich vermute dass nur der Telefonanschluss physikalisch exisitiert und der Rest mehr eine Login/Abrechnungsache ist. (Meine Eltern hatten mal T-Com mit GMX-DSL, dort waren es nur die PPPoE-Daten die sich geändert hatten). Daher schert sich die Telekom wahrscheinlich überhaupt nicht um den DSL-Provider wenn sie den Anschluss stilllegen / komplett an 1und1 übergeben :/.

Doof gelaufen...
 
Wie schon brainsen geschrieben hat, wäre es wichtig, zu wissen, welchen Vertrag / welche Produkte du von Carpo hattest, und welche von T-Com. Unterscheide dabei bitte zwischen Telefonanschluß, DSL-Anschluß, DSL-Internetzugang sowie VoiP-Telefoniezugang.
 
Boah - warum denken die Leute nicht mal VORHER nach?


Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag - und grundsätzlich von BEIDEN Seiten ordentlich einzuhalten. Ein Vertrag kann ordentlich oder ausserordentlich gekündigt werden oder im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.


Eine ordentliche Kündigung ist normalerweise problemlos und zum im Vertrag vereinbarten Termin durch einseitige Willenserklärung möglich. Ist das hier der Fall, wurde die ordentliche Vertragslaufzeit eingehalten? Nein.


Eine ausserordentliche Kündigung bedarf eines "ausserordentlichen" Grundes. Das kann beispielsweise Nicht-, Mangel- oder Mindererfüllung sein. Hat Carpo die vertraglich vereinbarte Leistung nicht, fehlerhaft oder in zu geringem Umfang erbracht? Nein - zumindest gibt es keinerlei Einlassungen in diese Richtung.


Eine Aufhebung des Vertrages in gegenseitigem Einvernehmen setzt gegenseitiges Einvernehmen voraus. Sinnvollerweise versichert man sich dieses gegenseitigen Einvernehmens, bevor man sich anderweitig orientiert - und lässt sich das sinnvollerweise auch schriftlich bestätigen. Ist das geschehen? Nein.


So - und jetzt bist Du auf Gedeih und Verderb dem Good-Will von Carpo und 1&1 ausgeliefert. Denn auch mit 1&1 hast Du jetzt einen Vertrag abgeschlossen, für den die oben genannten Kriterien gelten. Du kannst nur brav "BitteBitte" machen und hoffen, dass Carpo oder 1&1 ein Einsehen haben.


Viel Glück dabei.
 
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag - und grundsätzlich von BEIDEN Seiten ordentlich einzuhalten.
Genau das hatte Carpo am Anfang aber ganz offensichtlich nicht vor und hat dies auch schriftlich bestätigt!

Meine Mutter hat sich daraufhin ihr Sonderkündigungsrecht nochmals ausdrücklich schriftlich bestätigen lassen, danach gekündigt (wurde auch bestätigt) und hat den Anbieter inzwischen ebenfalls gewechselt.

Gestern kam ein Anruf von Carpo, dass das so ja wohl nicht ginge und die MVL (DSL+FON Flat) einzuhalten wäre! War ein sehr kurzes Gespräch...
 
Meine Mutter hat sich daraufhin ihr Sonderkündigungsrecht nochmals ausdrücklich schriftlich bestätigen lassen, danach gekündigt (wurde auch bestätigt) und hat den Anbieter inzwischen ebenfalls gewechselt.

Hoffentlich gilt das nicht nur zum Wechsel zu T-Home :rolleyes:
Bei Carpo scheint die Rechte nicht mehr zu wissen was die Linke tut.
 
Das ist tatsächlich so, daß bei Carpo die Rechte nicht weiß was die Linke tut. Mir haben Sie auf Anfrage wörtlich mitgeteilt: "Aufgrund der Aufgabe des DSL-Geschäfts räumen wir Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Der frühestmögliche Kündiungstermin wäre der 01/04/2009."
(Deutsch ist auch nicht deren Stärke).

Ich glaube ich werde Carpo noch bewegen können, die mir zugeteilten VoIP-Rufnummern ohne Kosten seitens Carpo zu einem anderen Provider mitnehmen zu können. Ich habe ihnen angeboten, sie entgegenkommenderweise aus dem bestehenden Vertrag zu entlassen, wenn sie diesem zustimmen, andernfalls wird Carpo den Vertrag erfüllen müssen.
 
@peter26: Ich weiss ja nicht, wann du die Aussage von Carpo erhalten hast, aber im Allgemeinen hat Carpo seine Meinung inzwischen geändert und eingesehen, dass Verträge mit langer Laufzeit einzuhalten sind. Ausnahmen scheint Carpo nur dann zu machen, wenn sie den Kunden zu T-Com weitervermitteln dürfen. Aber vielleicht hat sich die Meinung ja erneut geändert, wer weiss schon. Also berichte mal ruhig, wenn es bei dir mit einem vorzeitigen Wechsel zu einem anderen Anbieter (also nicht zur T-Com) geklappt hat.
 
@peter26: Ich weiss ja nicht, wann du die Aussage von Carpo erhalten hast, aber im Allgemeinen hat Carpo seine Meinung inzwischen geändert und eingesehen, dass Verträge mit langer Laufzeit einzuhalten sind. Ausnahmen scheint Carpo nur dann zu machen, wenn sie den Kunden zu T-Com weitervermitteln dürfen. Aber vielleicht hat sich die Meinung ja erneut geändert, wer weiss schon. Also berichte mal ruhig, wenn es bei dir mit einem vorzeitigen Wechsel zu einem anderen Anbieter (also nicht zur T-Com) geklappt hat.
Es ist schon richtig, falls jemand auf Vertragserfüllung durch Carpo besteht und das auch juristisch durchzieht, wird Carpo kaum eine Chance haben, sich rechtlich aus dem Vertrag zu winden.
Der Wunsch, den Vertrag nicht mehr erfüllen zu müssen, reicht nicht aus.
So etwas käme nur bei einer Insolvenz zum Tragen.

Und sie haben wohl ihre Meinung inzwischen auch geändert, aber darauf kommt es gar nicht an.

Mir haben Sie am 19.03.2009 geschrieben:

"Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

Carpo wird Ihnen die Leistungen nicht mehr bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit anbieten können.


..... Blabla, dann kommt das "Angebot", zur DTAG zu wechseln .....

Aufgrund der Aufgabe des DSL-Geschäfts räumen wir Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Der frühestmögliche Kündiungstermin wäre der 01/04/2009.
"

Auch wenn ich mit Carpo bisher zufrieden war, werde ich das Theater nicht mitmachen und vorzeitig von dem eingeräumten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Da kann Carpo die Meinung ändern so oft wie sie wollen .....
 
Ergänzung zu meinem eben geschriebenen Beitrag:

Die Wechselprämie von der Telekom bekommt jeder, der dorthin, von welchem Provider auch immer, wechselt; man muss nicht von Carpo kommen.

Carpo erhält für die zur Telekom vermittelten Kunden übrigens auch noch eine Provision, es dürfte also wirtschaftlich für Carpo sinnvoll sein, die eigenen Kunden zu überreden, zur Telekom zu gehen.

Für mich gibt es bessere Angebote als Telekom .....
 
Hi,
Ergänzung zu meinem eben geschriebenen Beitrag:
kannst den obigen Beitrag #12 auch ändern und nach Belieben etwas anfügen, zB den Inhalt Deines "Ergänzungbeitrages" #13. Diesen kannst auch löschen (dazu auch auf "Ändern" klicken).


(...)Carpo erhält für die zur Telekom vermittelten Kunden übrigens auch noch eine Provision, (...)
wo steht das?
 
Zuletzt bearbeitet:
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