Rufnummernmitnahme bei Umzug möglich?

Ich wohne in Hamburg und habe meine "VoIP Homezone" nach Muenchen legen lassen. [...]
Mit Muenchen habe ich nichts weiter gemeinsam, als die Tatsache, dass ich dort eine Homezone habe. [...]
Das waere nach deiner Argumentation ausreichend?!
Eigentlich ist das mit dem Ortsnetzbezug eher die Agumentation der Bundesnetzagentur als meine. Ob sie eine VoIP-Homezone zulassen würden, dürfte wohl von dem konkreten Produkt abhängen. Wenn es offensichtlich nur den Zweck hat, den geforderten Ortsnetzbezug zu umgehen, werden sie nicht gerade begeistert sein.
Vielleicht gibt es ja in Zukunft irgendwann brauchbare Möglichkeiten zur geografischen Lokalisierung von IP-Endgeräten. In Zusammenhang mit der Notruffunktionalität wird das ja gerne mal gefordert. Aber wer weiß, ob es bis dahin noch Ortsnetzrufnummern und eine Bundesnetzagentur in Deutschland gibt... :rolleyes:

Wie argumentiert man dies bei den @Home/zuHause/Genion Rufnummern? Man kann keinen Rueckschluss ziehen! Zu meiner Homezone in Weilersbrueck habe ich keinerlei Bezug.
Das stimmt, man kann nicht unbedingt einen Rückschluss auf dich als Teilnehmer ziehen, sondern höchstens auf die Lage deiner Homezone. Der Bundesnetzagentur scheint's zu reichen. :mrgreen:
 
[...] ich denke auch es wird bald die Zeit kommen wo eine Unterscheidung Ortsgespräch/Ferngespräch innerhalb von D keinen wirklichen Sinn mehr macht weil es hauptsächlich nur noch Flattarife geben wird.
Dazu braucht man noch nicht einmal Flatrates. Auch Minutenpreise unterscheiden heute oft nicht mehr zwischen Orts- und Fernverbindungen.

Auf jeden fall ist eine geografischen Bindung wie sie die Bundesnetzagentur fordert heute schon sehr leicht zu umgehen [...]
Die ist eigentlich nur zu umgehen, indem man bei seinem Telefonanbieter falsche Angaben macht.:smile:
 
Straftat?

Ist man dann ein Straftäter?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Normalfall irgendein Straftatbestand darauf passen würde. Man hat halt vor allem das Risiko, dass der Anbieter irgendwann doch merkt, dass die Adresse nicht (mehr) stimmt. Dann wird die Nummer ziemlich schnell weg sein.
 
Ortsbezug von VoIP-Nummern

Hallo Freunde,

eine zugeteilte VoIP-Nummer muß ja einen Ortsbezug habe. Gilt das streng nur für das Ortsnetz selber oder im weiteren Sinne für den Ort? Denn seit der Gemeindereform vor 30 Jahren ist es ja weit verbreitet, daß Einwohner des gleichen Orts zu verschiedenen Ortsnetzen gehören können und umgekehrt. So gehören hier Einwohner der Städte Ulm und Neu-Ulm (also Stadt und nicht Landkreis) überwiegend zum Ortsnetz 0731, teilweise aber auch zu 07304, 07305, 07307, 07308, 07346 und 07348.

Wenn also ein Teilnehmer in einem Außenbezirk von Ulm eine örtliche VoIP-Nummer haben will, muß die zwingend aus dem eigenen Ortsnetz sein oder könnte er auch eine 0731-xxxxx bekommen? Wie sieht das insbesondere aus, wenn ein VoIP-Anbieter nur Nummern aus großen Ortsnetzen hat und nicht auch aus kleinen Ortsnetzen?

Grüße Werner
 
Beim Ortsbezug geht es um das Ortsnetz, aus dem ein Teilnehmer eine Rufnummer nutzen will. Entscheidend sind die regionalen Grenzen der Ortsnetze und nicht die politischen Grenzen.

Wenn der Anbieter keine Nummer aus dem Ortsnetz des Teilnehmers hat, ist das Pech. Er darf nicht einfach eine Nummer aus dem nächsten größeren Ortsnetz zuteilen, aus dem er gerade Nummern vorrätig hat.
 
Hallo Frank,
Entscheidend sind die regionalen Grenzen der Ortsnetze und nicht die politischen Grenzen.
Gilt das nur für Anschlüsse über Telefonkabel oder gilt das genau so für Fernsehkabel, Wifi, Satellit oder sonstige Zugangswege?

Gut, bei mir stellt sich das Problem nicht wirklich, da ich meinen Festnetzanschluß ohnehin nicht aufgeben kann und daher örtliche Nummern habe. Aber da ich an einer Hangkante mit recht weiter Sicht wohne, könnte ich über Funk mit entsprechend großen Richtantennen leicht etliche benachbarte Ortsnetze erreichen. Gälte in so einem Fall mein Wohnsitz oder der Sitz der Überleitstelle ins kabelgebundene Internet?

Grüße, Werner
 
Es zählt immer die genaue Adresse bis hin zur Haushäfte für das zugehörige Ortsnetz.
Das das völlig anachronistisch ist steht wohl ausser Frage. Immerhin darf man eine zugeteilte ON-Rufnummer weltweit nutzen. Es gibt lediglich Anbieter, die das laut AGB untersagen.
 
Das gilt im Prinzip für alle Zugangswege. Deine Adresse als Teilnehmer muss im Ortsnetzbereich liegen.

Die Bundesnetzagentur sagt dazu:
Maßgeblich ist die Lokation in den Räumlichkeiten des Teilnehmers, an der dem Teilnehmer der NZ [= Netzzugang] bereitgestellt wird. [...] Handelt es sich bei der Lokation um einen geographischen Bereich, weil der NZ über eine Funkverbindung erfolgt, muss der Schwerpunkt innerhalb des ONB [= Ortsnetzbereich] liegen, und der NZ darf grundsätzlich nur innerhalb des ONB möglich sein. Sofern sich die Funkverbindungen nicht mit einem zumutbaren Aufwand auf den ONB begrenzen lassen, darf der NZ ausnahmsweise zusätzlich aus dem direkt angrenzenden Gebiet der unmittelbar benachbarten ONB möglich sein.

Du kannst also einen Mobilfunkanschluss mit einer Homezone-Adresse im Nachbarortsnetz schalten lassen, und mit etwas Glück kannst du dessen Ortsnetzrufnummer auch bei dir zuhause nutzen.
 
Hallo Frank,

Sofern sich die Funkverbindungen nicht mit einem zumutbaren Aufwand auf den ONB begrenzen lassen
Wieder nichts. Denn mit einer großen Richtantenne würde ich ja genau das Gegenteil machen, nämlich die Reichweite stark vergrößern.
 
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