Schadenersatz nach 6-tägiger Nichtfreigabe geschäftlicher MSN

Und im Beitrag #15, erzählst Du uns dass Du das eigentlich im Bekanntenkreis, nur so mitbekommen hast.

Warum engagierst Du Dich so sehr dafür, irgendwas verbirgst Du uns dabei.
...
Ein Thema zu diskutieren kann auch sinnvoll sein, wenn man selbst (zum Glück) nicht betroffen ist.

Wenn man später mal selbst eine Portierung durchgeführen will, kann man aus den Erfahrungsberichten und Meinungsaustausch mit anderen so gut wie möglich versuchen, nicht ähnliche Probleme zu bekommen.
 
Man kann natürlich auch Probleme suchen und herbeireden......

Grüße
Snyder
PS: Schonmal nach oben geguckt, nicht dass Dir ein Schneebatzen auf den Kopf fällt. Das soll nämlich auch schon passiert sein....
 
Leute, der TE hat eine normale Frage gestellt. Ihm hieraus einen Vorwurf zu konstruieren ist total daneben. Sachliche Kritik immer gerne, aber Unterstellungen und persönliche unsachliche Vorwürfe gehören hier nicht hin. Auch wenn der allgemeine Trend in sozialen Netzwerken leider in diese Richtung geht.
 
  • Like
Reaktionen: rmh
Hallo@DM41!

Lt. Beitrag #1 muss ja bereits was gewesen sein, was genau wissen wir ja leider nicht, nur soll er dann mit offenen Karten spielen, keiner kennt die Vorgeschichte.

Und nach 3 1/2 Monaten, sollen ihm dann Aussenstehende noch helfen, wie man noch "reklamieren" oder Einspruch erheben kann.

Da ist der Zug längst abgefahren, da tut sich auch der beste TV-RAW schwer, da noch was "herauszuschinden".
 
Hallo Kostenlos,

ich finde #1 eindeutig und ausreichend formuliert.

Die Frage nach 3,5 Monaten zu stellen, ist ja nicht verboten. Und sei es für zukünftige Fälle oder für andere Leute, die vor ähnlichen Problemen stehen. Die sachlichen Hinweise auf eine bessere Vorgehensweise (Kündigung durch den Neuanbieter, etc.) sind daher sehr gut. Nach wie vor sehe ich keine Anlass, persönlich zu werden.
 
Hallo @DM41
Nachdem die einzige Frage aus Beitrag #1 in Beitrag #2 von dir bereits umfassend beantwortet wurde, gehört hier ein Schloss verhängt ;)
 
Ist doch eh nur ein Beispiel... Rest kann man sich sparen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Diese Aussage scheint mir nicht schlüssig. Eine Portierung, die zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen soll, bedingt, dass der Vertrag beendet wird. Damit der Vertrag nicht selbstständig immer weiter läuft, muss er doch gekündigt werden ... Also ist doch die Kündigung der normale Weg.

rmh hat es nochmals geschrieben. Eine Portierung im Zusammenhang mit einer Kündigung des alten Anschlusses. So sieht der reguläre Prozess aus. Unter Umständen besteht die Möglichkeit der nachträglichen Rufnummernportierung, die binnen 60 Tagen nach Kündigungstermin eingereicht werden muss. Dies ist ein Sonderweg für Ausnahmefälle. Ansonsten ist es schwer jetzt im Nachhinein noch zu mutmaßen, was genau zu den Problemen geführt hat. Gerne, wie bereits geschrieben, Nachweise an uns senden zur weiteren Klärung.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.