Schadenersatzklage gegen Dus.net, wegen grob vertragswidrigen Verhalten.

Camionpro

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15 Aug 2011
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Wie sind Kunde bei Dus.net in Düsseldorf. Seit einigen Tagen geht unser Telefon nur ab und zu. Dus.net hält sich „bedeckt“. Wir kriegen keine Antwort auf unsere Anfragen und Beschwerden. Wir haben jetzt sogar einen Anwalt eingeschaltet, Das Dus.Net technisch Chaos produziert ist schon schlimm genug, aber die „Kundenbereuung“ ist ein Anschlag auf meine Existent! Die stellen sich einfach tot, keine Info keine Hilfe. Der Wechsel zu anderen Anbietern dauert leider einige Tage. Wenn Sie schon Kunde bei Dus.net sind und ebenfalls Probleme haben, melden Sie sich bei mir. Ich werde den entstandenen Schaden einklagen und plane eine Sammelklage. Rufen Sie mich einfach an 089 3160597-0
 
Um eine Sammelklage zu führen, müssen alle, die sich melden, mit Camionpro hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sein.
 
Guude,
[.....] ist ein Anschlag auf meine Existent! Die stellen sich einfach tot,
...ähem...räusper....Was willst du uns damit eigentlich wirklich sagen..???
...reines bashing, oder etwas substantielles..???
 
Hallo,
Ähäm, ein Anschlag auf Deine Existenz? Greifst Du da nicht nach Sternen? Wie schätzt Du denn die Aussicht auf Erfolg ein? Hast Du alle AGBs analysiert? Sorry, aber es wurde im Forum immer schnell nach einem Rechtsbeistand gerufen. Nur hört man fast nie von Erfolgen.

Es wäre nett, wenn Du Dich nach erfolgter Verhandlung/Prozess dazu äussern würdest.
 
Das Dus.Net technisch Chaos produziert ist schon schlimm genug, aber die „Kundenbereuung“ ist ein Anschlag auf meine Existent!
Wessen Existenz von einem funktionierenden Telefonanschluss abhängt, der nutzt kein VoIP und/oder sorgt für eine Fallback-Lösung für den Notfall. Und auf jeden Fall nutzt er einen Business-Tarif, bei denen kurze Ausfallzeiten und schnelle Entstörung vertraglich festgelegt sind.

Dass manche Anbieter (z. B. Vodafone, aber neuerdings auch die Telekom) die Bestellung von konventionellen Anschlüssen für Privatkunden immer mehr erschweren und diese Kunden mit VoIP abspeisen wollen, während Geschäftskunden ohne große Umstände auch echtes ISDN bekommen können, hat gute Gründe.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
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@Camionpro
Sich für dieses Thema extra hier registrieren, die juristische Keule zu schwingen und als Kontaktmöglichkeit keinen persönlichen Ansprechpartner, sondern die zentrale Einwahl einer Firma anzugeben, klingt nicht sehr vertrauenserweckend. Und falls Du den "Anschlag auf deine Existenz" tatsächlich auf diese Firma beziehst, ist da 'ne Menge anderes faul...

Wesentliche Vorbehalte gegen solche Klagen wurden hier ja schon erwähnt. Ergänzend vielleicht noch der Hinweis, dass von einer solchen Klage nur einer etwas hätte: der Rechtsanwalt, der gut dran verdient...
 
Liebe Forum Freunde,
ich glaube man darf den anderen DUS.NET Kunden, der versucht eine Sammelklage durchzubringen, nicht alleine im Wald stehen lassen.
Wir haben auch 2 Kunden, über deren Telefone läuft das Business und darüber wird schlichtweg Umsatz gemacht. Die haben beide DUS.NET Business-Anschlüsse und in den Verträgen gibt es auch einen zugesicherten Service-Levelagreement. Nach nun fast 1 Woche fortwähenden Problemen kann sich ein DUS.NET Kunde durchaus die Frage stellen, wer kommt für den Schaden auf, wenn ggf. stümpferhaft an Servern gearbeitet wird. Werden DUS.NET Kunden als Versuchskaninchen verwendetet und die DUS.NET Server gleich mit Updates in der Produktionsumgebung beballert. Hat das DUS.NET vorher intern getestet? Ich glaube nach 1 Woche massiver Störungen muss sich DUS.NET diese Fragen gefallen lassen. Ich erinnere nur mal an den Volks- und Businesskundenzorn, als D1 Telekom-Netz für einen 1/2 Tag tot war. Das kostet Kunden echt Geld.
Und Fallback-Lösungen sind ja schön und gut, aber wenn die veröffentlichten ankommenden Leitungen, die über DUS.NET geroutet sind, nicht gehen, hilft auch kein Fallback, wenn man eine Kunden- und Bestellhotline betreibt. Und das schöne alte ISDN mag sicher zuverlässig sein, aber ist heute mit der aufgesplitteten Büroarchitektur und unterschiedlichen Arbeitszeiten an unterschiedlichen Orten nicht mehr zeitgemäß.
Ich glaube zu viele VoIP User nutzen den Anschluss privat für zu Hause, da kann man sicherlich mal auf ein Handy ausweichen. Ein Businesskunde ist nach 1 Woche nicht Erreichbarkeit ziemlich bald tot.
Wir werden die Situation noch ein paar Tage beobachten und dann unsere Schlussfolgerungen für unsere Kunden ziehen, ggf. technisch über einen anderen Provider (Wechsel) und rechtlich, was die Frage nach Schadenersatz angeht.
Unser Justitiar sieht die Sache erstmal gelassen: "schaut erstmal, dass die Leitungen wieder gehen und Kunden telefonieren können. Den Schadenersatz machen wir dann noch geltend." Unsere Kunden und wir führen aber auch ein 24 Stunden Monitoring durch, so dass wir sehr zielgenau die Ausfälle dokumentieren können.
Aber wir arbeiten mit Hchdruck daran, dass wieder gearbeitet werden kann!!!! Die Juristen können dann später loslegen, denn einstweilige Verfügungen bringen selbst die lahmsten Server und Techniker nicht unbedingt schneller zum Laufen!
 
Liebe Forum Freunde,
ich glaube man darf den anderen DUS.NET Kunden, der versucht eine Sammelklage durchzubringen, nicht alleine im Wald stehen lassen.
Ich dachte, das mit der Sammelklage hätten wir bereits geklärt: "In Deutschland sind Sammelklagen ... nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen." (Wikipedia)
 
Ja das mag korrekt sein. Da die Klage aber am Geschäftssitz von DUS.NET in Düsseldorf erhoben werden muss, wird sie beim gleichen Gericht landen. Da es bei mehreren Klagen um den gleichen Sachverhalt geht, ist es wahrscheinlich, dass das Gericht die Klagen zusammenfasst und in einem Prozess abarbeitet. Dies ist daher eher unter dem Begriff der "Sammelklage" zu verstehen, als eine dem anglo-amerikanischen Justizsystem abgeleitete Sammelklage.
 
Hallo,
Die ganze Sache hört sich ja toll an, aber ... um welchen Streitwert geht es? Meint Ihr, dass da eine große Sache von kommt?
 
Da es bei mehreren Klagen um den gleichen Sachverhalt geht, ist es wahrscheinlich, dass das Gericht die Klagen zusammenfasst und in einem Prozess abarbeitet.
Das ändert aber nichts daran, dass der TE eine "Sammelklage" plant und Mitstreiter sucht, die sich telefonisch bei ihm melden sollen.
 
Und das schöne alte ISDN mag sicher zuverlässig sein, aber ist heute mit der aufgesplitteten Büroarchitektur und unterschiedlichen Arbeitszeiten an unterschiedlichen Orten nicht mehr zeitgemäß.
Zumindest beim Call-In sollten die Anrufe aber über ISDN reinkommen, die Weiterleitung zu den Home-Offices etc und ausgehende Gespräche können dann ja über dus.net sipgate etc laufen.
 
Wird aber heute den meisten Unternehmen zu teuer, denn ein ISDN Primärmultiplexanschluss mit 30 B-Kanälen kostet zwischen 170-300 Euro je nach Anbieter monatlich und eine Soft-TK-Anlage wie Asterisk oder gar gehostetes System kommt dann auch nicht mehr in Frage. Und so eine TK-Anlage mit PMX kommt schnell in den mittleren 5-stelligen Bereich. Geiz ist halt geil und leider denken viele Entscheider für solche Infrastrukturfragen zu kurz auch was die Wahl des Providers angeht. Klage hin oder her. Der Schaden ist erst mal da und schlimmer als der finanzielle Schaden der Kunden ist der eigene Imageverlust wiederum im Auge derer Kunden. Da nutzt mir selbst eine nach Jahren erfolgreiche Klage nichts mehr, wenn mir inzwischen meine Kunden weg gerannt sind. Der Providermarkt reinigt sich von solch miesen Anbietern von ganz allein, da reicht schon die Verbreitung solcher Vorgänge in Foren wie diesem. Ich kann nur jedem raten der geschäftlich auf Telefon angewiesen ist nicht nur auf EIN Pferd zu setzen. Man kann auch mehrere Provider gleichzeitig intelligent nutzen und ist dann erreichbar und kann telefonieren auch wenn mal ein Provider oder Carrier ausfällt. Ist wie Backups bei den Servern. Wenn ich eine Backuplösung kaufen muss die 30.000 Euro nur an Software kostet wird ewig in der Geschäftleitung diskutiert und nichts bewegt sich. Aber wehe der Ausfall kommt und ein Backup ist nicht da. Da wird wie in unserem Beispiel ein riesen Fass aufgemacht ohne mal zu überlegen ob man nicht einen Teil der Probleme selbst verschuldet hat. Ich kann da nicht wirklich Mitleid empfinden.
:meinemei::heuldoch:
 
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Das ändert aber nichts daran, dass der TE eine "Sammelklage" plant und Mitstreiter sucht, die sich telefonisch bei ihm melden sollen.

Ich denke da eher, dass man sich als Kunden und Geschädigte untereinander abstimmt, weil wie oben erwähnt, Sammelklagen im deutschen Gesetz weder im Handelsrecht noch im BGB wirklich gibt (wenige Ausnahmen, die hier aber nicht zum Tragen kommen können). Egal, eine Abstimmung zwischen Anwälten oder ein Anwalt,der aus Kostengründen mehrere Geschädigte vertritt, das ist doch ok. Ansonsten empfehle ich beim eigenen Anwalt nachzufragen.
 
...oder ein Anwalt,der aus Kostengründen mehrere Geschädigte vertritt, das ist doch ok.
Sag mal wirst du von Anwälten gesponsert? Ein Anwalt der mehrere Parteien vertritt wird für den Einzelnen keinen Pfennig billiger weil der Streitwert des einzelnen bemessen wird und es wie wir ja schon wissen keine Sammelklagen und somit auch keine "geteilten Kosten" gibt. Der Einzige der dabei wirklich einen Reibach macht ist der Anwalt weil er bei den Schriftsätzen copy and paste macht und seine Mädels für viel Geld weniger Arbeit haben. Das ist in Deutschland so bescheuert geregelt, das sogar ein Ehepaar welches Post von der Staatsanwaltschaft bekommt, 2 getrennte Anwälte braucht und bezahlen muss, nur um Akteneinsicht zu bekommen obwohl sie wegen der gleichen Sache eine Klage bekommen haben. Und was soll man da "untereinander abstimmen" es sind individuelle Situationen. Du wirst kaum 2 100% identisch agierende Firmen finden und somit sind alles Einzelfälle.
Vergesst den ganzen Mist und sucht Euch einen anderen Provider. Ein Schadenersatzwert ist bei entgangenen oder nicht durchführbaren Gesprächen gar nicht direkt zu beziffern da wird allein die Feststellung eines solchen zur Sachverständigenangelegenheit.
 
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Selbst beim gleichen Gericht werden identische Sachverhalte nicht zusammengefasst und auch nicht zum gleichen Richter gegeben. Die Richter sind nach einem internen Plan des Gerichts zuständig (Auslastung). Selbst quasi identische Klagen aus zwei getrennten Verträgen zwischen identischen Vertragspartnern werden nicht zusammengefasst. Da muss man immer schön beim Copy-Paste aufpassen, und jedes mal genau schauen, ob man auch die Bezüge und die Aktenzeichen richtig setzt (habe seit 2008 so eine Situation).

Eine Zusammenlegung oder auch nur willentliche Zuweisung zu ein und demselben Richter wäre ein "Entzug des gesetzlichen Richters", damit würde der für die Zuteilung Zuständige sich strafbar machen und ein eventuelles Urteil (wenn das zu spät gemerkt würde) wäre aufzuheben bzw. von vorneherein nichtig. Die Zuweisung zum gleichen Richter wäre nur gegeben, wenn zufällig(!) der gleiche Richter die Zuständigkeit hat.
Erst bei höheren Instanzen gibt es in der Geschäftsordnung der Gerichte eine Themenzuständigkeit verschiedener Kammern oder Senate, z.B. beim BGH speziell für Bausachen. Aber auch da bleiben es getrennte Fälle und es kann passieren, dass unterschiedliche Richter zuständig werden (die Wahrscheinlichkeit ist allerdings höher, dass wegen der Spezialisierung die gleichen Richter zum Zuge kommen).

Was die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen angeht, stimme ich LediesH2k zu. In einem meiner Streitfälle hat das Gericht nach nunmehr 2 Jahren endlich einen geeigneten Sachverständigen gefunden. Genau genommen zwei, denn keiner von beiden fühlt sich allein in der Lage. Die Vergütung für vereidigte Sachverständige - auf die ein Gericht immer zurück greifen muss, wenn es selber fachlich nicht entscheiden kann (also fast immer) - ist relativ mager verglichen mit Privatgutachten. Daher möchten alle brauchbaren Sachverständigen gerne den Titel "Vereidigter Sachverständiger" führen, nach Möglichkeit aber nur als Privatgutachter tätig sein (freie Honorarvereinbarung).

Der Eingangsthread zeigt also all zu deutlich, dass sich der Threadersteller nicht intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt hat. Oder er sieht zu viele US-Serien ;-)

Wie ein Richter von einem OLG mal in einem Seminar betonte:
Es heiße zwar immer, vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand - er müsse dem allerdings energisch widersprechen. in Gottes Händen sei man in guten Händen...

P.S. um Verwirrung zu vermeiden: Ich bin nicht Jurist, sondern Sachverständiger für Bauvertragsrecht, Nachtragsvergütung und für Bauablaufstörungen mit Schwerpunkt Tiefbau (Straßenbau)
 
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Ein paar Anmerkungen zu Richtigstellung meines Thema

Nach über einer Woche dusnet-Chaos möchte ich mich hier im Forum gerne noch mal äußern. Unser Telefon geht wieder, allerdings ist jetzt das Fax gestört. Von dusnet liegt wieder keine Stellungnahme vor.

1. Es verwunder mich, dass sich hier manchen Leute nicht vorstellen können, dass Unternehmen von funktionierendem Telefon abhängig sind. Wir haben die Situation, dass wir fast ausschließlich übers Telefon arbeiten. Mitarbeiter können nicht arbeiten, Kunden uns nicht erreichen und dass, bei geschalteten Zeitungsinseraten! Ich danke Met-TV für die klärenden Worte von 22.8.!
2. Eine Rückfallebene hatten wir in Form einer Rufumleitung eingezogen. Diese hat nicht funktioniert, da dusnet den Anruf schon vor der Umleitung ins Nirvana schickte. Ich bin leider kein Techniker, wie viele hier. Ich glaube aber, schon ganz kompetente Leute zu haben. Allerdings, dass so was vorkommen kann, das hat mir aber auch Keiner vorher gesagt.
3. zur Klage: Ich habe festgestellt, dass dusnet auf die Klageandrohung sehrwohl reagiert. Genauer gesagt, war das, das einzige, worauf dusnet reagiert hat! Bis mein Anwalt die angeschrieben hat, hatte ich keine schriftliche Stellungnahme von Dusnet und am Telefon, wenn überhaupt nur "heiße Luft"! Darin liegt auch eines der eklatanten Versäumnisse von dusnet. Das technisch mal was schief geht ist das Eine aber wie dusnet damit umgeht… keine Infos, keine Entschuldigung, die behaupten sogar es gäbe keine Probleme und wir sind die „einzige“ die sich beschweren! (das hab ich schriftlich). Ich musste eine Rechtsanwalt einschalten, um Informationen zu einem technischen Problem zu bekommen! Da fast man sich doch an den Kopf! Das ist schon eine ziemliche Unverschämtheit.
4. Klageaussichten: Die Störungen habe ein Ausmaß, mit dem man sicher nicht rechnen und das man nicht tolerieren muss. Auf "höhere Gewalt", also Erdbeben, Tsunami, Krieg oder andere schwerwiegende, nicht beeinflussbare Faktoren ist das auch nicht zurückzuführen. Außerdem hat dusnet eine Schadenminderungspflicht. Statt Schaden zu minder wurde durch die Informationspolitik die Probleme auf die Spitze getrieben. Genau dieses Verhalten löst durchaus weitere Schadenersatzansprüche aus! (sagt unser Anwalt).
5. Sammelklage: Juristisch sind die Anmerkungen z.B. von „KunterBunter“ vom 15 u. 23.8. zu Sammelklagen in Deutschland richtig! Aber praktisch geht es trotzdem! Ich erläutere dass mal, weil es offensichtlich hier nicht bekannt ist. Es können zwar nicht alle, wie in den USA als Kläger auftreten aber… Einer klagt und die Anderen treten Ihre Ansprüche an Diesen ab! Jeder kann nach deutschem Recht wirtschaftliche Ansprüche von einem "Dritten" übernehmen! Der "Dritte" ist dann im Verfahren Zeuge und nicht Kläger, was die Beweissituation nicht unerheblich zugunsten der Sammelklage verschiebt. Die Kosten sind wesentlich niedriger, weil die Gebühren prozentual niedriger werden, wenn der Streitwert steigt. Ist ja auch klar, 1 Kläger, 1 Anwalt, 1 Richter, 1-2 Termine und nicht 12 Kläger, 12 Anwälte, 12 Richter, 12-25 Termine! Die Rechtsansprüche gleichen sich in diesem Fall auch, weil Alle aufgrund des gleichen Sachverhalt Schäden haben. (Die Dienstleistung von dusnet funktioniert nicht). Die Schäden müsste dann halt jeder für sich beziffert und beweisen der Anwalt trädt die vor (wie bei jedem anderen Mandantwen auch) und Diese werden dann in jedem Einzelfall vom Richter anerkannt oder auch nicht. Das ist aber auch bei einer Einzelklage nicht anders nur eben mehr. Aber nicht mehr wie, wenn jeder einzeln klagt. Im Urtei steht dann weche Ansprüche Anerkannt wurden und warum. Die Prozesskosten und die der Schadenersatz wird vom Anwalt in entsprechendem Verhlätniss aufgeteilt. Das wir vorher auch festgelegt und der Anwalt fungiert als Treuhänder für jeden einzelnen. Verstanden?
6. Nach dem dusnet offensichtlich die Beweislast auf die Kunden abwälzt und so tut, als sein die Kunden nur nicht in der Lage, den Service richtig zu nutzen, wären die Kunden hier gut beraten in Kontakt zutreten und Zeugen zu sichern! Sie können, sollten Sie hier Interesse haben, mich anschreiben Info(at)camionpro.de . Ich bin gerne bereit die Funktion als Infopool zu übernehmen. Ich hoffe, ich konnte ein bisschen zu Klärung beitragen! Mein Name ist übrigens Andreas Mossyrsch
 
Es verwunder mich, dass sich hier manchen Leute nicht vorstellen können, dass Unternehmen von funktionierendem Telefon abhängig sind. Wir haben die Situation, dass wir fast ausschließlich übers Telefon arbeiten. Mitarbeiter können nicht arbeiten, Kunden uns nicht erreichen und dass, bei geschalteten Zeitungsinseraten!
Dann verstehe ich nicht dass man ausschließlich auf VoIP setzt. Da scheint ein wenig "Blauäugigkeit" vorhanden zu sein. Im Vorfeld hätte man sich besser informieren sollen und die Summe die jetzt der Anwalt erhält in vernünftige Technik für eine Firma stecken sollen. Für eine Firma die nur per Telefon arbeitet ist ein ISDN unumgänglich.
 
Danke Camionpro. Wirklich Danke.
Mittlerweile vermute ich auch bei Rohrnetzmeister, dass da DUS.NET dahinter steckt.
Sorry.
Immer wieder zu wiederholen, dass man auf ISDN setzen muss, hilft gar nicht weiter. Dann können wir wieder auch herkömmliche Briefe schicken, mit Feuer auf dem Herd kochen und Pferdekutschen einsetzen. Mit Verlaub Rohrnetzmeister: bei solchen Äußerungen fasse ich mich echt nur noch an den Kopf....
 
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