Seit 6-7 Monaten keine Abbuchung für den DSL Anschluss !

Hallo

Hab das gerade gelesen und ich kann Dir sagen Du bist nicht alleine.
Bei mir ist es bereits über 1,5 Jahren das ich keine DSL Gebühr bezahle.
Ich habe mich auch bereits ein wenig informiert.
1und1 sagt da die Leitung von der Telekom damals nicht übernommen wurde ist die Telekom auch dafür zuständig, (war mir eigentlich bis dahin klar)
daraufhin hab ich bei der Telekom angerufen und bei denen nachgefragt wie es mit der Leitung ist. Die meinten da mein Internet Betreiber 1und1 ist sind die dafür zuständig. Hmm ich überlegte und hab einfach mal gefragt an wenn ich mich denn wenden muss wenn ich ein Leitungsupgrade will von 1000 auf 6000... dann schweigen, die Mitarbeiterin meinte dann ich soll mich an 1und1 wenden.
Ich hab Sie dann gebeten mir das doch bitte schriftlich zukommen zu lassen so das ich was auf der Hand habe.
Da ich mich ja jetzt wieder an 1und1 wenden sollte hab ich das natürlich auch gemacht, ich habe ihnen die Sache wieder erklärt und gemeint ich will ein Leitungsupgrade auf 6000...wieder Schweigen....die nette Dame meinte dann ich muss mich in jedenfalls an die Telekom wenden da die auch die Betreiber der DSL Leitungen sind. Natürlich hab ich auch hier eine schriftliche Bestätigung gefordert. Mit den beiden Bestätigungen bin ich dann zum Rechtsanwalt gegangen und gefragt ob diesbezüglich noch Nachforderungen von 1und1 oder Telekom kommen können. Der meinte ich bin meiner Pflicht nachgekommen und hab auch alles mögliche getan und max. könnten sie 3 Monate DSL Gebühren zurückfordern.

Im Grunde kennt sich keiner aus, aber so soll es sein.

mfg
 
Balloni schrieb:
Hast Du Rechtsschutz? - Oder frage mal bei der Verbraucherzentrale! Die sollten Dir die Fristen genau sagen können!

Habe eine Rechtschutz und eine Frau die Voll-Jurististin ist und als Rechtsanwältin arbeitet - sprich um rechtliche Sachen mache ich mir grundsätzlich keinen Kopf mehr, sowie meine Frau sich keinen Kopf mehr um Computerprobleme macht... ;-)

Wie auch immer, vielleicht frage ich beizeiten doch mal nach und lasse mir auch wie im obigen Posting geschrieben, mal alles schriftlich geben, vielleicht habe ich ja ähnliches Glück, dann ist man wirklich auf der sicheren Seite, so etwas hat mir meine bessere Hälfte nämlich auch schon gesagt. Mal sehen, werde mal in monatlichen Abständen meine "Lageberichte" hier weiter posten.

Gruß an alle !
 
So, aktueller Stand der Dinge.

Es ist jetzt genau 1 Jahr rum, meine Mindestvertragslaufzeit ist rum, im Kunden Center wird wenn ich auch Tarifwechsel klicke, meine Deutschland Flat angezeigt und das ich einen 1&1 DSL 2000 Zugang habe.
Aber immer noch wie gehabt. Bezahle immer noch keine Grundgebühr für den Anschluss an sich.
Habe die schlafenden Hunde immer noch nicht geweckt, warte auf den Tag, das es die Deutschland Flat wieder für 4,99 gibt (Gerücht) um dann evtl. den Tarifwechsel zu machen. Vielleicht wachen die dann auf.

Wie auch immer, lege brav 20 Euro jeden Monat zur Seite, für den Fall das die irgendwann ne fette Nachzahlung haben wollen, die ja auch gerechtfertigt ist, da die Leistung ja erbracht wird.

Werde in regelmäßigen Abstände weiter posten, was sich tut.

Gruß an alle Interessierten !
 
Habe das gleiche "Problem" seit einem Jahr allerdings bei GMX. Hab es eigentlich immer genossen. Flatrate bezahlen, Grundgebühr für lau. Hat sich auch nie einer drum gekümmert.
Erst als ich bei GMX den Tarif wechseln wollte, da haben die mir am Telefon gesagt kein Problem aber erst muss der DSL-Anschluß zu uns. Wie hab ich gesagt, der ist doch bei euch. Nein, ist er nicht. Okay.
Dann hat mir die T-Com nen besseres Angebot gemacht. Prima, geht aber nicht so einfach. Die sagen jetzt nämlich: "Auf ihrem Anschluß liegt noch ein Reseller drauf. Den müssen sie erst mal kündigen und dann müssen der T-COm den Anschluß wieder fei geben. Aber wie? GMX sagt wir haben den Anschluß nicht, aber T-COm hat den Anschluß vor ca. einem Jahr auf den Reseller GMX geschaltet. Jetzt steh ich erst mal da. Habe nen 1000DSL-Anschluß, aber keiner kann darüber verfügen.
Dabei hätte ich so gern nen DSL6000 Anschluß. Jetz steh ich mit den T-Com-Leute in Verandlung, dass die meine Kündigungsbestätigung von GMX gleichzeitig als Freigabe der DSL-Leitung werten. Wenn nicht, dann bin ich ab nächster Woche zwar noch über meine 1000Leitung angeschlossen, habe aber keinen Provider mehr, weil GMX ist gekündigt und T-Online gibt die Flat erst frei, wenn T-COm die Leitung wieder hat.
Ich bin ja mal gespannt.
 
powermoped schrieb:
....... T-Online gibt die Flat erst frei, wenn T-COm die Leitung wieder hat.
Ich bin ja mal gespannt.

Heisst das T-Online gibt Dir keine DSL Flat weil Dein Anschluss angeblich
von einem Reseller verwaltet wird ? (Oder vielleicht ja auch nicht :) )

Eine Freundin von mir hat ein Web.de Anschluss und nutzt auch die T-Online
DSL Flat. Kann T-ONline das nicht egal sein was man für ein DSL Anschluss hat ?

Auf jeden Fall würde ich an Deiner Stelle ebenfalls jeden Monat das Geld für die
DSL Grundgebühr zur Seite legen. Denn irgendwann kommen die garantiert drauf und
wollen das Geld haben.

Gruss Manuel
 
powermoped schrieb:
Wenn nicht, dann bin ich ab nächster Woche zwar noch über meine 1000Leitung angeschlossen, habe aber keinen Provider mehr, weil GMX ist gekündigt und T-Online gibt die Flat erst frei, wenn T-COm die Leitung wieder hat.
Ich bin ja mal gespannt.

Du kannst ja erst einmal justdsl, oder ähnliche Anbieter ausprobieren (ich habe derzeit die Flatrate von pepphone für unter 5 Euro.
Oder Congster.
Das es bei t-online dsl nur gibt, wenn der Anschluß bei der T-Com ist, glaube ich nicht, wahrscheinlich hast Du ein paket mit t-online-DSL (also Resale) bestellt. den reinen DSL Anschluß müßte es aber auch noch geben.
 
Frage!
Wer ist denn dann eigentlich bei einer DSL Störung für den Service verantwortlich, wenn keiner die DSL Leitung hat? Und die T-COM hat ja den DSL Port geschaltet, in den Unterlagen muss ja stehen, wem der DSL Port gehört.

Geld sparen, weil keiner was für die Leitung haben will, ist die eine Sache, aber keinen Service dafür bekommen und möglicherweise einen größeren Zeitraum ohne DSL dazu stehen die andere.
 
thheyer schrieb:
Frage!
Wer ist denn dann eigentlich bei einer DSL Störung für den Service verantwortlich, wenn keiner die DSL Leitung hat?
Das ist eine durchaus interesante Frage :gruebel: - Ich denke mal der eine wird es auf den anderen schieben. Aber spätestens bei der Kündigung bei deinem Resaler bist du wohl aufgeworfen. Der wird nach der Kündigung generell sagen, Sie sind kein Kunde und haben keinen Anschluss bei uns. T-Com dagegen wird es auf den Resaler schieben weil du dort kein Kunde bist (also bei T-Com DSL).

Also hat der kostenlose DSL Port auch Nachteile, lass es einfach nicht zu einer Störung kommen ;) Wenn doch mal eine kommt dann musst du T-Com wohl beichten, dass DSL geschaltet ist aber du nichts zahlt, dann werden die spätestens aktiv :D

Kleine Nebenfrage:
Was steht bei dir beim DSL Check auf dieser Seite. Wäre mal sehr interessant ob da steht:
An diesem Anschluss ist bereits DSL geschaltet
Dann ist der Anschluss bei T-Com verzeichnet
oder:
Am Anschluss ist bereits Resale DSL geschaltet
Dann ist der Anschluss beim Resaler und der hat es verpennt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
beckmann schrieb:
Also hat der kostenlose DSL Port auch Nachteile, lass es einfach nicht zu einer Störung kommen ;) Wenn doch mal eine kommt dann musst du T-Com wohl beichten, dass DSL geschaltet ist aber du nichts zahlt, dann werden die spätestens aktiv :D

Naja eigentlich ist das kein Problem mit der Zuständigkeit, mit dem Reseller hat er einen Vertrag geschlossen, daher wird er sich an den wenden müssen.

Wie bereits des öfteren Erwähnt dürfte eine Nachforderung für den Anbieter extrem schwierig sein.
 
florianr schrieb:
Wie bereits des öfteren Erwähnt dürfte eine Nachforderung für den Anbieter extrem schwierig sein.
Ich bin anscheinend blind oder noch zu müde. Wo ist das bereits des öfteren erwähnt? Und warum sollte eine Rechnungsstellung für den Anbieter extrem schwierig sein? Ansprüche aus zivilrechtlichen Verträgen verjähren meines Wissens erst drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (also die Leistung erbracht wurde). Aber ich lerne gerne neues hinzu.
 
@beckmann
Danke für die Testadresse.
Mein Test ergab: Am Anschluss ist bereits Resale DSL geschaltet

Ich mache mir da überhaupt keine Sorgen. nach wie vor ist der Port über T-COm geschaltet. Mit denen bin ich eigentlich klar. Am 03.08. holen die sich den Port auf alle Fälle wieder.
Bezüglich der eventuellen Nachzahlung mach ich mir auch keine Sorgen. Hatte beim Resaler nur ca. 1 Jahr den Port. Bestandteil beim Vertragsabschluß war 6 Monate keine Bereitstellungsgebühr. Nach 6 Monaten haben die das wohl vergessen. Da kann ich locker behaupten ich hätte 12 Monate keine Bereitstellungsgebühren vereinbart. Wäre eine zulässige Nebenabsprache, die ich dadurch beweisen kann, dass die Leistung tatsächlich wie vereinbart nicht in Rechnung gestellt wurde.
Das hab ich schon mal so hingekriegt. Da hatte mir einer ne Rechnugn geschickt und 100 ¤ zu wenig berechnet. Hab dann hinterher behauptet, dass genau der in der Rechnung gelistete Preis mit dem Verkäufer vereinbart worden sei. DAs musste der dann so schlucken, da er ja selbst den Beweis dafür schriftlich niedergelegt hatte.

Man muss immer versuchen solche Leute mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Wenn der Kunde beim Vertragsabschluss nen Fehler macht und nicht alles liest, dann haben die den auch an den hammelbeinen und lassen nicht los.
 
pseudonymer schrieb:
Ich bin anscheinend blind oder noch zu müde. Wo ist das bereits des öfteren erwähnt?
stimmt, so oft wurde das in diesem Thread noch nicht erwähnt ...

Und warum sollte eine Rechnungsstellung für den Anbieter extrem schwierig sein? Ansprüche aus zivilrechtlichen Verträgen verjähren meines Wissens erst drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (also die Leistung erbracht wurde). Aber ich lerne gerne neues hinzu.

Was die verjährung betrifft, hast Du recht, Das richtige Stichwort heißt hier aber Verwirkung.
Folgende Argumente sprechen dafür: Der Kunde darf auf darauf vertrauen, wenn ein Kaufmann immer wieder Rechnungen stellt in denen eine bestimmte Postition mit 0,00 Euro berechnet wird, daß dies auch richtig ist.
Allerdings setzt dieser Vertrauenstatbestand auch eine entsprechende Disposition des Kunden voraus (was aber schwer nachzuweisen ist). Wenn der Kunde natürlich weiß, daß die Rechnungen falsch sind und eine entsprechende Rücklage für den Fall einer Nachforderung schafft, wird es natürlich schwieriger.

Ich kann entsprechende Urteile jetzt nich finden, aber es gibt einige Urteile zum Thema Mobilfunk, die sich auf diese Argumentation stützen.

Ich könnte mir aber auch vorstellen, eine Argumentation auf die AGB Klauseln bezüglich der Rechnungsprüfung zu stützen, wenn der Kunde Einwendungen gegen die Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen muß, muß dies der Anbieter auch.
 
Hallo,

das geht mir bei T-Online seit März genauso. Trotz Beschwerden und Eingaben zahle ich für DSL + Flatrate nur den T-Online Eco Tarif (4,99 ¤/Monat).

Schriftliche Begründung:
"Ein Tarifwechsel ist derzeit aus technischen Gründen nicht möglich".

Ich warte wie Du seit Monaten auch auf das dicke Ende und die saftige Nachzahlung.

Posbi schrieb:
...Unter anderem 3 Monate keine Gebühr für die Flatrate. Das weiß ich noch. Die Flatrate wurde auch brav 3 Monate lang nicht abebucht. Aber die 20 Euro für den DSL2000 Zugang auch nicht und auch weiter nicht....Wer hat da ähnliche Erfahrungen oder kann mir helfen.
 
florianr schrieb:
Das richtige Stichwort heißt hier aber Verwirkung. [...]
Einwendungen gegen die Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist [...]
Danke, florianer! Das klingt sehr interessant und war mir noch nicht bekannt.
 
florianr schrieb:
...Was die verjährung betrifft, hast Du recht, Das richtige Stichwort heißt hier aber Verwirkung.
Folgende Argumente sprechen dafür: Der Kunde darf auf darauf vertrauen, wenn ein Kaufmann immer wieder Rechnungen stellt in denen eine bestimmte Postition mit 0,00 Euro berechnet wird, daß dies auch richtig ist.
...

Tja, aber auf den Rechnungen wird halt der Zugang als Position überhaupt nicht aufgelistet, nur die Flat und die Kosten für Voip. Damit wäre das mit der Verwirkung wieder hinfällig... (Das ich einen 1&1 DSL 2000 Anschluß habe sehe ich nur im Controll Center oben rechts wenn ich auf Tarifwechsel gehe...)
 
Posbi schrieb:
Auf der Rechnung wird ja definitv der Zugang ausgewiesen nur halt mit 0,00 Euro berechnet. Habe jetzt die 6 Rechnung bekommen, werde jetzt einfach mal die 7 [...]

Bekommst du jetzt Rechnungen, auf denen der Zugang nicht mehr aufgeführt wird?

Die Frage, ob hier eine verwirkung vorliegt kann letztlich nur ein Anwalt oder eigentlich nur das Gericht beantworten, ob sich das Risiko lohnt sollte ein Anwalt sagen können, wenn er alle Unterlagen sichtet. Wichtig erscheint es mir alle Rechnungen auszudrucken/zu speichern und auch Screenshots von relevanten Anzeigen zu machen.

Grundsätzlich darf ein Verbraucher darauf vertrauen, daß ein Kaufmann, wenn er für einen bestimmten Zeitraum eine Rechnung schreibt, diese auch richtig und vollständig ist. Disponiert der Kunde dann, auf Grundlage der niedrigen Rechnung, weil er auf deren Korektheit vertraut, kann es eben zu einer Verwirkung kommen.

Ob sich ein Anbieter auf einen solchen Prozess einlassen wird? Insbesondere in Anbetracht der in jüngster Zeit ergangenen Urteile gegen Mobilfunkbetreiber? Naja, da kann man natürlich hoch pokern.
 
florianr schrieb:
Insbesondere in Anbetracht der in jüngster Zeit ergangenen Urteile gegen Mobilfunkbetreiber?
Die Urteile - zumindest die, die ich mitbekommen habe - haben doch aber nix mit Rechnungsstellung und Verwirkung zu tun, sondern schlicht und einfach mit der Tatsache, dass ein vorausbezahltes Guthaben nicht einfach ohne Gegenleistung verfallen darf. Das wurde für Geschenkgutscheine schon viel früher mal festgestellt und jetzt eben endlich auch mal gegen Prepaid-Guthabenverfall durchgesetzt.
 
@pseudonymer
Sorry, aber es gibt auch noch etwas mehr Urteile gegen Mobilfunk Unternehmen. In dem Fall den ich meine ging es um einen Kunden, dem plötzlich nach 1,5 Jahren noch Gesprächsgebühren nachberechnet wurden (im ersten mir bekannten Fall ging es dabei nicht um Roaming), dann gab es noch einige Fälle, in denen Roamung Gebühren für Telefongespräche und SMS nachberechnet wurden.
In allen Fällen haben die Gerichte verwirkung anerkannt.
(Achtung, bezüglich der Roaming Gebühren haben die meistetn Anbieter mitlerweile nachgebessert und weisen in den AGB darauf hin, daß Gebühren für Roaming Gespräche unter Umständen nachberechnet werden.)
Habe leider das Aktenzeichen zu dem ersten Fall nicht zur Hand, die anderen Entscheidungen sind über google zu finden. Wenn ich es noch heraubekomme reiche ich es nach.
 
kenne vergleichbare Fälle und Hintergründe des selben Problemes bei einem anderen Reseller - es ist immer damit zu rechnen das es mal jemand beim Reseller schafft die Fehler mittels batch zu korregieren - (und dann die dicke Rechnung kommt)

praktisch wird es so sein das der Reseller warum auch immer in seinem Systemen nicht die Rückmeldung der Tcom eingetragen hat, also eigentlich davon ausgeht der Wechsel hat nie statt gefunden. Die Tcom geht aber davon aus => keiner berechnet. Dürfte erst (in den oberen Etagen - die unten wissen bescheid aber machen sich keine Arbeit...) auffallen wenn die Reseller mal merken das die Telekom erheblich mehr Resale Anschlüsse berechnet als der Reseller selber -

problematisch ist es in der tat bei Problemen, ich würde es freundlichst bei der 2000 probieren - niemand wird sich zuständig fühlen. Wenns ganz blöd kommt hilft dann nur noch das Modell "neuer Telefonanschluss" - nach 1-2 Jahren ohne DSL LTG Gebühr kann man dann ja mal 60 Euro investieren...

Posting 2:

Seikel schrieb:
Hallo,

das geht mir bei T-Online seit März genauso. Trotz Beschwerden und Eingaben zahle ich für DSL + Flatrate nur den T-Online Eco Tarif (4,99 ¤/Monat).

ein Traumzustand, das bedeutet man hat dir aus der Not herraus 44000 Freiminuten pro Monat auf den Eco gebucht - würde auch als IDSN Flat funzen - am besten ganz ruhig verharren und nicht bewegen ;)

(Eine Nachberechnung ist aber nicht auszuschliessen)

Posting 3:

florianr schrieb:
@pseudonymer
Sorry, aber es gibt auch noch etwas mehr Urteile gegen Mobilfunk Unternehmen. In dem Fall den ich meine ging es um einen Kunden, dem plötzlich nach 1,5 Jahren noch Gesprächsgebühren nachberechnet wurden (im ersten mir bekannten Fall ging es dabei nicht um Roaming), dann gab es noch einige Fälle, in denen Roamung Gebühren für Telefongespräche und SMS nachberechnet wurden.
In allen Fällen haben die Gerichte verwirkung anerkannt.
.

kein Problem für Nutzungsentgelte - der Provider hat ein grösseres Problem die nachzuweisen, eigentlich müssten die Daten ja schon gelöscht sein - die Urteile bringen hier nicht viel denn

hier handelt es sich um Grundgebühren die ja auch ohne Nutzung fällig werden - falls die Berechnung kommt anrufen und um kulanz bitten, je nach Provider dürfte da mehr oder weniger rauskommen, bestimmt mehr als der Anruf gekostet hat.

[Edit Novize: Bitte bei Nachträgen die Ändern-Funktion des vorigen Beitrags nutzen!]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Holger R. schrieb:
kein Problem für Nutzungsentgelte - der Provider hat ein grösseres Problem die nachzuweisen, eigentlich müssten die Daten ja schon gelöscht sein - die Urteile bringen hier nicht viel denn

hier handelt es sich um Grundgebühren die ja auch ohne Nutzung fällig werden - falls die Berechnung kommt anrufen und um kulanz bitten, je nach Provider dürfte da mehr oder weniger rauskommen, bestimmt mehr als der Anruf gekostet hat.

Nicht ganz richtig, es bleibt bei der Tatsache, daß der Kunde darauf vertrauen darf, daß die Rechnung eines Kaufmannes vollständig und richtig ist.
Beispiele: Der Maler kann unter Umständen nach einem halben Jahr keine weiteren Nachforderungen mehr geltend machen, selbst wenn er Beweisen kann, daß 4 statt 2 Gesellen auf der Baustelle gearbeitet haben, oder 10 statt der berechneten 5 Eimer Farbe verbraucht wurden.
Eine Versicherung kann unter Umständen die Beiträge für eine Haftpflichversicherung nicht mehr nachfordern, wenn Hausrsatversicherung und Haftpflicht gleichzeitig abgeschlossen wurden, aber nur Beträge für eine Versicherung abgebucht wurden.

Ganz abgesehen davon ist der Anbieter gerade dazu verpflichtet zeitnah abzurechnen.

Wie gesagt es kommt darauf an, daß der Kunde auf die Korektheit der Rechnung vertraut und Vertrauen darf (und er darf natürlich keine Kenntnis davon haben, daß die Rechnung falsch ist) und er muß daraufhin Dispositionen getroffen haben (sprich das Geld ausgegeben haben).

Also ich persönlich würde in so einem Fall immer eine kulante Lösung anstreben aber unmißverständlich klar machen, daß ich ansonsten einen Anwalt/ein GEricht einschalten würde.
 

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