Skype-Gründer wirft das Handtuch: Gerüchte um Verkauf

Siehe hierzu TKG §108:
§ 108 Notruf
(1) Wer öffentlich zugängliche Telefondienste erbringt, ist verpflichtet, für jeden Nutzer unentgeltlich Notrufmöglichkeiten unter der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 und den in der Rechtsverordnung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 festgelegten zusätzlichen nationalen Notrufnummern bereitzustellen.
Wer öffentlich zugängliche Telefondienste erbringt, den Zugang zu solchen Diensten ermöglicht oder Telekommunikationsnetze betreibt, die für öffentlich zugängliche Telefondienste genutzt werden, hat sicherzustellen oder im notwendigen Umfang daran mitzuwirken, dass Notrufe einschließlich

1.der Rufnummer des Anschlusses, von dem die Notrufverbindung ausgeht, oder in Fällen, in denen die Rufnummer nicht verfügbar ist, der Daten, die nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 zur Verfolgung von Missbrauch des Notrufs erforderlich sind, und
2.der Daten, die zur Ermittlung des Standortes erforderlich sind, von dem die Notrufverbindung ausgeht,
unverzüglich an die örtlich zuständige Notrufabfragestelle übermittelt werden


[...]


Zusätzlich wird das Thema natürlich auch in Bezug auf VoIP behandelt:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/3210.pdf
 
Kostenlos!

Statistik des Forums

Themen
248,890
Beiträge
2,304,039
Mitglieder
378,570
Neuestes Mitglied
domitrader