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Hallo Leute,
nachdem vermehrt Tolle Plugins und Programme aus dem Forum entfernt wurde (welche sich mit dem Thema streaming beschäftigten) habe ich mich mal etwas mit dem Thema beschäftigt, aber ich bin bis Heute noch zu keiner genauen Aussage gekommen ob das ansehen von Filmen jetzt strafbar ist oder nicht.
Das einzige was ich gefunden habe ist ein Artikel aus dem Stern : http://www.stern.de/computer-technik/computer/:Urheberrecht-Finger-Quellen/606580.html
Hat einer von Euch was genaueres ?
nachdem vermehrt Tolle Plugins und Programme aus dem Forum entfernt wurde (welche sich mit dem Thema streaming beschäftigten) habe ich mich mal etwas mit dem Thema beschäftigt, aber ich bin bis Heute noch zu keiner genauen Aussage gekommen ob das ansehen von Filmen jetzt strafbar ist oder nicht.
Das einzige was ich gefunden habe ist ein Artikel aus dem Stern : http://www.stern.de/computer-technik/computer/:Urheberrecht-Finger-Quellen/606580.html
Code:
Eine Verschärfung des Urheberrechts ist in Kraft getreten:
Von nun an ist das Nutzen "offensichtlich rechtswidriger" Angebote strafbar.
Das Gesetz zielt besonders auf Downloads von Filmen und Musik aus dem
Internet. Und auch wer selbsterstelltes Material online veröffentlicht, muss
vorsichtig sein.
Wer aus zweifelhaften Quellen im Internet Musik oder Filme auf den eigenen
Computer herunterlädt, macht sich vom neuen Jahr an strafbar. Darauf hat
der Branchenverband Bitkom hingewiesen. Das in diesem Punkt bislang nicht
eindeutige Urheberrecht sei entsprechend verschärft worden, erklärte der
Verband. Nach der neuen Gesetzeslagedürfen "offensichtlich rechtswidrige"
Angebote nicht genutzt werden. Vorsicht sei deshalb bei kostenlosen
Angeboten angesagt. Manchmal böten freilich Künstler und kommerzielle
Anbieter Gratis-Songs zu Werbezwecken an. Dann sei der Download rechtlich
unbedenklich.
Generell gelte, dass auch weiterhin alle Rechte beim Urheber eines Werkes
lägen, erläuterte der Verband. Privatkopien würden aber geduldet. Das
Kopieren einer Original-CD oder die Zusammenstellung eines Musik-Mix für
Freunde sei zulässig, solange es bei geringen Stückzahlen bleibe. Eine feste
Grenze gebe es nicht. Vor Jahren habe jedoch die Rechtsprechung ein
Maximum von sieben Kopien akzeptiert.Eindeutig verboten ist aber die
Umgehung eines Kopierschutzes. Solche CDs könnten analog zum Beispiel
auf Kassette überspielt werden (was einen Qualitätsverlust bedeutet).
Die direkte digitale Kopie nach Knacken des Schutzes gilt jedoch als
Raubkopie und kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.
Strafbar macht sich auch, wer eine offensichtlich unrechtmäßige
Kopie weiter vervielfältigt. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch
machen: Nahezu alle DVDs enthalten einen Kopierschutz. Bei Filmen, die
für die Kinos angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität
grundsätzlich zweifelhaft.
Vermeintliche Schnäppchen im Urlaub
Gesundes Misstrauen ist nach den Ratschlägen von Bitkom bei Urlaubs
schnäppchen angesagt. Es kann sich dabei um professionelle, täuschend
echt wirkende Raubkopien handeln. Sie kann der Zoll ersatzlos beschlagnahmen.
Vorsicht auch bei der eigenen Homepage
Computernutzer müssen das Urheberrecht auch auf der eigenen Homepage
beachten. Wer mit Musik aus kommerziellen Quellen untermalte Urlaubsfilme
im Internet veröffentlicht oder das Lieblingslied spielen will, muss sich in der
Regel an die Gema wenden und Rechte erwerben. Das gilt auch für Podcasts,
also selbst produzierte Radiosendungen im Netz. Es ist nicht zulässig,
urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich
zu machen. Das gilt auch für Bilder, die beispielsweise von einer anderen
Webseite kopiert wurden, oder für Landkartenausschnitte: Wer den Weg zu
einer Party zeigen will, sollte lieber selbst eine Skizze machen, denn natürlich
haben auch die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Produkten.
Artikel vom 01. Januar 2008
Hat einer von Euch was genaueres ?
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