Steaming aus dem Internet noch legal ?

gismotro

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Hallo Leute,
nachdem vermehrt Tolle Plugins und Programme aus dem Forum entfernt wurde (welche sich mit dem Thema streaming beschäftigten) habe ich mich mal etwas mit dem Thema beschäftigt, aber ich bin bis Heute noch zu keiner genauen Aussage gekommen ob das ansehen von Filmen jetzt strafbar ist oder nicht.

Das einzige was ich gefunden habe ist ein Artikel aus dem Stern : http://www.stern.de/computer-technik/computer/:Urheberrecht-Finger-Quellen/606580.html
Code:
Eine Verschärfung des Urheberrechts ist in Kraft getreten: 
Von nun an ist das Nutzen "offensichtlich rechtswidriger" Angebote strafbar.
Das Gesetz zielt besonders auf Downloads von Filmen und Musik aus dem 
Internet. Und auch wer selbsterstelltes Material online veröffentlicht, muss 
vorsichtig sein.

Wer aus zweifelhaften Quellen im Internet Musik oder Filme auf den eigenen 
Computer herunterlädt, macht sich vom neuen Jahr an strafbar. Darauf hat 
der Branchenverband Bitkom hingewiesen. Das in diesem Punkt bislang nicht 
eindeutige Urheberrecht sei entsprechend verschärft worden, erklärte der 
Verband. Nach der neuen Gesetzeslagedürfen "offensichtlich rechtswidrige" 
Angebote nicht genutzt werden. Vorsicht sei deshalb bei kostenlosen 
Angeboten angesagt. Manchmal böten freilich Künstler und kommerzielle 
Anbieter Gratis-Songs zu Werbezwecken an. Dann sei der Download rechtlich
unbedenklich.

Generell gelte, dass auch weiterhin alle Rechte beim Urheber eines Werkes 
lägen, erläuterte der Verband. Privatkopien würden aber geduldet. Das 
Kopieren einer Original-CD oder die Zusammenstellung eines Musik-Mix für 
Freunde sei zulässig, solange es bei geringen Stückzahlen bleibe. Eine feste 
Grenze gebe es nicht. Vor Jahren habe jedoch die Rechtsprechung ein 
Maximum von sieben Kopien akzeptiert.Eindeutig verboten ist aber die 
Umgehung eines Kopierschutzes. Solche CDs könnten analog zum Beispiel 
auf Kassette überspielt werden (was einen Qualitätsverlust bedeutet). 
Die direkte digitale Kopie nach Knacken des Schutzes gilt jedoch als 
Raubkopie und kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. 
Strafbar macht sich auch, wer eine offensichtlich unrechtmäßige 
Kopie weiter vervielfältigt. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch 
machen: Nahezu alle DVDs enthalten einen Kopierschutz. Bei Filmen, die 
für die Kinos angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität 
grundsätzlich zweifelhaft.

Vermeintliche Schnäppchen im Urlaub
Gesundes Misstrauen ist nach den Ratschlägen von Bitkom bei Urlaubs
schnäppchen angesagt. Es kann sich dabei um professionelle, täuschend 
echt wirkende Raubkopien handeln. Sie kann der Zoll ersatzlos beschlagnahmen.
 
Vorsicht auch bei der eigenen Homepage
Computernutzer müssen das Urheberrecht auch auf der eigenen Homepage 
beachten. Wer mit Musik aus kommerziellen Quellen untermalte Urlaubsfilme 
im Internet veröffentlicht oder das Lieblingslied spielen will, muss sich in der 
Regel an die Gema wenden und Rechte erwerben. Das gilt auch für Podcasts, 
also selbst produzierte Radiosendungen im Netz. Es ist nicht zulässig, 
urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich 
zu machen. Das gilt auch für Bilder, die beispielsweise von einer anderen 
Webseite kopiert wurden, oder für Landkartenausschnitte: Wer den Weg zu 
einer Party zeigen will, sollte lieber selbst eine Skizze machen, denn natürlich 
haben auch die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Produkten.
  
Artikel vom 01. Januar 2008

Hat einer von Euch was genaueres ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, die Frage ist, was ist offensichtlich rechtswidrig. Das ist dehnbar wie Gummi.
 
Das ist dehnbar wie Gummi.

Das ist doch das schöne dran und wird sicherlich nicht unabsichtlich in das Gesetz geraten sein. Man muß wohl erstmal abwarten, wie denn so die ersten Gerichtsentscheide ausfallen

In Interviews mit Urheberrechtsanwälten die letzten Wochen kam in Bezug auf die zweifelhaften Quellen meistens, daß "umsonst" eigentlich schon zweifelhaft sei; natürlich mit Ausnahme "offizieller" Webseiten wie Plattenlabels, Fernsehsender, usw.

Das gibt bestimmt noch jede Menge lustige Prozesse. Und es gibt wohl keinen "Bagatellrahmen" mehr, 1 Download bis zu 10.000 Euro Strafe oder so ähnlich, ganz nach Wunsch der Medienlobby.

Gruß
 
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