Teilt 1und1 GEZ die Daten mit?

Novize schrieb:
Das geht sogar so weit, dass ALDI & Co für die Fernseher usw., die im Laden stehen und vertickt werden für diese Zeit GEZ zahlen darf!
Nein eben nicht:
http://www.123recht.net/article.asp?a=17588
(Das hat aber keine Auswirkung auf privat Haushalte.)


Außerdem muss ein Händler nur ein Gerät anmelden:
Unternehmen, die sich gewerbsmäßig mit der Herstellung, dem Verkauf, dem Einbau oder der Reparatur von Rundfunkgeräten befassen, sind berechtigt, bei Zahlung der Rundfunkgebühren für ein Rundfunkgerät weitere entsprechende Geräte für Prüf- und Vorführzwecke gebührenfrei zum Empfang bereitzuhalten (Händlergebühr). Diese Geräte müssen sich auf ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken befinden.

@detg
Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Bei herkömlichen Geräten gilt, dass jedes Gerät einzeln angemeldet werden muss und Gebührenpflichtig ist.
Für neuartige Geräte gilt, dass grundsätzlich auf jedem Grundstück nur ein solches Gerät anzumelden ist.
 
Was allerdings nicht für Autohändler gilt, die müssen sämtliche Geräte ihrer Vorführwagen anmelden.............
 
@detg

s.o. der Händler muss ein Gerät anmelden.
 
Ja, schon klar - bei den neuartigen Geräten. Deswegen hatte ich meinen Beitrag auch wieder gelöscht ;-)

Bei Aldi ging es aber im Fernseher. Die müssen nur deswegen nicht anmelden, weil der Kram verpackt ist.
 
So ganz stimmt das nicht:

Z.B. Handwerksbetrieb fuer Fernsehen mit Werkstatt im Wohnhaus und einen separaten Laden.

1. GEZ fuer den Laden
2. GEZ fuer die Werkstatt
3. GEZ fuer die Wohnung (Privat GEZ)
4. GEZ fuer den Firmenwagen, da ein Autoradio drin ist.
5. GEZ fuer das Radio im Privatwagen, da der Wagen ab und zu zum Kundendienst benoetigt wird.

Reicht das? Wie viel Glotze muss man bei der Arbeit schauen, damit sich das Geld lohnt?

voipd.
 
detg schrieb:
Ja, schon klar - bei den neuartigen Geräten. Deswegen hatte ich meinen Beitrag auch wieder gelöscht ;-)

Bei Aldi ging es aber im Fernseher. Die müssen nur deswegen nicht anmelden, weil der Kram verpackt ist.

Habe das schon verstanden, dass es um herkömmliche Geräte ging, der Händler muss aber für Geräte, die er verkauft dennoch "nur" eine Gebühr bezahlen:

Unternehmen, die sich gewerbsmäßig mit der Herstellung, dem Verkauf, dem Einbau oder der Reparatur von Rundfunkgeräten befassen, sind berechtigt, bei Zahlung der Rundfunkgebühren für ein Rundfunkgerät weitere entsprechende Geräte für Prüf- und Vorführzwecke gebührenfrei zum Empfang bereitzuhalten (Händlergebühr). Diese Geräte müssen sich auf ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken befinden.

@voipd
Das stimmt schon, für Geräte, die nicht für den Verkauf gedacht sind muss der Händler "natürlich" dieselbe Gebühr wie jeder andere Gewerbetreibende entrichten.
 
florianr schrieb:
Was aber für die Frage der Gebühren vollkommen egal ist, wer Eigentümer des Rundfunkgerätes ist. Du hältst es in Deiner Wohnung bereit, das reicht.

Nicht ich halte den PC in meiner Wohnung bereit, sondern mein Arbeitgeber. Also muss er auch dafür zahlen. Mein Arbeitgeber ist ...

florianr schrieb:
Gebührenpflichtig wäre auch ein Gerät, dass ein Freund bei Dir im Keller unterstellt, weil der einige Monate verreist ist o.ä. Selbst wenn es noch OVP ist, unabhängig davon, wer Eigentümer des Gerätes ist.

Es ist sogar noch komplizierter: Ich zahle ja schon Rundfunkgebühren, aber da der Fernseher des Freundes im Keller kein gemeinschaftlich genutztes Gerät ist, gilt dieser nicht als Zweitgerät und muss deshalb extra bezahlt werden.

Nur muss ich das nicht bezahlen, sondern mein Freund, der sein Gerät dort unten lagert.

Flups

PS: Die GEZ ist sowieso ein krankes System
 
tja ich denke dieses system sollte dringend nachgebessert werden...
 
Kann mir schon gut vorstellen das die DSL Anbieter ihre Daten an die GEZ weitergeben/verkaufen.
Wäre schließlich nur konsequent, schließlich bekommen Sie durch das Rundfunkgesetz ja automatisch an die Meldedaten ran, möchte man diese Rasterfahnung in der Strafverfolgung durchführen stehen dem höhere gesetzlich Hürden im Weg.

Aber warum Sorgen machen, die netten Gebühreneintreiber (meist Selbstständige auf Provisionsbasis) einfach wegschicken. Post landet gleich in der Mülltonne und gut ist.
Letztendlich ist das ganze keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit, also nichts wo man sich aufregen muß.

PS: Argumentation das man DSL zum voipen nutzt gefällt mir gut. Passt auch gut dazu das ich eine Parabolantenne habe um Radiostronomie zu betreiben ;-)))
 
flups schrieb:
Nicht ich halte den PC in meiner Wohnung bereit, sondern mein Arbeitgeber. Also muss er auch dafür zahlen.

Also das liest sich hier ganz anders:
Arbeiten Mitarbeiter eines Unternehmens zu Hause mit einem stationären PC oder Notebook für das Unternehmen (Telearbeitsplatz), handelt es sich um ein gebührenpflichtiges Zweitgerät des Mitarbeiters. Nach Auskunft der Rundfunkanstalten gilt die Zweitgerätefreiheit im privaten Bereich nicht für Rundfunkgeräte in Räumen, die zumindest auch für die gewerblichen Zwecke (Kriterium: Gewinnorientierung) eines Dritten genutzt werden.
Dabei ändert sich an der Gebührenpflicht nichts, wenn das neuartige Rundfunkgerät vom Arbeitgeber gestellt wird.

couchsurfer schrieb:
Letztendlich ist das ganze keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit, also nichts wo man sich aufregen muß.
Genau, deswegen gibt's in aller Regel auch keine Strafe, sondern die fordern einfach NUR die Gebühren der letzten paar Jahre nach. ;)
 
detg schrieb:
Also das liest sich hier ganz anders:



Genau, deswegen gibt's in aller Regel auch keine Strafe, sondern die fordern einfach NUR die Gebühren der letzten paar Jahre nach. ;)

Und wie legt die GEZ den Zeitraum fest? Die GEZ ist doch in der Beweispflicht und nicht der Rundfunkteilnehmer!? Sie können doch nicht einfach behaupten, man habe schon seit 3 Jahren ein Empfangsgerät.

Ich hatte nämlich ein neues Autoradio in meinem Auto und der "GEZ-Beamte" unterstellte mir, ich hätte es, seit ich das Auto habe, dabei hatte ich das Radio grad mal 2 Wochen drin. Nun habe ich es wieder ausgebaut.
 
couchsurfer schrieb:
PS: Argumentation das man DSL zum voipen nutzt gefällt mir gut. Passt auch gut dazu das ich eine Parabolantenne habe um Radiostronomie zu betreiben ;-)))

Ja, ich habe auch eine Parabolantenne (wohne im Erdgeschoss) und benutze sie NICHT fürs Fernsehen! Man kann damit noch ganz andere Dinge machen. Was einem immer unterstellt wird...
 
@Cyrous

Wenn man ein Auto mit Audioradio besitzt, ist in der Regel davon auszugehen, dass das Radio (oder ein anderes) von Anfang an drin war. Wer besitzt denn schon ein Auto ohne Radio ?

Also völlig logisch, dass die GEZ dir unterstellt, das Radio wäre von Anfang an drin gewesen. Daran orientiert sich dann auch die Nachforderung.

Und die Daten holen sie sich von der Zulassungsstelle.
 
Also soweit ich weiß ist der Zeitraum der max. Nachforderungen begrenzt.
Müßte ich aber noch mal googlen um das genau rauszufinden -> Stichwort Verjährung von Ordnungswidrigkeiten.

Wenn der freundliche, unaufdringliche GEZ'ler dir aber einen Wisch hinhält der eine längere Nachforderung beinhaltet so ist das dann deine Sache das so "freiwillig" zu akzeptieren.

cs
 
@couchsurfer

Forderungen auf rückständige Rundfunkgebühren sind regelmäßig nicht verjährt, da die dreijährige Verjährungsfrist erst mit der Kenntnis der Rundfunkanstalt von den den Gebührenanspruch begründenden Tatsachen zu laufen beginnt.

Quelle ist wieder "Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Geräte ab 2007, Stand: 20. Dezember 2006."

Aber das gilt sicher genau so für Privathaushalte.
 
detg schrieb:
@Cyrous

Wenn man ein Auto mit Audioradio besitzt, ist in der Regel davon auszugehen, dass das Radio (oder ein anderes) von Anfang an drin war. Wer besitzt denn schon ein Auto ohne Radio ?

Also völlig logisch, dass die GEZ dir unterstellt, das Radio wäre von Anfang an drin gewesen. Daran orientiert sich dann auch die Nachforderung.

Und die Daten holen sie sich von der Zulassungsstelle.

Ja, mag sein, dass die davona ausgehen, aber bei mir war's so, dass ich kein Autoradio drin hatte. Der soll mir erstmal das Gegenteil beweisen.

Mal eine andere Frage, was macht man eigentlich, wenn man einfach so eine Rechnung erhält, die gar nicht berechtigt ist? Unterschrieben habe ich nämlich nie etwas! Als erstes Widerspruch einlegen, oder?! Irgendwann schicken die dann entweder ein Inkassobüro oder ein Mahnbescheid, diese Verbrecher...
 
Cyrous schrieb:
Ja, mag sein, dass die davona ausgehen, aber bei mir war's so, dass ich kein Autoradio drin hatte. Der soll mir erstmal das Gegenteil beweisen.

Ich bin mir nicht so sicher, wer da in der Beweispflicht ist. :noidea:
Im ungünstigen Fall du.

Als erstes Widerspruch einlegen, oder?!

Das auf jeden Fall. Aber du solltest dich auch erkundigen, wer in der beweispflicht ist.
 
die gez probiert es halt. Habe schon viel gelesen, dass es sich im grauen bereich bewegt... Aber sind hier ein paar Sachen dabei die ich auch nicht so wusste
 
Hm, das heißt ja dann das die GEZ max. 3 Jahre nachfordern kann, es sei denn man kann beweisen das das "Gerät zum Rundfunksempfang" später erworben wurde, z.B. mittles Kaufbeleg ?

cs
 

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