Telekom kennt ihr eigenes Netz nicht!

Er hat Dsl 2000, nicht 16000. Daher kann er ganz normal 16k bestellen, um von Indoor auf Outdoor umgeschaltet zu werden. Deine Erklärungen dazu sind irgendwie ziemlich praxisfremd.
 
Ich hab Dsl 2000 mit Überlassung 16000, oder so ähnlich. Allerdings steht auf meiner Auftragsbestätigung ein w (bedeutet: Wegfall).
Hilft das weiter?
Ich bin jetzt irgendwie ganz verwirrt...
 
Das ist das, was ich meinte. Bei einer Portierung kann bisher selten die neue Outdoor DSLAM Technik angesteuert werden. Daher erhälst Du erstmal die DSL Geschwindigkeit, welche vom HvT aus geliefert werden kann. Wenn der Anschluss im KC administrierbar ist, kannst Du nochmal anrufen, dass man Dich auf DSL 16k bzw. den Outdoor DSLAM umschaltet. Bevor der Anschluss nicht im KC ist, brauchst Du nicht anrufen.
 
Er hat Dsl 2000, nicht 16000.
Call&Surf Comfort (5) enthält DSL 16000, also kann er kein DSL 2000 haben (das gibt es nur bei Call&Surf Basic).

Daher kann er ganz normal 16k bestellen, um von Indoor auf Outdoor umgeschaltet zu werden. Deine Erklärungen dazu sind irgendwie ziemlich praxisfremd.
Er bestellt also kein anderes DSL, sondern lediglich ein Bandbreiten-Upgrade für den bestehenden Anschluss? Und seit wann wird man auf Outdoor-DSLAM umgestellt, nur weil man ein solches Bandbreiten-Upgrade bestellt? Früher hieß es nämlich lapidar: ADSL nur aus der VSt mit einer Maximalbandbreite gemäß Dämpfungstabelle (Bandbreiten-Upgrades also nur im Rahmen der an der bestehenden Leitung verfügbaren Maximalbandbreite). Für eine Umstellung auf Outdoor-DSLAM war ein Wechsel zu VDSL zwingend nötig. Ist das jetzt nicht mehr so?

Und noch etwas verstehe ich nicht: warum stellt die Telekom an einem neu geschalteten (!) Call&Surf Comfort (5) nicht gleich von Anfang an die Maximalbandbreite bereit, mit der für dieses Produkt geworben wird, obwohl diese angeblich verfügbar ist? Warum muss der Kunde erst umständlich ein Bandbreiten-Upgrade durchführen, nachdem der Anschluss geschaltet ist?

Dass ich auf einer in deinen Augen praxisfremden Verwendung der Begriffe bestehe, hat übrigens einen einfachen Grund: ich schreibe mir nämlich regelmäßig die Finger wund, um in irgendwelchen Foren den Leuten den Unterschied zwischen "DSL 16000" und 16 MBit/s zu erklären. Soeben war das wieder nötig, und zwar in http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=241022. Auch da schreibt jemand, ihm seien "16k" versprochen worden. Leider ist dem allen Anschein aber nach nicht so, sondern es wurde nur "DSL 16000" versprochen. Und was das genau bedeutet und mit welcher Bandbreite der Betroffene tatsächlich rechnen kann, kann man in der Leistungsbeschreibung nachlesen.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Call&Surf Comfort (5) enthält DSL 16000, also kann er kein DSL 2000 haben

Natürlich kann er das. Es zählt das, was technisch geschaltet ist, nicht, was der Tarif hergibt.

Er bestellt also kein anderes DSL, sondern lediglich ein Bandbreiten-Upgrade für den bestehenden Anschluss?

Korrekt.

Und seit wann wird man auf Outdoor-DSLAM umgestellt, nur weil man ein solches Bandbreiten-Upgrade bestellt? Früher hieß es nämlich lapidar: ADSL nur aus der VSt mit einer Maximalbandbreite gemäß Dämpfungstabelle (Bandbreiten-Upgrades also nur im Rahmen der an der bestehenden Leitung verfügbaren Maximalbandbreite). Für eine Umstellung auf Outdoor-DSLAM war ein Wechsel zu VDSL zwingend nötig. Ist das jetzt nicht mehr so?

Wie ich schon sagte, verwechselst Du das mit dem V-DSL Ausbau via Outdoor DSLAM in Großstädten. Bei den normalen Outdoor DSLAM, welche nur bis 16k gehen/gingen, war das noch nie so gewesen, weils dort kein V-DSL gab/gibt. Von daher wäre es witzlos gewesen, dort Outdoor DSLAM aufzustellen.
 
Jetzt noch mal 2 dumme Frage:
KC ist Kundencenter?

Und der Anschluss ist wann administrierbar, wenn die 14 Tage Widerrufsrecht vorbei sind?

Und warum sagt mir das von der Telekom keiner?
Naja wurst, wenn das so funtzt bin ich glücklich!

Danke!!!!!
 
@Andreas: Ich weiß, dass nur 2 MBit/s technisch geschaltet sind. bamsi hat aber auch dann DSL 16000, wenn nur 2 MBit/s geschaltet sind. Ein Produktwechsel ist also nicht möglich, höchstens ein Bandbreiten-Upgrade.

Und meine letzte Frage hast du nicht beantwortet. Warum wurden bei einem neu geschalteten (!) Call&Surf Comfort (5) die dort enthaltenen max. 16 MBit/s bzw. DSL aus dem Outdoor-DSLAM nicht sofort bereitgestellt? Wozu der ganze Bohei mit dem Bandbreiten-Upgrade?

(zur Erinnerung: bamsi ist eigens von 1&1 zur Telekom gewechselt, um schnelleres DSL zu erhalten, der Call&Surf-Anschluss ist also neu)

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei dem vielen Text hab ich die Frage in der Tat übersehen:

Die Ansteuerung der notwendigen Schnittstelle für den Outdoor DSLAM gibts bei einer Portierung bisher nicht. Daher kann DSL nur via ATM gebucht werden. Dies ist aber momentan in Änderung, so dass man Zug um Zug auch bei Portierung gleich schnelles DSL erhalten kann.
 
Also muss man in diesem Fall wieder den Umweg gehen Wechsel zur Telekom samt Rufnummerndportierung -> geschaltet wird auf Indoor-Technik, danach Upgrade bestellen -> Umschaltung auf Outdoor Technik ? :gruebel:

Gruß
Sandra
 
So ist es. Der Prozess befindet sich aber gerade in Änderung.
 
Das ist ja schon absolutes Insiderwissen.
 
Hallo ich wollte hier noch n paar Dinge bei tragen...
Die Tcom "kannte" ihr Netz wirklich nicht. Ich rief wöchentlich die Tcom an und bestellte erfolglos Bandbreitenupgrades...
("ja ist vermerkt", "das ist bei ihnen nicht möglich"..., manche legten einfach auf...).
Allerdings passieren wollte irgendwie nichts.
Ende Januar machte ich eine Fehlermeldung,die nat. im Sande verlief...Allerdings bekam ich so zufällig einen MA ans Telefon
der mir a) glaubte (mein Bruder hat schnelleres DSL,Gebiet wurde ausgebaut) und b) sich scheinbar auch für mein Anliegen interessierte. Er stellte Nachforschungen an...Nach 2 Tagen rief er zurück:"Sie haben recht ihr Gebiet ist ausgebaut worden, allerdings war das in unserem Bestand nirgends vermerkt (9 Monate nachdem Abschluss des Ausbaus!).ich habe beantragt, dass Sie neu verkabelt werden".
Und siehe da nach unzähligen Telefonaten und 4 1/2 Monaten Wartezeit wurde ich erhört.

Beharrlichkeit zahlt sich eben doch aus!
 
Na klar darf man einen Link posten.
 
bamsi schrieb:
... noch ein interessantes Gerichtsurteil ...
Dein Amtsgerichtsurteil kannst Du in der Pfeife rauchen oder zum Feueranschüren verwenden. Das behandelt einen Einzelfall und hat sonst keine nachhaltige Wirkung. Jedes andere Amtsgericht (sogar dasselbe) könnte in einem vermeintlich gleichen Fall anders entscheiden.

G., -#####o:
 
Kostenlos!

Statistik des Forums

Themen
248,859
Beiträge
2,303,047
Mitglieder
378,510
Neuestes Mitglied
Muehle79