Umstellung auf Komplett trotzdem Tarif Regio

Hallo,

das müsste mir entgangen sein. Davon hab ich nie gehört.
 
ich kram noch mal in meinem Gedächtnis...
 
hatte seinerzeit im März nen Anschluss geordert, dies aber wegen diesem Problem wieder storniert und gewartet. Ab April kamen ja dann die neuen Tarife, bei denen das nicht mehr so sein sollte. hab leider nix schriftliches gefunden :spocht:, deckt sich aber mit der Email, welche stae erhalten hat, wonach nach Umschaltung auf Komplett die Fernanschluss-Gebühr entfallen soll.
 
Tach zusammen,

ich geb auch mal meinen Senf dazu. Habe dieselbe Leidensgeschichte hinter mir: Vorher 3DSL 2000 Kunde mit T-COM Anschluss und zum September (gegen Ende der MVL) nach Anruf durch den 1&1 Kundendienst auf Doppel-Flat 2000 (komplett) umgestellt. Telefonisch war der Preis von 24,99 EUR vereinbart. Dies wurde sogar lt. der Dame von 1&1, die mich warb, aufgezeichnet. Eine Überprüfung über die Web-Page von 1&1 bietet für meinen Wohnort den Tarif ebenfalls für denselben Preis an (ohne regio bzw. Fernanschaltung). Die Umstellung erfolgte technisch jetzt erst im Dezember.

Nun stellte ich im Control Center fest, dass mein Anschluss als Doppelet-Flat 2000 regio geführt wird. Die Rechnung ist tatsächlich auch 5 EUR höher, nämlich 29,99 EUR. Von einer Fernanschaltungsgebühr ist weder im Mailverkehr mit 1&1 noch in der Rechnung die Rede. Erst auf telefonische Nachfrage bei 1&1 erwähnte der Kundendienstmitarbeiter, dass dies bei mir der Fall sei.

Ich fühle mich als Kunde hier "betuppt". Dies habe ich gegenüber 1&1 sowohl telefonisch wie auch schriftlich geäußert. Ich bin ja leider kein Fachmann in juristischen Dingen, aber ob dies so einfach hingenommen werden muss, halte ich für zumindest fragwürdig.

Ich stehe immer noch in Verhandlung mit 1&1, da per Telefonhotline leider überhaupt nichts geändert werden kann und überlege ernsthaft, einen Anwalt einzuschalten, da hier etwas anderes berechnet (geliefert?) wurde als vereinbart. Was passiert eigentlich mit den Aufzeichnungen solcher Gespräche bei 1&1?

Für 30 EUR hätte ich auch zu einem anderen Anbieter wie Congstar oder Vodafone wechseln können und hätte dort sogar noch ne fette Prämie bekommen. Die 5 EUR weniger waren für mich DAS Argument nicht zu wechseln. Schließlich hab ich auch nix zu verschenken....

Grüße

Gump
 
Ich habe mal bei 1&1 nen Neuauftrag auf meine Anschrift durchgespielt. Die Kiste sagt, dass bei mir der 6000er Anschluss für 29,98 verfügbar ist.

Nun lernt man ja hinzu und so hab ich als Neukunde mal ne Anfrage an den Kundenservice gerichtet, ob es denn bei den 29,98 bleibt. Aussage von 1&1: leider ist technisch bedingt die Fernschaltung erforderlich. Dies kostet Sie lediglich 5 Euro mehr.

Würd mich mal interessieren, was Ihr dazu meint. Ich sehe hier einen klaren Wettbewerbsverstoß, weil mit falschen Preisen geworben wird.

Da ja bei der Prüfung auf der Homepage auch die Anschrift abgefragt wird, kann man doch eigentlich von nem Endpreis ausgehen, ohne das weitere "technisch bedingte" Mehrkosten entstehen.
 
Habe am 30.12.2008 mit 1und1 telefoniert und gefragt nach Beantwortung meiner Mails. Die Dame sagte , dass der Anruf unnötig sei da ich die Kündigung der Speedoption schon per Mail gemacht habe und es wird noch geprüft wann und wo ich diese beantragt habe. Auch ob ich die Fernanschaltung weiter bezahlen muss ist an die entsprechenden Stellen weitergeleitet worden. Aber es ist alles in Bearbeitung und ich solle noch etwas geduld haben.

Am 19.01.2009 rief ich wieder bei 1und1 an. Wann und wie ich die Speedoption beantragt habe konnte mir immer noch nicht gesagt werden. Ich machte ihn auf die Mail von 1und1 aufmerksam wonach bestätigt wurde dass nach Umstellung auf Komplett die Gebühr für Fernanschaltung wegfällt. Diese Mail konnte er nicht aufrufen. Ich fragte, wann ich mit der Beantwortung meiner Mails rechnen kann. Die Antwort war dann ich hab dies nur per Mail eingereicht und somit auch nichts unterschrieben. Solange keine Unterschrift vorliegt wird auch nichts unternommen.
 
Die stellen sich bei Dir aber ganz schön zickig mit der Speed-Option an, bei mir haben zwei Mails gereicht und das war erledigt incl. Gutschrift für bereits berechneten Monat.
 
Auf Mails bekomme ich keine Antwort. Dies wurde mir von 1und1 auch so bestätigt, weil darauf keine Originalunterschrift vorhanden ist
Habe nochmals einen Einschreibebrief an 1und1 gesendet. Mit der Aufforderung mir mitzuteilen wann und wie ich die Seedoption beantragt habe. Denn 1und1 behauptete immer, dass ich bei Vertragsabschluss diese beantrag habe. Weiterhin forderte ich, dass die zuviel berechneteten Beträge zurückerstattet werden.

Außerdem schickte ich eine Kopie von der Mail von 1und1 vom 6.8.2008 (Beitrag 30) Mit der Forderung mir die Fernanschaltgebühr zu erlassen.

Daraufhin kam diese Mail

Guten Tag Herr xxxx

wir haben Ihnen die 1&1 Speed-Option zur Erhöhung Ihrer Bandbreite testweise zur Verfügung gestellt.
Da Sie die 1&1 Speed-Option nicht mehr nutzen möchten, bestätigen wir Ihnen hiermit Ihre Kündigung.

Ab sofort surfen Sie wieder mit dem Tarif 1&1 Doppel-FLAT 6000 Regio.


1und1 denkt anscheinend nicht daran mir die zuviel berechneten Beträge wegen der Speedoption zurückzuerstatten. Wegen der Fernanschaltung bekomme ich keine Antwort und wird jedes Monat berechnet.

Es ist eine Frechheit mir testweise 5 Euro monatlich abzubuchen.
Habe dadurch auch keinen Vorteil Geschwindigkeit 6900 statt 6000.
 
Meine Erfahrung mit REGIO

Also, dann werde ich auch mal meine Erfahrung beisteuern:

Im Dezember 2008 wurde mein Anschluss auf "komplett" ohne Festnetz umgestellt. Das R für "Refunding" ist verschwunden - das Regio (für die 4,99 Fernanschaltgebühr) blieb...!

Nach Recherchen über die IP-Adresse und Fritzbox bin ich über einen Broadcom-Anschluss von ARCOR geschaltet - also KEIN entbündelter T-Com-Anschluss! Auch bei einem Neu-Durchspielen der 1und1-DSL-Beauftragung mit Verfügbarkeitscheck sagt 1und1, dass bei mir keine Fernanschaltgebühr notwendig ist.

Auf meine Mail-Anfragen bei 1und1, in der ich diesen Umstand berichtete und mich "benachteiligt gefühlt" gezeigt habe, kamen nur Textbausteine und dass das so mal beauftragt war mit dieser Gebühr und diese eben deshablb weiter berechnet werde...:mad:!!! Auf meine nochmalige "Androhung" per Mail, dass ich kündigen werde, wenn diese Gebühr nicht eingestellt werde, kam tagsdarauf(!) ein Brief der Rechnungsstelle mit nichtssagendem BLABLA (Textbausteine!), welche überhaupt nicht auf meine individuelle Anfrage eingingen! Das war eine Werbebotschaft, dass 1und1 den DSL-Zugang auch in weniger ausgebauten Gebieten für nur 4,99 Euro mehr anbieten würde!??

Also muss ich wohl weiterhin die 4,99 Euro monatlich zahlen - ausser ich wäre Neukunde - dann müsste ich das nicht zahlen!!! :(

Es geht mit weniger um die 4,99 - sondern ums Prinzip!! Wieso soll ich mehr zahlen, als andere??

Ich fühle mich nun irgendwie als DSL-Kunde "zweiter Klasse" bei 1und1...
 
Hallo,

Auf meine Mail-Anfragen bei 1und1, in der ich diesen Umstand berichtete und mich "benachteiligt gefühlt" gezeigt habe, kamen nur Textbausteine und dass das so mal beauftragt war mit dieser Gebühr und diese eben deshablb weiter berechnet werde...
Tja, wer lesen tut, ist klar im Vorteil. Es stand in den 1&1 FAQs und steht auch schon mehrfach hier im Forum, dass der Regio-Zuschlag nicht aufgehoben wird, auch wenn man auf "echtes" Komplett umgeschaltet wird. Hinterher meckern ist einfach.
 
Hi,

danke für Deinen Erfahrungsbericht.
(...)
Im Dezember 2008 wurde mein Anschluss auf "komplett" ohne Festnetz umgestellt. Das R für "Refunding" ist verschwunden - das Regio (für die 4,99 Fernanschaltgebühr) blieb...!
(...)
dazu hab ich Fragen.
Was bedeutet "wurde"? Hast Du die Umstellung selbst angestossen oder ist 1u1 ohne Dein Zutun hier tätig geworden?

Und zum Zeitpunkt von vor der Umstellung: wann wäre die Vertragslaufzeit zu ende gewesen? Hat sich durch die Umstellung an der Vertragslaufzeit etwas geändert?

Wieviel Grundgebühr bezahlt Du für welchen Tarif (16.000/6.000)? Ich nehme an, insgesamt gleichviel wie vorher?
 
Tja, wer lesen tut, ist klar im Vorteil. Es stand in den 1&1 FAQs und steht auch schon mehrfach hier im Forum, dass der Regio-Zuschlag nicht aufgehoben wird, ...

Dem muss ich widersprechen. Zum Zeitpunkt meiner Vertragsverlängerung stand da noch nix dazu in der FAQ bzw. wurde nirgendwo in der AGB darauf hingewiesen. Mir wurde eigentlich das sogar so am Telefon erklärt, dass die Gebühr nur anfällt, weil 1und1 den kompletten Anschluss mit DSLAM der T-com anmieten muss.
Von dem Forum hier ganz zu schweigen, da hat noch keiner drüber nachgedacht...

Ich ging demnach auch - alleine durch den Wortlaut des Regionaltarifhinweises :"Ihr Wohnsitz liegt noch in einem weniger ausgebauten
DSL-Gebiet. Gerne können wir Ihnen den gewünschten
Tarif aber schon jetzt per Fernanschaltung ans 1&1 Netz
anbieten – für nur 5,- ¤/Monat mehr."- davon aus, dass die Strafgebühr bei Ausbau wegfällt... (Hat ja keine Berechtigung wenn ausgebaut ist...:confused:)

Na Gut, es ist halt Auslegungssache. Ich denke mir, die haben sich finanziell ein wenig verzockt und bügeln sichs auf dem Rücken der Kunden gerade...

(Ich war ja immerhin im November auch mal für einen Monat in einem ausgebauten Gebiet ohne Fernanschaltungsgebühr :crazy:- Leider hatte ich es verpasst die Best-Preis Garantie einzufordern... :mad:)

Peppi
 
.... Hinterher meckern ist einfach.

Wieso eigentlich "hinterher"??? Und "meckern" tun eigentlich nur Ziegen... Wenn Sie das Geld übrig haben und 1und1 gerne diese Gebühr weiter zahlen, dann ist das Ihr Vergnügen...
Hätte ich das bei Abschluss des Vertrages irgendwo lesen können, dass künftig dieser Zuschlag erhalten bleibt? Wenn ja - dann habe ich Pech gehabt. Ansonsten ist es eigentlich trotzdem eine Frechheit! Jedenfalls habe ich per Einschreiben den Vorstand von 1und1 angeschrieben mit Bitte um eine Stellungnahme, warum Bestandskunden hier benachteiligt werden. Mal sehen...
Posting 2:
[Edt Novize: Unsinniges Fullquote entsorgt - siehe Forumsregeln]

Hi, die Umstellung habe ich im Juni 08 beantragt - und ab da an hat sich der Vertrag um 2 Jahre verlängert. Die endgültige Umstellung mit Wegfall des T-Com-Anschlusses war dann im Dez.08. Grundgebühr für 16000 war vor Dezember 39,98 Euro - mit der Fernanschaltgebühr. Und jetzt auch noch...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Dem muss ich widersprechen. Zum Zeitpunkt meiner Vertragsverlängerung stand da noch nix dazu in der FAQ bzw. wurde nirgendwo in der AGB darauf hingewiesen.
Wenn ich mich recht erinnere, dann kursierte bereits am ersten Tag der Einführung der Regio-Tarife bei 1&1 (da gibt es ja immer direkt die entsprechenden Threads im 1&1 Bereich bei neuen Angeboten) hier im Forum die Information, dass der Regio-Zuschlag auch bei Wechsel auf Komplett nicht entfällt. Wer mag, kann gerne mal nachsuchen. Aber das war hier quasi von Anfang an bekannt. Also wird es eine Informationsquelle dafür gegeben haben.
 
@Pit-Cruiser: Du meinst sicher Juni 08 und Dezember 08 als Zeitpunkte, oder?

Grüße Dirk
 
Nachdem 1und 1 es nicht für nötig findet meine Einschreibebriefe zu beantworten und nicht daran denkt mir die zu Unrecht abgebuchten Beträge der Speedoption zu erstatten und weiterhin ohne Begründung mir die Fernanschaltgebühr belastet habe ich einen Anwalt eingeschaltet.

Heute kam ein Brief von 1und1 indem sie auf meinem Brief vom 22. Jan. 09 antworten.

Ihr Schreiben vom 22.01.09

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.

Wir haben Ihnen für die Berechnung der Speed Option eine Gutschrift hinterlegt. Diese Gutschrift wird mit der kommenden Rechnung verrechnet.

Mit freundlichen Grüßen


Ungeduldig warte ich noch auf eine Antwort wegen der Fernanschaltgebühr.
 
Ich habe geklagt.


Ein Auszug aus dem Urteil

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger xx,xx Euro zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über den Basiszins seit xx.xx.2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten erhobenen Fernschaltgebühr in Höhe von 4,99 Euro seit dem xx,xx,2008 nicht mehr geschuldet ist und lediglich eine Grundgebühr in Höhe von 29.99 von dem Kläger geschuldet wird.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.
 
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