Unverkürzter Einzelgesprächsnachweise?

ingmar2

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Offenbar ist es bei Yesss bisher nicht möglich einen unverkürzten EGN zu bekommen, sagt mir jedenfalls die Dame an der Hotline ("Die RTR hat uns das verboten"). Dass die einschlägige Verordnung der RTR sogar eine Pflicht des Anbieters vorsieht, das auf Antrag anzubieten, lassen wir mal außen vor, mit dem Kopf durch die Wand bringt ja nicht immer was.

Meine Frage: Wie handhaben das andere (insb österreichische) VoIP-Provider? Wie ist das eigentlich in D? Ich bin der einzige Nutzer meines VoIP-Phones, und muss nicht vor mir selbst geschützt werden :)

Danke für Eure Tipps & Infos,
 
Ich hatte da auch schon so meine Probleme mit Yesss! deswegen. Früher gab es einmal generell unverkürzte EEN, die natürlich von der RTR verboten wurden. Yesss! steht auf dem Standpunkt "entweder alles oder nichts". Ich bin mir nicht sicher ob das jetzt noch läuft, aber ich habe im August deswegen bei der RTR angefragt und die wollten sich darum kümmern. Es gibt da halt Auffassungsunterschiede des TKG.

Ich habe das für mich so gelöst, dass alle Gespräche (kommend und gehend) aufgezeichnet werden (also Leitung, ein- ausgehend, Rufnummer, Datum/Uhrzeit, Gesprächsdauer). Somit ist mir ein unverkürzter EEN nicht mehr so wichtig.

Bei anderen Providern hatte ich damit bislang noch nie Probleme. Österreichische VoIP Provider die ich noch kenne und die ebenfalls ohne Probleme einen unverkürzten EEN anbieten sind Inode und Talk2U.
 
WaJoWi schrieb:
Yesss! steht auf dem Standpunkt "entweder alles oder nichts".

Wie meinst Du das? Ich will ja "alles" haben.

Es gibt da halt Auffassungsunterschiede des TKG.

Also, mal ganz ehrlich, schauen wir ins Gesetz (also § 100 TKG 2003):

Code:
 (3) Bei der Erstellung eines Entgeltnachweises dürfen nur jene Daten 
verarbeitet werden, die dafür unbedingt erforderlich sind. Die passiven 
Teilnehmernummern oder sonstigen Angaben zur Identifizierung eines 
Empfängers einer Nachricht dürfen im Einzelentgeltnachweis nur in verkürzter 
Form ausgewiesen werden, es sei denn, die Tarifierung einer Verbindung lässt 
sich nur aus der unverkürzten Teilnehmernummer ableiten oder der Teilnehmer 
hat schriftlich erklärt, dass er alle bestehenden Mitbenutzer des Anschlusses 
darüber informiert hat und künftige Mitbenutzer informieren wird.

Was kann man da missverstehen? Eine entsprechende schriftliche Erklärung habe ich natürlich abgegeben.

Bei anderen Providern hatte ich damit bislang noch nie Probleme. Österreichische VoIP Provider die ich noch kenne und die ebenfalls ohne Probleme einen unverkürzten EEN anbieten sind Inode und Talk2U.

Danke. Inode halt, soweit ich weiß, nur in Verbindung mit ihrem DSL Angebot, oder? Talk2U muss ich mir wieder mal anschauen.
 
Mich brauchst Du nicht überzeugen! Ich habe auch diese Erklärung gleich mit der Anmeldung mitgefaxt und dann nicht nur mit der Hotline von Yesss! Kontakt, sondern auch mit dem Geschäftsführer. Er steht eben auf dem Standpunkt, dass er es sich aussuchen kann ob er dieses "Service" bietet oder nicht. Bei Bedarf will er das gerne vor Gericht ausstreiten. Da Yesss! ein Billiganbieter ist, wird gespart wo geht. Da sind Erklärungen die bearbeitet werden müssen und Einstellungen die man vornehmen muss Mehraufwand den man sich sparen möchte. Das ist natürlich nicht nur beim EEN so, sondern bei manchen anderen Dingen die anderswo praktisch Standard sind. Ist aus kaufmännischer Sicht auch irgendwie verständlich, doch für Kunden die anderes gewohnt sind ärgerlich.

Es steht Dir natürlich frei selbst entsprechende Schritte zu setzen und auch bei der RTR eine Beschwerde einzureichen. Leider ist das TKG in manchen Punkten nicht so eindeutig formuliert wie es notwendig ist. Im Prinzip liest man nirgends, dass der Provider verpflichtet ist diesen unverkürzten EEN zur Verfügung zu stellen. Von der RTR weiß ich aber, dass es so gemeint ist, aber wenn es nicht explizit so drinnen steht, kann es eben Interpretationen und Auffassungsunterschiede geben.
 
Ich wollte Dich ja gar nicht überzeugen, sorry wenn das so rüberkam :) Mit dem Gf hatte ich noch keinen Kontakt, aber das kann noch werden.

Es steht Dir natürlich frei selbst entsprechende Schritte zu setzen und auch bei der RTR eine Beschwerde einzureichen. Leider ist das TKG in manchen Punkten nicht so eindeutig formuliert wie es notwendig ist. Im Prinzip liest man nirgends, dass der Provider verpflichtet ist diesen unverkürzten EEN zur Verfügung zu stellen.

Du hast Recht, der Wortlaut des TKG ("dürfen ... nur in verkürzter Form ausgewiesen werden, es sei denn ...") ließe ein Wahlrecht des Providers noch denkbar erscheinen. Die dazugehörige Verordnung "(Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der der Detaillierungsgrad und die Form der Bereitstellung des Entgeltnachweises festgelegt werden (Einzelentgeltnachweisverordnung – EEN-V)) aber nicht mehr:

Dort heißt es klipp und klar:

Code:
(2) Hat der Teilnehmer schriftlich erklärt, dass er alle bestehenden
Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert hat und künftige
Mitbenutzer informieren wird, sind für zukünftige Abrechnungszeiträume
die passiven Teilnehmernummern im Einzelentgeltnachweis vollständig
anzugeben."

"sind ... anzugeben", Punkt. Na, mal schauen was/ob eine Reaktion kommt, und ggf was die RTR dazu sagt.
 
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