6. Sorry, in keiner Weise. "Unsachlich" sind Äusserungen, die persönlichen Inhalts sind, z. B. rein wertende Meinungsäusserungen, wobei selbst die durchaus sachlich sein können, sofern sie sich auf den Diskussionsgegenstand beziehen - oder im wahrsten Sinne des Wortes eben Dinge, die nichts zur Sache tun.
Beides war in meinem Fall nicht gegeben - ist es aber jetzt, weil diese Diskussion eigentlich nichts zum Thread-Thema beiträgt.
5. Trotzdem ist die einzig massgebliche Informationsquelle die Bekanntgabe durch meinen Vertragspartner - und die ist nachweislich erfolgt am 08.12., also exakt 14 Tage vor Einstellung des Dienstes.
4. Ich habe meine (belegbaren) Erfahrungen mit UI-Unternehmen, die ich in dem verlinkten Posting geschildert habe. Und ich rate jedem aufgrund dieser Erfahrungen von UI-Unternehmen ab. Was ist daran verkehrt?
Übrigens: gleiche oder ähnliche Erfahrungen mit der "Kundenfreundlichkeit" von 1&1 wurden auch in meinem Bekanntenkreis gemacht. Da wurden von Service-Mitarbeitern (nachweislich) per E-Mail falsche Kündigungsfristen / -termine genannt, und die Kündigung, die rechtzeitig zum vom Service-Mitarbeiter genannten Termin erfolgte, dann als "verspätet" abgelehnt und solche Spielchen ...
3. schenke ich mir jetzt mal, ich bin zu faul, jetzt die 5 Jahre CT-Archiv durchzuwühlen, die hinter mir im Regal stehen.
2. "Bequemlichkeit", weil ich wegen 36 DM nicht geklagt habe? Was glaubst Du, was der Richter sagt, der so einen Fall auf den Tisch bekommt!?
Deine Behauptung, dass ich "mein Gesamtpaket" nicht gezahlt hätte, ist in dem von dir hergestellten Zusammenhang schlicht falsch.
Ich hatte ZWEI Webspace-Pakete gebucht, die auch als separate Verträge ausgewiesen waren. Das erste (grosse) war voll und im Voraus bezahlt, beim anderen (kleineren) Paket gab es Abrechnungsstreitigkeiten in Höhe von 36 DM. Daraufhin wurde sowohl das grosse als auch das kleine Paket eingestampft.
So, und jetzt die Preisfrage: ich kaufe bei einem Händler zwei Autos, es werden zwei separate Kaufverträge gefertigt. Ich bezahle das eine Auto für 20.000 Euro komplett und verweigere die Bezahlung des anderen in Höhe von 6000 Euro, weil der Händler sich weigert, das vertraglich zugesagte Radio einzubauen - aber er berechnet den Aufpreis dafür. Ich sage dem Händler, dass ich bereit bin, das Auto ohne Radio zu nehmen, aber den Aufpreis auch nicht zahlen werde. Daraufhin behält der Händler BEIDE Autos ein. DAS hältst Du für legal?
1. Bitte beweise, dass meine Anschuldigungen falsch sind. Ansonsten unterlasse bitte die falsche Anschuldigung, dass ich falsche Anschuldigungen erhebe. Oder willst Du jetzt alle "Ich habe gehört / gelesen ..."-Aussagen hier im Forum verbannen?
Aber ich denke, diese Diskussion hier führt zu nichts mehr und geht auch am Thema des Threads vorbei, deshalb stelle ich das jetzt ein. Macht halt eure eigenen Erfahrungen.