AndreR schrieb:
Nein, eher die AGBs gelesen. Dort steht die zu erbringende Leistung von Kunde und Anbieter exakt drin...
Alos 1. sagen die AGB zu dieser Frage nichts, 2. Leistungsbeschreibung DSL spricht eher für meine Interpretation, die geschuldete Leistung ist die, die der Kunde bei Vertragsabschluss wünscht, die muss 1und1 auch erbringen.
Deine Auffassung ist etwas kurios, säuft z.B. meine TAL abe und ist daraufhin keine 16.000 er Speed wie vorher möglich, ist also auch 1000 vertragsgemäß? Sehr witzig.
Außerdem solltest Du Bedenken, dass weder AGB, noch Leistungsbeschreibung sagen, was Recht ist, dass ist vielmehr in Gesetzen (hier BGB) zu finden oder in deren Auslegung durch die Gerichte.
Jein, es heißt, dass man die technisch maximale Leitungsgeschwindigkeit am angegebenen Anschluss erhält. Diese kann sich durch Wechsel des Anschlussses auch ändern. Im technsichen Rahmen würde man natürlich auch hochgeschaltet werden, sofern der Anschluss es (irgendwann) zulässt...
Wo steht dass? Ich habe nur die Leistungsbeschreibung DSL gefunden, die zugegebenermassen noch nicht an 4DSL angepasst wurde, aber dieser Leistungsbeschreibung ist zu entnehmen, dass eine langsamere Geschwindigkeit nur auf Wunsch des Kunden geschaltet wird. Da steht nichts davon, dass nur die technisch mögliche Geschwindigkeit geschuldtet wird. (Eine solche Klausel wäre im übrigen auch unzulässig, die würde in einem Fall wie oben (TAL abgesoffen) dem Kunden ja keine Möglichkeit zur Störungsbeseitigung geben.
Auch die Auffassung, dass ein Umzug privates Pech seie ist so nicht haltbar und in dieser Weise auch niemals von einem Gericht entschieden worden. (Eher im Gegenteil, s.h. Fitnesscenter.) Das einzige was an dieser Entscheidung richtig ist ist, dass der Kunde keinen Anspruch auf Erbringung der vertragsgemäßen Leistung hat, wenn dies am neuen Wohnort z.B. technisch unmöglich ist.
Noch ein kleiner Exkurs zum Thema:
Was vertragsgemäß geschuldet wird, ergibt sich durch Auslegung.
Das Angebot zum Abschluss des Vertrages gibt der Kunde ab.
Dies ist so auszulegen, wie ein objektiver Dritte das verstehen würde.
Bezüglich der Geschwindigkeit kann man das Angebot DSL bis 16.000 nicht so auffassen, dass der Kunde jede Geschindigkeit zwischen 348 und 16.000 abschließen möchte, hier wird man eher einen Bereich zwischen 14.000 und 16.000 z.B. annehmen.
Akzeptiert 1und1 dieses Angebot ohne weiteres, kommt ein Vertrag über eine DSL Leitung mit einer entsprechenden Bandbreite zustande.
Diese wird dann auch über die Vertragslaufzeit hinweg geschuldet.
Es gibt zu dieser Frage ja schon genug beispiele, aber wenn ich beim Bauern Säcke mit Obst kaufe, der sagt in jedem Sack bis zu 5 kg Apfel, dann erwartet der Kunde (und so ist dann auch ein entsprechedes Angebot auszulegen) irgendwas zwischen 4 und 5 kg Äpfel. bekommt der Kunde dann einen Sack mit 500g ist der Vertrag dann erfüllt? Das sit doch keine Lotterie!
@Schnabbi
Nein, man kann DSL Zugänge und Fitnesscenter nicht miteinander vergleichen, aber ein Umzug ist ein Umzug und diese Entscheidungen zeigen, dass ein Umzug nicht das individuelle Pech des Kunden ist, sondern ein allgemein üblicher Vorgang, mit dem ein Unternehmer rechnen muss.
Solche Entscheidungen gibt es für viele Bereiche: Versicherungen (Stichwort zusammenziehen), auch im Wohnraummietrecht ist diese Auffassung Maßstab (s.h. Entscheidungen zur Kündigungsfrist des Mieters) usw.
Die Auffassung Umziehen sei persönliches Pech ist einfach unhaltbar.
(Wobei z.B. beim Zusammenziehen die Sache u.U. anders aussieht, hier kann ja (meist) technisch ein Anschluß mit DSL geschaltet werden (zusätzlich) das ist also eine andere Wertung.
@Wenny
Ich würde den Tip von Ecki-No1 aufgreifen und mich mit 1und1 in Verbindung setzen und (gegebenenfalls hartnäckig) auf einer Kulanten Lösung bestehen. Bringt das nichts, kannst Du Dir überlegen, ob sich eine rechtliche Auseinandersetzung lohnt. Im Zweifel einfach beim Verbraucherschutz oder einem entsprechend qualifizierten Anwalt anfragen, die sind sicher auf dem Laufenden, ob es in diesem Bereich doch bereits Entscheidungen gibt. Aber mit einer Kulanten Lösung ist Dir ja in jedem Fall erst einmal besser gedient. Kann ja auch sein, dass 1und1 auf die Erfüllung verzichtet.