Vorzeitige Vertragsauflösung

  • Ersteller Ersteller Wenny
  • Erstellt am Erstellt am
W

Wenny

Guest
Hallo,

meine MVL für das 3DSL-Angebot von 1&1 läuft noch bis Anfang Oktober 2008.

Wir werden allerdings in diesem Jahr noch ins eigene Heim ziehen.

Hat jemand Erfahrung oder Tips, ob eine vorzeitige Vetragsauflösung mit 1&1 in gegenseitigem Einverständnis möglich ist und wie hoch die Kosten der Abfindung pro Monat sein werden?

Der Hintergrund ist einfach der, dass am neune Standort nur DSL 384 möglich ist und ich dann gerne wieder übers Festnetz telefonieren würde. Ich würde dann also den Call & Surf von der T-com buchen.

Über Tips bzgl. Vorgehen etc. bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Wenny
 
Da wird es kein Angebot zur Auflösung geben. Der Vertrag läuft bis Ende der MVL weiter, vor allem weil DSL verfügbar ist.
 
Okay, ist scho klar, aber was ist wenn ich am neuen Standort kein DSL mehr möchte?

Dann muss doch das DSL in der alten Wohnung abgeschaltet werden und gut ist. Schlechtestenfalls muss ich eben dann die 30,- Euro im Monat weiterzahlen.

Kann man den Vetrag auf jemand anderen überschreiben?
 
Wenny schrieb:
Okay, ist scho klar, aber was ist wenn ich am neuen Standort kein DSL mehr möchte?
Kurzum, Dein Problem. Nach wollen geht es nicht, denn Vertrag ist Vertrag.

Wenny schrieb:
Dann muss doch das DSL in der alten Wohnung abgeschaltet werden und gut ist. Schlechtestenfalls muss ich eben dann die 30,- Euro im Monat weiterzahlen.
Genau das wird passieren.

Wenny schrieb:
Kann man den Vetrag auf jemand anderen überschreiben?
Sollte möglich sein. Ist es aber nicht in jedem Fall, deswegen einfach beim Support anfragen.
 
Übertragen sollte möglich sein.

Ansonsten würde ich es zumindest versuchen, wenn DSL nur mit 384 möglich ist, könnte dies IMO ein Wegfall der Vertragsgrundlage sein. Ich denke es könnte sein, dass 1und1 dir ein Kulanzangebot macht (vielleicht auch ein Downgrade auf DSL basic? Das wäre zumindest günstiger.)

@rosx1
Naja bei DSL 384 kann 1und1 seine vertragliche Leistung auch nicht mehr erbringen.
 
Totaler Blödsinn!
1. ist ein Umzug immer im Risikobereich des Umziehenden, also von Wenny
2. gilt 3DSL für alle Bandbreiten 384 - 16.000 KBit/s
3. wurde dies schon zig mal im Forum erläutert
 
Nur mal ums klarzustellen:

- Das 3-DSL für alle Bandbreiten gilt, ist mir bekannt
- DSL light ist für mich kein Kündigungsgrund, sollte nur als Erklärung dienen, warum ich kein VOIP mehr möchte
- Das ich den Vertrag erfüllen muss ist klar

Mir gings einfach nur drum, rauszufinden, was z. B. passiert, wenn ich, sagen wir mal, wieder zu meinen Eltern ziehen würde und die haben DSL von xy. Dann muss der Vertrag ja auch irgendwie aus der Welt geschafft werden.

Jetzt die Frage: Hat da jemand Erfahrung mit?
 
Wenn Du wieder (sagen wir mal) zu Deinen Eltern ziehst und diese auch schon DSL haben, so ist das p.P. (persönliches Pech). Dein DSL wird zwar abgeschaltet, da Du Deinen jetzigen Telefonanschluss kündigst, Du musst aber weiterhin zahlen (und auch rechtzeitig kündigen), bis Dein Vertragslaufzeit abgelaufen ist.
 
rosx1 schrieb:
Totaler Blödsinn!
1. ist ein Umzug immer im Risikobereich des Umziehenden, also von Wenny

Dann schau mal in Entscheidungen zu Fitnesscenter, Umzug berechtigt dort nach der Rechtsprechung nicht nur zu einer Kündigung, wenn es am neuen Wohnort kein Fitnescenter des Anbieters mehr gibt, sondern auch, wenn dies dort abweichend ausgestattet ist (z.B. keine oder kleinere Sauna, kein Pool oder abweichende Trainigsprogramme ...) IMO ist dies auf DSL Anschlüsse ähnlich zu übertragen, Umziehen ist ein ganz normaler Vorgang, auf den sich der Anieter ebenso wie der Kunde einstellen muss.

2. gilt 3DSL für alle Bandbreiten 384 - 16.000 KBit/s
Dazu gibt es ja leider keine Gerichtsentscheidung, aber ich halte diese Auffassung für unhaltbar. Die DSL Leistungsbeschreibung ist an 3/4 DSL noch nicht angepasst, aber für die 1&1 DSL Angebote galt, dass niedrigere Bandbreiten nur auf Wunsch des Kunden geschaltet werden. Diese Leistungsbeschreibung wird bei 4 DSL Bestndteil, daher gehe ich davon aus, dass auch hier die Zustimmung (Wunsch des Kunden setzt mehr als ein zur Kenntnisnehmen voraus) erforderlich ist. Und sich der vertragliche Leistung nach dieser Verinbarung bestimmt.

3. wurde dies schon zig mal im Forum erläutert
Nur weil es oft widerholt wird, wird es ja nicht unbedingt richtiger.

Im übrigen gehe ich wie gesagt davon aus, dass 1und1 in diesem Fall entweder ein Downgrade auf Basic anbieten wird, oder den Kunden aus dem Vertrag entlassen wird, zumindest wenn man ordentlich am Ball bleibt.
 
OV für den Telekom bestellen und ausführen lassen.
DSL mit kürzester Vertragslaufzeit bestellen.
Wenn DSL vorhanden OV bei 1&1 angeben.

Och schade aber auch, DSL für den Anschluss leider nicht schaltbar, ist ja schon anderes DSL drauf.

Pech für 1und1.
 
florianr schrieb:
Dann schau mal in Entscheidungen zu Fitnesscenter, Umzug berechtigt dort nach der Rechtsprechung nicht nur zu einer Kündigung, wenn es am neuen Wohnort kein Fitnescenter des Anbieters mehr gibt, sondern auch, wenn dies dort abweichend ausgestattet ist (z.B. keine oder kleinere Sauna, kein Pool oder abweichende Trainigsprogramme ...) IMO ist dies auf DSL Anschlüsse ähnlich zu übertragen, Umziehen ist ein ganz normaler Vorgang, auf den sich der Anieter ebenso wie der Kunde einstellen muss.
Das ist nur teilweise richtig. Denn ein DSL-Vertrag ist (im Gegensatz zu einem Fitnessstudio) ortsungebunden.

2. gilt 3DSL für alle Bandbreiten 384 - 16.000 KBit/s
Dazu gibt es ja leider keine Gerichtsentscheidung, aber ich halte diese Auffassung für unhaltbar. Die DSL Leistungsbeschreibung ist an 3/4 DSL noch nicht angepasst, aber für die 1&1 DSL Angebote galt, dass niedrigere Bandbreiten nur auf Wunsch des Kunden geschaltet werden. Diese Leistungsbeschreibung wird bei 4 DSL Bestndteil, daher gehe ich davon aus, dass auch hier die Zustimmung (Wunsch des Kunden setzt mehr als ein zur Kenntnisnehmen voraus) erforderlich ist. Und sich der vertragliche Leistung nach dieser Verinbarung bestimmt.
Das Produkt heißt "DSL bis 16000". Damit wäre DSL-Light auch ein Bestandteil. Du hast aber Recht, meistens wird nachgefragt,ob eine solche Geschwindigkeit geschaltet werden soll, dies gilt allerdings nur bei Vertragsabschluss.
Wenn man sich an den Kundenservice wendet (bei 3DSL war mal hier im Forum ein Fall) wurde dort allerdings die Movie Flat aus dem Angebot herausgerechnet da diese technsich durch maxdome bedingt nicht mit einem DSL-Light Anschluss lauffähig war.

Im übrigen gehe ich wie gesagt davon aus, dass 1und1 in diesem Fall entweder ein Downgrade auf Basic anbieten wird, oder den Kunden aus dem Vertrag entlassen wird, zumindest wenn man ordentlich am Ball bleibt.
Das muss nicht sein, allerdings lohnt es natürlich.
Letztrlich bleibt zu sagen, dass das Recht in diesem Fall klar auf Seiten von 1&1 ist, der Kunde kann auf Kulanz hoffen, ein Anrecht hat er nicht
 
rannseier schrieb:
Och schade aber auch, DSL für den Anschluss leider nicht schaltbar, ist ja schon anderes DSL drauf.

Pech für 1und1.

Glaubst Du!
Trotzdem muss er den laufenden Vertrag weiter bezahlen! + den neuen!
Dann doch den laufenden mitnehmen, (und nutzen), auslaufen lassen (rechtzeitig kündigen.
Das mit der Ermäßigung war nicht unter 2000, sondern unter 1000! Weil sonst wäre ich auch betroffen.
Trotzdem würde ich versuchen auf Basic runtergestuft zu werden. Aber nur für den Rest der Laufzeit, sonst brummen sie dir wieder 24M auf.

Und ich weiß nicht ob man DSL-Verträge mit Fitnescenter-Verträge vergleichn kann. :noidea:
 
AndreR schrieb:
Letztrlich bleibt zu sagen, dass das Recht in diesem Fall klar auf Seiten von 1&1 ist, der Kunde kann auf Kulanz hoffen, ein Anrecht hat er nicht
Ich Frage mich, woher diese hier häufig vertretene Ansicht kommt, ob sich irgendwer da von einem Anwalt hat beraten lassen? Oder gar ein Urteil erstritten hat?

AndreR schrieb:
Das ist nur teilweise richtig. Denn ein DSL-Vertrag ist (im Gegensatz zu einem Fitnessstudio) ortsungebunden.
Naja, das stimmt eben nur solange, wie der Anbieter auch am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann.

2. gilt 3DSL für alle Bandbreiten 384 - 16.000 KBit/s
Das Produkt heißt "DSL bis 16000". Damit wäre DSL-Light auch ein Bestandteil. Du hast aber Recht, meistens wird nachgefragt,ob eine solche Geschwindigkeit geschaltet werden soll, dies gilt allerdings nur bei Vertragsabschluss.

Und damit wird bei Vertragschschluss definiert, wass vertragsgemäß geschuldet wird. Der Vertrag lautet dann eben auf eine DSL Leitung mit xyz Bandbreite, und der Zusatzvereinbarung (DSL Speed Garantie oder wie die heist?) dass im Rahmen der technischen Möglichkeiten die Leitung hochgeschaltet wird.

Wenn man sich an den Kundenservice wendet (bei 3DSL war mal hier im Forum ein Fall) wurde dort allerdings die Movie Flat aus dem Angebot herausgerechnet da diese technsich durch maxdome bedingt nicht mit einem DSL-Light Anschluss lauffähig war.

Womit zu sehen, ist, dass 1und1 eben nicht mehr die Vertragsgemäßte Leistung erbringen kann.
 
florianr schrieb:
Ich Frage mich, woher diese hier häufig vertretene Ansicht kommt, ob sich irgendwer da von einem Anwalt hat beraten lassen? Oder gar ein Urteil erstritten hat?
Nein, eher die AGBs gelesen. Dort steht die zu erbringende Leistung von Kunde und Anbieter exakt drin...

florianr schrieb:
Naja, das stimmt eben nur solange, wie der Anbieter auch am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann.
Es ist doch DSL schaltbar? Also kann der Anbieter die vereinbarte Leistung (DSL-Resale Anschluss, Flatrate, Teleflat, Zugang zum maxdome-Portal (1&1 vermittelt eigentlich nur einen Zugang, keine Infrastruktur!)) doch erbringen. Wäre DSL technisch nicht möglich, dann würde es (eben auch aus Kulanz) wohl recht wahrscheinlich sein, vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden.

Und damit wird bei Vertragschschluss definiert, wass vertragsgemäß geschuldet wird. Der Vertrag lautet dann eben auf eine DSL Leitung mit xyz Bandbreite, und der Zusatzvereinbarung (DSL Speed Garantie oder wie die heist?) dass im Rahmen der technischen Möglichkeiten die Leitung hochgeschaltet wird.
Jein, es heißt, dass man die technisch maximale Leitungsgeschwindigkeit am angegebenen Anschluss erhält. Diese kann sich durch Wechsel des Anschlussses auch ändern. Im technsichen Rahmen würde man natürlich auch hochgeschaltet werden, sofern der Anschluss es (irgendwann) zulässt...

Womit zu sehen, ist, dass 1und1 eben nicht mehr die Vertragsgemäßte Leistung erbringen kann.
Wieso? Wie oben erwähnt, 1&1 vermittelt Zugang zum maxdome Portal, das stellen sie weiterhin. Das Herausrechnen der Movieflat bei einem Forenmitglied hier war eine Kulanzhandlung!
 
Mir konnte bisher immer noch keiner darlegen wieso ich eine Leistung bezahlen soll die nicht erbrindbar ist (Unmöglichkeit der Leistungserbringung, siehe BGB).
 
Ich würde mit 1und1 reden, ggf. den Basic Tarif nehmen, VoIP testen oder mit CallByCall telefonieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
rannseier schrieb:
Mir konnte bisher immer noch keiner darlegen wieso ich eine Leistung bezahlen soll die nicht erbrindbar ist (Unmöglichkeit der Leistungserbringung, siehe BGB).
Wir reden scheinbar aneinander vorbei :)
Wieso ist die Leistung deiner Meinung nach unmöglich zu erbringen?
 
AndreR schrieb:
Nein, eher die AGBs gelesen. Dort steht die zu erbringende Leistung von Kunde und Anbieter exakt drin...
Alos 1. sagen die AGB zu dieser Frage nichts, 2. Leistungsbeschreibung DSL spricht eher für meine Interpretation, die geschuldete Leistung ist die, die der Kunde bei Vertragsabschluss wünscht, die muss 1und1 auch erbringen.
Deine Auffassung ist etwas kurios, säuft z.B. meine TAL abe und ist daraufhin keine 16.000 er Speed wie vorher möglich, ist also auch 1000 vertragsgemäß? Sehr witzig.

Außerdem solltest Du Bedenken, dass weder AGB, noch Leistungsbeschreibung sagen, was Recht ist, dass ist vielmehr in Gesetzen (hier BGB) zu finden oder in deren Auslegung durch die Gerichte.

Jein, es heißt, dass man die technisch maximale Leitungsgeschwindigkeit am angegebenen Anschluss erhält. Diese kann sich durch Wechsel des Anschlussses auch ändern. Im technsichen Rahmen würde man natürlich auch hochgeschaltet werden, sofern der Anschluss es (irgendwann) zulässt...
Wo steht dass? Ich habe nur die Leistungsbeschreibung DSL gefunden, die zugegebenermassen noch nicht an 4DSL angepasst wurde, aber dieser Leistungsbeschreibung ist zu entnehmen, dass eine langsamere Geschwindigkeit nur auf Wunsch des Kunden geschaltet wird. Da steht nichts davon, dass nur die technisch mögliche Geschwindigkeit geschuldtet wird. (Eine solche Klausel wäre im übrigen auch unzulässig, die würde in einem Fall wie oben (TAL abgesoffen) dem Kunden ja keine Möglichkeit zur Störungsbeseitigung geben.

Auch die Auffassung, dass ein Umzug privates Pech seie ist so nicht haltbar und in dieser Weise auch niemals von einem Gericht entschieden worden. (Eher im Gegenteil, s.h. Fitnesscenter.) Das einzige was an dieser Entscheidung richtig ist ist, dass der Kunde keinen Anspruch auf Erbringung der vertragsgemäßen Leistung hat, wenn dies am neuen Wohnort z.B. technisch unmöglich ist.



Noch ein kleiner Exkurs zum Thema:
Was vertragsgemäß geschuldet wird, ergibt sich durch Auslegung.
Das Angebot zum Abschluss des Vertrages gibt der Kunde ab.
Dies ist so auszulegen, wie ein objektiver Dritte das verstehen würde.
Bezüglich der Geschwindigkeit kann man das Angebot DSL bis 16.000 nicht so auffassen, dass der Kunde jede Geschindigkeit zwischen 348 und 16.000 abschließen möchte, hier wird man eher einen Bereich zwischen 14.000 und 16.000 z.B. annehmen.
Akzeptiert 1und1 dieses Angebot ohne weiteres, kommt ein Vertrag über eine DSL Leitung mit einer entsprechenden Bandbreite zustande.
Diese wird dann auch über die Vertragslaufzeit hinweg geschuldet.

Es gibt zu dieser Frage ja schon genug beispiele, aber wenn ich beim Bauern Säcke mit Obst kaufe, der sagt in jedem Sack bis zu 5 kg Apfel, dann erwartet der Kunde (und so ist dann auch ein entsprechedes Angebot auszulegen) irgendwas zwischen 4 und 5 kg Äpfel. bekommt der Kunde dann einen Sack mit 500g ist der Vertrag dann erfüllt? Das sit doch keine Lotterie!


@Schnabbi
Nein, man kann DSL Zugänge und Fitnesscenter nicht miteinander vergleichen, aber ein Umzug ist ein Umzug und diese Entscheidungen zeigen, dass ein Umzug nicht das individuelle Pech des Kunden ist, sondern ein allgemein üblicher Vorgang, mit dem ein Unternehmer rechnen muss.
Solche Entscheidungen gibt es für viele Bereiche: Versicherungen (Stichwort zusammenziehen), auch im Wohnraummietrecht ist diese Auffassung Maßstab (s.h. Entscheidungen zur Kündigungsfrist des Mieters) usw.

Die Auffassung Umziehen sei persönliches Pech ist einfach unhaltbar.

(Wobei z.B. beim Zusammenziehen die Sache u.U. anders aussieht, hier kann ja (meist) technisch ein Anschluß mit DSL geschaltet werden (zusätzlich) das ist also eine andere Wertung.

@Wenny
Ich würde den Tip von Ecki-No1 aufgreifen und mich mit 1und1 in Verbindung setzen und (gegebenenfalls hartnäckig) auf einer Kulanten Lösung bestehen. Bringt das nichts, kannst Du Dir überlegen, ob sich eine rechtliche Auseinandersetzung lohnt. Im Zweifel einfach beim Verbraucherschutz oder einem entsprechend qualifizierten Anwalt anfragen, die sind sicher auf dem Laufenden, ob es in diesem Bereich doch bereits Entscheidungen gibt. Aber mit einer Kulanten Lösung ist Dir ja in jedem Fall erst einmal besser gedient. Kann ja auch sein, dass 1und1 auf die Erfüllung verzichtet.
 
Zuletzt bearbeitet:
florianr schrieb:
Alos 1. sagen die AGB zu dieser Frage nichts,
Doch, siehe Punkt 2.3
florianr schrieb:
2. Leistungsbeschreibung DSL spricht eher für meine Interpretation, die geschuldete Leistung ist die, die der Kunde bei Vertragsabschluss wünscht, die muss 1und1 auch erbringen.
Hierzu siehe Punkt 2.2
1&1 AGB schrieb:
1&1 ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. 1&1 ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur zu wechseln[...]Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.

florianr schrieb:
Deine Auffassung ist etwas kurios, säuft z.B. meine TAL abe und ist daraufhin keine 16.000 er Speed wie vorher möglich, ist also auch 1000 vertragsgemäß? Sehr witzig.
OT:Wenn die TAL absäuft, ist dann überhaupt noch DSL möglich?!
Aber prinzipiell, ja, denn das Produkt bleibt das gleiche (DSL bis 16000)

florianr schrieb:
Außerdem solltest Du Bedenken, dass weder AGB, noch Leistungsbeschreibung sagen, was Recht ist, dass ist vielmehr in Gesetzen (hier BGB) zu finden oder in deren Auslegung durch die Gerichte.
Das habe ich auch nicht abgestritten. Aber grundsätzlich sind zuallererst mal die AGBs gültig. Und (ich wüßte das Urteil gerade nicht) aber ein Umzug ist im Telekommunikationsbereich noch nie als außerordentlicher Kündigung angesehen worden. Du kannst ja auch nicht einen Handyvertrag kündigen, nur weil du in deiner Wohnung kein Netz hast (ich weiß, kein 100% passender Vergleich, aber grundsätzlich das Prinzip)

florianr schrieb:
Unter Punkt 3: Pflichten des Kunden
1&1 AGB schrieb:
Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des 1&1 DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten.

florianr schrieb:
Da steht nichts davon, dass nur die technisch mögliche Geschwindigkeit geschuldtet wird.
Aber natürlich: Punkt 2.3
1&1 AGB schrieb:
Mit der Highspeed-Garantie bei 3DSL gewährleistet 1&1, dass der Kunde einen 1&1 3DSL Highspeed-Netzanschluss gem. Leistungsbeschreibung mit der an seinem Telekom-Telefonanschluss maximal verfügbaren Geschwindigkeit (bis zu maximal 16.000 kbit/s im Downstream), die durch die Technologie-Partner von 1&1 (Deutsche Telekom und Telefonica Deutschland) zur Verfügung gestellt werden kann, erhält.

florianr schrieb:
(Eine solche Klausel wäre im übrigen auch unzulässig, die würde in einem Fall wie oben (TAL abgesoffen) dem Kunden ja keine Möglichkeit zur Störungsbeseitigung geben.
Wieso keine Störungsbeseitigung? Dafür ist der Dienstleister des Telefonanschlusses verantwortlich (also z.B. die T-Com)...und dies liegt in der Verantwortung des Kunden, siehe Punkt 3:
1&1 AGB schrieb:
Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des 1&1 DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten
Unterhalten bedeutet u.a. auch warten, bzw. warten lassen

florianr schrieb:
Auch die Auffassung, dass ein Umzug privates Pech seie ist so nicht haltbar und in dieser Weise auch niemals von einem Gericht entschieden worden. (Eher im Gegenteil, s.h. Fitnesscenter.) Das einzige was an dieser Entscheidung richtig ist ist, dass der Kunde keinen Anspruch auf Erbringung der vertragsgemäßen Leistung hat, wenn dies am neuen Wohnort z.B. technisch unmöglich ist.
Der Kunde erhält seine vertragsgemäße Leistung doch!
3DSL hat keine feste Bandbreite, sondern das Maximum des Anschlusses, der für 3DSL geschaltet werden soll.
Diese Bandbreite kann sich ändern, z.B. durch Netzausbau der Telekom oder durch Wechsel der TAL des Kunden. Bei beiden Sachen gilt die HighSpeedGarantie: du bekommst das Maximal Mögliche der TAL. Dies kann in seltenen Fällen (wie diesem Beispiel) auch ein Schritt nach hinten sein.

florianr schrieb:
Das Angebot zum Abschluss des Vertrages gibt der Kunde ab.
Dies ist so auszulegen, wie ein objektiver Dritte das verstehen würde.
Bezüglich der Geschwindigkeit kann man das Angebot DSL bis 16.000 nicht so auffassen, dass der Kunde jede Geschindigkeit zwischen 348 und 16.000 abschließen möchte, hier wird man eher einen Bereich zwischen 14.000 und 16.000 z.B. annehmen.
Akzeptiert 1und1 dieses Angebot ohne weiteres, kommt ein Vertrag über eine DSL Leitung mit einer entsprechenden Bandbreite zustande.
Diese wird dann auch über die Vertragslaufzeit hinweg geschuldet.
Richtig. Allerdings: Der Kunde hat für die technische Möglichkeit zu sorgen, diesen Anschluss legen zu lassen. Sprich: wenn seine TAL eine solche Geschwindigkeit nicht zulässt, ist dies nicht 1&1 anzulasten.

Es gibt zu dieser Frage ja schon genug beispiele, aber wenn ich beim Bauern Säcke mit Obst kaufe, der sagt in jedem Sack bis zu 5 kg Apfel, dann erwartet der Kunde (und so ist dann auch ein entsprechedes Angebot auszulegen) irgendwas zwischen 4 und 5 kg Äpfel. bekommt der Kunde dann einen Sack mit 500g ist der Vertrag dann erfüllt? Das sit doch keine Lotterie!
Das ist moralisch natürlich verkehrt, aber lt. Vertragsbedingungen erfüllt.
 
@AndreR
Sorry aber was Du hier schreibst ist schlicht weg falsch! (Und gefährlich!)
Ich will ja nicht behaupten ich wüsste, wie so eine Angelegenheit vor Gericht ausgeht, aber so eindeutig, wie Du es darstellst ist die Lage in keinem Fall!

Und Deine Ausführungen bezüglich der TAL sind haarsträubend, Sofern Telefonie möglich ist, ist im Verhältnis T-Com Kunde alles in Ordnung, sofern durch Beschädigung der TAL DSL gestört ist, ist es Sache von 1und1 sich darum zu kümmern!! Punkt 3 der AGB sagt dazu nichts aus.

Auch 2.3 der AGB verweist nur auf die Leistungsbeschreibung, die wie bereits mehrfach gesagt, dass abweichende Geschwindigkeiten nur auf Wunsch des Kunden geschaltet werden!
Und 2.2. sagt gar nicht darüber aus, in welcher Bandbreite geschaltet wird, sondern nur, dass der Kunde keinen Anspruch darauf hat, dass die vertraglich vereinbarte Bandbreite in einer bestimmten technischen Art und Weise realisiert wird (z.B. Telefonica oder T-Com).

Und was das Beispiel mit den Äpfeln anbelangt, dies ist genauso auszulegen, wie ich oben Geschrieben habe, es kommt nicht ein Vertrag über Äpfel bis zu 5 kg zustande, sondern über Äpfel, 4-5 kg (oder eine ähnliche Spanne, das hängt natürlich vom Einzelfall ab). Und damit eben nicht erfüllt.
 
Kostenlos!

Statistik des Forums

Themen
248,447
Beiträge
2,291,620
Mitglieder
377,865
Neuestes Mitglied
babineauirene