Vorzeitige Vertragsauflösung

  • Ersteller Ersteller Wenny
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florianr schrieb:
@AndreR
Sorry aber was Du hier schreibst ist schlicht weg falsch! (Und gefährlich!)
Was denn genau?
florianr schrieb:
Ich will ja nicht behaupten ich wüsste, wie so eine Angelegenheit vor Gericht ausgeht, aber so eindeutig, wie Du es darstellst ist die Lage in keinem Fall!
Niemand streitet hier ab, dass dies vor Gericht anders ausgehen würde, schon allein, weil in Deutschland bekanntermaßen Recht haben nicht zwingendermaßen Recht bekommen bedeuten muss.

florianr schrieb:
Und Deine Ausführungen bezüglich der TAL sind haarsträubend, Sofern Telefonie möglich ist, ist im Verhältnis T-Com Kunde alles in Ordnung,
Ich hab mich jetzt nur an dein Beispiel gehalten, wenn die TAL absäuft, ist in aller Regel absolut garnichts mehr möglich. Wie gesagt, für einen funktionierenden Telefonanschluss ist der Kunde verantwortlich.
florianr schrieb:
sofern durch Beschädigung der TAL DSL gestört ist, ist es Sache von 1und1 sich darum zu kümmern!! Punkt 3 der AGB sagt dazu nichts aus.
Gut, dann für den Einzelfall, dass nur der DSL Teil betroffen ist: Punkt 9.1 der AGB

florianr schrieb:
Auch 2.3 der AGB verweist nur auf die Leistungsbeschreibung, die wie bereits mehrfach gesagt, dass abweichende Geschwindigkeiten nur auf Wunsch des Kunden geschaltet werden!
Dies betrifft NUR und AUSSCHLIEßLICH einen Zeitpunkt VOR Zustandekommen des Vertrages. In diesem Fall besteht der Vertrag schon und die vertragliche Leistungsbeschreibung KANN ERBRACHT werden.

florianr schrieb:
Und was das Beispiel mit den Äpfeln anbelangt, dies ist genauso auszulegen, wie ich oben Geschrieben habe, es kommt nicht ein Vertrag über Äpfel bis zu 5 kg zustande, sondern über Äpfel, 4-5 kg (oder eine ähnliche Spanne, das hängt natürlich vom Einzelfall ab). Und damit eben nicht erfüllt.
Wieso? Ich habe mich damit einverstanden erklärt einen Sack Äpfel mit einer Menge X, jedoch nicht mehr als 5kg zu einem Festpreis zu kaufen. Natürlich ist es mies vom bauer nur 500g reinzupacken, keine Frage. Hier wäre jetzt zu klären: ist der Bauer technisch in der Lage mehr reinzutun? Was wenn er nur 500g hat? Was wenn der Sack nur 500g fasst?
1&1 könnte ja nicht mal mehr schalten, selbst wenn sie wollten!
 
AndreR schrieb:
Ich hab mich jetzt nur an dein Beispiel gehalten, wenn die TAL absäuft, ist in aller Regel absolut garnichts mehr möglich. Wie gesagt, für einen funktionierenden Telefonanschluss ist der Kunde verantwortlich.

Gut, dann für den Einzelfall, dass nur der DSL Teil betroffen ist: Punkt 9.1 der AGB

Das Besispiel war ja nicht misszuverstehen. Die TAL säuft ab, so dass DSL nur noch langsamer geschaltet werden kann, es funktioniert aber noch (also keine Sync Verluste usw. ist ja langsam genug).

Ist das jetzt eine Störung, also eine Abweichung vom vertraglich geschuldeten? Oder entspricht das auch noch der Geschwindigkeit "bis 16.000"?

Würde man Deine Ausführungen ernst nehmen, könnte 1und1 wärend der Vertragslaufzeit die DSL Geschwindigkeit beliebig verlangsamen (zumindest wenn technisch notwendig), der Künde müsste dies immer als vertragsgemäß akzeptieren ... Feine Sache für 1und1


Dies betrifft NUR und AUSSCHLIEßLICH einen Zeitpunkt VOR Zustandekommen des Vertrages. In diesem Fall besteht der Vertrag schon und die vertragliche Leistungsbeschreibung KANN ERBRACHT werden.

Sorry aber das siehst Du einfach falsch, Eine bestimmte Geschwindigkeit wird schon bestandteil des Vertrages. Dass die nicht immer bei 16.000 liegt (liegen muss/kann) ist klar, ist aber diese Geschwindigkeit nicht möglich informiert 1und1 den Kunden, mit der möglichkeit abzulehnen, dass nur Geschwindigkeit X möglich ist.
Akzeptiert der Kunde das, kommt der Vertrag über die DSL Leitung mit Geschwindigkeit X zustande. Diese Leistung muss 1und1 dann wärend der ganzen Vertragsdauer erbringen, was im vorliegenden Fall eben nicht möglich ist.
 
Dies betrifft NUR und AUSSCHLIEßLICH einen Zeitpunkt VOR Zustandekommen des Vertrages. In diesem Fall besteht der Vertrag schon und die vertragliche Leistungsbeschreibung KANN ERBRACHT werden.

Richhhhhhhhtig!

... Diese Leistung muss 1und1 dann wärend der ganzen Vertragsdauer erbringen, was im vorliegenden Fall eben nicht möglich ist.

Ich würde sagen doch, denn der Vertrag wurde für diesen Anschluß geschlossen wo er jetzt wohnt, und nicht für den wo er noch dieses Jahr ein/hinzieht!


Hat den Wenny schon mal bei 1&1 angefragt??? (anonym?)
 
florianr schrieb:
Das Besispiel war ja nicht misszuverstehen. Die TAL säuft ab, so dass DSL nur noch langsamer geschaltet werden kann, es funktioniert aber noch (also keine Sync Verluste usw. ist ja langsam genug).
Naja, das ist ein Leitungsproblem. Siehe Punkt 9 der AGBs, melde diese, 1&1 meldet sie an die T-Com und das ganze geht seinen Gang. 1&1 verpflichtet sich nicht an eine 100%ige Verfügbarkeit der Dienste!!

florianr schrieb:
Ist das jetzt eine Störung, also eine Abweichung vom vertraglich geschuldeten? Oder entspricht das auch noch der Geschwindigkeit "bis 16.000"?
Das ist ein technisches Problem und hat mit dem Vertrag so garnichts zu tun. 1&1 ist verpflichtet dies zu beheben, bzw. die Behebung des Mangels in die Wege zu leiten. Da aber nicht bei jedem 1&1 Kunden ständig jemand ein Messgerät an der Leitung hat, möchte der Kunde die Störung bitte selbst melden (siehe Punkt 9 der AGB)

florianr schrieb:
Würde man Deine Ausführungen ernst nehmen, könnte 1und1 wärend der Vertragslaufzeit die DSL Geschwindigkeit beliebig verlangsamen (zumindest wenn technisch notwendig), der Künde müsste dies immer als vertragsgemäß akzeptieren ... Feine Sache für 1und1
Lies nochmal 2.2. Rein theorethisch: ja. So einfach beliebig verlangsamen geht aber nicht, denn bei
DSL ist die Geschwindigkeit fixed, sprich nur durch Umstellen am Port zu ändern - das Ändern kostet 1&1 Geld (Auftrag bei T-Com) und bringt keinen Nutzen.
DSL2+ handeln Modem und VmSt die Geschwindigkeit unter sich aus, hier hat der Provider überhaupt keine Einflussmöglichkeit.

Im Übrigen: 1&1 ist ein Provider! Kein leitungsbetreiber. 1&1 mietet einen Anschluss bei der T-Com, welchen er an seinen Endkunden weitervermietet. Für technische Störungen ist 1&1 zwar zuständig aber nur im Rahmen seiner Möglichkeiten, sprich viel mehr als eine Störmeldung bei der T-Com kann nicht gemacht werden.


florianr schrieb:
Sorry aber das siehst Du einfach falsch, Eine bestimmte Geschwindigkeit wird schon bestandteil des Vertrages. Dass die nicht immer bei 16.000 liegt (liegen muss/kann) ist klar, ist aber diese Geschwindigkeit nicht möglich informiert 1und1 den Kunden, mit der möglichkeit abzulehnen, dass nur Geschwindigkeit X möglich ist.
Nur teilweise richtig: 1&1 bietet die Ablehnung nur dann an, wenn mit der zu erwartenden Leitung nicht die volle Verfügbarkeit der vermarkteten Dienste gewährleistet werden kann. Ich wurde nicht gefragt: "bei Ihnen könnte DSL16000 geschaltet werden, möchten Sie trotzdem nicht?" Diese nachfrage ist IMHO nur bei NEUSCHALTUNG von lediglich DSL-Light

florianr schrieb:
Akzeptiert der Kunde das, kommt der Vertrag über die DSL Leitung mit Geschwindigkeit X zustande.
Fast! Es kommt der Vertrag über einen Resale-DSL Anschluss mit Geschwindigkeit X am Anschluss Y zustande. Wobei eigentlich nicht mal das, siehe weiter unten! An einem anderen Anschluss ändern sich die Dienste nicht, wohl aber der Resale-DSL-Anschluss. Es ist eigentlich ein bestehender Vertrag, der auf einen neuen Nutzer (1 Nutzer = 1 Anschluss) übertragen wird.
florianr schrieb:
Diese Leistung muss 1und1 dann wärend der ganzen Vertragsdauer erbringen, was im vorliegenden Fall eben nicht möglich ist.
Am Anschluss Y ja. Wird der Vertrag auf Anschluss Z umgeschrieben gilt eine neue Geschwindigkeit.
Im Übrigen: bei 3DSL schließt man keinen Vertrag über eine Geschwindigkeit X, sondern über die "technisch maximal mögliche Bandbreite am Teilnehmeranschluss". Ansonsten dürfte 1&1 ja DSL6000 Kunden nie auf DSL16000 (wohlgemerkt am gleichen Anschluss!) hochschalten, obwohl diese Praxis doch eindeutig Bestandteil des Vertrages ist!
 
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