Ich möchte zwei Häuser mittels einer Wlan- Bridge verbinden. "Normale" Geräte machen leider bei einem Lastwagen zwischen den Häusern schlapp. Deshalb muss es professionell sein(N- Standard und mindestens 5GHz, wenn nicht sogar simultan auf beiden Bändern). Wenn es funktioniert, sind die Kosten eher zweitrangig, weil es zum produktiven Zweck dient.
Wenn Du losgelöst von irgendwelchen LKWs und ähnlichen Störern sein willst, gibt es nur eine Möglichkeit:
Die beiden WLAN-Paare müssen oberhalb der LKWS (>=4m über der Straße) ihre Antennen haben. Ich würde Dir da Outdoor-AP-Equipment empfehlen (PoE-gespeist), und die Antennen direkt auf den AP aufschrauben.
Dies hat den enormen Vorteil, dass Du zum einen eine Kupplung weniger im Antennenstrang hast und wesentlich weniger Kabel, welches zum Einen die Gesamtdämpfung verringert und zum Anderen vor allem die Empfangssignalstärke dadurch erhöht! So habe ich letztens eine 800m-WLAN-Strecke über einer LKW-Trasse mit einem Relais-Punkt in der Mitte aufgebaut. Die geforderten 100MBit/Sek schafft die Strecke locker, da ausreichend Reserven.
Ganz ist der Einsatz der professionellen WLAN-Geräte nicht abzulehnen, denn diese haben oftmals einen empfindlicheren Empfangsteil, weshalb auch schwächere Signale noch ausreichend ausgewertet werden können. Weiterhin zeigen diese genauere Signalanalysen an, um die Sendeleistung optimal einzustellen, wenn man kein anderweitiges Profi-WLAN-Mess-Equipment sein Eigen nennt. Ob obiges Netgear-Gerät das auch hat, kann ich aber nicht sagen. Ob ein Pushen auf 100mW Sinn macht, kann man so auch nicht sagen, denn auch den Empfänger kann man mächtig übersteuern, weshalb dann die Datenübertragungsrate ebenso mächtig einbricht oder im Maximalfall gänzlich zum Erliegen kommt. Genau da kommt es auf ein
sinnvolles Einstellen der Sendeleistung an, die dann mit dem Empfänger und dessen -signal harmonieren muss. (Bei meinen obigen 400m-Strecken haben nebenbei 200mW-Geräte locker gereicht, Power ist nicht alles!)
Daher die Gretchenfrage:
Wie weit sind denn diese Antennen/Gebäude voneinander entfernt?
Bei 5GHz musst Du Dir aber über eines im klaren sein: Diese Geräte sind immer nur Zweitnutzer der Frequenzen und müssen bei Bedarf (und spätestens nach 24 Std) immer den Primärnutzern Platz machen, weshalb zyklisch die Verbindung für ~1 Min gekappt wird, wenn der AP den Sendebetrieb einstellt, ausreichend nach Primärnutzern sucht und erst nach 1 Min den Sendebetrieb wieder aufnimmt. Erst dann kann der AP-Client sich wieder koppeln und weiter geht es mit dem Datenfluss...
Weshalb Du unbedingt 1GHz-LAN-Adapter verwenden möchtest, hast Du aber noch nicht geschrieben. Denn auch 300MBit-WLAN bringt es idealerweise auf effektiv nur 120 MBit-Nettodatenrate. Daher sind i.d.R. 100MBit-LAN völlig ausreichend, wenn Du der empfindlicheren WLAN-Strecke noch minimale Reserven zubilligen möchtest. Dann dahinter einen GBit-Switch zu klemmen, ist kein Problem, damit innerhalb des Gebäudes mit maximaler Datenübertragung gearbeitet werden kann. Aber für diese WLAN-Strecke ist GBit-Anbindung Nonsens! Das hat nebenbei nichts mit "Weiterentwicklung" zu tun, sondern mit Einhaltung bestehender Normen und gesetzlicher Regelungen. Neue Normen bedingen andere Technik (wie der Sprung von WLAN 2,4 GHz nach 5 GHz), diese findet durchaus Einzug in die erhältliche Technik, aber erfordert immer einen Umstieg der kompletten Geräte samt umliegender Infrastruktur.
Anbei ein kleiner Exkurs in die 5GHZ-WLAN-Technik:
Neuregelung des 5 GHZ-Bandes ETSI 301 893:
Die europäische Kommission regelt den 5 GHz Bereich europaweit einheitlich neu ab 1.11.2005.
Im Zuge der europäischen Harmonisierung von technischen Standards hat die europäische Kommission beschlossen, die technischen Spezifikationen für Funknetzwerke nach IEEE 802.11a bzw. 802.11h zu vereinheitlichen.
Die wichtigsten Neuerungen betreffen die einheitliche Vergabe von Frequenzen und Sendeleistungen auf den einzelnen Subbändern. Aber auch im Bereich der dynamischen Frequenzwahl (DFS) gibt es bedeutende Änderungen.
Sendeleistungen
Für Subband 1 (5150 bis 5350 MHz) wird eine maximale Sendeleistung EIRP von 23 dBm (200 mW) festgelegt. In diesem Subband wird die Transmission Power Control (TPC) nicht zwingend vorgeschrieben. Sofern TPC unterstützt wird, ist die untere Grenze des Regelbereiches von TPC auf maximal 17 dBm (50 mW) festgelegt, als obere Grenze gelten 23 dBm (200 mW). Eine Unterschreitung dieser Grenzwerte ist zulässig.
Für Subband 2 (5470 bis 5725 MHz) wird eine maximale Sendeleistung EIRP von 30 dBm (1000 mW) festgelegt. In diesem Subband wird die Transmission Power Control (TPC) nicht zwingend vorgeschrieben. Die untere Grenze des Regelbereiches von TPC beträgt maximal 24 dBm (250 mW), als obere Grenze gelten 30 dBm (1000 mW). Wird TPC nicht unterstützt so beträgt die maximale Sendeleitung EIRP 27 dBm (500 mW). Eine Unterschreitung dieser Grenzwerte ist zulässig.
Subband 3 wird im Geltungsbereich dieser Richtlinie nicht freigegeben.
Dynamische Frequenzwahl (DFS)
Die dynamische Frequenzwahl (DFS) soll dafür Sorge tragen, daß WLAN im 5 GHz Band als sogenannter Sekundärnutzer sofort "Platz macht" wenn sich einer der Primärnutzer (z.B. Radar) bemerkbar macht. Folgende Bestimmungen der Norm ETSI 301 893 betreffen die dynamische Frequenzwahl (DFS). Es wird hier prinzipiell noch zwischen DFS und spezieller Radarerkennung (RD) unterschieden.
DFS und RD werden für alle Kanäle in Subband 1b (5250 bis 5350 MHz) und Subband 2 (5470 bis 5725 MHz) zwingend vorgeschrieben. In Subband 1a (5150 bis 5250 MHz) werden DFS und RD nicht vorgeschrieben, sind jedoch zur Verwendung freigegeben.
Funktionsweise des DFS: Im Startzustand (sprich Bootvorgang) sind sämtliche Kanäle im 5 GHz Bereich als nicht verfügbar definiert.
Das Master-Gerät (sprich Access Point) wählt im festgelegten Subband nach dem Zufallsprinzip einen Kanal aus.
Vor der Verwendung des willkürlich ausgewählten Kanals ist vom Master-Gerät ein Channel Availability Check (CAC). durchzuführen. Dieser besteht darin, die gewählte Frequenz nach typischen Erkennungsmustern von Primärnutzern zu untersuchen (sprich Radar-Scan). Dieser CAC ist für eine Dauer von mindestens 60 Sekunden durchzuführen. In dieser Zeit darf der gewählte Kanal nicht zum Senden verwendet werden.
Erkennt das Master-Gerät während des CAC einen Primärnutzer, so ist der Kanal sofort zu wechseln und ein erneuter CAC von mindestens 60 Sekunden durchzuführen. Der Kanal, auf dem ein Primärnutzer entdeckt wurde ist für 24 Stunden als nicht verfügbar zu kennzeichnen und darf während dieser 24 Stunden in keinem Fall wieder verwendet werden.
Erkennt das Master-Gerät während des CAC keinen Primärnutzer, so kann es nach Ablauf der 60 Sekunden ein Signal an alle Slave-Geräte schicken und damit signalisieren daß der Regelbetrieb aufgenommen werden kann. Der Kanal wird für längstens 24 Stunden als verfügbar markiert. Nach Ablauf dieser 24 Stunden ist ein erneuter CAC durchzuführen.
Das Slave-Gerät hat während des CAC im "Lausch-Modus" zu verbleiben. Erst nachdem vom Master-Gerät das Signal zum Regelbetrieb übermittelt wird darf das Slave-Gerät den Sendebetrieb aufnehmen.
Während des Regelbetriebs haben sowohl Master- als auch Slave-Gerät eine kontinuierliche Überwachung (In-Service Monitoring) des Kanals auf Primärnutzer durchzuführen. Wird vom Slave-Gerät ein Primärnutzer erkannt, so hat es den Sendebetrieb sofort einzustellen und auf das Signal des Master-Gerätes zur Aufnahme des Regelbetriebs zu warten. Erkennt das Master-Gerät während des Regelbetriebs einen Primärnutzer, so hat es sofort den Kanal zu wechseln und einen CAC durchzuführen.
Das Slave-Gerät darf nicht eigenmächtig den Sendebetrieb auf einem Kanal aufnehmen. Beendet das Master-Gerät z.B. die Verwendung eines Kanals aufgrund einer Radar-Erkennung, so hat das Slave-Gerät im "Lausch-Modus" zu verbleiben bis das Master-Gerät das Signal zur Aufnahme des Regelbetriebs sendet.
Da hier ziemlich schnell klar wurde, dass das nicht mit Netgear speziell zu tun hat, habe ich mal verschoben nach Technik/Sonstiges