Wann kann eine (.de) Domain umziehen?

voipd

IPPF-Promi
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Hallo zusammen,

ist schon "ein wenig" OT, aber ich versuche es mal:

Ich versuche nun eine .de Domain von Provider A nach B umzuziehen. Ist fuer mich nicht der Erste Umzug.
Mich hat schon stutzig gemacht, dass der Provider KEINE Infos zum Wegzug der Domains in den FAQs hatte. Noch nicht mal den Hinweis, dass man die Unterlagen bei Mail anfordern muss. Nun gut, Kuendigungen werden nicht leicht gemacht.

Nun muss ich in dem Schreiben folgendes lesen :shock: :
"Domains können frühestens 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit umgezogen werden."

Der Vertrag laeuft noch 11 Monate. :mad: Heisst das, dass man solange nicht das gewueschte mit der Domain machen kann, da Provider A nichts gescheites anbietet?
Ja, natuerlich zahle ich bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Kosten.

Gibt es da irgendeine Regel oder Vorgaben der denic? Selbst 1und1 laesst die Domain vorher raus. Aber: Bei 1und1 kann man dann bis zum Ende der Vertragslaufzeit keine neue "Inklusivdomain" mehr bekommen. Ein 1 Domain Vertrag duempelt dann bis zum Ende der MVLZ ohne Domain rum. Das ist aber ein anderes Thema.

voipd.
 
Hi,

ohne jetzt rechtlich argumentieren zu können, meine ich die Situation ist folgende:

Wenn Du der Inhaber der Domain bist, muss der abgebende Provider theoretisch zustimmen, da er die Dom nur verwaltet.

Aber: Der Prov. trägt ja die (für einzelpersonen horrenden) denic-Kosten. Daher ist es vielleicht zulässig, das er die "Umzugszeit" in gewissem Maße mitbestimmt.

Bemerkung am Rande: Kannst du die DNS-Einträge nicht selbst verwalten? Wenn ja könntest du ja schonmal den Content zu deinem neuen Provider umziehen und nur den DNS-Rec. beim alten weiternutzen.

Gruß

Flaschenoeffner
 
Da kommt es erstmal darauf an, wem die Domain letztendlich wirklich "gehört" - das läßt sich nur anhand des Denic EIntrages verbindlich feststellen.

Solltest Du da der uneingeschränkte Eigentümer sein, kannst Du mit der Domain umziehen wann und wohin Du willst (die Kostenseite beim alten Provider ist davon unabhängig und nicht Gegenstand der Diskussion hier)

Sollte die Domain aber tatsächlich dem Provider "gehören" und er Dir quasi nur ein Nutzungsrecht an der Domain einräumen, kann er eine solche Klausel mit "4 Wochen vor Vertragsende" durchaus in seine AGB aufnehmen und Du kannst nix dagegen machen.

Im Zweifelsfall kannst Du Dich direkt an die Denic wenden. Die können in den meisten wirklichen Problemfällen auf eine Lösung der Angelegenheit hinwirken.

-- edit: der Korkenzieher war ein bißchen schneller ;) --
 
Ja, aber das vom Hobby-Kaffemaschinen-Chef-Reparateur hört sich sinnvoller an ;)
 
Hallo zusammen,

danke fuer die Antworten. Das war auch mein Verstaendnis. Anbei mal der Antrag.

Sowohl als Domaininhaber als auch als Administrativer Ansprechpartner bin ich eingetragen. Habe bei denen mal per Mail zurueckgefragt und warte ab. Ansonten werden ich das Formular von Hand "anpassen". :rolleyes:

BTW: Der Hinweis auf die denic ist richtig. Das habe ich selbst schon erleben muessen. Sie sind gut, auch telefonsich, erreichbar und haben schonmal einen Tip und Informationen parat.

Als warten wir mal ab.

voipd.
 

Anhänge

Laut deren AGB können sie sich doch auch gar nicht querstellen, wenn Du Deine Domain umziehen willst:
4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
Bei der Zuteilung einer Domain wird der Provider lediglich als Vermittler tätig. Der Vertrag über die Domain kommt zwischen dem Kunden und der für die jeweilige Top-Level-Domain (TLD) zuständigen Registrierungsstelle zustande. [...]


Gruß,
Wichard
 
Hier das vorlaeufige Ergebnis:

Frage:
Ich moechte die einzige Domain im Paket umziehen, was ist der frueheste Termin? Warum werden Co-Domains anders gehanhabt?

Sehr geehrte(r) ...

Der Termin ist abhängig vom Eingang einer vollständigen und korrekten Kündigung bei uns. Ihre Domain ist keine Co-Domain, deshalb trifft diese Option nicht auf Ihren Vertrag zu. Sie werden anders behandelt, weil sie nur ein Baustein des Vertrages sind, nicht jedoch die komplette Vertragskündigung nach sich ziehen.

:bahnhof:

voipd.
 
Heißt der Hoster wartet auf eine Vertragskündigung und wird die Domain erst freigeben wenn die Vertrgagslaufzeit restlos abgelaufen ist und bis dahin nichts, aber auch garnichts tun.

Ich habe dieses Schmierentheater bei einem Domainumzug selbt hinter mir. Die Domain war 100% unbenutzt, war nur bei einem Hoster geparkt und der alte Eigentümer war meit einer sofortigen Übernahme auch einverstanden.

Alsk KK-Antrag unterschrieben, die Unterschrift vom Eigentümer dazu und sowohl an 1&1 (neuer Hoster) als auch an den alten Hoster per Papier geschickt - weder 1&1 noch ich waren in der Lage die Domain in Betrieb zu nehmen weil der alte Hoster (ausschließloch DNS-Eintrag war vorhanden) einfach diesen Eintrag nicht löschen wollte solange die Registrierungsgebühr noch bezahlt war. Und wenn 1&1 die Domain nicht schon für mich bei Denic gelockt hätte, wäre sie auch noch von einem Domainhändler einkassiert worden. Es hilft da nur eines - den Umzug inb die Wege leiten und darauf warten daß der alte Hoster die endlich mal freigibt - weil er keinen Cent mehr dafür bekommt.

Danke für die Bekanntgabe des Hosters - der ist jetzt hier auf der Liste bei denen ich garantiert keine Domain anmieten werde - egal wie billig der sein wird wenn ich wirklch mal von 1&1 wegziehen wollte.
 
ich würde denen einfach einen Muster KK schicken und ein paar Tage später den KK einleiten. Vorher Vertragskündigung fristgerecht mit dem Hinweis, dass die Domain vorab umgezogen wird. Bei Verzögerung der Freigabe Regress ankündigen.

Wenn es nicht klappt, DENIC einschalten oder vorher seinen Domaingroßhändler. Bei dem Gebaren hört es sich nicht danach an, als ob er selbst DENIC Mitglied wäre.

jo
 
Man kann auch als DENIC-Member durch schlichtes Nichtstun einen DNS blockieren. Und das reicht um eine Domain zu blockieren.
 
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