Zuständigkeit APL zu 1.TAE

*Hier* ist alles beschrieben - zusammenfassend gilt:
  • Der Standardanschluss (und Zuständigkeitsbereich) der Telekom endet an der 1. TAE. Die umfasst den APL und die Endleitung bis zur 1. TAE.
  • Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten kann die Zuständigkeit auch am APL enden, wenn eine Trenneinrichtung zur Verfügung steht. In Mehrfamilienhäusern sind jedoch die einzelnen Mietparteien Vertragspartner. Hier endet der Zuständigkeitsbereich der Telekom jeweils an der 1. TAE in der entsprechenden Wohneinheit.
 
Zuständigkeit endet an der ersten TAE. Bedeutet aber nicht, dass die Installationskosten, besonders bei bereits bestehenden Leitungen, auf Kosten der Telekom durchgeführt werden.

Und hier noch die Preisliste:
http://www.t-home.de/dlp/agb/32394.pdf

Also besser Kabel selber verlegen. ;)
 
So wie geschrieben, habe ich das auch immer gesehen, aber nicht gedacht, dass man es in einem (kurzen) Dokument so schoen zusammengefasst bekommt.

Danke fuers suchen.

Schoenes Wochenende.

voipd.
 
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