[Frage] Frage zu 1und1 .. möchte aus dem Vertrag raus ;)

sethgecko87

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Tag ,

unzwar geht es um meinen DSL Anschluss + Telefon Anschluss bei 1&1 :)

Also mein Vertrag wurde automatisch verlängert ... 1 Jahr.

Ich habe öfters Probleme mit dem Anschluss von 1&1 ... habe eine sehr niedrige DSL Leitung ... unter 2000 ... obwohl ich laut Vertrag einen DSL 2000 abgeschlossen habe.

Wenn ich telefoniere ... und gleich zeitig im internet Surfe .. dauert es Minuten bis die Seite lädt ... was einfach nach einer geiwssen zeit nervt :) ( 21. Jahrhundert sag ich mal dazu :D )
Oder öfters ist es auch so .. das ich einfach mal Min - Std keine DSL + Telefon Anschluss habe !

1&1 kann mir nicht mehr bieten .. laut Telekom und das seit jahren .

gibt es eine möglichkeit ... aus dem Vertrag raus zu kommen ... möchte aber auch meine Rufnummer mitnehmen ...
hab auch mal gelesen das man was drauf zahlen kann ... um aus dem Vertrag raus zukommen .

Möchte jetzt nicht Fristlos kündigen ,... möchte gerne mit 1&1 Darüber reden.
nur habe ich ka. wie ich vor gehen soll .. und was es für Möglichkeiten gibt.

Hoffe ich finde hier Hilfe ! ;)
 
Sofort zum nächtmöglichen Zeitpunkt (Ende der neuen Vertragslaufzeit) kündigen, dann kannst du es nicht mehr vergessen. Rufnummernmitnahme bein neuen Provider bestellen.
 
ich würde aber jetzt demnächst Kündigen wollen ... gibt es da keine möglichkeit ?!

oder irgend was ?! :(
 
Doch, du kannst sofort und jederzeit kündigen. Für die Kündigung solltest du dir beim Schreiben aber etwas mehr Mühe geben als bei deinen Beitägen hier. :(
 
Erkäre doch mal warum du außerhalb der MVLZ kündigen möchtest?
 
warum ich raus will ?!

weil ich seit jahren nur DSL 2000 hab ...

ich habe auch hier viele störungen ... ab und zu hab ich DSl und ab und zu nix ....

deswegen möchte ich raus :)
 
Das ist nur kein Grund für eine Kündigung außerhalb der MVLZ. Was für eine Bandbreite können andere Anbieter dir denn liefern?
 
smart DSL kann mir seit 01.06.2012 50 MBIT liefern .. was 1 und 1 nicht kann ;)
smart DSl bekomme ich 50 Mbit, und das ist Garantiert. Weil es seit dem 01.06.2012 für unsere umgebung hier umgebaut wurde.

hab grad bei Telekom verfüg. check durchgeführt.. da bekomme ich auch VDSL 50 :D was ich grad kommisch finde.... habe sofort dort angerufen .... und nach gefragt sie sagten mir .. das sie dass Testen würden .

mfg
 
hmm, dann würde ich mioch bei 1&1 mal melden und denen das so verklickern ;-)

Wenn du denen freundlich (!) mitteilst, dass du nur auf Geschwindigkeitsgründen wechseln wolltest, sollte sich da etwas bewegen....
 
Uih... ein schöner Preis. 49,- Euro monatlich
 
Geld spielt keine Rolle ... seit jahren habe ich DSL 2000 ...
mann kann bestimmt noch verhandeln..

was ich mich aber frage ....
smart DSL ... hollt ja die leitung auch Telekom ...
dann müsste aber 1und1 auch das gehen können oder !?
 
KunterBunter... aber warum sagt mir 1&1 das ich keinen schnelleren zugang haben kann ?!

es geht nur das was sie mir jetzt anbieten ?!

das kapier ich nicht ...

smartdsl ... kann mir sofort 50 MBIT bieten ... Telekomm warte ich noch ... wenn Telekom mir das anbieten kann .. dann frage ich mich was zur hölle macht 1&1 ?!
 
Das ist nur kein Grund für eine Kündigung außerhalb der MVLZ.
Selbstverständlich ist ein häufig gestörter Anschluss ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Allerdings muss man dem Provider Gelegenheit geben, den Mangel abzustellen. Man muss also eine Störungsmeldung aufgeben und eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Wenn es der Provider dann innerhalb der Frist nicht schafft, den Mangel abzustellen, hat man jederzeit das Recht zur Kündigung.

Auch zu wenig Bandbreite kann ein Mangel sein. Das hängt aber davon ab, wieviel Bandbreite der Anbieter vertraglich zusichert. Das lässt sich aber nicht aus dem Produktnamen (hier: "DSL 2000") ablesen, sondern nur aus dem Kleingedruckten aka Leistungsbeschreibung. Die dort zugesagte Mindestbandbreite ist in der Regel deutlich niedriger als die "bis zu" Maximalbandbreite, mit der das Produkt beworben wird. Letztere ist aber vollkommen irrelevant, entscheidend sind nur die im Kleingedruckten verbindlich zugesagten Werte.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
@sethgecko87

Sag mal, kannst du auch in ganzen Sätzen, so mit Punkt und Komma etc., schreiben???
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Selbstverständlich ist ein häufig gestörter Anschluss ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Allerdings muss man dem Provider Gelegenheit geben, den Mangel abzustellen. Man muss also eine Störungsmeldung aufgeben und eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Wenn es der Provider dann innerhalb der Frist nicht schafft, den Mangel abzustellen, hat man jederzeit das Recht zur Kündigung.
Streite ich nicht ab. Was ist häufig?

Die 1&1 DSL-Anschlüsse werden seitens 1&1 mit einer technischen Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel bereitgestellt.


Steht auch in den AGBs.

Die 1&1 Entstörungs-Garantie gilt während der gesamten Vertragslaufzeit und beinhaltet den Ausfall des 1&1 DSLAnschlusses
(z. B. DSL-Leuchte am Modem blinkt und es besteht keine Verbindung) oder den Ausfall der 1&1 DSL-Telefonie.
Der Ausfall kann 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche gemeldet werden. Geht die Störungsmeldung bei 1&1 an den
Wochentagen Montag bis Donnerstag bis 12 Uhr ein, endet die Frist für die Behebung der Störung am nächsten Tag. Erfolgt die
Störungsmeldung an den Wochentagen Montag bis Mittwoch nach 12 Uhr, beginnt die Frist für die Behebung der Störung am
darauf folgenden Tag und endet am übernächsten Tag. Bei Eingang der Störungsmeldung an den Wochentagen Donnerstag
nach 12 Uhr sowie Freitag, Samstag und Sonntag, bzw. an Feiertagen endet die Frist für die Behebung der Störung am
nächsten Werktag. Die Störung gilt im Rahmen der 1&1 Entstörungs-Garantie als behoben, sofern der Grund für den Ausfall
aufgelöst wurde.


Nur das ist kein Grund.

warum ich raus will ?!

weil ich seit jahren nur DSL 2000 hab ...

Haftet 1&1 gemäß der 1&1 Lieferzeit-Garantie für die nicht fristgerechte Freischaltung des 1&1 DSL-Anschlusses oder gemäß
der 1&1 Entstörungs-Garantie für die nicht fristgerechte Entstörung, erhält der Kunde auf Anforderung eine Gutschrift in Höhe
von einer monatlichen Grundgebühr. Die Anforderung muss innerhalb von 30 Kalendertagen ab Freischaltung des 1&1 DSLAnschlusses
bzw. Ablauf der Frist für die 1&1 Entstörungs-Garantie erfolgen. Die Verrechnung der Gutschrift erfolgt zum
nächsten Rechnungslauf. Die Gutschrift kann höchstens 1 x pro Monat beantragt werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt
nicht, wenn die nicht fristgerechte Freischaltung/Entstörung auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von 1&1
zurückzuführen ist.


Und noch ein Passus der 1&1 Geld kostet. In meinem Fall lohnt sich für 1&1 mein Vertrag schon nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
mach doch mal ein Verfügbarkeits-Check für deine Adresse über die 1&1 Page.
1&1 hat mehrere "Lieferanten" dh es kann - muss aber nicht Telekom sein - könnte auch Telefonica sein.

hast du bereits deine Probleme schriftlich (Mail) gemeldet?
wurden schon Entstörungen durchgeführt?
wann hast du das letzte mal die Box per Startcode eingerichtet?
welche Fritz!Box (mit welchem Firmware-Stand) verwendest du?
hast du noch Endgeräte vor der Box?
mach doch mal ein screenshot deiner DSL-Reiter und lad diese hier hoch
 
also der Verteiler Kasten von smart DSL ... steht ca 20 - 30 m weiter weg :)

ich hann die Volle Leitung haben 50 Mbit, hab extra nachgefragt .

Weder bei 1&1, Telekom oder sonst wo kann ich den Anschluss bestellen.

nur bei www.smart-dsl.net .

Jetzt meine frage, kann ich aus dem vertrag raus von 1&1 oder muss ich warten bis der Vertrag abläuft ?!

mfg
 
Freundlich fragen bei 1&1. Eine richtige rechtliche Grundlage sehe ich nicht.
 
Jetzt meine frage, kann ich aus dem vertrag raus von 1&1 oder muss ich warten bis der Vertrag abläuft ?!
Ich hab's doch schon geschrieben: du kannst jederzeit kündigen, wenn 1&1 die vertraglichen Vereinbarungen auch nach Reklamation nicht erfüllt. Was genau vereinbart wurde, kannst du in deinem Vertrag nachlesen. Dann musst du nur noch feststellen, ob dein Anschluss dem entspricht, was in deinem Vertrag festgelegt wurde. Wenn nicht, hat der Anschluss einen Mangel. Den kannst du reklamieren und Behebung fordern. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist (üblicherweise 2-3 Wochen) keine Behebung, kannst du gemäß §323 BGB außerordentlich kündigen. Weitere Fristen musst du dabei nicht einhalten.

Entspricht dein Anschluss dagegen den vertraglichen Vereinbarungen (das kann je nach Vertrag auch bei langsamem DSL und gelegentlichen Störungen der Fall sein!), kommst du nur mit Zustimmung von 1&1 aus dem Vertrag. Diese Zustimmung kann man sich meines Wissens auch für eine einmalige Zahlung von 99 Euro erkaufen.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
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