Gesetz gegen Zwangsrouter (FTEG) vom Kabinett verabschiedet

Wenn das DSL synchron ist und ein Login-Problem beim PPPoE auftritt, wird ein Endgerätefehler ja eher nicht vorliegen.
Mal ein Auschnitt aus dem Gespräch des oben zitierten Falls von mir, der mir im Kopf geblieben ist: "Es muss an ihrem Endgerät liegen. Bei uns sind sie online!"
"Wie ist denn meine IP-Adresse?"
"Das geht nicht ..."
 
Och hier ist das so wenn ich ein Problem mit der Fritzbox an meinem Anschluss habe der Support komplett verweigert wird.
Ich muss lügen das natürlich das Modem vom Provider dranhängt und ihnen dann die Werte von Rauschabstand und Signalstärke durchgeben.
Wenn ich ehrlich bin und sage das am Anschluss ein fremdes Modem dranhängt wird jeder Support verweigert obwohl ich nachweisen kann das der Anschluss ein Problem hat (ich hab auch eine andere FB als Backup).

Ich kann mir vorstellen das die Povider in Dtl. auch auf dieses "Geschäftsmodell" kommen.
 
Bitte nicht vergessen, dass der soweit bekannte Gesetzentwurf auch eine Netzwerktopologie zulässt, bei der auf Kundenseite der passive Netzabschlusspunkt (aka "die Dose an der Wand") hinter einem Netzabschlussgerät des Netzbetreibers liegt.
Diese Netzwerktopologie hat den Vorteil, dass der Netzbetreiber das Netzabschlussgerät mit Selbsttest- und Diagnose-Funktionen ausstatten kann. Damit erübrigen sich solche Rückfragen wie thtomate12 und chilango79 sie oben berichtet haben. Mit diesen Diagnose-Funktionen könnte vom Speedtest bis zur Erkennung eines Kurzschlusses in der Netzwerksteckdose auf Kundenseite eine Vielzahl von Tests durchgeführt werden.
Diese Funktionen sind für Netzbetreiber auch interessant in Hinblick auf die kommende Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur.
 
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@diva4:
Diese Topologie mag unter gewissen Umständen noch möglich sein (DSL im Mehrfamilienhaus mit zentralem AP/APL, obwohl es auch von dort per CuDA-TAL weiter gehen würde und Unterbrechungen u.ä. auch noch auf der Doppelader auftreten könnten), beim Anschluß eines Einfamilienhauses ist das m.E. nicht zu realisieren.

Wenn Du von einer "Netzwerksteckdose auf Kundenseite" schreibst, stellt sich automatisch wieder die Frage, was Du damit zum Beispiel bei einem DSL-Anschluß oder einem DOCSIS-Anschluß umschreiben willst. Bei Fiber mag das noch etwas anders aussehen (obwohl auch ein Media-Konverter schon wieder aktiv wäre), also konzentrieren wir uns der Einfachheit halber auf die weiter verbreiteten Anschlußtypen.

Aktive Komponenten beim Kunden (die mind. für einen Speedtest erforderlich wären) sind explizit in der Begründung ausgeschlossen (jedenfalls gegen den Kundenwillen ... hatten wir weiter vorne, muß nicht wiederholt werden, wo das steht und daß der Kunde selbstverständlich auch den Router vom Provider nehmen darf). Wie soll so eine Topologie also in der Reihenhaussiedlung mit Einzelanschlüssen funktionieren?

Wenn es aber in so einer Situation nicht funktioniert, wieso sollte irgendein Provider zusätzliches Geld in den Aufbau einer passenden Infrastruktur (und nur für die Fälle, wo so eine Lösung überhaupt denkbar wäre - im Endeffekt ist das das Auslagern von Netzkomponenten in Richtung Endkunde) stecken? Um den Kunden zu ärgern?

Die Rechnung solch einer Infrastruktur gegen erhöhten Support-Aufwand muß zwar jeder Provider für sich selbst aufmachen und beurteilen, aber wenn man nur mal überlegt, was das für ein einzelnes 5-geschossiges Mietshaus (3 Parteien pro Etage, damit max. 15 mögliche Kunden, rechnen wir mal 50% mit einem DSL-Anschluß, weil Kabel auch verfügbar ist) am Ende heißt:

  • Komponente (wie soll die aussehen?) installieren/nachrüsten, denn so etwas existiert ja in der Regel nicht - was heißt das für bestehende Anschlüsse?
  • sich mit dem Besitzer/der Verwaltung einigen, wer die Betriebskosten für die zusätzliche Technik trägt, ggf. erst einmal Energieversorgung installieren, usw.
  • Wartung/Instandsetzung im Fehlerfall (dezentral und damit mit erhöhtem Aufwand, ist im Prinzip dasselbe Problem wie der (eingeschränkte) Zugang zum APL in so einem Mehrfamilienhaus)
  • da im "Hoheitsbereich" des Kunden keine aktiven Komponenten zwangsweise untergebracht werden dürfen, bräuchte es für eine "Netzwerksteckdose" (ich interpretiere das mal als RJ-45/Ethernet) in den Räumen des Kunden in aller Regel auch eine zusätzliche Cat(x)-Verkabelung
Soweit so gut, um nur einige Aspekte herauszugreifen ... wie soll das dann realisiert werden?

Und hier meine ich nur DSL-Anschlüsse ... wie stellst Du Dir das bei DOCSIS-Anschlüssen vor? Auch komplett neuverkabeln (zusätzlich wohlgemerkt, weil ja das BK für TV bleibt), damit da neben der Multimedia-Dose ein Ethernet-Anschluß aus der Wand kommt?

Das alles nur für das beruhigende Gefühl, den Kunden im (technischen) Support-Fall (wieviele Promille schätzt denn das Forum so pro Jahr?) besser abfertigen zu können? Im Extremfall tritt bei den 8 potentiellen Kunden aus meinem Beispiel innerhalb von 10 Jahren nicht eine nennenswerte Störung auf, wo so eine Installation ihre Stärken ausspielen könnte - die Technik altert trotzdem vor sich hin und verursacht zusätzliche (Betriebs-)Kosten.

Was hat so ein Provider am Ende von einem Szenario, wie Du es skizziert hast? Im Uni-Wohnheim ist das wieder etwas vollkommen anderes ... aber das ist ja auch nicht die "Zielgruppe" der Gesetzesänderungen.
 
@PeterPawn:
Dein Statement, dass "im 'Hoheitsbereich' des Kunden keine aktiven Komponenten zwangsweise untergebracht werden dürfen", ist eine Selbstverständlichkeit. Die Montage von Netzkomponenten beim Kunden benötigt immer eine einvernehmliche vertragliche Regelung.

Die geltende Rechtslage schreibt bereits vor, dass der Netzbetreiber keine Endgeräte hinter dem Netzabschlusspunkt vorschreiben darf. Vor dem Netzabschlusspunkt kann der Netzbetreiber selbstverständlich ein aktives Netzabschlussgerät vorsehen, da dieses Gerät Bestandteil seines Netzes ist. Dieses Netzabschlussgerät kann neben der Nutzsignalkonvertierung auch beliebige Diagnose-Funktionen bereitstellen.

Der springende Punkt in der ganzen Diskussion zum Thema Routerzwang ist deshalb die Position des Netzabschlusspunktes. Der hier diskutierte Gesetzentwurf beschränkt aber mit keinem Wort das Recht der Netzbetreiber den Netzabschlusspunkt festzulegen. D.h. die Aussage in der Begründung des Entwurfs "Hieraus folgt, dass die Netzbetreiber den Zugang zum öffentlichen Netz ab den Räumlichkeiten des Endkunden nicht selbst bestimmen und festlegen können" ist durch den echten Wortlaut des Gesetzes nicht gedeckt!

Bekanntlich fordert der Gesetzentwurf nur einen "passiven" Netzabschlusspunkt - die Bereitstellung eines solchen passiven Netzabschlusspunktes ist aber trivial, wenn der Netzbetreiber Modem und Routerfunktion trennt. Wir haben das in diesem Thread bereits diskutiert.

Der Netzbetreiber hat das Recht den Netzabschlusspunkt festzulegen; gemäß $5 FTEG ist er aber auch verpflichtet, die Eigenschaften dieser Schnittstellen zu veröffentlichen. Aktuelle veröffentlichte Schnittstellenbeschreibungen sind häufig nur eine Aufzählung von Schnittstellenstandards, vgl. z.B. Ewetel.

D.h. ein Kabelnetzbetreiber, der auch in Zukunft ein Kabelmodem vorschreiben will, wird DOCSIS nicht als Schnittstellenstandard in seiner Schnittstellenbeschreibung gemäß $5 FTEG aufführen, sondern nur Ethernet IEEE 802.3u o.ä..
Ein Netzbetreiber, der keine VoIP Accountdaten herausgeben will, sondern Telefonie via a/b oder S0 Schnittstelle bereitstellt, wird das SIP Protokoll gemäß RFC 3261 nicht in seiner Schnittstellenbeschreibung auflisten. Diese Szenarien sind auch nach Inkrafttreten des diskutierten Gesetzentwurfes zulässig.
 
@diva4:
Wie realisiert denn ein DOCSIS-Anbieter in den Räumlichkeiten des Kunden einen "passiven Netzabschlußpunkt" (EDIT: in Form einer Ethernet-Schnittstelle) ohne gleichzeitig ein DOCSIS-Modem beim Kunden zu installieren?

Wenn ein Netzbetreiber in seiner Schnittstellenbeschreibung eine Ethernet-Schnittstelle als diesen passiven Netzabschlußpunkt definieren will, wie will er dann sein Angebot an den Kunden bringen, ohne ihm gleichzeitig diese aktive Komponente aufs Auge zu drücken?

Ich verstehe es einfach nicht, wie Du Dir das vorstellst. Wenn der Netzbetreiber mit einer Schnittstellenbeschreibung für eine RJ45-Dose aufläuft und dazu aber die Installation einer aktiven Komponenten in den Räumlichkeiten des Endkunden erforderlich ist (ob das im Einvernehmen erfolgt oder nicht, spielt dafür gar keine Rolle), dann verstößt er eben gegen die neue Regelung. Das geht einem DSL-Anbieter am Ende nicht anders, auch der muß aus den zwei Adern der TAL irgendwie erst einmal (passiv) eine Ethernet-Schnittstelle "zaubern", wenn er diese Schnittstelle als "Netzabschlußpunkt" definieren will.

Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, ob da ein Anbieter nun Modem und Router trennt oder nicht ... wenn die neue Regelung für in D tätige Telekommunikationsanbieter künftig die zu beschreibende Schnittstelle nach der ETSI-Richtlinie EG 201 730-1 an den Punkt legt, der in diesem Dokument als Szenario 2 in Abb. 3 auf Seite 18 beschrieben ist, dann gibt es davor kein Modem.

Logisch, dem Netzbetreiber wird in keiner Weise vorgeschrieben, welche Schnittstelle er als Abschlußpunkt seines Netzes in seiner Beschreibung verwenden will ... aber er muß sicherlich (schon im eigenen Interesse) die technische Machbarkeit berücksichtigen und wenn er seinerseits eine 10Base5-Schnittstelle spezifizieren will (die wäre sogar wieder passiv), kann er das machen. Wenn er einen Plan hat, wie er mit passiven Komponenten eine RJ45-Dose mit irgendeinem Protokoll als Abschluß realisieren kann, darf er den auch beschreiben.

Man braucht doch nur Seite 5 des Entwurfs lesen (das ist die Begründung) ... die Punkte römisch eins und zwei lassen doch gar keinen Interpretationsspielraum übrig, was der Sinn der Änderung ist. Es geht sogar im allerersten Punkt des Entwurfs (ganz am Beginn, unter der Überschrift "Problem und Ziel") explizit um die bisherige Praxis insbesondere der Betreiber der Breitbandkabelnetze - da ist nämlich von dem Wettbewerb, der sich u.a. aus der Liberalisierung der TK-Märkte ergeben sollte, nichts zu sehen. Das ist wie zu den schönsten Bundespost-Zeiten in den BK-Netzen.

Die Beschränkung der von den Anbietern zu beschreibenden Schnittstellen (diese stellen ja den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz über einen solchen Anbieter dar nach der EU-Richtlinie und der darauf basierenden ETSI-Richtlinie) ergibt sich auch nach der Neuregelung nicht auf dem Text von §5 FTEG, sondern aus der Änderung von §45d TKG.

Wenn dort künftig steht:
Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
, dann kann nicht der Netzbetreiber hingehen und in seiner eigenen Beschreibung für den Netzabschlußpunkt wieder davorliegende aktive Komponenten beim Kunden voraussetzen.

Die Begründung geht darauf im "Besonderen Teil" auch noch einmal explizit ein; sowohl unter "Zu Nummer 2" auf die Intention bei der FTEG-Änderung als auch eine Seite weiter bei "zu Artikel 2" auf den Zweck der Neufassung von §45d TKG. Wenn dort auch erläutert wird, wie zwischen aktiven und passiven "Bauelementen" zu unterscheiden ist (und sei es nur in der Fußnote, auch solche Anmerkungen sind nun mal alles andere als unüblich), dann bleibt da - in meinen Augen - auch kein Interpretationsspielraum.

Ich lasse mich ja überraschen ... den Netzbetreiber will ich sehen, der sich aus dieser Gesetzesänderung "rausquatscht". Wenn er seine Schnittstelle (aka seinen "Netzabschlußpunkt") hinter einer aktiven Komponente beim Kunden definiert, verstößt er gegen §45d TKG ... warum er seine Leistung dann nicht weiter (als öffentliches Telekommunikationsnetz) anbieten darf (also ob da nun das FTEG oder das TKG einen Riegel vorschieben), kann dem Kunden letztlich egal sein.
 
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@PeterPawn,
Ich würde gerne (übersetzte?) Zitate deiner Argumentation im Zusammenhang mit dem "Gesetz gegen Zwangsrouter (FTEG)"
in den Niederlanden in einschlägigen Diskussionsforen verwenden. Das Thema ist auch hier im "Land der Netzneutralität" sehr aktuell.
Die hiesigen Provider drücken den Kunden hier immer häufiger ihre Experiaboxen, Horizonboxen (DOCSIS) etc. auf's Auge.
SIP Daten werden systematisch nicht herausgegeben (Zwangsrouter nur für Telefonie) usw..

OT: In diversen AGB wird scheinbar Zustimmung für die werbemässige/Geldwerte! Nutzung der Fernsehgewohnheiten bei IPTV implizit gefragt, wenn ich mich nicht irre. - Big Brother is watching what you see.
 
@morenoralfo:
Sofern die Argumentation sich auf die (mir unbekannte) Gesetzeslage in den Niederlanden übertragen läßt, gerne.

Ich weiß nur aus der (rein passiven Recherche bei der) Beschäftigung mit der Situation in Belgien, daß es dort eben anders gelöst wurde und an die Stelle der Definition des NTP (Network Termination Point) per Gesetz eine Öffnung des Kabelnetzes für alternative Anbieter (wie bei der Telekom mit den Bitstream-Zugängen) getreten ist. Aber dort ist der Kabelzugang auch viel weiter verbreitet als in D und es gibt sogar eine Steuer auf Parabolantennen zum Satellitenempfang.

Auch das "belgische Modell" führt sicherlich zu Wettbewerb ... die betreffenden Angebote in D (z.B. cablesurf.de von pepcom, einer Holding diverser lokaler Anbieter) sind meistens nur Wiederverkäufer/Zusammenfassungen der Leistungen kleinerer regionaler Netzbetreiber und eher nicht bundesweit verfügbar (zumindest nicht bei den "Großen" in D - Vodafone(KDG), LGI (UM/KBW) oder Telecolumbus, wobei letztere wohl auch bei pepcom dabei ist, aber das heißt noch lange nicht, daß man in jedem Telecolumbus-Gebiet automatisch auch cablesurf.de wählen könnte).
 
Prima, der Bundestag hat soeben dem Gesetzesentwurf einstimmig zugestimmt.

Wie lange es jetzt wohl noch bis zum fertigen Gesetz dauert?
 
Wie lange es jetzt wohl noch bis zum fertigen Gesetz dauert?
Das Gesetz ist eigentlich jetzt fertig. Der Bundesrat kann theoretisch noch Einwände erheben und den Vermittlungsausschuss anrufen - das ist aber sehr unwahrscheinlich, da das Gesetz von allen Bundestagsfraktionen einstimmig angenommen wurde.

Bisher ist das Gesetz nicht auf der Agenda der morgigen Bundesratsitzung aufgeführt. Von daher ist es vermutlich erst bei der nächsten Bundesratsitzung am 27. November Teil der Tagesordnung. Die Verkündigung im Bundesgesetzblatt kann daher erst im Dezember stattfinden und damit kann das Gesetz erst am 1. Juli 2016 in Kraft treten.
 
jetzt sollten wir mal bei den Hotlines anfragen, wie die Daten sind bzw. dass die Hardware komplett freigeschalten werden soll. :rock::razz:
 
Erst das Inkrafttreten ... dann die Frage, ob es für "Altverträge" auch anwendbar ist. Das sind m.E. schon mal zwei Hürden, die wohl jeder Kabelanbieter (ich bin kein Internet-Kunde mehr bei KDG, kann es deshalb nicht testen) im Moment noch locker errichten kann auf dem (steinigen) Weg zur "Unabhängigkeit". Und eine "Freischaltung der Hardware" wird es sicherlich überhaupt nicht geben ... wer Verträge mit "Leihtechnik" vom Provider hat, kann schlecht verlangen, daß diese nunmehr mehr/andere Funktionen zu demselben Preis bietet.

Wenn es irgendwann mal AVM's 6490 im freien Handel geben sollte, kann man die dann als DOCSIS-Kunde auch "privat" einsetzen. Ich würde aber noch nicht darauf wetten wollen, weil vermutlich die Menge der frei verkauften nicht an die Abnahmemengen der Provider heranreichen wird und welcher Hersteller verscherzt es sich dann mit den Providern, indem er dem Kunden ein "freieres Gerät" als Karotte "vors Maul hält" - was das für Folgen z.B. für den "Homespot" von KDG haben wird, ist auch noch fraglich, der wird sicherlich auf einer Kundenbox eher nicht angeboten werden (können), schon aus rechtlichen Gründen. Vielleicht entschließt sich dann aber KDG tatsächlich (gilt natürlich für LGI genauso, da war ich bloß nie selbst Kunde - ich will nicht einmal beschwören, ob es bei aktueller Firmware bei LGI überhaupt über "boxfeaturedisable" machbar ist) und schaltet die TV-Funktion bei den Kunden frei ... die zunehmende Verbreitung von Tablets macht so einen Streaming-Service im eigenen Netz ja immer interessanter und an die Stelle von Fernsehern auf dem "Örtchen" ist sicherlich bei den meisten schon die Mitnahme des Tablets getreten - vom ruhigen Nachmittag auf dem Balkon oder im Garten ganz zu schweigen.

Also läuft das meines Erachtens bei den DOCSIS-Angeboten irgendwann auf die Lösung mit einem simplen Modem als Bridge (dann ggf. sogar wieder als "Übereignung" oder "Leihgerät" vom Provider, damit der Kunde kein eigenes Modem anschaffen muß, was so eine Gesamtrechnung der Kosten dann ggü. einem DSL-Anschluß (mit integriertem Modem) belasten könnte) hinaus, hinter dem dann die interessierten Kunden ihre eigenen Router einsetzen können. Die damit verbundenen Nachteile (Anschaffungskosten, höherer Energiebedarf, eine zusätzliche Fehlerquelle, keine "integrierte Benachrichtigung" bei Ausfall der WAN-Anbindung für "failover", usw.) werden ohnehin dazu führen, daß der überwiegende Teil der Kunden, die "nur" eine funktionierende Internetanbindung wollen, weiterhin bei den integrierten Angeboten der Provider bleiben wird.

Schon die bisher ja bei der Telekom vorhandene Möglichkeit, sich seinen eigenen Router auszusuchen, hat nicht zum "Massensterben" von Speedports geführt - es ist dem überwiegenden Teil schlicht egal und wenn die nach 24 Monaten immer noch 4,95 EUR/Monat für ein Speedport-Modell berappen (das mit seinem Straßenpreis ggf. unter den ~120 EUR liegt, die man alleine in den ersten zwei Jahren schon gezahlt hat) und sich diese unnütze Ausgabe dann mit "dafür tauschen wir das aber auch bei einem Hardware-Fehler jederzeit aus" schönreden lassen, dann haben sie nicht einmal ein schlechtes Gefühl dabei.

Macht man dann die Gegenrechnung bei Konkurrenzmodellen auf (fünf Jahre Herstellergarantie (damit das "wir tauschen aus" wegfällt), mehr Funktionen, aber eben auch höherer Einstiegspreis), dann winken die meisten Kunden doch ohnehin ab - manchmal nicht ganz zu unrecht. Wenn morgen ein Modell herauskommt, was über ein kleines - per WLAN mit dem Heim-Router verbundenes - Gerät eine WLAN-Kopplung für einen (Gäste-)Client über NFC auslösen kann, dann läßt das solche Rechnungen (Anschaffung / Nutzungsdauer vs. mntl. "Miete") schnell zu Makulatur werden, wenn man auf die technischen Neuerungen scharf ist (und die mit der alten Technik nicht funktionieren (sollen!)).

Ich bin nur mal gespannt, ob (bzw. wann) sich der erste Provider mit einem Angebot auf den Markt wagt, wo er den Kunden mit dem Wunsch nach "eigener Technik" dann eine "Strafzahlung" wegen höheren Support-Aufwands aufdrücken will (bei Rechnungen gibt es das ja schon als "Selbstzahler-Strafe" bei einigen Anbietern). Das wäre zwar sicherlich ein Festmahl für jeden Verbraucherschützer (der Support-Aufwand ist im Gegensatz zur Überweisung durch den Kunden nicht kalkulierbar, der Kunde könnte auch gar keinen Support-Bedarf haben) ... aber man hört ab und an mal über "Flurfunk" von solchen Überlegungen (eher in Form von "Boni" für die anderen Kunden, aber am Ende läuft es auf dasselbe hinaus - der "brave Kunde" wird irgendwie besser gestellt).
 
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Ich bin nur mal gespannt, ob (bzw. wann) sich der erste Provider mit einem Angebot auf den Markt wagt, wo er den Kunden mit dem Wunsch nach "eigener Technik" dann eine "Strafzahlung" wegen höheren Support-Aufwands aufdrücken will (bei Rechnungen gibt es das ja schon als "Selbstzahler-Strafe" bei einigen Anbietern)
Das neue Geschäftsmodell von 1&1 wird vermutlich Schule machen: Kein Routerzwang im klassischen Sinne, aber Pflichtkauf eines dedizierten Endgerätes. Bei Problemen wird der Netzbetreiber verlangen, das Endgerät anzuschließen, sonst ist kein Support möglich.
 
Aber Der Anbieter wird zukünftig beweisen müssen, dass sein Netzabschlusspunkt das liefert, was vertraglich vereinbart ist...
 
der Kunde muss aber andererseits erst mal 'beweisen', ausschliesslich 'zertifizierte' Hardware/Firmware angeschlossen zu haben. Sonst werden die moeglicherweise unberechtigten Fehlalarme ganz schnell teuer fuer ihn.

Der 'Beweis' durch den Anbieter, dass der Netzabschlusspunkt das liefert, was vertraglich vereinbart ist kann zudem nur im Rahmen der technischen Moeglichkeiten erfolgen. Die 'Mitarbeit' des Kunden ist also selbstverstaendlich nach wie vor gefragt. Ganz gleich ob es ihm passt oder nicht (Technikerbesuche, Austausch von Hardware, Firmwareupgrades etc.).

Die Provider haben also genug Moeglichkeiten den Kunden (wenn er allzu widerborstig ist) weiterhin zu gaengeln. Da sollte man
sich vom angeblich so tollen neuen Gesetz nicht allzuviele Vorteile erwarten:)
 
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Ich verstehe den vorauseilenden Pessimismus nicht ... auch die Vorstellung, daß der Provider den Kunden "aus Prinzip" gängeln will und nicht nur die bisher möglichen Regelungen ausgenutzt hat, um seine Kosten entsprechend zu drücken oder seinen Gewinn zu maximieren, ist für mich irgendwie die Sicht von jemandem, der seiner Umwelt erst einmal per se unterstellt, alle wollten ihn über den Tisch ziehen - so einem Provider sind die Kunden, die er einmal anschließt und von denen er dann nichts mehr hört außer das Klingeln der (symbolischen) Münzen in der Kasse, auch die liebsten.

Wenn ein Provider tatsächlich so mit seinen Kunden auch künftig generell unfair umgehen sollte (unzufriedene Einzelfälle wird es immer geben, alles andere wäre wider die Natur der Menschen), dann werden diese Kunden eben weiterhin "mit den Füßen" abstimmen müssen. Daß so etwas auf Dauer nicht gut gehen kann, hat einer der Großen im DSL-Geschäft (ohne eigenes Netz) vor ein paar Jahren auch bemerken müssen und da hat sich ja tatsächlich etwas getan.

Nun sollte man also auch erst einmal abwarten, welche Auswirkungen die neue Regelung tatsächlich haben wird. Wenn sich die pessimistischen Voraussagen erfüllen, muß man eben in 10 Jahren erneut nachjustieren. Daraus aber den Schluß zu ziehen: "hilft ohnehin alles nicht, also lassen wir es besser gleich alles so, wie es ist", ist eigentlich die Position, die die BNetzA am Beginn der Debatte offenbar einnehmen wollte (einige werden sich sicherlich noch an den Entwurf von der BNetzA erinnern) und die ihr "von der Politik" (richtigerweise) dann um die Ohren gehauen wurde.

Die Situation bei der "Beweispflicht" für den Kunden hat sich doch nur wenig bis gar nicht verändert.

Wenn man die Situation bei den DSL-Anbietern einmal genauer betrachtet, gibt es da schon "zertifizierte Hardware" und seit 2002 eine genau definierte und beschriebene Schnittstelle. Die nennt sich "U-R2-Schnittstelle" (das Protokoll dort dann 1TR112) und schon diese Schnittstelle - die sich bei einem DSL-Anschluß wohl kaum ändern wird - war überhaupt erst die Voraussetzung für die Existenz unterschiedlicher Angebote an DSL-Modems. Darauf haben eigentlich alle DSL-Anbieter in D (ich lasse einige SDSL-Ecken mal weg) ihre Produkte ausgerichtet, genauso wie die DSL-Modem-Hersteller (Router mit intergriertem Modem eingeschlossen). Selbst in solchen Gebieten, wo bis in irgendeine zentrale Verteilung Glasfaser gezogen wurde und das letzte Stück zum Kunden wieder über Kupfer geht (also alles, was vor "fiber to the loop/home" endet), wird häufig genug auf DSL-Technik gesetzt anstatt auf die (bei entsprechender Entfernung ja ebenfalls mögliche) Ethernet-Anbindung (802.3x). Damit gibt es eine bewährte Schnittstelle, jede Menge dafür bekanntermaßen funktionierende Hardware (ob es tatsächlich einen (externen!) Zertifizierungsprozeß für Hersteller gibt, weiß ich nicht - stelle ich mir richtig lustig vor, wie das bei AVM mit den regelmäßigen Updates gehen soll, wenn da tatsächlich ein "offizielles Siegel" o.ä. vorliegen müßte) und die "Beweispflicht" des Kunden beschränkt sich auch künftig auf die Angabe, welches Gerät er seinerseits angeschlossen hat.

Beim DOCSIS-Anschluß existiert mit Euro-DOCSIS 3.1 (oder 3.0) auch ein definierter Standard, je nachdem, was die Anbieter beschreiben, passen dann auch die erhältlichen Geräte. Dort gibt es sogar tatsächlich eine externe Zertifizierung kompatibler Geräte (http://www.cablelabs.com/specs/certification/) und die dazu notwendigen Dokumentationen für einen solchen Prüfprozess - mithin so etwas wie ein "Gütesiegel" in puncto Kompatibilität.

Die ganzen Späße wie falsche Verkabelung und Konfiguration fallen auch jetzt schon in die Verantwortung des Kunden - nun sollte man als Anbieter eines Produktes aber auch davon ausgehen, daß ein Kunde den ganzen Streß mit einem selbst nicht nur deshalb auf sich nimmt, um den Anbieter zu schikanieren ... in aller Regel will er die Leistung, für die er bezahlt und für deren Bezug er sich schon mit einem Anruf beim Support "krummlegt" (denn ihm wird i.a.R. niemand seinen persönlichen Aufwand ersetzen), ja auch nutzen und arbeitet deshalb schon im eigenen Interesse bei der Behebung von Ausfällen mit. Wenn dann ein Anbieter dem Kunden die "Beweispflicht" auferlegen will, daß er alles richtig verkabelt hat, dann ist eben erst einmal der Anbieter seinerseits in der Pflicht zu beweisen, daß er seinen Teil der Leistung einwandfrei erbringt (und zwar momentan und nicht irgendwann in der Vergangenheit, denn die wenigsten temporären Ausfälle (so zumindest meine Erfahrung) haben ihre Ursache in der Einflußsphäre des Kunden.

Die zu erbringende Leistung ist normalerweise die betriebsfähige Bereitstellung des vertraglich vereinbarten Anschlusses mit entsprechenden Grenzen bei den "Abstrichen" an der Leistungsfähigkeit (auch die Vera*schung der Kunden mit Anschlüssen, die weniger als die Hälfte der zugesagten "bis zu"-Leistung erbringen, wird ja zunehmend - zumindest erstinstanzlich - zugunsten von Kunden geklärt) und die Herausgabe aller zum Betrieb erforderlichen Zugangsdaten (für alle Dienste, die im Rahmen des Vertrags erbracht werden). Für den Teil, wo eine SIP-Konfiguration partout nicht funktionieren will (da sehe ich tatsächlich das größte Fehlerpotential, weil es genug Wildwuchs trotz RFCs an dieser Stelle gibt), ist die "connectivity" (des Internet-Anschlusses generell) schon mal außen vor.

Bei den technischen Parametern solch eines Anschlusses wird es auch in Zukunft immer öfter notwendig sein, daß die Geräte selbst in der Lage sind, die eingestellten Parameter - auch des DSLAM bei entsprechenden Anschlüssen - nachvollziehbar zu protokollieren. Ansonsten könnte ein Anbieter tatsächlich hingehen und "Fremdgeräte" nur im "grünen Bereich" mit entsprechenden Sicherheitsaufschlägen versorgen und bei eigenen Geräten dann das tatsächlich Machbare auszureizen.

Da das am Ende dem Image einzelner Hersteller/Geräte beim Kunden wieder schaden würde, wenn solche Mauscheleien (nichts anderes wäre das meiner Ansicht nach, der automatische Zensor verbietet mir schärfere Begriffe) um sich greifen, gehe ich sogar davon aus, daß die Hersteller im eigenen Interesse aus dem meist üblichen "DSL ist synchron" auch ein für den Normalnutzer erreichbares Protokoll zimmern, mit dem der Kunde selbst bei seinem Provider den Beweis antreten kann, wenn solche unterschiedlichen Bedingungen auftreten (hier hat für mich auch der Primus in D Nachholbedarf - das nur im Rahmen ausufernder Support-Daten zu machen, zwingt den Kunden zur Preisgabe von Daten, die er gar nicht preisgeben will).

Damit ist der "schaltungstechnische Aspekt" so eines Anschlusses dann auch gegessen ... selbst die Tatsache, ob das DSL-Kabel mit einiger Wahrscheinlichkeit eingesteckt ist oder nicht, läßt sich grob (und ohne Sicherung gegen absichtliche Täuschungen) ermitteln und protokollieren. Beim DOCSIS ist das noch einfacher, schon die Existenz von irgendwelchen modulierten Frequenzen am Eingang (das kann auch ein TV-Transponder sein) läßt ja auf korrekten Anschluß schließen.

Für die Klärung von Problemen bei der Telefonie (wir denken mal nur bis "double play" und lassen TV an sich außen vor) wären dann für den Kunden auch wieder in der Zukunft solche Geräte als eigene Anschaffung zu empfehlen, die ihm auch ohne tiefergehende eigene Kenntnisse das Erstellen von Diagnose-Protokollen ermöglichen. Wenn z.B. zwei Router bis auf die Möglichkeit, nur gezielt für SIP und RTP (wahlweise zuschaltbar auch mit dem gesamten Gespräch) einen Mitschnitt der Netzwerkkommunikation zu speichern, gleichauf liegen (bei Features und Preis), dann wird eben der informierte Kunde eher zu dem Modell greifen, bei dem er die Möglichkeit des "Anscheinsbeweises" auf seiner Seite hat, wenn er mit Problemen mit dem Provider rechnen muß. Auf diesem Weg setzen sich dann solche "Zusatzfeature" peu a peu auch bei anderen Herstellern durch (in der Regel jedenfalls, wenn die Hersteller den Nachteil als solchen erkennen und verstehen).

Wie gesagt, da sehe ich auch beim Marktführer bei Heimnetz-Routern in D noch einiges an Nachholbedarf ... die Idee, die Supportdaten ähnlich fein granuliert zu selektieren wie die Daten beim Import einer fremden Konfiguration, damit der Kunde diese Daten beruhigt "aus der Hand geben kann", springt ja förmlich ins Auge und meinetwegen darf da sogar am Beginn "alles" ausgewählt sein. Aber ich verstehe nicht, wieso der Support (ob der von AVM oder vom Provider) bei der Diagnose eines Telefonieproblems auch noch wissen muß, welche Geräte es im LAN gibt und wie die heißen ... im Extremfall auch noch, welche DNS-Abfragen der Kunde zuletzt gemacht hat (ob die Ausgabe von "showshringbuf dnsd" tatsächlich in den Supportdaten enthalten ist, müßte ich erst wieder nachsehen).

Wenn ein Hersteller auch bei solchen "Kleinigkeiten" zeigt, daß er sich einen Kopf um die Sicherheit seiner Kunden macht (da gehört Datensparsamkeit für mich dazu), dann wird das sicherlich in Zukunft auch zu einer entsprechenden Aufwertung seiner Produkte im Vergleich mit anderen führen und dann lohnen sich solche Anstrengungen auch wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Praxis sieht leider anders aus. Sobald die üblichen Sachen vom Provider gecheckt wurden ist immer die erste Frage welches Modem/Router verwendet wird und wenn das ein Fremdgerät ist heisst es sofort das man da nicht viel machen kann. Im Falle von Vodafone konnte nicht mal die Leitung überprüft werden bevor diese unsägliche Easybox angeschlossen war.

Den einzigen Vorteil den ich dabei sehe das der Provider die Anschlussdaten herausgeben muss.

"Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen.“

Beeinhaltet das nun auch VoIP? Was heisst "Netz"

Als nächstes könnten die Provider auch hergehen und modifizierte Protokolle verwenden um das ganze zu unterbinden.
 
Teilweise kannst aber auch lügen, hatte ich auch schon bei 1&1 bei ner Störung, weil man sich sonst weigerte diese überhaupt aufzunehmen.

Also bin ich natürlich Zuhause am Gerät, natürlich leuchtet die Power LED, und auch natürlich original Kabel angeschlossen. ;)

Es ist teils eher eine Gefährdung die "offizielle" Zwangshardware zu verwenden siehe ständigen News zu VF/KD Lücken in Modem/Router ect. http://www.itespresso.de/2015/11/02/kabelrouter-von-vodafone-und-kabel-deutschland-angreifbar/
 
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