[Frage] 7270 Push Service: Wo sehe ich wann ich im Internet war?

guenhol

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Hallo,
ich quäle mich nun schon seit drei Jahren mit einem Problem wegen filesharing-Abmahnung - die Angelegenheit liegt beim Rechtsanwalt. Damals hatte ich noch keine Fritzbox - kann somit nicht nachweisen das ich zu dem Zeitpunkt nicht nicht im Internet war.
Seit längerem verwende ich die FB 7270 und nutze auch den Push-Service der mir auch viele Informationen anzeigt. Bezgl. Internet finde ich jedoch nur den Hinweis, meist Nachts, das mein Provider die Internetverbindung vorübergehend unterbrochen hat und eine neue IP-Nr vergeben hat.
Bei Telefonieverbindungen ist Datum und Zeitpunkt angegeben.
Ich kann aber nirgendwo erkennen wann mein PC ins Internet gegangen ist. Muss bzw. kann man das irgendwo einstellen oder habe ich diese Funktion falsch verstanden?
Irgendwo habe ich im Hinterkopf, das bei jedem Zugriff vom PC auf das Internet eine neue IP-Nr. vom Provider vergeben wird.
Hoffe, das mir das mal jemand erkären kann,
herzliche Grüße,
guenhol
 
die Box ist in der Regel "dauerhaft" im Netz, sonst könnte die VoIP-Verbindung ja nicht bestehen.
 
Die Fritzbox, bzw. deren Log wird als Nachweis allerdings nicht relevant sein, da es nicht fälschungssicher ist.
 
Wenn du mit deinem PC per WLAN online gehst, kannst du im Ereignislog sehen, zu welchen Zeiten der PC verbunden ist. In deiner Angelegenheit beim Rechtsanwalt hilft dir das aber eh nicht.
 
Detailierter werden die Informationen, wenn du auf der Fritzbox einen Netzwerk-Sniffer laufen lässt, z.B. httpry und die Logs auf einem USB-Stick/Festplatte aufzeichnest. Ob diese Aufzeichnungen von einem Gericht anerkannt werden, steht auf einem anderen Blatt.
 
Natürlich nicht. Es sei denn, dein Provider macht das für dich. ;)
 
Hallo,
vielen Dank für die vielen Antworten. Mir ist natürlich klar, das mir das beim laufenden Verfahren nichts mehr nützt- gestern ist übrigens eine erneute Zahlungsaufforderung eingetroffen. Man behauptet, über meine IP-Nr. wäre an einem bestimmten Tag und Uhrzeit ein Pornofilm runtergeladen worden, gleichzeitig hätte ich diesen Download aber auch anderen über BitTorrent zur Verfügung gestellt, was die Urheberverletzung darstellt.
An dem Tag und zu der Uhrzeit (Tagesschau 20:04) war mein PC nicht eingeschaltet, habe auch kein Prog heruntergeladen.
Kann ich vorbeugend und zur Verhinderung für solche Fälle meine FB 7270 entsprechend einstellen?
Wenn ich in: Internet/Filter/Listen/Netzwerkanwendungen - BitTorrent entferne, kann ich dann sicher sein, das ich damit solche ungewollten Downloads verhindere?
guenhol
 
Hallöle

Den Haken davor entfernen reicht auch.
Aber in deinem Fall geh ich mal davon aus, dass das deaktivieren des WLANs mehr bringt ;)
 
Man behauptet, über meine IP-Nr. wäre an einem bestimmten Tag und Uhrzeit
von wo sind diese Daten? von deinem Internet-Anbieter?
passen die IP-Angaben überhaupt mit denen deines Anbieters überein?
ein IP ändert sich bei DSL idR bei jedem Verbindungsaufbau und der kann aus unterschiedlichen Gründen (technische Probs, manueller reconnect usw.) erfolgen.
 
Wenn du nur einen einzigen PC über die FB laufen lässt, aber im Fenster "WLAN >>> Bekannte WLAN-Geräte" noch mehr siehst, ist der Fall fast klar.

Alle anderen Teilnehmer rauswerfen.
"WLAN-Zugang auf die bekannten WLAN-Geräte" beschränken" solltest du danach anhaken.

Mit dem "System >>> PushService" solltest du dich eingehender beschäftigen, falls noch nicht geschehen.
Zumindest bekommst du hier speicherbare relevante Informationen zugesandt, wenn alles angehakt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
bevor man jetzt herum stochert, liefere vielleicht mehr Infos, damit man in Sachen "zukünftige Sicherheit" vielleicht Tips geben kann.

bei welchem Anbieter bist du?
welcher Tarif?
wurde die Box neu oder gebraucht gekauft? wenn letzteres, wurde ein recover durchgeführt um sicher zu stellen, dass "Auslieferungs-FW" verwendet wird?
welche Firmware läuft aktuell?
kein mixed-mode bei WLAN, dh "nur WPA2"
wurde sichere PW verwendet?
 
...
- WG - Bewohner ?
 
Dann aber ein WG-Bewohner der mitgekriegt haben muss das du wegen ihm abgemahnt wirst und schön weitermacht mit dem Dreck.
Der muss dich ja hassen.
Aber eben, alles nur Spekulatius, die Kekse mag ich nur zu Weihnachten.
Selbst die WLAN-Problematik, nur geraten.
Ja, aus Geheimniskrämerei resultiert nicht automatisch das Gefühl der Sicherheit.
Und schon gar keine Verbesserung der momentanen Situation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
zuerst einmal die heute z.T. noch aktualisierten Daten:
im Okt. 2011 habe ich Fritz FonWLAN 7270 v3, Fritz!OS 05.50, FW: 74.05.50 von Versatel erhalten und installiert, Tarif-Versatel: Pure,
WLAN mit einem 16stelligen PW gesichert.

Zur Anmerkungen von MuP, gestern 14:51:
ja, ich habe nur einen PC, es werden aber 2 PC`s aufgeführt:

IP-Adr. MAC-Adr. Eigenschaften:
1x xx.255 xx.08 WPA2, WMM, STBC
1x xx.20 xx.08 WPA2, WMM, STBC,
keins von den beiden läßt sich löschen.
Haken bei „WLAN-Zugang auf die bekannten WLAN-Geräte beschränken“
ist das so richtig?

Einstellungen von heute:
mix-Mode geändert in WPA2, 16stelliges PW,

unter: Internet/Filter/Listen/Netzwerkanwendungen: eMul und BitTorrent entfernt!
Noch vorhanden:
HTTP-Server,
FTP- Server,
MS Remote Desktop, (brauch ich das? Ich verwende Team Viewer)
SSH,
Telnet,

zu: informorex, gestern, 12:43, bzgl. IP-Nr.
Werde versuchen den z.Z. laufenden Fall so kurz wie möglich zu schildern:
Die berühmt/berüchtigte Anwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte, Regensburg, hat sich auf Abmahnungen wg. Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Sie wird von Firmen aus der Musik und Filmbranche beauftragt Jagd auf illegale Downloader zu machen und verdient enorme Summen aus Vergleichen, da die meisten einen Prozess scheuen. U+C verwendet eine spezielle Software die technisch sehr umstritten ist. Mit diesem Programm werden IP-Nummern ermittelt und über einen Gerichtsbeschluss (wg. Verdacht auf Urheberrechtsverletzung) wird der Provider gezwungen die zur IP-Nr. gehörenden Daten herauszugeben. Mit folgenden Daten wurde ich 2010 zur Zahlung von 650 € aufgefordert:
Datum: 07.09.2010, Uhrzeit: 20:04:34; Dateiname: www.top-hitz.com......; IP-Adresse: 94.134.84.140; P2P-Nertzwerk:BitTorrent; Produktname: Berliner Orgien Kabarett.
Nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes habe ich bis vor einigen Tagen nichts mehr gehört. Dem Vergleichsvorschlag über Zahlung von 450 € war eine Liste beigelegt in der, in der Zeit vom 6.9.10, 00:05:32 bis 7.9.10, 20:04:34, 105 Downloader bei Magnafilm Daten runter geladen haben.
Die Liste enthält folgende Daten:
IP; Datum; Uhrzeit; Nr.; Dateiursprungsnahme, Filehash; P2P Type; Provider; Betroffener Titel.
Die Liste ist sehr interessant, sind doch zu dem Zeitpunkt 20:04:34 gleich 33 Downloader die, unter unterschiedlichen IP, Daten runter geladen haben sollen.
Mein Rechtsanwalt meinte bei unserem heutigen Gespräch, das U+C den erneuten Versuch macht um die hohen Abmahngebühren zu kassieren da eine in Arbeit befindliche Gesetzesvorlage die Abmahngebühr auf 150 € reduzieren will. Damit ist dann kein Geld mehr zu verdienen, weil dann auch das Prozesskostenrisiko für U+C zu groß wird.
Sorry, wg. des juristischen Krams, vielleicht hat doch jemand eine Lösung, vielleicht nicht für die Vergangenheit, hoffentlich wohl für die Zukunft,
herzliche Grüße,
guenhol
 
Vielleicht hilft Dir das Münchner Urteil, steht bei Udo Vetter.
Dann gabs noch dieses Urteil:
Ich habs so verstanden, dass Du Familienmitglieder/Gäste/Mitbewohner lediglich belehren solltest und nicht überwachen. Damit biste raus.
Gruß
Michael
 
Hallo,
bin immer noch am Thema "zukünftige Sicherung": habe gerade einen Artikel gefunden http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html , hier wird unter Log Push die Einstellungen erwähnt die man bei der AVM-Fritzbox vornehmen sollte um die IP-Nr. zu dokumentieren. Der Beitrag scheint mir von einem Juristen und nicht von einem Techniker geschrieben zu sein. Kann das mal jemand überprüfen?
Vor allem interessiert mich, und vielleicht auch andere, wenn ich bei den Netzwerkanwendungen das BitTorrent entferne, ob ich dann vor einem unbeabsichtigten Download geschützt bin?
herzliche Grüße,
guenhol
 
Rein technisch gesehn, schlagen die Abmahnanwälte dann zu, wenn du das Torrent anderen zum Download anbietest.
Also wenn von deiner Klientseite die ersten Bytes hochgeladen (Upload) werden, was von Internetseite den Download darstellt.
Du also ein sogenannter Seeder bist, der Anbietet, weil 100% der Datei auf deinem Rechner sind.
Überleg mal selber, wie du sowas verhindern kannst ;)
 
Der Beitrag scheint mir von einem Juristen und nicht von einem Techniker geschrieben zu sein. Kann das mal jemand überprüfen?
Ich habe das überprüft: Der Beitrag ist von drei Leuten geschrieben worden, einem technischen Redakteur und zwei Juristen.
 
natürlich nicht! sondern U+C hat über eine von seiner Mandantschaft (Magnafilm) "beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren" lassen! Keine Angaben über die "Ermittlungsfirma" Verfahren/Methoden/Programme. Für mich ist das legalisiertes Hacking- für Juristen scheinbar nicht! Diese Liste mit insgesamt 139 angeblichen Downloads wurde vom Gericht akzeptiert und führte dazu das Versatel die Daten wohl rausgegeben musste.
guenhol
 

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