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Ich habe über die Jahre nichts Festellen können.Wenn du dir den Markt mal genau ansiehst, wirst du feststellen, das die Mobilfunkbetreiber immer mehr reglemetieren.
Ich habe über die Jahre nichts Festellen können.Wenn du dir den Markt mal genau ansiehst, wirst du feststellen, das die Mobilfunkbetreiber immer mehr reglemetieren.
Um mit einen Telefon zu Telefonieren ist ein Komfortmerkmal?!Es ist ein reines Komfortmerkmal.
Klar hier lese ich im Forum aber genau das Gegenteil!Ein USB Stick ist nun mal zum Surfen und nicht zum Telefonieren!
Es ist kein Telefon.Um mit einen Telefon zu Telefonieren ist ein Komfortmerkmal?!
Wieso nicht nur weil es kein Bildschirm und keine Tasten hat?Es ist kein Telefon.
Selbstverständlich ich denke du bist ein wenig engstirnig und siehst nur schwarz oder weiss. In vielen Länder werden solche Geräte auch zum Telefonieren verkauft. Ich habe selber das B970 von meinen Netzbetreiber gekauft damit man dort Telefonieren kann wo für ein Handy schluss ist!ernsthaft über das Thema diskutieren?
Nein, weil es einfach nicht als Telefon klassifiziert ist. Es ist doch völlig irrelevant, was du für ein Telefon hältst, oder welche Bedienelemente das Gerät hat oder nicht hat. Wenn dein Anbieter es über eine IMEI Kennung nicht als Endgerät für Sprachtelefonie klassifiziert, dann kannst du dich ruhig auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln: Telefonieren wirst du damit trotzdem nicht. Darüber brauchst du dich auch nicht aufzuregen, zu polemisieren oder zu polarisieren, ändern wirst du es nicht. Die Gründe, warum Anbieter das machen, habe ich dir dargelegt. Sie sind naheliegend und einfach nachzuvollziehen, weil für mindestens 99,97% aller Kunden eine effektive Möglichkeit, nicht unnötig Anrufe zu verpassen. Wenn du zu den 0,03% gehörst, die das stört, dann wechsle den Anbieter. Wobei die Chance groß ist, dass es da auch so läuft, denn alle Anbieter klassifizieren die Endgeräte. Mehr ist dazu nicht zu sagen.Wieso nicht nur weil es kein Bildschirm und keine Tasten hat?
Dann muss man aber auch sagen, dass du merkwürdige Maßstäbe an deine Einkäufe legst. Das B970 ist nämlich ein WLAN Router. Für sowas hätte man einfach ein GSM Gateway nehmen können. Ist viel billiger und hätte funktioniert.Ich habe selber das B970 von meinen Netzbetreiber gekauft damit man dort Telefonieren kann wo für ein Handy schluss ist!
Mit RJ11 Port worüber man Telefonieren kann und genauso wurde es auch verkauft damals.Das B970 ist nämlich ein WLAN Router.
In meinen Vertrag steht aber nicht drinnen: "Sie können nur mit Geräten die als Telefon klassifiziert sind Telefonieren". Daher erwarte ich das es mit allen Geräten geht die Technisch in der Lage sind dazu.Nein, weil es einfach nicht als Telefon klassifiziert ist.
Ausgehend geht ja eingehend nicht. Am Montag schaue ich eh das ich zum Konsument gehe und dort rede ich dann mit einer Fachanwältin. Schauen wir mal was sie dazu sagt.Wenn dein Anbieter es über eine IMEI Kennung nicht als Endgerät für Sprachtelefonie klassifiziert, dann kannst du dich ruhig auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln: Telefonieren wirst du damit trotzdem nicht. Darüber brauchst du dich auch nicht aufzuregen, zu polemisieren oder zu polarisieren, ändern wirst du es nicht.
Ich habe aber einen Vertrag mit meinen Anbieter und den kann er nicht brechen.Sie sind naheliegend und einfach nachzuvollziehen
Hier kann man ja eine Möglichkeit machen im Menü wo man das einstellt.weil für mindestens 99,97% aller Kunden eine effektive Möglichkeit, nicht unnötig Anrufe zu verpassen.
Ich habe paar getestet es geht dort auch nicht.dann wechsle den Anbieter
Nein weil es vom Vertrag verboten ist.Für sowas hätte man einfach ein GSM Gateway nehmen können.
das Huawei E160 ist ja ein Surfstick (bspw. wird ua. durch "Aldi" vertrieben)1x E160 + 1x B970
15 Vom Kunden verwendete Endgeräte
15.1 Lassen sich alle von 3 angebotenen Services auf allen Endgeräten nutzen?
3 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass nicht jedes Endgerät alle von 3 angebotenen Services unterstützt. Der Kunde kann keine Rechtsfolgen daraus ableiten, wenn er ein Endgerät verwendet, das die notwendigen technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, und ihm deswegen Services nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
15.2 Sind UMTS-fähige Endgeräte für die Nutzung von Services bei 3 erforderlich?
Der Kunde wird nur solche Endgeräte verwenden, die für die Nutzung in einem UMTS Mobilfunknetz in Österreich gemäß den von 3 veröffentlichten Schnittstellenspezifikationen geeignet sind.
Ich rede nicht von VoIP das sowieso erlaubt ist ich rede von einen normalen "GSM Anruf" der eingehend geblockt wird!!!3 und bei Telering geht es auch nicht.Was denn?
Was ist bitte ein "Surfstick"?!das Huawei E160 ist ja ein Surfstick
Dann wende dich an Aldi für die aktuellsten Treiber.durch "Aldi" vertrieben
Nicht das sondern der Huawei ist aber ein Gerät womit man Telefonieren kann.und das Huawei B970 ist ein Router
Found modem : E160es stellt sich vielmehr die Frage ob alles richtig eingerichtet/konfig. wurde bzw. ob die entsprechende Firmware (+Freischaltung) erfolgt ist.
Ich schrieb auch "GSM Anruf" da ihr versteht das es nicht um VoIP geht. Das stimmt Drei hat kein GSM dafür Roaming mit TMA und A1.Als ich zuletzt in Österreich war, hat "3" gar kein GSM-Netz (2G) betrieben, sondern nur ein UMTS-Netz (3G).
Hast du dir mal die Firmware angeschaut?nämlich die hier angebotene Firmware einzuspielen
Du hast oben selber immer "das Huawei" geschrieben. Aber du hast natürlich Recht: Es ist nicht das Huawei Telefon, sondern der Huawei Router. "Das" hört sich blöd an.Nicht das sondern der Huawei
warum probierst du nicht einfach die verlinkte aus?Hast du dir mal die Firmware angeschaut?
Ich habe Firmware und das Dashboard upgegradet und es funktioniert erstaunlicher weise.bist du überhaupt meinem og. Link gefolgt, da inquisitor ja seine Lösung zu dem Stick angegeben hat.
nämlich die hier angebotene Firmware einzuspielen
Verdammt nochmal ich bestimme mit was ich Telefoniere nicht der Netzbetreiber.