Es scheint eine neue Direktive bzgl. der Streichung der Routeroption für die "Kundenrückgewinner" zu geben.
Ich habe heute in Vollmacht einen DSL50-Vertrag nach 364 Tagen Laufzeit verlängert. Das Angebot war der aktuelle "Standard" 12x19,99 EUR/12x39,99 EUR. Es handelt sich dabei um einen Vertrag, welcher im Juli 2024 neu abgeschlossen worden ist und heute erstmalig verlängert wurde. Zu dem Neuvertrag wurde seinerzeit die Routeroption zu 6,99 EUR pro Monat dazugebucht. Wie in der Vergangenheit "üblich" bat ich um Streichung der Routeroption. Die Mitarbeiterin sagte mir, dass man neuerdings dazu angehalten sei, die Routeroption frühestens nach 24 Monaten zu streichen. D.h. in diesem Fall, dass, Stand heute, die Routeroption erst bei der nächsten VVL in zwölf Monaten (immer vorausgesetzt natürlich, dass 1und1 dieses Prozedere nicht ändert) gestrichen werden kann.
Ob das nun nur für "Neukundenverträge" gilt, wie in meinem Fall, oder grds. auch für Verträge langjähriger Kunden, kann ich nicht sagen. Die Mitarbeiterin bot mir allerdings im selben Atemzug die kostenlose Mobilfunkflat an, welche ich gerne angenommen habe. Auf Nachfrage meinerseits wurde der FR600 kostenlos und ohne Versandkosten anstandslos dazugebucht.
Evtl. ist diese Information für diejenigen nützlich, die in der gleichen Situation sind und vor allem für die, die mit dem Gedanken spielen, einen Router bei der nächsten VVL dazuzubuchen und dann "nur" mit zwölf Monaten Routergebühr kalkulieren. Gerade die preiswerten Modelle könnten dann über 24 Monate gerechnet teurer sein, als der aktuelle Handelspreis.
@dom69
Mit der Novellierung des TKG Ende 2021 ist die Verlängerung von TK-Verträgen um zwölf Monate nach Ende der Mindestvertragslaufzeit kassiert worden. Seither sind diese mit Vierwochenfrist kündbar. Das galt übrigens auch für Verträge, welche bereits vor Inkrafttreten der Änderung des TKG abgeschlossen wurden.