@Elektronengehirn
Hhmm, du solltest sachlich bleiben...
Wenn berechtigt, dann berechtigt.
wenn unberechtigt, dann nicht...
War zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Umzug absehbar?
Das ist ein lustiger 07/24 Vogel, der da spekuliert und alles weiß : ich sitze gerade in Madagaskar und antworte dennoch deswegen verzögert mal: Die „miesse“ VVL erfolgte letztmalig in 07/2025. da war der „alte Herr“ eben noch fit wie ein Turnschuh bis eben 05/26. warum sollte verlängert werden für ein Repeater mit Fantasiepreis von 50€? Den Mist der AGB bei VVL dürftig sich kaum jemand reinziehen.
Nachtrag; und hier die offizielle Antwort:
Guten Tag xxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail sowie die Übersendung der Unterlagen. Ebenso danke ich Ihnen für die ausführliche Schilderung Ihrer Sichtweise.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die derzeitige Situation bei Ihnen zu Unverständnis führt. Insbesondere dann, wenn der Eindruck entsteht, dass ein Gerät bereits bezahlt wurde und nach längerer Zeit dennoch eine Rückforderung erfolgt. Daher möchte ich die Hintergründe gerne näher erläutern.
Nach Prüfung Ihres Vertrages handelt es sich bei dem übersandten Repeater um ein von 1&1 bereitgestelltes Gerät. Für dieses Gerät bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können es an 1&1 zurücksenden oder behalten. Entscheiden Sie sich dafür, das Gerät zu behalten, wird hierfür der entsprechende Gerätewert berechnet.
Der Repeater ist bislang jedoch nicht durch eine Kaufpreiszahlung in Ihr Eigentum übergegangen. Aus diesem Grund verbleibt das Eigentum am Gerät weiterhin bei 1&1, solange keine entsprechende Übernahme durch Zahlung des Gerätewertes erfolgt ist.
Selbstverständlich respektieren wir Ihre Auffassung und verstehen, dass die vorhandenen Unterlagen bei Ihnen einen anderen Eindruck entstehen lassen können. Nach den uns vorliegenden Vertrags- und Gerätedaten besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung zur Rücksendung des Gerätes oder alternativ zur Übernahme des Gerätes gegen Berechnung des entsprechenden Betrages.
Mir ist bewusst, dass diese Auskunft möglicherweise nicht Ihren Erwartungen entspricht. Umso mehr danke ich Ihnen für Ihre offene Rückmeldung und die sachliche Darstellung Ihres Anliegens …
Was sagen die „Rechtsgelehrten“ ?