[Sammlung] Aktuelle Konditionen für DSL-Vertragsverlängerung

Das "anhängen" hat nichts mit der Vertragsverlängerung an sich zu tun. Anders gesagt, das ist ein Fehlverhalten für sich und nicht auf die Konditionen (Preise!) zu beziehen.
 
Die Angebote scheinen ja aktuell nicht mehr so prickelnd zu sein. Vor paar Monaten hat man ohne Umstände noch easy DSL250 für 12 x 19,99 EUR + 12 x 49,99 + Repeater geschenkt (nach 10 Monaten VVL) bekommen.
 
Dieses "Gejammer" ist ja noch schlimmer als mein "Geplapper." *Ironie* Kriegt es doch endlich mal in Eure Köpfe, diese Angebote sind tot und was noch viel wichtiger ist, sie haben die tatsächlichen Kosten des Anbietzers kaum ... eigentlich eher überhaupt nicht decken können.
 
Prompt kommt nun nach 13 Monaten die Aufforderung den Repeater zeitnah zurückzuschicken

Keine Ahnung wann dieses Ding dann abgegolten ist und ins Eigentum geht im Zuge der VVL … Tick oder Trick.
Aus den AGB:
13.1. Ist der Verkauf einer Ware (z. B. Endgerät oder Zubehör) Gegenstand des Vertrages,
geht das Eigentum an den Kunden erst mit vollständiger Leistung des Kaufpreises
über. Bei Ware, die im Rahmen eines Vertrags mit Mindestvertragslaufzeit überlassen
wird, geht das Eigentum nach Ablauf von 24 Monaten nach Vertragsschluss auf den
Kunden über, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
 
Und was bedeutet das in dem hier vorliegenden Fall?
Dass er den Repeater tatsächlich zurückschicken muss. Das ist im Prinzip nichts anderes als ein Smartphone, das man günstig dazu bekommt, wenn man einen teuren Mobilfunkvertrag abschließt. Die Gegenleistung dafür, dass man 24 Monate lang den Vertrag bezahlt.
 
Wir haben hier aber keine Überlassung einer Ware, sondern Verkauf einer Ware für 0€
 
Lassen wir das Rechtliche außen vor. Der Nutzer wusste, dass sein Vater in ein Pflegeheim ziehen wird, wenn ich alte Beiträge richtig im Kopf habe. Dennoch hat er dessen Vertrg um 24 Monate verlängert, um sich ein günstiges 1. Vertraahr zu ... "ergattern"; inkl. Sonderrabatt, weil die Leitung nur 8 Mbit/s her gab... Soll ich mal ehrlich sein? Ich finds gut, dass 1&1 im konkreten Fall nun etwas zurück fordert; mir völlig egal, ob berechtigt, oder nicht...
 
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Dazu muss er was sagen... Aber der letzte Satz ist eben auch ein entscheidender... Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt ist, dass man den Vertrag an sich gar nicht erfüllen mag... usw. usw.
 
@Elektronengehirn

Hhmm, du solltest sachlich bleiben...
Wenn berechtigt, dann berechtigt.
wenn unberechtigt, dann nicht...
War zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Umzug absehbar?
Das ist ein lustiger 07/24 Vogel, der da spekuliert und alles weiß : ich sitze gerade in Madagaskar und antworte dennoch deswegen verzögert mal: Die „miesse“ VVL erfolgte letztmalig in 07/2025. da war der „alte Herr“ eben noch fit wie ein Turnschuh bis eben 05/26. warum sollte verlängert werden für ein Repeater mit Fantasiepreis von 50€? Den Mist der AGB bei VVL dürftig sich kaum jemand reinziehen.

Nachtrag; und hier die offizielle Antwort:

Guten Tag xxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail sowie die Übersendung der Unterlagen. Ebenso danke ich Ihnen für die ausführliche Schilderung Ihrer Sichtweise.

Ich kann gut nachvollziehen, dass die derzeitige Situation bei Ihnen zu Unverständnis führt. Insbesondere dann, wenn der Eindruck entsteht, dass ein Gerät bereits bezahlt wurde und nach längerer Zeit dennoch eine Rückforderung erfolgt. Daher möchte ich die Hintergründe gerne näher erläutern.

Nach Prüfung Ihres Vertrages handelt es sich bei dem übersandten Repeater um ein von 1&1 bereitgestelltes Gerät. Für dieses Gerät bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können es an 1&1 zurücksenden oder behalten. Entscheiden Sie sich dafür, das Gerät zu behalten, wird hierfür der entsprechende Gerätewert berechnet.

Der Repeater ist bislang jedoch nicht durch eine Kaufpreiszahlung in Ihr Eigentum übergegangen. Aus diesem Grund verbleibt das Eigentum am Gerät weiterhin bei 1&1, solange keine entsprechende Übernahme durch Zahlung des Gerätewertes erfolgt ist.

Selbstverständlich respektieren wir Ihre Auffassung und verstehen, dass die vorhandenen Unterlagen bei Ihnen einen anderen Eindruck entstehen lassen können. Nach den uns vorliegenden Vertrags- und Gerätedaten besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung zur Rücksendung des Gerätes oder alternativ zur Übernahme des Gerätes gegen Berechnung des entsprechenden Betrages.

Mir ist bewusst, dass diese Auskunft möglicherweise nicht Ihren Erwartungen entspricht. Umso mehr danke ich Ihnen für Ihre offene Rückmeldung und die sachliche Darstellung Ihres Anliegens …

Was sagen die „Rechtsgelehrten“ ?
 
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Siehe #14.624
Bei Ware, die im Rahmen eines Vertrags mit Mindestvertragslaufzeit überlassen wird, geht das Eigentum nach Ablauf von 24 Monaten nach Vertragsschluss auf den Kunden über, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
 
Was sagen die „Rechtsgelehrten“ ?
Eher "Rechtsgeleerter"...
"Zeitwert" wäre hier evtl. das Zauberwort, was könnte ein gebrauchter Repeater wohl wert sein?
Ist das Ding noch vorhanden? Dann schick es zurück, soll 1&1 damit glücklich werden... Biete ihnen zeitgleich an, alternativ das Teil zum Restwert zu kaufen... :p
 
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Dann schick es zurück, soll 1&1 damit glücklich werden...
Er schrieb doch, dass er im Urlaub oder auf Dienstreise in Afrika ist und daher nichts zurück schicken kann. Meine Idee wäre, einen gebrauchten Repeater bei eBay zu kaufen und den Verkäufer zu bitten, das Teil direkt an eins und eins zu schicken. Zusammen mit der Vertragsnummer, die man dem Verkäufer natürlich mitteilen muss, und der Bitte, einen "Warenbegleitschein" damit zu beschriften.
 
Dies könnte aufgrund der Seriennummer auffallen, wenn sie abgeglichen wird.
 
Ich will nicht drauf beharren, aber ich meine die Andeutung mit dem Umzug ins Pflegeheim hats hier im Forum gegeben. Anyway, er hat ein Gerät verkauft, was erst nach Vertragsende (24 Monate, nicht Sonderkündigung) in sein Eigentum über gegangen wäre. Warum hat er das Teil wohl sonst nicht mehr? Muss ja Gründe geben, hier wegen eines 15 bis 20 Euro Artikels so eine Show zu machen.

Ich finde sein Gesamtauftreten hier absolut abfällig und unangemessen; Stichworte "Rechtsgeleerter", "Telekomiker" etc.

Daher, ab auf die Ignore List.
 
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Lassen wir das Rechtliche außen vor. Der Nutzer wusste, dass sein Vater in ein Pflegeheim ziehen wird, wenn ich alte Beiträge richtig im Kopf habe. Dennoch hat er dessen Vertrg um 24 Monate verlängert, um sich ein günstiges 1. Vertraahr zu ... "ergattern"; inkl. Sonderrabatt, (...)
Das ganze kann aber auch unvorhergesehen passieren, wenn man in eine Stadt umzieht, in der 1und1 nur DSL16 Tarife anbietet. In vielen Gegenden hat z.B. EWETel den VDSL-Überbau übernommen und da hat 1und1 wohl keinen Zugang zu.

Daher wäre es eigentlich mal gut zu wissen, ob 1und1 das bei der Routeroption ähnlich handhabt und man das erhaltene Gerät dort ebenfalls zurückschicken muss
 
ob 1und1 das bei der Routeroption ähnlich handhabt
Das wird bei allen Waren, welche im Rahmen eines Vertrags mit Mindestvertragslaufzeit überlassen werden, so gehandhabt. Bitte einemal dazu unter dem Link in #14,634 unter 13.1. nachlesen.
 
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