Widerspruch gegen Vertragsauslegung / Klarstellung Vertragsbeginn
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der in Ihrer Auftragsbestätigung enthaltenen Regelung zum verzögerten Vertragsbeginn sowie der daraus resultierenden Anwendung der rabattierten Konditionen.
Im Rahmen eines telefonischen Gesprächs habe ich meine Kündigung zurückgenommen und im Gegenzug ein Angebot mit verbesserten, rabattierten Konditionen angenommen. Dabei wurde mir zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass der Beginn des neuen Vertrages bzw. der rabattierten Konditionen erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Vielmehr musste ich davon ausgehen, dass die vereinbarten Konditionen unmittelbar mit Vertragsschluss gelten.
Die in der Auftragsbestätigung enthaltene Regelung, wonach der Vertragsbeginn und damit die rabattierten Konditionen erst in etwa einem Jahr einsetzen sollen, stellt aus meiner Sicht eine
überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB dar. Sie wurde weder im Gespräch transparent kommuniziert noch war sie unter den Umständen des telefonischen Abschlusses – insbesondere unter Zeitdruck – zu erwarten. Eine solche Klausel wird daher nicht Vertragsbestandteil.
Darüber hinaus ist die Regelung auch unter dem Gesichtspunkt des § 307 BGB als unangemessene Benachteiligung zu bewerten, da sie die wirtschaftlichen Vorteile des vereinbarten Angebots faktisch erheblich verzögert, ohne dass dies im Rahmen der Vertragsverhandlungen offengelegt wurde.
Ich stelle daher klar, dass aus meiner Sicht der Vertrag zu den neu vereinbarten Konditionen
unmittelbar mit Vertragsschluss wirksam geworden ist.
Hilfsweise, für den Fall, dass Sie an Ihrer Auffassung festhalten sollten, fordere ich eine entsprechende
Korrektur der Vertragslaufzeit, sodass diese – im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – spätestens ab dem 13.08. beginnt und nicht durch einen verzögerten Leistungsbeginn faktisch verlängert wird.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der entsprechenden Vertragsanpassung innerhalb von 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Hab ich geschrieben.
Um meinen Vertrag mache ich mir wenig sorgen. Da bleib ich hart.
Ich muss den Käse jetzt aber auch für 2 Nachbarn ausdiskutieren. Beim dritten Nachbarn gehts um nur noch 4 Monate, da mach ich das Fass jetzt nicht auf. Aber bei den anderen gehts um 12 Monate mit 3 Tage.
Edit: Nachdem ich hier gelesen habe, dass das bei anderen nicht so gelaufen ist, hab ich jetzt mal zum Hörer gegriffen.
"Alles geht mit rechten Dingen zu", das vorgehen von 1und1 ist völlig normal und sei auch kein Widerspruch zum BGH Urteil. Man kann mir nur anbieten, den Vertrag nun rückabzuwickeln.
Das teilte der Herr mir mit,
verschwand 10 min in der Warteschleife und danach sagte er etwas von einem
'Bedauerlichen Systemfehler', die E-Mail sei halt automatisch generiert worden und gar nicht so gemeint. Natürlich startet das alles sofort.
Oh Leute, ich würde ja zu gerne wissen, was da im Hintergrund gelaufen ist.
Ich warte jetzt die Bestätigungsmail ab und dann muss ich meine Nachbarn briefen, da auch einmal anzurufen.
Nochmal vielen Dank dafür, dass es dieses Forum hier gibt.